Moin moin,
wozu soll die denn gut sein?
Alle Daten liegen doch notariell Beglaubigt beim Grundbuchamt vor?
Zusatzfrage:
Sagt der Typ vom Finanzamt " reichen Sie ein was sie für Richtig erachten"
(Die Aufteilung ist von anderen Interessen als wir ausgegangen - vor 30 Jahren)
Danach berechnet die Steuer den fälligen neuen Obulus und gut ist.
Die Datenwerden ans Grundbuchamt weitergereicht. das tragen wir dann ein und fertig.
Ruft mein Nachbar an: Beim Fi- und Grundbuchamt an, um Gotteswillen das geht doch gar nicht
neue Zuordnungen müssen im Grundbuch notariell Beglaubigt werden. Das Kostet.
Ein Schelm wer …
MfG
martin