Die neue Grundsteuererhebung

Moin moin,
wozu soll die denn gut sein?
Alle Daten liegen doch notariell Beglaubigt beim Grundbuchamt vor?

Zusatzfrage:
Sagt der Typ vom Finanzamt " reichen Sie ein was sie für Richtig erachten"
(Die Aufteilung ist von anderen Interessen als wir ausgegangen - vor 30 Jahren)
Danach berechnet die Steuer den fälligen neuen Obulus und gut ist.
Die Datenwerden ans Grundbuchamt weitergereicht. das tragen wir dann ein und fertig.

Ruft mein Nachbar an: Beim Fi- und Grundbuchamt an, um Gotteswillen das geht doch gar nicht
neue Zuordnungen müssen im Grundbuch notariell Beglaubigt werden. Das Kostet.

Ein Schelm wer …

MfG
martin

Servus,

ab „Zusatzfrage“ ist Dein Text vollkommen unverständlich.

Zum ersten, noch verständlichen Teil: Nicht im Grundbuch eingetragen sind

  • Baujahr
  • Wohn-/Nutzfläche
  • Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
  • Bruttogrundfläche

Den Unterschied zwischen einer öffentlichen Beglaubigung und dem Antrag auf Eintragung irgendeiner Sache ins Grundbuch erkläre ich Dir jetzt nicht, das spielt vorliegend keine Rolle.

Wenn Du irgendwelche Schwierigkeiten beim Erstellen der Grundsteuererklärung (die Erhebung von Steuern ist was anderes) hast, schreib bitte konkret, wo es hängt, und in welchem Bundesland das betreffende Grundstück liegt. Dann kann man Dir eher weiterhelfen.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Aprilfrisch,
Frage mal anders: Müssen dei Daten aus der Befragung alle notariell im Grundbuch eingetragen sein?

Nein, müssen sie und sind sie auch nicht. Das Grundbuch sichert das Eigentum an Grund und Boden und die Rechte daran. Nicht mehr und nicht weniger.

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Servus,

nein. Die Zeiten, da die Grundbücher der Steuererhebung dienten, sind ein paar hundert Jahre her.

Das Grundbuch dient der Dokumentation des Grundeigentums und bestimmter Schuldverhältnisse, nicht der Besteuerung.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

was Du wahrscheinlich meintest: warum muss ich Daten ans Finanzamt melden, die bei irgendwelchen anderen Behörden schon vorliegen. Genauer gesagt: die dort offensichtlich vorliegen, weil man sie - zumindest in NRW - zum Teil sogar ausgedruckt mitgeschickt bekommt.

Antwort 1: entweder hat es der Gesetzgeber verabsäumt, ein Gesetz in die Welt zu setzen, das
bspw. die Amtsgerichte (als grundbuchführende Stelle) und die Bauämter verpflichtet, die entsprechenden Daten weiterzugeben.

Exkurs in Kurzfassung: Bürgern ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Behörden ist nur erlaubt, was ihnen qua Gesetz, Verordnung o.ä. erlaubt ist.

Antwort 2: die von den unterschiedlichen Behörden genutzten Softwarelösungen sind so unterschiedlich, dass es nicht möglich ist, Angaben zum Grundstück oder zum Bauwerk, die in den Datenbanken bspw. des Amtsgerichtes vorhanden sind, in die Produktionsumgebung der IT der Finanzämter zu übertragen.

Gruß
C.

Moin mon,
imho sollte die neue Grundsteuer doch „neutral“ umgesetzt werden.
Da lese ich heute in der zeitung, mit namentlich genannten Beispielen, von Erhöhungen
um das vier oder sogar das 5 Fache!
Das würde mich aus den Puschen hauen.

Hat dazu schon jemand etwas aus NRW gehört? Oder eigene Erfahrungen?
Welche Rolle spielt denn das Baujahr?
Kernsanieung bei einem alten Kasten = Baujahr? Oder?
ich krieg noch graue haare bei dem Schxxx
d

hi,

was bedeutet das für dich?

Dass alle das gleiche bezahlen, wie vorher?
Dass keiner mehr bezahlt, bestenfalls jemand weniger?
Dass in Summe alle wieder das gleiche zahlen, nur neu verteilt?

ausgewählt unpassende Beispiele oder realistische Szenarien?

grüße
lipi

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ist das alles was Du zum Thema zu sagen hast? :unamused:

2 x ja, der neue Bescheid kam die Tage. Höhe: unverändert

Gratulation !!
Sowas hört der Vater doch sehr gerne.
Darauf einen Dujardin !
Prost. :tumbler_glass: :beer: :wine_glass: :cocktail:

Die Höhe der Grundsteuer hängt schlussendlich von den Hebesätzen ab, die jede Gemeinde für sich bestimmen kann.
Die Grundstückswerte für die Grundsteuer werden sich sicher gewaltig erhöhen, weil bis zu dem bekannten Verfassungsgerichtsurteil die Wertverhältnisse vom 01.01.1964 (!) zugrunde gelegt wurden.
Wenn nun das Aufkommen der GrdSt nicht steigen soll, müssen die Kommunen ihre Hebesätze senken.

Hallo Rainer,
schlage mich gerade mit ELSTER rum. Warte jetzt auf Post von denen.
Nach Erhalt werde ich mich durch den Fragebogen arbeiten und hoffen möglichst umgehend einen tragbaren Beschluß zu bekommen.
Schaun mer mal.
dignam

2 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Kosten Grundbucheintragung nach Erbschaft

Das tun sie ja auch.

Vorliegend geht es um was ganz anderes: Nachdem die bisherige Bewertung von Grundstücken bei allen Unzulänglichkeiten immerhin nachvollziehbar war, ist es die jetzige zumindest anhand der Bruchstücke, die im Elster-Portal abgefragt werden, eben nicht mehr: Wer hier eine Steuererklärung abgibt, stößt damit nur das Rödeln einer Black Box an, bei dem am Ende irgendwas herauskommt, das er schlicht nicht überprüfen kann, weil nicht nachvollziehbar ist, was die rödelnde Black Box mit seinen Angaben gemacht hat.

Schöne Grüße

MM

Ich zweifle, ob dieses „Rödeln einer Blackbox“
einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nach dem Gleichheitsgrundsatz standhält.
Bei den bisherigen Einheitswerten (die ich 6 Jahre lang ermitteln musste) hatte ich allerdings auch meine Zweifel.

Ja, deswegen wurde der ganze Zirkus ja angeleiert.

Das Schlimme ist, dass der Hebel, der hier mal wieder angesetzt wird, der Hl. Gleichbehandlungsgrundsatz ist, den die Väter des Grundgesetzes für alles Mögliche, aber jedenfalls nicht dafür gedacht hatten…

Schöne Grüße

MM

Das Absurde ist ja, dass das neue Verfahren letztlich nicht besser (im Sinne von „näher an der Realität“) ist, sondern nur die falschen Daten etwas frischer sind. Man nehme nur die Komponente „Bodenrichtwert“, dessen Ermittlung eigentlich mehr mit Raten als mit Schätzen zu tun hat. Exemplarisch kann ich mal wieder meine Wohnung in Düsseldorf nehmen, wo für das fragliche Grundstück ein Bodenrichtwert von inzwischen 2.900 Euro angesetzt wird und 10 Meter weiter auf der anderen Straßenseite bei exakt gleich alter Bebauung, Lage und Erschließung ein BRW von 2.100 Euro gilt (vor zehn Jahren war es übrigens jeweils ein Drittel).

Gruß
C.

Ist doch logisch: Die Leute wollen näher bei Dir leben und sind bereit dafür einen höheren Preis zu zahlen…

Weil sowieso jeder weiß, dass man weder für 2100 Euro noch für 2900 Euro Quadratmeterpreis Bauland in der Düsseldorfer Innenstadt bekommt, ist es auch schon egal wie daneben die Bodenrichtwertberechnung ist - außer natürlich für Dich, weil Du mehr Grundsteuer als die Nachbarn gegenüber bezahlen musst.

Der Unterschied zum Einheitswert ist vor allem, dass die 1935 zu dessen Ermittlung eingesetzte Arbeitskraft vergleichsweise wohlfeil war, d.h. man konnte sehr viel näher an den „realen“ Verhältnissen (was immer das auch sein mag) arbeiten, weil es möglich war, riesige Haufen von Empirie zusammenzutragen. Die Hl. Ungleichbehandlung ergab sich nicht so sehr aus der Einheitsbewertung, sondern eher daraus, dass die Hauptfeststellungen 1940, 1945, 1950, 1955, 1960 usw. ausgefallen sind.