Die Altparteien brauchen neue Wähler

Für mich eine zweifelhafte Forderung: Julian hat das Down-Syndrom, seine Eltern und sein Bruder sind seine Betreuer in allen Angelegenheiten. Trotz aller Inklusionsbemühungen darf er - wie mehr als 80.000 Betroffene in Deutschland - bei der Bundestagswahl nicht seine Stimme abgeben. Sobald ein Betreuungsrichter ihnen einen Betreuer „in allen Angelegenheiten“ zuspricht, werden sie aus dem Wahlregister gestrichen. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, fordert, das zu ändern.

Ich habe selbst mal mit Downies und anderen Behinderten gearbeitet und lasse nichts auf sie kommen. Aber ihnen ein Wahlrecht geben? Ihre Fähigkeit, politische Zusammenhänge zu erkennen, sind begrenzt. Das Argument, dass es auch politisch vollkommen unbedarfte Nichtbehinderte gibt, trägt nicht, denn jene Leute verfügen zumindest über die Möglichkeit, sich mit politischen Zusammenhängen zu befassen.

Warum ich vor allem aber dagegen bin: Wer stellt sicher, dass die Behinderten nicht beeinflusst werden? Können sie es überblicken, wenn ihnen eine Bezugsperson zum Beispiel sagt, dass Partei X gegen Behinderte sei und man sie auf jeden Fall nicht wählen solle? Werden es nicht primär die etablierten Parteien sein, die neue Wähler finden?

Die Behinderten brauchen sicher viel. Eine bessere Gesundheitsversorgung, Förderung, Betreuung usw. Ein Wahlrecht dürfte nicht das sein, was sie am dringendsten brauchen. Aber was tut man nicht alles, um das Dogma der Inklusion im Sinne einer totalen Gleichmacherei zu verwirklichen?

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Hallo!

Trifft auf einen beträchtlichen Teil aller Wahlberechtigten zu (nur so ist zu erklären, dass es Leute gibt, die CDU/CSU, FDP, SPD oder AfD wählen.

Tun sie aber nicht (nur so ist zu erklären, dass es Leute gibt, die CDU/CSU, SPD, FDP oder AfD wählen.

Ist bei allen Wählern nicht sichergestellt (nur so ist zu erklären, dass es Leute gibt, die CDU/CSU, SPD, FDP oder AfD wählen.

Gruß
Wolfgang

@Wolfgang_Dreyer: Gähn. Hast du jetzt bewusst einen so argumentativ schwaches Statement abgegeben, um zu zeigen, dass auch „Studierte“ auf niedrigem Niveau agieren können?

Hallo Wolfgang,

so sehr ich viele Deine Beiträge schätze, so bedauerlich finde ich es, daß Du Dich nicht nur so sehr auf eine Partei fixierst, sondern vor allem allen eine gerechtfertigte Wahlentscheidung absprichst, die andere Parteien für wählbar halten, weil sie z.B. die Frage, ob die Bundeswehr irgendwo auf der Welt unsere Freiheit oder was auch immer verteidigt, weniger relevant finden, als andere Dinge, für die andere Parteien nun einmal stehen.

Gruß
C.

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Ein Mensch, eine Stimme.

Und jemand diese Stimme missbraucht, dann müssen wir als Gesellschaft halt dafür sorgen, dass es nicht passiert.

Und wenn jemand soviel Vertrauen und Einfluss genießt, das ein Mensch ihm die Stimme überlässt, … das wäre besser, als keine Stimme.

Das gilt m.E. auch für Kinder, z.B wenn bis 14 die Sorgeberechtigten dies übernehmen und ab 14 dann jedes Kind selber.

Hallo.

Um mal die höchstrichterliche NPD-Verbotsablehnungsargumentation zu bemühen:
80000 Behinderte / 61500000 Wahlberechtigte = 0,13%.
Selbst wenn man unterstellt, dass alle betroffenen Behinderten beeinflusst wählen gingen und die übrige Wahlbeteiligung bei nur 50% läge, dürfte das weder die Altparteien beflügeln noch irgendwelchen „alternativen“ Parteien nennenswerten Nutzen bringen.
Warum soll man sie also nicht wählen lassen?

Eine Beeinflussung, was sie letztlich wählen, käme doch am wahrscheinlichsten von ihren Betreuern (die in der Regel wohl eher nicht am rechten oder linken Rand der Gesellschaft zu finden sind). Und die dürften am ehesten ein Interesse haben, dass mehr für die Behinderten getan wird. Jede zusätzliche potentielle Stimme stärkt doch so ihre Position. Und wer weiß, vielleicht sind die 0,x% ja doch mal das Zünglein an der Waage…

Gruß,

Kannitverstan

Du meinst also, Behinderte dürfen dann wählen, wenn sie die richtige Partei wählen. Ein wenig undemokratisch, findest du nicht?

Franz

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Die Forderung ist ähnlich sinnloss wie die Forderung nach einem Kinderwahlrecht. Am Ende würde beides nur dazu genutzt werden, dass diejenigen, denen das Wahlrecht übertragen wurde, das zusätzliche Stimmrecht für ihre eigenen Interessen nutzen.

Nein, gerade Du liebe® mitlesende® Elter eines/r Minderährigen bist natürlich die große Ausnahme.

Btw bin ich auch strikt gegen ein Wahlrecht für Personen von unter 18 Jahren. Das Wahlrecht soll nur denjenigen zustehen, die auch entsprechende Pflichten eines Bürgers und damit Verantwortung in vollem Umfang tragen.

Gruß
vdmaster

Wenn Du denen, die Du nicht aufführst, die Regierungs- und Parlamentsmacht übertragen würdest, wäre die Republik binnen 20 Jahren vollständig ruiniert. Leider gäbe es dann keinen Staat weit und breit, der sich mit uns vereinigen würde, um uns wieder aufzubauen.

„Schöne“ neue Welt.

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Du meinst einen Sachverständigenrat, der vorab die Interessen der nicht Wahlfähigen eruiert und dann in der Wahlkabine die Ausübung des geheimen Wahlrechts auf Richtigkeit überprüft? Scheint mir schwer an den Grundlagen der Demokratie moderner Bauart zu rütteln. :confused:

Die im Link erwähnte Bentele kommt übrigens aus dem Stall der SPD.

Nein, das meine ich keineswegs! Ich wollte lediglich deutlich machen, dass die Gefahr eines Mißbrauchs durch „extreme“ Gruppierungen äußerst gering ist.
Natürlich: Mißbrauch bleibt Mißbrauch, egal durch welche Gesinnung. Aber dass demokratie- bzw. verfassungsfeindliche Parteien an die Macht kommen - wenn auch mit demokratischen Mitteln -, kann doch niemand wollen. Nicht nochmal.
„Normal“ intelligente Menschen sollten das aus der Geschichte gelernt haben und entsprechend sensibilisiert sein. Bei geistig Behinderten ist das eher nicht gegeben. Aber wie gesagt: Das ist auch ziemlich egal, solange nicht ein nennenswerter Anteil Behinderter die Wählerschaft ausmachen. Und wenn’s der Gleichbehandlung dient, ihnen das Bundestagswahlrecht zu lassen - so what?

Gruß,

Kannitverstan

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Also faule Langzeitarbeitslose ausschließen?
Obdachlose?
Verurteilte Straftäter (da wird es z.T. ja schon gemacht)?
?
Vielleicht sollte man auch eine Wahlrechttauglichkeitsprüfung einführen, in der jedem potenziell Wahlberechtigten erstmal auf den Zahn gefühlt wird, ob er das politische und gesellschaftliche System in Deutschland überhaupt versteht?

Gruß,

Kannitverstan

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War das ernst gemeint? Natürlich nicht, sondern genau wie bei jedem anderen, der allein keine Stimme abgeben kann. Im Zweifel mit Hilfe einer von ihm gewählten Vertrauensperson, wie bei Blinden bislang auch. Oder denkst Du, dass ein Down-Syndrom eine eigene Meinung verhindert??

Hallo Vdmaster,

es gibt in diesem Land 14-jährige, die ihre alkoholkranke Mutter versorgen und ihre kleineren Geschwister aufziehen.

Die sorglose Jugend, die gibt es nicht für alle.

Das gebe ich nur zu bedenken, ansonsten ist Deine Einlassung logisch begründet, auch wenn sie letztlich nicht voll überzeugt.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

Und es gibt dreißigjährige, die denken, daß der Bundestag auf den Mittwoch folgt und trotzdem wählen dürfen. Irgendeine Grenze für das aktive Wahlrecht muß es nun einmal geben, auch wenn sie nicht jedem Einzelfall gerecht wird.

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und jetzt lies noch mal die Überschrift

Die Altparteien brauchen neue Wähler

Ein Schelm, der Böses dabei denkt …

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Man muß den nicht aufgeführten Parteien ja nicht gleich die absolute Mehrheit geben.
Aber den verfilzten, lobbyhörigen „Altparteien“ würde ich schon mal einen kräftigen Tritt in den Allerwertesten gönnen.
Dem gemeinen Volk ist aber leider ziemlich egal, was „da oben“ verzapft wird, weil „die machen ja eh was sie wollen“, und wenn’s um Arbeitsplätze geht, ist alles andere plötzlich unwichtig…

Gruß,

Kannitverstan

Ja… und? Die (regierenden) „Altparteien“ beschließen sicher nicht die Abschaffung des Wahlrechtsentzugs aus dem Kalkül, mit diesen zusätzlichen Stimmen irgendetwas zu ihren Gunsten beeinflussen zu können.
Allenfalls rechnet man sich aus, durch diese wahltechnisch völlig unbedeutende Einzelmaßnahme die Sympathie der vielen noch unentschlossenen Wähler zu gewinnen - so das Thema in den nächsten Wochen medial genügend aufgebauscht wird.

Gruß,

Kannitverstan

Meine knapp zwei Jahre alte Tochter hat auch zu vielen Dingen eine Meinung und kann diese auch artikulieren, aber dennoch käme ich nicht auf den Gedanken, ihr ein Wahlrecht zuzumessen.

Mal ganz davon abgesehen, daß ein Down-Syndrom nicht zwangsläufig dazu führt, daß der Betreuer für ALLE Lebensbelange bestellt wird: allein schon dafür, daß es überhaupt einen Betreuer gibt, hat der Gesetzgeber hohe Hürden gesetzt und erst recht dafür, daß er für ALLE Belange bestellt wird - und genau das ist die Voraussetzung dafür, daß der Betroffene kein Wahlrecht hat.

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