Hallo,
deine Frage bezieht sich ja auf mehrere Bereiche.
Eine Frage lautet wohl: Darf man mit 56 von 70 Punkten eine 5 bekommen?
Die Antwort lautet: Ja - hängt natürlich von der Arbeit ab. Je nachdem, wie schwierig sie angelegt ist, was abgeprüft wird, und wieviel davon ganz genau so (oder sehr ähnlich) im Unterricht bearbeitet wurde. Schließlich ist es ein Unterschied, ob ein Kind eine völlig unbekannte Aufgabe selbständig löst - oder ob es Aufgaben, die detailliert in der Stunde gemeinsam bearbeitet wurden, allein noch einmal wiederholen soll.
Die immer wieder gern zitierte „Regel“ (50% ergibt eine „4“) gibt es nicht. (Das wäre auch unfair, denn je nach Fach und Schwierigkeit reichen manchmal auch 40%…).
(Sieh dir den Ausfall der Arbeit an: Wieviele Einsen, Zweien, Dreien etc. gab es - oder wie ist der Durchschnitt, dann siehst du, ob die Arbeit für alle zu schwer war, oder ob dein Sohn einfach im unteren Bereich liegt…)
Eine weitere Frage ist: Muss die LRS deines Sohnes beachtet werden?
Grundsätzlich schon, aber…
Ich kenne mich in NRW nicht aus. Den Fördererlass findest du hier: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erl… . Frage an deiner Schule nach, wie er umgesetzt wird. Häufig ist es so, dass ein aktueller Befund (nicht älter als 6 Monate) vorliegen muss (diesen Zeitraum sehen Experten, also z.B. außerschulische LRS-Förderinstitute, als Maximum für ein sinnvolles Arbeiten an, danach wird es zu ungenau, weil sich die Situation in der Zeit schnell ändern kann).
Wenn der Befund da ist, muss oft eine Klassenkonferenz entscheiden, wie, mit welchen zusätzlichen Hilfen etc. einem LRS-Kind geholfen wird. Einfach nur den Befund in die Schule zu schicken, reicht (je nach Bundesland etc.) nicht aus. Es muss meist ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Ich habe mal schnell den NRW-LRS-Erlass überflogen, dort heißt es: „Für Schülerinnen und Schüler, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme bedürfen, gilt für die Klassen 3 bis 6 und in besonders begründeten Einzelfällen auch für die Klassen 7 bis 10 zusätzlich[…]“ Dein Kind ist jetzt / wieder in der 2. Klasse, so dass der LRS-Erlass noch keine Anwendung finden darf… frage in der Schule nach, ob sie ab der 3. Klasse Förderung anbieten (können - hierfür gibt es eigentlich eine mehrjährige Zusatzausbildung, die haben zwar professionelle LRS-Trainer, aber normalerweise keine Deutschlehrer. Wird eine Förderstunde angeboten, hat sich meist jemand in die Materie hineingearbeitet (also meist ohne Ausbildung) und wird durch die Schulleitung so eingesetzt.)
Falls bei deinem Sohn eine schwere LRS diagnostiziert wurde, kann er vielleicht auch (durch eure Stadt / Landkreis finanzierte) Förderstunden bei professionellen Anbietern (LRS-Institute, Psychologen mit entsprechendem Schwerpunkt etc.) bekommen. Frage entsprechend bei eurer Beratungsstelle (wie auch immer sie in eurem Kreis heißt) nach.