Die neue Grundsteuer und die Aufkommensneutralität

Ich finde das auch nicht verwunderlich.
Es ist ja nicht die einzige großzügige Regelung (z.B. Kita für alle kostenlos).

Ich habe nur den amtierenden BK zum Thema Grundsteuer und Aufkommensneutralität zitiert, das hat mit mir nichts zu tun.

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Servus,

das ist der Quark, der dabei rumkommt, wenn politische Ziele in Gesetzen versteckt werden, ohne sie laut und deutlich zu benennen: Der Flächenverbrauch soll reduziert werden, Dass nun die Leute gekniffen sind, die an ihrer Fläche nichts mehr ändern können, nimmt man gern in Kauf.

Gruß
Ralf

Inwieweit soll der Flächenverbrauch reduziert werden?
Indem große Flächen mit einem höheren Betrag besteuert werden?

Meine Mutter hat ein mindestens 5mal so großes Grundstück und 3mal so großes Haus und zahlt etwa die Hälfte Grundsteuer im Vergleich zu uns…

Beatrix

Hallo,

das war ja nie Ziel der Veranstaltung. Das Grundsteuergesetz und damit letztlich die Grundsteuer gibt es ja schon seit Jahrhunderten bzw. in der heutigen Form seit rd. 130 Jahren. Da ging es ganz sicher nicht um Flächenverbrauch.

Auch die Neuregelung hat dieses Ziel nicht; vielmehr ging es bei dem vorausgehenden Urteil des BVerfG darum, dass es dem Gleichbehandlungsgedanken zuwiderläuft, dass es die eigentlich vorgesehenen gelegentlichen Neubewertungen von Immobilien faktisch seit Jahrzehnten nicht gegeben hat.

Gruß
C.

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Es ist wie bei der Einführung des Euros: Man kann dabei wunderbar Preiserhöhungen verstecken die der Durchschnittsmensch nicht gleich durchschaut.

Politiker wollen wiedergewählt werden - also werden die Hebesätze nicht einfach so erhöht sondern es wird gewartet, bis eine neue Berechnungsformel dies ermöglicht ohne dass es auf den Regionalpolitiker selbst zurückfällt.

Ähnlich wie bei der Euroeinführung und den damaligen Preiserhöhungsverbot hätte es ein Gesetz gebraucht welches die gleichzeitige Erhöhung der Hebesätze mit der Einführung der neuen Berechnungsgrundsätze verbietet. Die Kommunen hätten dann die Hebesätze davor oder danach erhöhen können - das hätte den Bürgern wenigstens deutlich gemacht, wer für die höheren Wohnkosten verantwortlich ist.

Hast Du irgendeinen der vorherigen Beiträge verständig gelesen?

Deswegen hat der Handel ja auch über Jahre den Preis in D-Mark auf den Schildern ausgewiesen. Um die Preiserhöhungen zu verstecken.

Preiserhöhungen, die es im übrigen vor allem in der Gastronomie gab. Und warum? Weil man bei Preiserhöhungen immer abwägen gegen die Kosten für den Druck abwägen musste. Musste deshalb, weil „damals“ nicht jeder zweite Laden entweder eine Imbissbude mit Preistafel war oder QR-Codes die Tische schmückten.

Der wahnsinnige Preisschub, den heute noch so viele in Erinnerung haben, hat es damals tatsächlich überhaupt nicht flächendeckend gegeben, sondern er war - wie gesagt - auf einzelne Branchen beschränkt.

Was die Grundsteuer angeht:

Ja, klar. Wir kacken auf die Verfassung, damit Beate und Klaus im Internet nicht so rumheulen müssen, dass sie nun 80 oder 100 Euro im Jahr mehr für ihre Hütte berappen müssen.

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In Verbindung mit deiner folgenden Kritik an Politiker klingt das so, als unterstelltest du den Politikern die Preiserhöhungen bei der Euroeinführung.
Du erinnerst dich vielleicht, dass damals keine sonderlich höheren Inflationsraten herrschten, dass die Euro-Inflation eher eine eingebildete war, die daher kam, weil als Umrechnungsfaktor vereinfachend aber massiv verfälschend 1:2 genommen wird, und weil manche Branchen (Gastronomie ist mir da im Gedächtnis) wirklich zuschlugen. Insgesamt aber nicht.

Dann habe ich in meiner Kommune aber doof Politiker: Bei uns wurde der Hebesatz vor zwei Jahren von 300 auf 360 erhöht und jetzt nicht. Und das 2 Jahre vor der Kommunalwahl! Das muss ja eine Revolution bei uns im Ort geben!

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Hallo,
kleiner Nachtrag - 850 waren es in 2024 - ab 2025 sind es 980, aber billiger bleibt es trotzdem.
Gruss
Czauderna

Servus,

waren da nicht im Spiel, sondern ein höchstrichterliches Urteil, in dem mit Recht ausgeführt wurde, dass die ursprünglich für einen Rhythmus von fünf Jahren vorgesehene Einheitsbewertung, die dann unterm Strich mit Allem nur zwei Mal, auf den 01.01.1935 und den 01.01.1964 stattfand, egal mit welchen Faktoren man an den damit erzeugten Messbeträgen herumrechnet, ihrem Zweck nicht gerecht werden kann.

Ob es wirklich der Weisheit letzter Schluss war, das an sich recht hübsch ausgedachte Bewertungsverfahren, das m.E. einen recht gelungenen Kompromiss zwischen Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Umstände und der wegen der schieren Masse der zu bewertenden Grundstücke nötigen Vereinfachung des Verfahrens darstellte, komplett zu kippen und durch Verfahren zu ersetzen, die für Otto Normalgrundsteuerpflichtigen intransparent sind, wage ich zu bezweifeln. Der ursprünglich für eine ganze Reihe teils recht unterschiedlicher Zwecke gemachte Einheitswert wurde nach und nach für immer weniger davon benötigt, so dass es m.E. ausgereicht hätte, bei grundsätzlicher Beibehaltung des Verfahrens Einzelheiten davon umzubauen, so dass es seinem einzigen verbliebenen Zweck, einer vereinfachten pauschalierenden Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken, besser gerecht worden wäre. Eine Bewertung aller Grundstücke alle fünf Jahre ist bei heutigen Datenverarbeitungskapazitäten überhaupt kein Drama mehr, und die von Anfang an, bereits seit 1935 ein bitzle schräge Einheitsbewertung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken hätte auch eine ganz isolierte Behandlung vertragen, ohne dass irgendeiner mit der „Gleicheitsgrundsatz“-Tröte dahergekommen wäre, weil Grundsteuer A so oder so nicht das Gleiche ist wie Grundsteuer B.

Aber - wie gesagt, ich persönlich kann mich nicht beklagen. Ich hätte nichts dagegen, weiterhin den bisherigen Betrag zu bezahlen, aber so wie es jetzt ist, mit der Hälfte davon, kann ich auch gut leben. Obwohl es dadurch noch weniger wahrscheinlich wird, dass die Sanierung der Tunnelstraße und der neue Eingang zum Hbf mit einem zweistöckigen Fahrradparkhaus und einer Rampe innerhalb der kommenden 20 Jahre fertig werden… Ob ich der Stadt Mannheim vielleicht eine zweckgebundene Spende in Höhe des jetzt eingesparten Betrags zukommen lasse?

Schöne Grüße

MM

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Servus,

war der Anlass für die ganze Gesetzgebungsaktion, nicht mehr. Von der Ausgestaltung hat das BVerfG nichts gesagt, darum haben sich Politker gekümmert. Und dass man beim Gesetzemachen so wenig zuschauen sollte wie in der Wurschtküche, ist ja nichts Neues.

Mir ist eh schleierhaft, warum sich da jemand aufregt. Landkreis OAL: Zwei Eigentumswohnungen in einer Kleinstadt sind ca 30 % günstiger geworden, ein EFH auf 900 m² Grund im Dorf ca 1 % teurer. Kann man nich meckern, odrr?

@Beabel:

Meine Mutter hat ein mindestens 5mal so großes Grundstück und 3mal so großes Haus und zahlt etwa die Hälfte Grundsteuer im Vergleich zu uns…

Was soll uns das jetzt sagen? Dass Du im falschen Ort wohnst?

Gruß
Ralf

die aber kaum soo naiv sind, dass sie an dieser Stelle eine sichtbare Lenkungsfunktion im Sinn dichterer Bebauung erwartet hätten - dafür sind die im Spiel befindlichen Beträge viel zu belanglos.

Es ist ja auch kaum einer gekommen, der gemutmaßt hätte, dass die verschiedenen neuen Bewertungsverfahren so seien, wie sie sind, weil dadurch Susanne Klatten besser gestellt würde, in deren Immobilien-Portfolio besonders viele Hochhäuser mit ganz geringem Anteil an Grund und Boden pro vermietbarer Nutzfläche enthalten sind, und diese „die Politiker“ sowieso „alle in der Tasche“ hätte… (Für München: ersetze „Susanne Klatten“ durch „Erzbistum Freising“)

Ich habe heute mal ausgerechnet, was meine Mieter in Düsseldorf zukünftig an Mehrkosten wegen der dramatisch gestiegenen Grundsteuer haben: 0,7% der Bruttomiete. Ja, OK: es sind rd. 100 Euro (pro Jahr) mehr bzw. 30%. Am Ende spielen die Beträge aber dennoch keine Rolle, sondern eher, ob man beim Zähneputzen den Wasserhahn zudreht oder den Garten angemessen wässert.

Aber auch die Geschichte hilft wieder der afd und den anderen Arschlochparteien, weil die vernunftbegabten Menschen und Parteien den Rändern der Gesellschaft in diesem Internetz einfach nichts entgegenzusetzen haben.

Grüße

C.

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Servus,

nachdem ich das Urteil jetzt endlich mal gelesen habe, muss ich sagen „Leider hat das BVerfG eine ganze Menge zur Ausgestaltung der Einheitsbewertung gesagt und damit das Kind mit dem Bad ausgeschüttet“:

Substanziell ging es bei dem Urteil nur darum, dass die Wertverzerrungen, die sich ergeben, wenn noch fünfzig Jahre nach der letzten Hauptfeststellung von dieser ausgehend mit allen möglichen Faktoren dran herumgerechnet wird, statt die Hauptfeststellungen comme il faut alle fünf Jahre vorzunehmen, zur Ungleichbehandlung von Grundstücken bei der Besteuerung führen, die der Sache nach gleich sind, und zur Gleichbehandlung von ungleichen.

Und damit hätte das Gericht es bewenden lassen können und Gesetzgeber und Regierung aufgeben, sich um eine bessere und sachgerechte Organisation der Hauptfeststellungen zu kümmern, ggf. diese auch mit Rücksicht auf die weggefallenen früheren Zwecke der Einheitsbewertung zu vereinfachen.

Meines laienhaften Erachtens sind es unglückliche Formulierungen in diesem Urteil, die das gesamte System der Einheitsbewertung einschließlich des dort entwickelten pauschalierenden Ertragswertverfahrens kippen, d.h. das Gericht hat hier zur Ausgestaltung viel mehr gesagt als im Sinn der vorliegenden Klage notwendig gewesen wäre und damit nicht nur die Grundlage der aktuellen „Black Box“-Bewertung geschaffen, sondern auch dafür, dass sich diese stark auf die Fiktion eines von der Bebauung unabhängigen Grundstücks als Gegenstand der Besteuerung orientiert - ganz so, als würde jemand, der sich ein Haus kauft, Grund und Boden separat kaufen und es im Zweifelsfall billigend in Kauf nehmen, dass da auch noch ein Haus drauf steht. Diese Fälle, die selten genug eine Rolle spielen, wenn etwa Industriebrachen „auf Abbruch“ zur Neubebauung angeboten werden, sozusagen zum Regelfall zu erklären, zieht einer Bewertung nach Verkehrswert und ersatzweise nach Ertragswert den Teppich unter den Füßen weg, und das sind eben die einzigen brauchbaren Verfahren.

Tja, und jetzt hammer den Salat und müssen irgendwas damit machen - und das, was die 36 deutschen Zaunkönigreiche damit gemacht haben, nachdem im nämlichen Urteil ganz nebenher dem Bund die Kompetenz abgesprochen wurde, sieht zumindest in einigen von ihnen doch stark nach „irgendwas“ aus. Politische Absichten dieser oder jener Art sind da nicht zu erkennen.

Moit

MM

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Servus,

sind das nicht eher 16?

Gruß
Ralf

das hab ich von Nachbars geliehen, die bei einer nicht näher bestimmten mittelgroßen Zahl von trente-six sprechen, mutmaßlich ein Überrest der früheren Rechensysteme nach Dutzenden.

Dabei fällt mir auf, dass es im Deutschen ähnlich verstanden würde, wenn jemand von „drei Dutzend“ spricht - gibt es diese Wendung eigentlich, um so ein Gewusel zu bezeichnen?

Schöne Grüße

MM

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Wieder was gelernt, danke. Mir ist nur „ein ganzer Sack voll“ geläufig.

Gruß
Ralf

Ja sicher - aber die inoffizielle Hymne der (altwürttembergischen) Schwaben ist halt auch nicht überall verbreitet. Ich hab auch schon lang nicht mehr an diese Strophe aus „Auf am Wasa“ gedacht:

Hender mainer Schwiegermuadr
Ihrem graußa Hemmelbett
Schdoht a ganzer Sack voll Sechser
Wenn i no dia Sechser hätt…

In diesem Sinne

MM

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Ja :smile:

Irgendwie hatte ich im Hinterkopf, dass als ein Ziel der Grundsteuerreform der tatsächliche Wert einer Immobilie irgendwie besser bei der Grundsteuer berücksichtigt werden sollte :thinking: