Hallo mki,
das - von mir als unrühmlich bezeichnete - Zahlenspielchen der GDL ist dass willkürliche Zusammenrechnen der Lokomotivführer mit dem Zugpersonal. Sie lässt hierbei nämlich völlig unberücksichtigt, dass die meisten Nichtlokführer in einer Konkurrenzgewerkschaft organisiert sind.
Und genau hierbei geht es in dem Streit. Die (bzgl. der Zugbegleiter kleinere GDL) will auch die Tarifhoheit über eine andere Gruppe erlangen. In dem weiter oben von mir verlinkten Wiki-Artikel ist ja die Gesetzesänderung angesprochen, die ihr diesen Zahn (vorbehaltlich der Einrede des BVerfG) ziehen wird (->Tarifeinheit).
Vorausgegangen war eine jahrzehntelange Rechtssprechungspraxis (durch das Bundesarbeitsgericht), welche die Tarifeinheit stützte. Hiervon ist das Bundesarbeitsgericht in 2010 jedoch abgewichen. Der Gesetzgeber holt jetzt nach, was vorher gesetzlich nicht geregelt war, jedoch praktiziert wurde.
Es gibt aber auch bereits Überlegungen, dass GG in Sachen Koalitionsfreiheit von Arbeitnehmern (der Hintergrund des Streikrechts) durch eine (Verkehrs)infrasstrukturklausel zu ergänzen, die dass Streikrecht für einige Berufe begrenzen würde. IMHO ein Weg, der früher oder später beschritten werden wird.
Gruß
vdmaster