Deutsche Staatsbürgerschaft als Ramschware?

Die Problemfälle kommen ja selten mit Flugzeug sondern zu Fuß oder Boot über die Grenzen.

Ein Problem das Kanada aufgrund seiner Lage nicht hat. Die Nicht- oder Unterqualifizierten kommen gar nicht erst in das Land.

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Rakete schrieb von Indern niedriger Qualfikation. Und die kommen nicht zu Fuß - auch die Sinti, die für diesen Weg ein paar hundert Jahre gebraucht haben, benutzten übrigens Reittiere.

Und Duldung bezieht sich nicht auf Leute, die zur Arbeitsaufnahme in die EU kommen, aber das hatten wir ja schon.

Und dass das hier:

ziemlich frei erfunden ist, kann man relativ leicht erkennen, wenn man sich mal damit beschäftigt, wie das angedachte „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ausgestaltet ist.

Ist aber anompfirsich in einer Diskussion um den vereinfachten Rahmen für die Einbürgerung gar nicht nötig.

Mich beschleicht langsam das Gefühl, dass du von Kanada nicht besonders viel Ahnung hast.

Worauf genau basieren deine Behauptungen?

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Nein.

Deswegen nicht, weil das archaische ius sanguinis in der Radikalität, mit der es in D praktiziert wird, höchst selten ist.

Der Rest der Welt ist zu einem guten Teil weniger romantisch veranlagt als der Deutsche Michel.

Quelle war dieser Kommentar:

Die Idee kommt aus der Berliner Politik und wird jetzt von der Bundesregierung aufgegriffen: Ausländer sollen nach fünf Jahren eingebürgert werden, und zwar auch dann, wenn sie als Asylbewerber abgelehnt wurden oder aus einem anderen Grund ausreisepflichtig sind.

Die sogenannten „Kettenduldungen“ müssten ein Ende haben, sagte zur Begründung die Staatsministerin für Integration, Reem Alabali-Radovan (SPD). Mit „Kettenduldung“ ist die ständige Verlängerung von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen gemeint.
Solche Duldungen werden ausgesprochen, wenn abgelehnte Asylbewerber nicht ausreisen können, zum Beispiel wegen eines persönlichen Härtefalls oder weil sie ihren Pass verloren haben und das Heimatland sie deshalb nicht wieder aufnimmt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) spricht sogar von einem „Chance-Aufenthaltsrecht“, das bis zum Erwerb der Staatsbürgerschaft gewährt werden soll. Das wäre eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Dafür müsste nicht einmal die Sicherung des Lebensunterhaltes oder die Identität einwandfrei nachgewiesen werden. Die Probe besteht, wer nicht straffällig wird.

Bisher gelten folgende Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit: Der Antragsteller muss seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland gelebt haben, über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verfügen und seine Identität eindeutig nachweisen.

Und dabei sollte es auch bleiben.

Gruß
Rakete

Servus,

auch hier empfehle ich mal wieder, zum Schmitt zu gehen und nicht zum Schmittchen.

Eine recht handliche Zusammenfassung der wichtigen Aspekte (aber eben aller wichtigen Aspekte) gibt es hier:

und, - surprise, surprise! -

es gibt da diese oder jene ganz wesentliche Einzelheit, die sich nicht ganz so gut in Krachlederner, Lodenwams und Tirolerhut mit Gamsbart verkleiden lässt.

Schöne Grüße

MM

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Ich finde da so noch nichts, was die Bedenken des Kommentars entkräften. Wo steht, dass die Regelung Personen, die als Asylbewerber abgelehnt wurden oder aus anderem Grund ausreisepflichtig sind (absehen von verurteilten Straftätern), die z B. Härtefälle oder Passverlust behaupten, nicht in den Genuss der neuen Chancenaufenthaltsrechts kommen?

Beste Grüße
Rakete

Servus,

da steht

und dazu habe ich geschrieben

und Du wirst natürlich jetzt gleich erklären, dass Du „hat es geschafft“ ganz anders gemeint hast, als es klingt.

Kann man machen, ja.

Schöne Grüße

MM

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Solange wir uns einig sind, dass die Bedenken des Journalisten zutreffend sind, ist das doch eigentlich gleich. Sicherlich hätte ich mich noch umfassender ausdrücken können.

Schönes Wochenende
Rakete

Vielleicht hat der Journalist auch Bedenken, jemand könnte ernstnehmen, was er zum Besten gibt?

Ich habe seine Berufskollegen, die die „Parlementsnachrichten“ redigieren, bisher für ziemlich verlässlich gehalten. Ich finde es vor allem ganz hübsch, dass sie ohne Gemunkel, verwackelte Begriffe in Helldunkel und vage Andeutungen schlicht schreiben, worum es bei dem berühmten Chancen-Aufenthaltsrecht gehen soll; ein paar Hervorhebungen habe ich in dem Text angebracht:

Das einjährige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Profitieren sollen davon nur Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäter sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der einjährigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

Und nu?

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Hast du dir mal den Inhalt des Chancen-Aufenthaltsrecht angeschaut? Ich vermute mal nein. Hier kannst du es dir im Detail durchlesen. Aber Vorsicht: Viel Text und wenig Bilder:

Vielleicht bildest du dir dann zur Abwechslung mal eine eigene Meinung.

Der ‚Journalist‘ lügt nämlich ebenfalls:

Künftig soll jeder, der hier schon fünf Jahre lebt, in Deutschland bleiben können und auch den deutschen Pass bekommen.

Das ist gelogen. Während der 18 Monate im Chancen-Aufenthaltsrecht hat man Zeit, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Schafft man das nicht, bekommt man keinen rechtmäßigen Aufenthalt, von einem Pass ganz zu schweigen.

Das wäre eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Dafür müsste nicht einmal die Sicherung des Lebensunterhaltes oder die Identität einwandfrei nachgewiesen werden. Die Probe besteht, wer nicht straffällig wird.

Das ist ebenfalls gelogen. Wer seine Identität verschleiert, wird ausgeschlossen.

Jeder kann in Deutschland bleiben, ausgenommen schwere Straftäter. Wer kein Asyl bekommt, kann dennoch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, und zwar eben schon nach fünf Jahren.

Wieder gelogen (siehe oben).

Nun aber soll dieses Privileg eines geschützten dauerhaften Aufenthalts allen zuteilwerden, die es irgendwie nach Deutschland geschafft haben, auch wenn sie gar nicht bedroht waren und ihre Heimat aus anderen Gründen verlassen haben.

Und wieder gelogen.

Du meinst, du hättest nicht lügen sollen? Denn das, was du da geschrieben hast, behauptet nicht mal der Kommentar.

Es gäbe so viele Möglichkeiten, sich über dieses Thema zu informieren. Dass du ausgerechnet einen Kommentar in einem Boulevardblatt des Axel Springer Verlags herauspickst, liegt wohl eher daran, dass die die Einzigen sind, die dein Weltbild teilen. Und selbst dann musst du noch eins drauflegen.

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Zum Thema Ramsch hat hier jemand etwas interessantes zu sagen:

Und dann noch ein paar Worte eines Betroffenen zum Umgang Deutschlands mit Migranten:

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