Die Feldjäger waren da...DRINGEND!

Hallo Andi,

in einer repräsentativen Demokratie, wie der unseren schlägt sich der Wille der Mehrheit durch die Entscheidungen der demokratisch gewählten Volksvertreter nieder, was sich widerum in der aktuellen Gesetzeslage widerspigelt.

Ja, allerdings enthält diese Art der Meinungsfindung gewisse Unschärfen. Wenn ich meine Stimme einer Partei geben möchte die sich gegen die Wehrpflicht ausspricht, wird die Auswahl sehr klein.
Für den Fall das mit man mit dieser Auswahl ansonsten nichts am Hut hat, muss man wohl oder übel anders wählen als man es in diesem einen speziellen Punkt getan hätte.
Übrig bleiben tatsächlich nur die von dir genannten Institute.

Etwas seltsam hinkender Vergleich, oder?

Mag sein, es geht aber um folgendes: Es wird oftmals mit Hinweis auf den Nachwuchsmangel für eine Beibehaltung der Wehrpflicht argumentiert. Und das ist meiner Meinung nach falsch. Wenn das Angebot nicht attraktiv genug ist, muss an dieser Stelle nachgebessert werden, anstatt durch Zwang Leuten ein Einblick zu vermitteln und hoffen das es ein paar Leuten gefällt und diese dann bleiben.

Kurzum ist gerade der stetige Wechsel durch die regelmäßige Einberufung von Wehrpflichtigen Garant dafür, dass die Bundeswehr in der Gesellschaft integriert ist und sich den gleichen Wandlungsprozessen gegenüber sieht, wie der Rest der Gesellschaft.

Das heißt ohne die Wehrpflichtigen hätten wir eine völlig abseits der Realität existierende, aufs töten abgerichtete Menschenmasse die nur darauf wartet von der Leine gelassen zu werden?!
Nunja, Blödsinn. Aber warum diese Vorstellung Blödsinn ist und es für die Einbindung in die Gesellschaft keine Wehrpflichtigen braucht (und deshalb als Argument für die Wehrpflicht ausscheidet) beschreibst du ja selber sehr schön:

Es gibt keinen „Staat im Staate“ mehr, wie es bei den Vorgängerarmeen der Fall war. Der Soldat ist mündiger Staatsbürger mit aktivem und passivem Wahlrecht, der nur dort in seinen Grundrechten eingeschränkt wird, wo es unbedingt sein muss. Gemäß dem Beutelsbacher Konsenz wird in der politischen Bildung innerhalb der Bundeswehr zu Kontroversen angeregt und nicht nur einseitig beeinflusst. Ziel der Inneren Führung ist es die Bundeswehr in die Gesellschaft zu integrieren, sie an die freiheitlich demokratische Grundordnung zu binden und dem einzelnen Soldaten seine bürgerlichen und soldatischen Rechte und Pflichten nahe zu bringen, so das er sie nicht nur versteht, sondern auch aktiv lebt.

Das kann zum Beispiel bedeuten, dass plötzlich ein Buchhaltungssystem völlig umgestellt wird oder ein Wehrdienstleistender ein Computerprogramm optimiert oder komplett neu schreibt, wie ich es erlebt habe und damit bundeswehrweit tatsächlich Einfluss genommen hat!

Von mir aus darf er auch entscheiden ob es morgen Pommes oder Bratkartoffeln in der Kantine gibt und das bundesweit…
Mit meiner Frage nach der Möglichkeit der Einflussnahme auf Entscheidungen und der damit verbundenen (zugegebenermaßen sehr unglücklichen) Formulierung des Befehl und Gehorsam waren andere Entscheidungen gemeint.

Wer entscheidet welche Einheit wo und mit welchem Gerät eingesetzt wird und wie lange sie dort bleibt? Wer berät und kommuniziert mit dem Verteidigungsminister? Wer entscheidet über Rüstungsprojekte, Standorte, Personalveränderungen etc.?
Um diese Dinge ging es mir. Und mir ist nicht bekannt, dass in solchen Entscheidungspositionen Wehrpflichtige sitzen; diese sitzen wie andere Soldaten am unteren Ende der Befehlskette. Und da wie oben schon geschrieben auch der Berufsoldat in die Gesellschaft integriert ist bleibt die Frage wozu der Wehrpflichtige sonst beitragen soll und welchen Sinn sein Dasein macht?

Gruß
Felix

Du vergisst, dass du dich auch selber wählen lassen kannst. Wenn dir keine Partei gefällt kannst du ja selbst aktiv werden.

Mag sein, es geht aber um folgendes: Es wird oftmals mit
Hinweis auf den Nachwuchsmangel für eine Beibehaltung der
Wehrpflicht argumentiert. Und das ist meiner Meinung nach
falsch. Wenn das Angebot nicht attraktiv genug ist, muss an
dieser Stelle nachgebessert werden, anstatt durch Zwang Leuten
ein Einblick zu vermitteln und hoffen das es ein paar Leuten
gefällt und diese dann bleiben.

Nein, die einzige BEGRÜNDUNG der Wehrpflicht findest du im Grundgesetz. Argumentieren kann man viel, politische und allgemeine Realität sind aber die Vorgaben des Grundgesetzes.

Kurzum ist gerade der stetige Wechsel durch die regelmäßige Einberufung von Wehrpflichtigen Garant dafür, dass die Bundeswehr in der Gesellschaft integriert ist und sich den gleichen Wandlungsprozessen gegenüber sieht, wie der Rest der Gesellschaft.

Das heißt ohne die Wehrpflichtigen hätten wir eine völlig
abseits der Realität existierende, aufs töten abgerichtete
Menschenmasse die nur darauf wartet von der Leine gelassen zu
werden?!

Nein, aber eventuell abseits der Gesellschaft (da sehr viel weniger Berührungspunkte) stehende Streitkräfte. Ohne die Wehrpflicht würde bei weitem weniger sozialer Input in die Streitkräfte getragen werden.
Stichwort Sozialisation: Die meißten Beziehungen entstehen am Arbeitsplatz, das ist in der Liebe, wie in der Freundschaft so, es gibt das diesen Spruch „Gleich und gleich gesellt sich gern“.

Aber es ist schön mitzubekommen, dass du dich über die „innere Führung“ offenbar nicht informiert hast, denn genau das geht aus deinen Beiträgen hervor.

Von mir aus darf er auch entscheiden ob es morgen Pommes oder
Bratkartoffeln in der Kantine gibt und das bundesweit…
Mit meiner Frage nach der Möglichkeit der Einflussnahme auf
Entscheidungen und der damit verbundenen (zugegebenermaßen
sehr unglücklichen) Formulierung des Befehl und Gehorsam waren
andere Entscheidungen gemeint.

Wer entscheidet welche Einheit wo und mit welchem Gerät
eingesetzt wird und wie lange sie dort bleibt? Wer berät und
kommuniziert mit dem Verteidigungsminister? Wer entscheidet
über Rüstungsprojekte, Standorte, Personalveränderungen etc.?
Um diese Dinge ging es mir. Und mir ist nicht bekannt, dass in
solchen Entscheidungspositionen Wehrpflichtige sitzen; diese
sitzen wie andere Soldaten am unteren Ende der Befehlskette.

Sorry, :wink: aber sowas findest du in keinem Unternehmen, das auf dem Markt bestehen will. etwas alternativer Ansatz… :wink:

Und da wie oben schon geschrieben auch der Berufsoldat in die
Gesellschaft integriert ist

Irgendwie sicherlich schon :wink:, aber da verlasse ich mich mal weniger auf deine „fundierte“ Meinung, als auf eigene Erfahrungen und wissenschaftliche Studien.

bleibt die Frage wozu der Wehrpflichtige sonst beitragen soll und :welchen Sinn sein Dasein macht?

Das erfährst du im Grundgesetz.

Nein!

wäre es denn wehrverwaltungstechnisch unzumutbar gewesen, dem
jungen Mann vielleicht 2 Wochen vor Einsatz der Feldjäger, ein
Schreiben mit einem letzten Ultimatum und der Möglichkeit zur
Rechtfertigung zuzuschicken?

Hallo Karin, du hast offenbar nicht alle Beiträge gelesen - schade, das hätte dir diese Frage erspart.

In dem Moment, wo ein Soldat seinen Dienst nicht Antritt oder dem dienst fernbleibt begeht er zunächst einmal ein Dienstvergehen. Sobald er dem Dienst aber für mindestens drei volle Kalendertage fernbleibt begeht er eine STRAFTAT.
Er ist dann niemand mehr, der mit jemandem zu vergleichen ist, der falsch parkt er ist dann ein gesuchter Straftäter! Würdest du demjenigen, der dein Auto klaut erst mal nach zwei Wochen einen Brief schreiben und freundlich fragen, ob er eventuell dein Auto doch zurückbringen würde? Wohl kaum, vor allem, weil das voraussetzt, dass du weißt wo derjenige ist.

Wie gesagt, es geht hier um eine Straftat und nicht um ein nicht bezahltes Knöllchen. Nicht „nur“ die Feldjäger, sondern auch jeder Polizist ist verpflichtet bei Kenntnis über den Sachverhalt einzuschreiten (nur bei der Polizei wird es ohne eine vorläufige Festnahme wohl nicht vonstatten gehen), da es sich hier um eine sogenannte „Dauerstraftat“ handelt.

Gruß Andreas

PS: Wie stellst du dir das im Katastrophen- oder Verteidigungsfall vor, wenn Reservisten einberufen werden? Zwei Wochen abwarten und dann noch mal freundlich nachfregen, wenn jemand nicht kommt? Dann dürfte ein deich wohl schon gebrochen sein und ein etwaiger Angriff…na egal, interessanter Ansatz…

Du scheinst zu vergessen (absichtlich?), dass auch (und
gerade) die freie Meinungsäußerung ein Gesetz dieses
Staates ist.

Nein, ein Grundrecht, zu finden im Grundgesetz und damit und im Grundsatz höher und an sich als vorkonstitionell zu werten.
Allerdings bin ich tatsächlich der Meinung, dass man vor der Nutzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sich selber die Pflicht auferlegen sollte sich dem (für manche eventuell recht unangenehmen) Prozess des Nachdenkens zu unterziehen.

Und davon hat er gerade gebraucht gemacht.

Ich auch. ;o)

Hallo Nick,

Nixda. Der Bundeswehr-Zwangsdienst hat zur Abholung durch die
Feldjäger geführt, und die im Gesetz zur Durchsetzung des
Zwangsdienstes vorgesehenen Zwagnsmaßnahmen.

Hättest du das erste Antwortpost der Fragerin auf Andreas gelesen wüsstest du das der Junge Mann nicht zum Grundwehrdienst einberufen wurde sondern sich verpflichtet hat. (Weiß nicht mehr genau wieviel Monate). Somit ist es kein „Zwangsdienst“ sondern freiwilliger Dienst.

Schuld am Einsatz der Feldjäger ist der Auftraggeber der
Feldjäger. Dass der Wehrverpflichtete es durch einen Brief
hätte verhindern können, bedeutet nicht, dass er durch
Nicht-Verhinderung automatisch der Schuldige ist!

Schuld an dem Einsatz der Feldjäger ist der Junge Mann der seiner vertraglich eingegangenen Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Niemand anderes sonst…

Gruß
Andrea

Nein, die einzige BEGRÜNDUNG der Wehrpflicht findest du im Grundgesetz. Argumentieren kann man viel, politische und allgemeine Realität sind aber die Vorgaben des Grundgesetzes.

Bitte zeig mir die Begründung im Grundgesetz. Kann sein das ich mich täusche, aber das Grundgesetz stellt meines Wissens nach die rechtliche Grundlage und nicht die Begründung der Wehrpflicht dar.

Ohne die Wehrpflicht würde bei weitem weniger sozialer Input in die Streitkräfte getragen werden.

Ich behaupte, dass es auch ohne die Wehrpflicht jede Menge sozialen Input in die Streitkräfte gibt. Sei es durch Familie, Freunde, Zulieferfirmen, den Milchmann oder neue Mitglieder.
Selbst wenn es ihn ohne die Wehrpflicht nicht gebe, käme der soziale Input immer noch nicht in die Bereiche in den es wichtig wäre und auf die ich in meinen „Fragen“ nach den „Entscheidern“ abzielte.

Hättest du das erste Antwortpost der Fragerin auf Andreas
gelesen wüsstest du das der Junge Mann nicht zum
Grundwehrdienst einberufen wurde sondern sich verpflichtet
hat. (Weiß nicht mehr genau wieviel Monate). Somit ist es kein
„Zwangsdienst“ sondern freiwilliger Dienst.

Jein. Rechtlich gesehen sind „freiwillig Längerdienende“ (Wehrpflichtige, die ihre Wehrdienstzeit um bis zu 14 Monate verlängern) Grundwehrdienstleistenden gleichgestellt. Sie leisten beide auf Grund der allgemeinen Wehrpflicht ihren Grundwehrdienst (nur halt eventuell mit Verlängerung). „Zwangsdienst“ ist die Wehrpflicht aber nach allgemein gültiger Rechtssprechung sowieso NICHT. Wenn das jemand schreibt ist es seine private Meinung.

Gruß Andi

Bitte zeig mir die Begründung im Grundgesetz. Kann sein das
ich mich täusche, aber das Grundgesetz stellt meines Wissens
nach die rechtliche Grundlage und nicht die Begründung der
Wehrpflicht dar.

In diesem Falle sogar beides…die Begründung ist ganz offensichtlich (und eigentlich ziemlich unübersehbar - aber subjektive Wahrnehmung) die Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bündnispartner.

Ich behaupte, dass es auch ohne die Wehrpflicht jede Menge
sozialen Input in die Streitkräfte gibt. Sei es durch Familie,
Freunde, Zulieferfirmen, den Milchmann oder neue Mitglieder.

Und ich behaupte, dass das soziologisch gesehen ziemlicher Unfug ist, was du da schreibst.
Es mag ja sein, dass du das für ausreichend befinden würdest, nur hast du offensichtlich bisher mutmaßlich weder in der Bundeswehr Dienst getan, noch einen anderen tiefergehenden Bezug hergestellt oder anderweitige realistische Quellen aufgetan, um wirklich zu wissen wovon du eigentlich schreibst

Selbst wenn es ihn ohne die Wehrpflicht nicht gebe, käme der
soziale Input immer noch nicht in die Bereiche in den es
wichtig wäre und auf die ich in meinen „Fragen“ nach den
„Entscheidern“ abzielte.

Um dir deinen Satz mal kurz zu erläutern: Du schreibst, dass, wenn es einen Effektverstärker nicht geben würde, der durch den Effektverstärker begünstigte Effekt immer noch nicht ausreichen würde. Kurz: Wenn etwas nicht da ist hat es auch keinen Effekt.
Das halte ich nur für konsequent.
Eventuell meintest aber eher, dass auch mit der Wehrpflicht der soziale Input nicht ausreicht, um in den dir wichtigen Bereichen Änderungen zu vollziehen.

Nun, eventuell sollte dir klar sein, dass militärische Strukturen nun mal militärische Strukturen sind und nicht der Häkel-Club von Oma Meier wo jeder häkelt, was er will. Die meißten dieser militärischen Strukturen findest du übrigens (wie bereits erwähnt) in jedem zivilen Unternehmen, das am Markt überleben will - und auch dort stehen sie nicht zur Diskussion.

Schreib doch einfach mal in welchen Bereichen deiner Meinung nach etwas geändert werden muss, das würde mich wirklich interessieren.

Gruß Andreas

Hallo Karin,

wäre es denn wehrverwaltungstechnisch unzumutbar gewesen, dem
jungen Mann vielleicht 2 Wochen vor Einsatz der Feldjäger, ein
Schreiben mit einem letzten Ultimatum und der Möglichkeit zur
Rechtfertigung zuzuschicken?

Sprechen wir doch einfach mal von dem Soldaten X.

Solche Erstmaßnahmen, wie Du sie in Betracht ziehst, sind auf jeden Fall erforderlich und werden auch durchgeführt. D. h., dieses „letzte Ultimatum“ wird es in schriftlicher oder fernmündlicher Form gegeben haben, aber es wurde nicht darauf reagiert oder der betroffene Soldat war nicht erreichbar. Denn, wenn diese Erstmaßnahmen fruchten, sind ja alle erstmal happy (bis auf den Soldaten womöglich). Fruchten sie aber nicht (Soldat reagiert nicht oder ist nicht erreichbar), erst dann kann überhaupt erst ein Feldjägereinsatz angefordert werden. Und damit sichergestellt ist, dass auch wirklich Erstmaßnahmen getroffen wurden, sind diese in einem bestimmten Vordruck, der auch den Feldjägern zugeht, auch anzugeben. Werden keine Erstmaßnahmen angegeben, werden die Feldjäger den zuständigen Disziplinarvorgesetzten (DiszVorg) des Soldaten (also dem militärischen Chef seiner Einheit) nämlich erstmal an die vorschriftsmäßige Notwendigkeit solcher Erstmaßnahmen erinnern und ihm sagen, er solle sich doch bitte erst dann wieder an die FJg wenden, wenn er diesen Punkt abgearbeitet hat. In der Regel ist eine solche Erinnerung aber nicht erforderlich, die meisten Chefs kennen das Verfahren.

Somit: Ohne Erstmaßnahmen kein Feldjägereinsatz.

Daraus ergeben sich für mich mögliche Gründe für den Feldjägereinsatz:

Soldat war über den gesamten Zeitraum telefonisch und postalisch nicht unter seiner angegebenen Hausanschrift erreichbar oder hat einfach nur nicht reagiert, was ja nicht ganz unwahrscheinlich ist, denn im Falle des Einberufungsbescheides war es ja auch schon so.

Insgesamt eine üble Sache, weil mit mehr als drei vollen Kalendertagen der Abwesenheit der Wehrstraftatbestand der „eingenmächtigen Abwesenheit“ nach §15 (1) WStGB (bis zu drei Jahren Freiheitsentzug) erfüllt wird. Eigentlich muss der zuständige DiszVorg diese Sache an die Staatsanwaltschaft abgeben, damit sie prüfen kann, ob sie Strafantrag bei Gericht stellen will. Aber wenn es sich um eine Ausnahme handelt, weil der Soldat ansonsten untadelig ist und es sich um einen „Ausrutscher“ (obwohl: die Ausgangsposterin schrieb, ihr Bruder hätte den Einberufungsbescheid ignoriert!!) gehandelt hat, kann der DiszVorg im Erstfalle nochmal von einer Abgabe an die Staatsanwaltschaft absehen. Aber eine Disziplinarbuße (eine Buße innerhalb der Bundeswehr ohne strafrechtlichen Charakter) wird der Soldat auf jeden Fall zu erwarten haben. Sollte sich allerdings herausstellen, dass die getroffenen Erstmaßnahmen seitens des Soldaten einfach nur ignoriert wurden (wie auch der Einberufungsbescheid), ist Vorsatz im Spiel. Das „besondere Vorkommnis“ muss dann an den Staatsanwalt abgegeben werden und die Sache kann ihren Ausgang in einem Strafprozess vor einem ordentlichen Gericht finden, wenn es nicht sowieso dazu kommt, sollte man schon in seiner Ignoranz des E-Bescheides einen Vorsatz erkennen. Und die versäumte Wehrdienstzeit muss natürlich auch nachgeholt werden.

Grüße
Tom

Gleich Sonderulaub einreichen!
Wenn dein Bruder etwas Hirn hat, viel kanns ja nicht sein *grinse frech* reicht er nun bei der Bundeswehr gleich eien antrag auf Sonderulaub für seine gesetzlich zustehende Ausbildung ein.

Wobei er an sich seien Ausbildungszeit abegschlossen hat.
Ein weiteres verweilen im Ausbildungsbetrieb ist ein Kann, kein Muss.
Jedoch lässt es sich leicht damit begründen das er einfach mehr Zeit als andere benötigt um all seine Ausbildungsziele erreichen zu können.

Um seinen Sonderulaub umgehenden Nachruch zu verleihen währe ein Fax der IHK oder HWK vielleicht nicht schlecht. Ein Dokument aus dem öffentlichen Recht kann nicht so leicht ignoriert werden.

Hallo, Tom

Somit: Ohne Erstmaßnahmen kein Feldjägereinsatz.

Dankeschön für deine Informationen!

Noch eine Frage:
Gibt es im Wehrstrafgesetz gesonderte Strafen für Heranwachsende?

Gruß
karin

Hallo, Andreas

Dir auch vielen Dank für deine Antwort!

PS: Wie stellst du dir das im Katastrophen- oder
Verteidigungsfall vor, wenn Reservisten einberufen werden?
Zwei Wochen abwarten und dann noch mal freundlich nachfregen,
wenn jemand nicht kommt? Dann dürfte ein deich wohl schon
gebrochen sein und ein etwaiger Angriff…na egal,
interessanter Ansatz…

Ich denke, dass Reservisten anders handeln als Zivilisten.
Im aktuellen Fall ging es doch um einen jungen Mann, der noch Zivilist ist.

Gruß
karin

Nö, Nö, Nö…:wink:
Hallo Karin,

Ich denke, dass Reservisten anders handeln als Zivilisten.
Im aktuellen Fall ging es doch um einen jungen Mann, der
noch Zivilist ist.

und Einspruch, Euer Ehren! Mit dem Zeitpunkt, der auf dem Einberufungsbescheid als Termin des Dienstantritts angegeben ist, ist er hochoffiziell Soldat, weshalb er sodann auch dem Soldatengesetz, dem Wehrstrafgesetz, der Wehrdisziplinarordnung unterliegt. Auch wenn er nicht zum Dienstantritt erscheint.

Grüße
Tom

Hallo Karin,

Noch eine Frage:
Gibt es im Wehrstrafgesetz gesonderte Strafen für
Heranwachsende?

Ja. Für Jugendliche und Heranwachsende Wehrstraftäter gelten nach §3 Abs. 2 WStGB besondere Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Grüße
Tom

Hallo, Tom

Ich denke, dass Reservisten anders handeln als Zivilisten.
Im aktuellen Fall ging es doch um einen jungen Mann, der
noch Zivilist ist.

und Einspruch, Euer Ehren! Mit dem Zeitpunkt, der auf dem
Einberufungsbescheid als Termin des Dienstantritts angegeben
ist, ist er hochoffiziell Soldat, weshalb er sodann auch dem
Soldatengesetz, dem Wehrstrafgesetz, der
Wehrdisziplinarordnung unterliegt. Auch wenn er nicht zum
Dienstantritt erscheint.

nochmals Danke!

Ich hoffe, dass möglichst viele junge Männer, die ihren Einberufungsbescheid auf die leichte Schulter nehmen, diesen Thread verfolgen.

Gruß
karin

Hallo, Tom

Ja. Für Jugendliche und Heranwachsende Wehrstraftäter gelten
nach §3 Abs. 2 WStGB besondere Vorschriften des
Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

kann man diese Vorschriften irgendwo einsehen?

Gruß
karin

Hallo Karin,

Ja. Für Jugendliche und Heranwachsende Wehrstraftäter gelten
nach §3 Abs. 2 WStGB besondere Vorschriften des
Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

kann man diese Vorschriften irgendwo einsehen?

natürlich. Ist ja nicht bundeswehrintern, weil Wehrstraftaten ja vor „ganz normalen“ Gerichten verhandelt werden. Die Gerichte der Bundeswehr, die sog. Truppendienstgerichte, verhandeln nur disziplinare Angelegenheiten. Allerdings können Sie im V-Fall per Gesetz in sog. „Militärtribunale“ oder „Kriegsgerichte“ „verwandelt“ werden, die dann auch Wehrstrafsachen verhandeln.

Dazu:

Wehrstrafgesetzbuch (WStGB):
http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrstrafgesetz

Jugendgerichtsgesetz (JGG):
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprech…

Grüße
Tom

Hallo Karin,

Ich hoffe, dass möglichst viele junge Männer, die ihren
Einberufungsbescheid auf die leichte Schulter nehmen, diesen
Thread verfolgen.

naja, es kommt halt vor. In einem Fall ist es Trotteligkeit, im anderen Fall wird es einfach übersehen, weil der einberufene Soldat den Kopf mit anderen, durchaus wichtigen Dingen voll hat (z. B. Arbeitsplatz, Familie) und manchmal ist es eben purer Vorsatz.

In den ersten beiden Fällen kommt es meist nur zu einem Gespräch, das in Erinnerung bleibt und einem disziplinaren Schuss vor den Bug. Im letzteren Fall kann es zum Strafprozess kommen. Ich kann mich aber nicht beklagen, denn ich habe sowas noch die erlebt. Mir hat es immer sehr viel Spaß gemacht, mit den Grundwehrdienstleistenden zu arbeiten und das ist auch immer noch so. Wenn unsere Soldaten sich erstmal eingelebt und eingearbeitet haben, dann sind das aus meiner Sicht die besten Soldaten der Welt. Man darf sie halt nur nicht dauernd piesacken, sondern muss auf Augenhöhe mit ihnen sprechen, ihnen Verantwortung übertragen, sie fordern und nicht durch ständiges Rumbefehlen entmündigen. Denn wenn einer unmündig gemacht wird, dann muss man sich nicht wundern, wenn er sich auch unmündig benimmt. Damit demotiviere ich sie nur. Meinerseits kann ich nur von sehr guten Erfahrungen mit Wehrpflichten berichten. Es gibt da eine ganz andere Soldatengruppe, die in nicht selten viel bockiger ist und von denen gerade manch junger Leutnant ein Lied singen kann.

Grüße
Tom

Neuigkeiten?
Hallo,

so…und wie sieht’s mittlerweile aus? Gibt’s Neuigkeiten?

Grüße
Tom

Ich hoffe, dass möglichst viele junge Männer, die ihren
Einberufungsbescheid auf die leichte Schulter nehmen, diesen
Thread verfolgen.

Also meiner Erfahrung nach ignorieren die wenigsten Wehrpflichtigen den Einberufungsbescheid absichtlich. In den meisten Fällen verschwindet der Bescheid auf dem Postwege, bzw. kommt nicht an, weil der Herr umgezogen ist ohne sich umzumelden oder dem Kreiswehrersatzamt Bescheid zu geben. Mindestens genauso oft sind sicherlich Fälle wie dieser vertreten in denen sich das Ausbildungs- oder Schülerverhältnis verlängert hat und davon ausgegangen wurde, dass man den E-Bescheid dann ignorieren kann. Dann gibt es noch relativ häufig Fälle bei denen massive private Probleme vorherrschen. In letzteren Fällen versucht man dann natürlich zu helfen, wo es nur geht. Interessant wird es auch dann, wenn derjenige, der den E-Bescheid bekommen hat in gar nicht versteht, weil er kein Deutsch spricht, bei einem Spätaussiedler ist mir das mal untergekommen. Es gibt aber kein Problem, bei dem man nicht irgendeine Lösung finden kann. Zum einen haben Feldjäger den ständigen Auftrag Kameraden in Notsituationen beizustehen und zum anderen sind der Disziplinarvorgesetzte und die Feldjäger als Vorgesetzte zur Fürsorge verpflichtet. Wenn es Probleme gibt fallen die nicht einfach unter den Tisch.

Die wenigen Fälle, wo es dann wirklich um vorsätzliche Eigenmächtige Abwesenheit oder sogar Fahnenflucht geht sind selten, aber meist kennt man seine Pappenheimer nach einer gewissen Zeit. ;o)

Gruß Andreas