Die zweifelhaften Thesen der Claudia Roth

Die Bundestags-Vizepräsidentin im Interview: Der Bundestag ist die Herzkammer der politischen Auseinandersetzung, und da ist die AfD nun einmal Realität. Dieser Realität müssen wir uns stellen, ohne Sonderregeln, aber mit einer konsequenten Anwendung der Geschäftsordnung. Die Meinungsfreiheit ist eine der größten Errungenschaften, die aber da endet, wo die Rede zu Volksverhetzung, Hass und Hetze genutzt wird. […] Wir dürfen nicht einfach dabei zusehen, wenn Menschen in diesem Land verunsichert und durch verbale Aggression etwa im Bundestag ausgebürgert werden sollen. Im Gegenteil: Selbstverständlich gehören auch sie zu Deutschland!

Ihre Aussagen werden als klare Kritik und als Aufforderung an Schäuble gewertet, im Bundestag härter durchzugreifen. MdB Curio hatte die laxe Vergabe doppelter Staatsbürgerschaften angeprangert und überdies die Integrationsbeauftragte als ein „Musterbeispiel misslungener Integration“ kritisert.

Ihre implizite Aufforderung muss verwundern. Nach welchen Kriterien soll den der Bundestagspräsident ihrer Meinung nach tätig werden? Beliebig wirft sie Geschäftsordnung und „Meinungsfreiheit“ durcheinander. Klar ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut, wir alle können uns auf sie berufen, sie hat aber auch ihre Grenzen. Sie als langjährige Vizepräsidentin sollte jedoch wissen, dass Artikel 5 GG auf Reden im Bundestag schlicht nicht anwendbar ist (vgl. etwa Heintz). Die Grundsätze der Meinungsfreiheit gelten nicht, denn das Grundgesetz geht klar darüber hinaus: „Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen“ (Art. 46 Abs. 1 GG). Grundsätzlich gilt das freie Mandat, das besagt, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen sind (Art. 38 Abs. 1 GG).

Wenn überhaupt, dann müssten die von ihr herbeigesehnten Maßnahmen auf Basis der Geschäftsordnung erfolgen. Diese bleibt jedoch unbestimmt: „Der Präsident kann den Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abschweift, zur Sache verweisen. Er kann Mitglieder des Bundestages, wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen“ (§ 36 Abs. 1 BTGO).

Woran soll sich auf Basis der Geschäftsordnung die Forderung erkennen lassen, dass Redner die leichtfertige Vergabe von doppelten Staatsbürgerschaften nicht kritisieren dürfen? Ihre Aussagen suggerieren, es sei zwingend anzuerkennen, dass Menschen mit doppeltem Pass eine deutsche Identität hätten: „Selbstverständlich gehören auch sie zu Deutschland!

Und worauf basiert ihre implizite Forderung, man müsse die Integration der Integrationsministerin als gelungen bezeichnen? Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Özuguz zum Beispiel Heimatreisen von Personen mit bestimmtem Staus als normal betrachtet oder bei Razzien gegen Islamisten das notwendige „Augenmaß“ vermisst, erscheint Roths Ansatz, sie vor jeglicher Kritik zu schützen, befremdlich.


Seitdem sich in Deutschland Kritik an der Politik bemerkbar macht, Migration pauschal als alternativlos und als positiv darzustellen - viele benutzen für diesen urdemokratischen Vorgang die Slogans „Rechtsruck“ oder „Erstarken von Pegida und AfD“ -, werfe ich die Frage auf, wie weit diejenigen, die um die Meinungshoheit fürchten, in ihren Versuchen zur Einschränkung demokratischer Freiheiten gehen würden. Das wurde meist abgetan. Ist eine Neubewertung erforderlich?

Hallo!

Du sprichst von der Bundesbetroffenheits- und -empörungsbeauftragten.

Was wundert dich da noch?

Herzliche Grüße

Helmut

Durch die Deutungshoheit, die man den Linken viel zu lange fahrlässigerweise überlassen hat, ist es ihnen gelungen, eine Diskussionskultur zu schaffen, in der Kritik an linkem Handeln verunmöglicht werden soll. Es wird, wie selbstverständlich, davon ausgegangen, als seien selbst stark linke Positionen nicht nur konsenfähig, sondern sogar konsenspflichtig. Dieses Land leidet aktuell unter einer linken Dominanz in Politik, Medien und Kultur. Das wird uns als Normalzustand suggeriert. Auch wenn es Frau Roth nicht gefallen wird, wenn das Land wieder zurück in die politische Mitte soll, in der es jahrzehntelang gut gefahren ist, ist ein grösserer Schritt nach rechts notwendig.

Ich bin in einem Staat geboren, in dem es einen recht übersichtlichen Katalog an Meinungen gab, die man jedezeit frei äussern durfte. Offenbar wünscht sich Frau Roth eben so etwas. Gruselig.

Zumindest für die Beleidigung Özoğuz’ dürfte es eine klare Handhabe geben. Prominente Präzedenzfälle auch.
Die Provokation mit „entartet“ ist so diffus (obwohl als Provokation so leicht erkennbar), dass eine Sanktion schwierig scheint - und von der AfD natürlich eh als „Hach, wir armen Opfer“ vereinnahmt worden wären.

Das ist dein Thema, das du hier reinbringst, auch indem du beim Zitieren zwei Passagen im Interview miteinander vermengst.

Es geht bei der grünen Kritik an Schäuble um die Beleidung Özoğuz’ und die Provokation mit „entartet“, nicht darum, dass doppelte Staatsbürgerschaften nicht kritisiert werden dürften.

Um eine Beleidung zu unterlassen, muss man nicht deren Gegenteil aussagen!

Ich bin übrigens weder ein großer Freund des Doppelpasses noch von Frau Roth.
Ich vermische aber auch nicht Information von vorne herein mit Polemik.

Gruß
F.

Du machst echt Witze!

Die Passagen, die du hier hintereinander setzt, sind an unterschiedlichen Stellen von Roth genannt worden. Nicht die blöde Roth rafft nicht, was der Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Bundestag / Geschäftsordnung ist, die Vizebundestagspräsidentin unterscheidet da sehr genau!

Wenn du aber meinst, durch manipulierendes Rauskürzen Roth zur Doofen erklären zu müssen, ist das schon eine ziemlich armselige Nummer. Du solltest vor diesem Hintergrund ganz bestimmt nicht anderen vorwerfen, sie würden irgendetwas suggerieren!

Seitdem sich in Deutschland Kritik an der Politik bemerkbar macht, Migration pauschal als alternativlos und als positiv darzustellen - viele benutzen für diesen urdemokratischen Vorgang die Slogans „Rechtsruck“ oder „Erstarken von Pegida und AfD“ -, werfe ich die Frage auf, wie weit diejenigen, die um die Meinungshoheit fürchten, in ihren Versuchen zur Einschränkung demokratischer Freiheiten gehen würden.

Meinungsfreiheit und demokratische Freiheiten - meinst du so etwas?
„„Die Merkelnutte lässt jeden rein, sie schafft das“, heißt es darin. „Dumm nur, dass es UNSER Volkskörper ist, der hier gewaltsam penetriert wird.“ Und weiter: Es handele sich „um einen Genozid, der in weniger als zehn Jahren erfolgreich beendet sein wird, wenn wir die Kriminelle nicht stoppen“. …„Wer sich über die Sprachwahl in diesem Mailing aufregt: einfach abmelden.“ Aber aus seiner Sicht handele es sich um die „einzige angemessene Sprache … gegen Merkel“. Denn für „bürgerliche Glacérhetorik oder Liberallala-Debatten“ sei die Lage zu ernst. „Differenzierte Debatten kann und wird es erst nach dem Sturz Merkels und nach der temporären Grenzschließung für diese ‚Bereicherer‘ wieder geben können! Die Alternative zum Nicht-Widerstand gegen diese Dirne der Fremdmächte ist der sichere Bürgerkrieg, den wir ab spätestens 2018 dann verlieren werden!““

Roth hat ein Interview gegeben. Der Politikertradition Populismus folgend hat sie dabei auf die propagandistische Pauke gehauen und erwartet natürlich Beifall. Ist ja nicht so, als würden andere nicht auch beständig Kasperletheater für die Kleinen spielen.

Bist du es nicht, der immer so super reflektiert tut?

Hier interessiert dich nicht die Bohne, wie manipulierend ein Interview zusammengeschnitten wurde? Merkwürdig aber auch.

Nein, das würde nicht einmal ein wirres Amtsgericht maßregeln. Gerade Politiker müssen eine deutlich dickere Haut haben als Ottilie Normalbürger und der Spruch würde nicht einmal bei einem Normalo (instanzenfest) als Beleidigung anerkannt werden.

Gruß
vdmaster

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Bevor unsere Politiker in die Mimosenhaftigkeit abdrifteten, war von ihnen häufer der Spruch „wem es in der Küche zu heiss ist, darf nicht Koch werden“ zu hören. Aber war halt 'ne andere Generation…

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Das ist ja auch der falsche Vergleich, den die Freunde vom Amtsgericht urteilen ja auch nicht auf der Basis der bundestaglichen Geschäftsordnung,

Also ich weiß nicht, da wurden schon weit weniger nachvollziehbare Sanktionen im BT verteilt als es bei Curio der Fall gewesen wäre.

Gruß
F.

Was exakt ist die (am Art.1 GG zu messende) Beleidigung?

Benenn doch einmal einige. Falls möglich mit Link.

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Was genau haben (angebliche) nichtöfftl. E-Mailinhalte aus 2016 mit einer Rede im Plenarsaal zu tun?

Oder willst Du andeuten, dass wenn einer „so“ ist, dann sind alle „so“? Hm, sind jetzt auch alle Nigerianer Drogendealer, weil kürzlich über einen berichtet wurde?

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Hier ging es also um Wortwahl („Scheiß“) bzw. ehrenrührige Vorwürfe („Straftäter“, „Taliban in Nadelstreifen“). Was ist der ehrenrührige Vorwurf des AfDlers, der Ö. herabwürdigt?

Vizebundestagspräsident*ine :wink:

Nimm doch netterweise erst einmal dazu Stellung, dass du hier manipulierend geschnittenen „Zitaten“ den Mund redest und mit keinem Wort diesen Vorgang kritisierst, selbst wo du drauf aufmerksam gemacht wurdest.

Es ist ziemlich Großmaul, nur auszuteilen und sich selbst nicht wenigstens kurzfristig mal in Selbstkritik zu üben. Besonders blöd wird es dann, wenn du genau solche Vorgänge bei anderen kritisierst!

Hast du das gemacht, erkläre ich dir auch gerne den ziemlich direkten Zusammenhang, was die Mail angeht.

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Ich schmeiß mich weg. Der war gut. Ich kuller auf dem Boden rum vor solch einer Originalität und so einem Witz. Echt jetzt.

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Wortwahl „entartet“, Beleidigung „[MdB/StMin Ö. ist ein] Musterbeispiel misslungener Integration“.
Beides geht weit über „Scheiß“ und „[die anonyme Gruppe der XY sind] Taliban in Nadelstreifen“ hinaus.
Q.e.d.

Gruß
F.

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Ach, das war auf mich gemünzt. Dann wähle doch bitte zukünftig die Funktion „Kommentieren“, damit Deine Anfrage auch richtig einsortiert wird.

Ich brauchte Ultras Methode nicht kritisieren, weil dies dankenswerter Weise FBH bereits getan hatte.

Du meinst, dass ich Dir zuliebe mich gefälligst einem kulturrevolutionärem Tribunal zu unterwerfen habe?

OMG, wie konnte ich nur darauf verzichten, die Manipulation aufzudecken?!?! Es kann doch niemals reichen, wenn sie schon aufgedeckt wurde. Nein, wir alle müssen sie aufdecken und Seit´an Seit´schreiten. Wehret den Anfängen oder Vorhängen oder so. Jeder, der sich nicht einreiht ist ein Konterrevolutionär. Ich verdiene Bestrafung, ich verlange Bestrafung für meinen Mangel an Bereitschaft eine aufgedeckte Manipulation erneut aufzudecken. Ich werde mir diese/s/n (Beliebiges einsetzen) niemals verzeihen können. Ich habe es nicht verdient weiterzuleben. Ich habe den Tod verdient oder die Roth! :sob:

Diese Gnade habe ich auch nicht verdient, zumal ich mittlerweile echt gelangweilt bin.

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Seit wann gibt es eigentlich einen Vizebundestag? :stuck_out_tongue_closed_eyes:

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