Hallo,
Es ist sinnvoll, dass du kasuistisch an die Sache herangehst,
aber diesen Fall „Todesstrafe“ können wir in Bezug auf den
thematisierten Fall sofort als irrelevant markieren.
Naja, es ging ums Töten deutscher Staatsangehöriger im Ausland durch andere Staaten. Und die Todesstrafe wird meist durch Staaten verhängt und umgesetzt.
Sicher wird man es auch keinem anderen Staat verwehren können, sich gegen Bedrohungen zu wehren. Auch nicht, wenn es sich um einen deutschen Staatsangehörigen im Ausland handelt.
Also zum Beispiel wird man es China nicht verwehren können, wenn sie in Südafrika deutsche Staatsbürger töten, weil diese sich dort vom Dalai Lama unterrichten lassen.
Dafür wird man nicht mal in China getötet. Es ist aber auch sehr unwahrscheinlich, dass der mal in China unterwegs ist.
(Das ist ein Vergleich. Der hinkt. Ich weiß das. Aber er soll
deine abstrakte Aussage mit einem solchen Inhalt füllen, der
dich zwingt, die Aussage zu konkretisieren oder
zurückzunehmen.)
Ich gehe mal davon aus, dass es für Bedrohungen und deren Bekämpfung auch Abstufungen gibt. Wenn die Chinesen Wind davon bekommen, dass Deutsche in Südafrika einen Anschlag auf China oder Chinesen planen, dann kann ich mir schon vorstellen, dass die da angemessen drauf reagieren. Insofern fehlt mir bei dem zugegeben hinkenden Beispiel die konkrete Gefährdung der VR China. Die töten längst nicht jeden, der mal mit dem Dalai Lama spricht.
Du meinst konkret:
Entweder der deutsche Staat hat von den Tötungen deutscher Staatsbürger in Pakistan vorher gewusst und hat nichts dagegen gemacht, oder die USA haben Deutschland vor vollendete Tatsachen gestellt, und Deutschland nimmt nun diese Tötungen von deutschen Staatsbürgern kommentarlos zur Kenntnis?
Also es ging nicht darum, was ich meine, sondern was Du nun unter Dulden verstehst. Außerdem ist mir aus den Pressemeldungen bisher nicht bekannt, ob die USA überhaupt gewußt haben, dass dort Deutsche mit oder ohne Migrationshintergrund anwesend waren und ob sie anschließend oder vorher Deutschland offiziell über ihr Tun bzw. Vorhaben informiert haben.
Das sind zwei beträchtlich unterschiedliche Formen des Duldens. Evtl. ist die erste Form sogar ein explizites, die zweite ein implizites Zustimmen.
Also vorstellen könnte ich mir beides, zumal man dadurch elegant der Diskussion aus dem Weg geht, wie man mit solchen Leuten umgeht. Wir werden es jedoch wohl nicht erfahren.
Möglicherweise könnte man im konkreten Fall auch soweit gehen, dass es sich hier um die Abwehr einer Bedrohung der NATO-Truppen in Afghanistan handelte. Da wird dann wohl nicht jeder Mitgliedsstaat überlegen müssen, ob es sich beim ausgemachten Gegner möglicherweise um Staatsangehörige eines Verbündeten handelt. Bedrohung ist Bedrohung und wird bekämpft, Pässe werden da nicht vorher kontrolliert.
Alles in Allem ist das zweifellos eine Grauzone, wobei die Deutschen lieber warten bis es geknallt hat und die USA wohl eher dazu tendieren vorsichtshalber einmal zu oft zuzuschlagen.
Allerdings muss man keine hypothetischen und hinkenden Beispiele für die Diskussion nutzen.
Wie wäre in diesem Zusammanhang die Aktion der GSG 9 bei der Geiselbefreiung in Mogadischu 1997 zu bewerten? Da hat der deutsche Staat Leute in Ausland geschickt, um dort fremde Staatsangehörige zu töten.
Grüße