Anmerkung zu ‚Du sollst nicht lügen‘ (etwas OT)
Hallo Kitty
… wie darf man dann die 10 Gebote verstehen?
Du sollst nicht lügen.
Du sollst nicht ehebrechen.
Du sollst nicht …siehe den Rest.
„Du sollst nicht lügen“ ist kein Gebot des Alten Testaments.
Ich gehe davon aus, dass Du Dich da auf das 9. Gebot beziehst, dessen Wortlaut in der allgemein als korrekt akzeptierten Übersetzung des Doktor Martinus Luther lautet:
9. Gebot: Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.
(Quelle: http://bibel.pinwand.ch/die-10-gebote.aspx )
Dieses Gebot muss man im richtigen Kontext sehen:
„Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten“ bedeutet nämlich: "Du sollst Deinen Nächsten nicht einer Tat beschuldigen, die er (oder sie) nicht begangen hat (üble Nachrede).
Zu der Zeit, als diese Gebote erlassen wurden, war das Justizwesen ziemlich unterentwickelt. Es gab keine Staatsanwaltschaft, welche die Stichhaltigkeit einer Beschuldigung zu überprüfen hat, es gab keine Strafprozessordnung und vor Allem war der Rechtsgrundsatz „Im Zweifelsfall für den Angeklagten“ noch nicht erfunden. Und da die Strafen damals auch für kleinere Vergehen wie z.B. Ehebruch (heute ein „Kavaliersdelikt“) barbarisch waren (… soll mit Steinen beworfen werden, bis sie tot ist), war das 9. Gebot ein äußerst wichtiges Gebot.
Die Umdeutung in „Du sollst nicht lügen“ geschah, als sich die Religion als ein Instrument zur „Beherrschung der Massen“ etablierte. Die Lüge ist nämlich die wirksamste Verteidigung der Machtlosen gegenüber den Mächtigen. Es ist klar, das so was den Mächtigen stinkt und deshalb wurde das 9. Gebot umgedeutet. Sein originaler Wortlaut und der Kontext seiner Entstehung gibt das aber nicht her.
Nun noch eine Bemerkung zu:
Nachdem man weiß, dass ein „nicht“ - eine Verneinung - vom Gehirn nicht als solches „verstanden“ werden kann und der restliche Text dann als Aufforderung, ,
Wenn jemand die Behauptung aufstellt, dass ein „nicht“ - eine Verneinung - vom Gehirn nicht als solches „verstanden“ werden kann, gilt das nicht schon als allgemeingültiges „Naturgesetz“, vor Allem nicht, wenn diese Behauptung der eigenen - und auch der allgemeinen - Erfahrung widerspricht.
Ich erinnere mich deutlich, dass ich als sechsjähriges Kind das Verbot „Du darfst nicht den Zucker aus der Zuckerdose naschen!“ nicht als Aufforderung verstanden habe, genau dieses zu tun. Dass ich trotzdem all meine kindliche kriminelle Energie darauf verwandt habe, den einen oder anderen Löffel Zucker - am Liebsten mit Butter vermischt - zu ergattern, war nicht in einer Verständnisunfähigkeit meines Gehirnes begründet, sondern darin, dass es Nachkriegszeit war und wir alle einen unstillbaren Hunger auf möglichst kalorienreiche Nahrungsmittel - also vor Allem Fett und Zucker - hatten.
Viele Grüße
merimies