Die AfD und der Verfassungsschutz

Servus,

dass der AfD eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz droht, ist wohl hinlänglich bekannt. Dass sich die AfD gegen so eine Beobachtung (könnte ja Wählerstimmen kosten) wehrt, ist auch klar. Zu diesem Zweck hat sie ein Gutachten bei dem (als konservativ geltenden) Staatsrechtler Dietrich Murswiek in Auftrag gegeben. Das Ergebnis:

Eigenes Gutachten bringt AfD in Bedrängnis

Um eine Beobachtung abzuwenden, will man den eigenen Laden gründlich
prüfen und den Mitgliedern für die Zukunft Handreichungen, eine Art
Fibel für verfassungskonformes Benehmen mitgeben. Dafür beauftragte man
den Staatsrechtler Murswiek. WDR, NDR und SZ liegt die zehnseitige
Zusammenfassung des Gutachtens vor, die der Kommissionsleiter Hartwig im
Bundesvorstand vortrug. Es ist ein für die AfD verheerender Befund, den
man nun zur „internen Angelegenheit“ erklären will.

Denn auf diesen zehn Seiten sind Kriterien aufgeführt, die eine Partei
in der Summe zum Fall für den Verfassungsschutz machen.
Die AfD erfüllt sie reihenweise, auf den letzten vier Seiten stehen „Handlungsempfehlungen zur Vermeidung einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz“. Und im Grunde zu jedem Punkt fällt auch AfD-Spitzenpolitikern ein Beispiel für einen Verstoß aus den eigenen Reihen ein. Da heißt es etwa: „Unbedingt notwendig ist es, folgende Äußerungen und Verhaltensweisen zu unterlassen: pauschale Diffamierungen oder Herabwürdigungen von Ausländern/Immigranten/Flüchtlingen/Muslimen.“ Und: „extremistische Reizwörter“ wie „Umvolkung“, „Überfremdung“, „Volkstod“ oder „Umerziehung“ müssten vermieden werden.

Die Folge?

Als der Vortrag im Bundesvorstand der AfD
zu Ende war, murrten einige der wichtigsten Politiker der
rechtsnationalen Partei heftig. Alexander Gauland, der mächtigste Mann
in der AfD, soll dem Vernehmen nach gesagt haben, dass er unter diesen
Umständen morgens ja gar nicht mehr aufzustehen brauche. Weil damit
nämlich die AfD durch eigentlich jede von Gaulands Reden ein Fall für
den Verfassungsschutz wäre.

Und:

Ein Vorstandsmitglied sagte am Freitag: „Wenn man das Papier ernst
nimmt, können wir gar nix mehr machen.“ Man müsse die Empfehlungen nun
„in AfD-Deutsch übersetzen und der Basis vermitteln.“ Das werde schon
„schwer genug“.

Kann die Partei ein Gutachten aus den eigenen Reihen ignorieren? Und fall sie sich wirklich entsprechend ändert, welche Daseinsberechtigung hätte sie denn überhaupt noch?

Die AfD wäre gut beraten, dass Gutachten ernst zu nehmen. Wahlen werden m.E. in der Mitte entschieden. Begriffe, die der rechte Flügel hört, wie

sollten vermieden werden, da das bürgerliche Wähler verschrecken könnte.
Es ist aber ebenso ein generelles Problem, dass linksextremistische Reinzwörter wie „rassistisch“, „fremdenfeindlich“, bereits zu lange durch Medien, Politiker und Prominente „geadelt“ wurden.
Instrumentalisierendes „Framing“ sollte in allen Lagern sparsamer verwendet werden.
Gruß
rakete

Rassistisch und fremdenfeindlich sind linkextremistische Reizwörter?

Pfui Deibel.

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Vielleicht sollte man dieses ominöse Gutachten erstmal richtig einordnen. Es bringt nichts, dieses Gutachten komplett fehlzuinterpretieren, wie du es machst oder die altbekannten Medien, die den Kern nicht verstanden haben. Siehe (Hervorhebung von mir):

Auch die Verwendung von Begriffen wie „Systemparteien“, „Umvolkung“, „Großer Austausch“, „Volkstod“ oder die Verunglimpfung von Flüchtlingen als „Invasoren“ sehen Verfassungsschützer demnach als Hinweis auf verfassungsfeindliche Bestrebungen. Problematisch sind dem Gutachten zufolge auch jegliche Relativierungen des Nationalsozialismus, Geschichtsrevisionismus und das Schüren von Ängsten vor Folgen von Masseneinwanderung. Letzteres „wird als Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit und damit Verfassungsfeindlichkeit“ gewertet, heißt es.

Was hier dargestellt wird, ist keine Analyse, ob die AfD verfassungsfeindliche Inhalte transportiert. Es ist eine Analyse, wie sehr in der Folge der schleichenden Ent-Demokratisierung mittlerweile unsere Verfassung schon subjektiv ausgelegt, um nicht zu sagen gebogen wird, um politisch Andersdenkende mit staatlichen Instrumenten zu belegen. Reiner Zufall, dass vor kurzem den Chef des Verfassungsschutzes, der seine Behörde tatsächlich nicht instrumentalisieren lassen wollte, ausgetauscht wurde?

Schauen wir doch mal in unser Grundgesetz rein. Dort steht schon in der Präambel: Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. […] Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. Damit wird schon klar, dass eine Masseneinwanderung vom GG nicht gewollt sein kann. Außerdem ist im Grundgesetz ausdrücklich von deutscher Volkszugehörigkeit die Rede (Art. 116).

Überdies beinhaltert unser Grundgesetz auch die Meinungs- und Religionsfreiheit. Die Ablehnung einer Religion ist also ausdrücklich zulässig, sie ist sogar geschützt. Und die Anhänger einer Religion sind nun mal aktive Verfechter dieser Religion. Genau so, wie man sich negativ über die Menschen äußern kann, die jeden Sonntag in eine Kirche spazieren, deren Funktionäre eine Struktur des Deckens von Missbrauch zugelassen haben, darf man die Anhänger einer Religion kritisieren, in der Gläubige als höherwertig gegenüber Ungläubigen dargestellt werden und in der der angebetete Prophet ein Kriegsherr war, der Widersacher umbringen ließ.

Wenn der Gutachter also warnt, dann warnt er primär vor dem politischen Klima, in dem derartige Grundrechte einfach nicht mehr gelten sollen, wenn man sich nicht dem allgemeinen Meinungstrend anschließt. Um die Verfassung geht es nicht mehr. In Freiburg haben jüngst Mitglieder der Altparteien (Grüne, SPD, CDU) an einer Demonstration teilgenommen, bei der das grundgesetzliche Recht anderer auf Demonstrationsfreiheit offen in Frage gestellt wurde: Allerdings musste der AfD-Zug über eine andere Strecke umgeleitet werden, nachdem Gegendemonstranten ihn auf der geplanten Route blockiert hatten. Immer wieder kam es laut Augenzeugen zu Rangeleien zwischen Polizisten und Gegendemonstranten, die versuchten, den AfD-Zug aufzuhalten.

Solchen Menschen sind die Grundrechte anderer egal. Sie wollen nicht, dass der kleine Teil an Mitbürgern, der etwa offen die Fehler der Politik in Zusammenhang mit der ungesteuerten Zuwanderung anspricht, seine Ansicht artikulieren kann. Hier müsste der Verfassungsschutz eingreifen.

Nicht ganz ohne Pathos und sicherlich auch von der Dimension her unterschiedlich, erinnert mich die aktuelle Situation ein wenig an den Film Sophie Scholl – Die letzten Tage. Darin sagt die Angeklagte vor ihrem Todesurteil zu Freisler: „Eines Tages werden Sie hier stehen, wo wir jetzt stehen“. Wer auf der Seite der Ankläger steht und wer auf der Seite der politisch Angeklagten steht, ist nicht gleichbedeutend mit den Seiten, auf denen Recht und auf denen Unrecht herrscht.

Noch ein Wort zum Schluss, etwas bodenständiger: Wenn Menschen gegen die Politik der AfD sind, dann wirkten sie viel überzeugender, wenn sie mit Fakten auf sachlicher Ebene die Argumente der AfD entkräfteten. Stattdessen wird nach dem Verfassungsschutz gerufen. Das riecht mehr nach Angst als nach Überzeugung, dass die eigenen Standpunkte richtig sind. Wenn wir nach Frankreich blicken, wissen wir, woher der Mangel an Zuversicht für diese Überzeugungen stammt.

Wer für die AfD ist, darf also die Fake-News von PI oder Breitbart nach belieben verbreiten, während man von anderen eine sachliche Diskussion erwartet?

YMMD :slight_smile:

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Du möchtest wirklich, dass dich irgendjemand noch halbwegs ernst nimmt?

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Ja. Durch die ewige Pauschalisierung und Gleichsetzung mit dem „Nationalsozialismus“, wurde jahrzehntelang jegliche (auch) berechtigte Kritik aus den bürgerlichen Reihen mit dieser Begrifflichkeit diffamiert und in eine Schublade gesteckt.

Nein, auf voller Distanz. :smile:Gruß
rakete

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Also gar nicht - ok, das hätte man sich denken können aufgrund der Tatsache, dass du dich hier komplett lächerlich machst.

Ich wollte nur sicher gehen …

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Fremdenhass ist Fremdenhass ist Fremdenhass.
Rassismus ist Rassismus ist Fremdenhass.

Sagst du hier etwa, dass Fremdenhass und Rassismus etwas Akzeptables ist, wenn es differenzierter (nicht im Zusammenhang mit Nationalsozialismus) diskutiert wird?

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Aktuell zwischen 14 und 18%.

Gerade von einer wie der SZ sollte man nicht jeden Artikel für bare Münze nehmen und angebliche Äußerungen via unbekannter Quellen für die reine Wahrheit halten. Zu schnell wird bspw. mit Halbzitaten gearbeitet, um ein gewisses Bild zu transportieren.

Ausserdem soll die AfD ruhig einmal länger unter die Lupe genommen werden. Da ist die Linkspartei schon lange drunter und die Grünen waren es ebenfalls lange.

Ohne Einblick in das Gutachten selbst, messe ich ihm wenig Bedeutung zu. Allenfalls gibt es eine Möglichkeit, sich von einigen Unruhestiftern in der AfD zu verabschieden. Ob das auch getan wird, wird sich noch erweisen müssen. Einen gewissen Gedeon aus BaWü werden wir wohl nicht erneut im Parlament haben. Den hat schon der eigene Kreisverband abgeschossen.

Selbst in Auftrag gegeben, aber nicht aus den eigenen Reihen.

Nein, aber die Art und Frequenz der Nutzung kann linksradikal sein. Ggf. aus linksextremistischem Munde.

Wie kommst du darauf? Ich sehe da keinerlei Hinweise auf die Einwanderungspolitik.

Deutscher und Teil des Deutschen Volkes ist ja prinzipiell jeder, der einen deutschen Pass besitzt. Insofern hat diese Formulierung mit dem Einwanderungsrecht doch nichts zu tun.

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Und bei den drei LTW-Ländern 2019 (Brandenburg, Sachsen und Thüringen) aktuell bei jeweils 23%.

Das ist doch BS.
Wenn also Menschen, die als Linksradikal bekannt sind, oft genug das Wort Grundgesetz in den Mund nehmen, dann macht das das Wort selbst und die Nutzung linksradikal?

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Und in Bayern bloß 10%

Hier wird es juristisch kompliziert. Unser Grundgesetz schütz ausdrücklich die Volkssouveränität (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/5). Dieser Begriff ist anhand der Drei-Elemente-Theorie auszulegen: Ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk, eine Staatsgewalt. Wer das Staatsgebiet und das Staatsvolk trennen will, indem er aller Welt Zutritt gewähren will, gefährdet damit - das ist jetzt eine zusammenfassende Bewertung - die Staatssouveränität.

Entscheidend für diese Debatte ist aber nicht die Frage, ab wann die Masseneinwanderung als grundgesetzwidrig zu bezeichnen ist - die Grenze ist natürlich schwer zu bestimmen. Entscheidend ist, dass die AfD-Kritiker behaupten, Kritik an der Masseneinwanderung sei verfassungsfeindlich. Als Beispiel wird der Begriff „Überfremdung“ herangezogen, der auf eine grundgesetzfeindliche Ausrichtung hindeute.

Die Wahrheit aber ist: 2017 hatten 39,1 Prozent aller Kinder unter fünf Jahren einen Migrationshintergrund. Und: Mittelfristig wird sich der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund weiter erhöhen. Derzeit kommen immer noch mehr als 10.000 Migranten pro Monat. Und die Geburtenraten sind bekannt. Und wenn wir in andere westeuropäische Länder gucken (Frankreich, Belgien, Großbritannien), dann, sehen wir, wie viel vom urtümlichen Landesbild mancherorts noch übrig ist.

Ist es angesichts dessen nicht wenigstens zulässig, von Überfremdung zu reden? Wie würdest du es denn zum Beispiel ausdrücken?

ich erhöhe um frauenverachtung.

köln, freiburg,freiburg, münchen.

wie gehst du damit um?

akzeptabel?

wenigstens tolerabel?

guckst du beispielsweise FFB (aktuell in sueddeutsche) und unterkunft.
das tägliche geschäft mit den kindern.
deren misshandlung.
der menschenhandel.
die prostituition.
0,80 euro-jobs.

im grunde genommen ist es doch sehr einfach.
das, was das gutachten hergibt, ist die realität zu verleugnen, auf schöne und unverbindliche worte zu achten, und alles ist gut.

nichts ist gut.
nicht einmal im ansatz.

pasquino

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Tja, wenn man nur Halbsätze zitiert, kommt es eben zu solchen sinnfreien Antworten.

->#lügenpresse :smirk:

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Dann fasd dich doch mal selber an die … Nase: Wieviele reinrassige Kinder hast du denn schon gezeugt?

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Whataboutism ist whataboutism ist whataboutism.

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