Hallo,
was Du wahrscheinlich meintest: warum muss ich Daten ans Finanzamt melden, die bei irgendwelchen anderen Behörden schon vorliegen. Genauer gesagt: die dort offensichtlich vorliegen, weil man sie - zumindest in NRW - zum Teil sogar ausgedruckt mitgeschickt bekommt.
Antwort 1: entweder hat es der Gesetzgeber verabsäumt, ein Gesetz in die Welt zu setzen, das
bspw. die Amtsgerichte (als grundbuchführende Stelle) und die Bauämter verpflichtet, die entsprechenden Daten weiterzugeben.
Exkurs in Kurzfassung: Bürgern ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Behörden ist nur erlaubt, was ihnen qua Gesetz, Verordnung o.ä. erlaubt ist.
Antwort 2: die von den unterschiedlichen Behörden genutzten Softwarelösungen sind so unterschiedlich, dass es nicht möglich ist, Angaben zum Grundstück oder zum Bauwerk, die in den Datenbanken bspw. des Amtsgerichtes vorhanden sind, in die Produktionsumgebung der IT der Finanzämter zu übertragen.
Gruß
C.