Diese unverschaemte Gewerkschaft GDL

Hallo mki,

das - von mir als unrühmlich bezeichnete - Zahlenspielchen der GDL ist dass willkürliche Zusammenrechnen der Lokomotivführer mit dem Zugpersonal. Sie lässt hierbei nämlich völlig unberücksichtigt, dass die meisten Nichtlokführer in einer Konkurrenzgewerkschaft organisiert sind.

Und genau hierbei geht es in dem Streit. Die (bzgl. der Zugbegleiter kleinere GDL) will auch die Tarifhoheit über eine andere Gruppe erlangen. In dem weiter oben von mir verlinkten Wiki-Artikel ist ja die Gesetzesänderung angesprochen, die ihr diesen Zahn (vorbehaltlich der Einrede des BVerfG) ziehen wird (->Tarifeinheit).

Vorausgegangen war eine jahrzehntelange Rechtssprechungspraxis (durch das Bundesarbeitsgericht), welche die Tarifeinheit stützte. Hiervon ist das Bundesarbeitsgericht in 2010 jedoch abgewichen. Der Gesetzgeber holt jetzt nach, was vorher gesetzlich nicht geregelt war, jedoch praktiziert wurde.

Es gibt aber auch bereits Überlegungen, dass GG in Sachen Koalitionsfreiheit von Arbeitnehmern (der Hintergrund des Streikrechts) durch eine (Verkehrs)infrasstrukturklausel zu ergänzen, die dass Streikrecht für einige Berufe begrenzen würde. IMHO ein Weg, der früher oder später beschritten werden wird.

Gruß
vdmaster

Da Du gerne abschweifst: „Die Bahn hatte angeboten, bei
Tarifgesprächen künftig parallel mit GDL und EVG zu
verhandeln. Sollte dann nur eine Gewerkschaft einem Kompromiss
zustimmen, soll diese auch nur für ihre Mitglieder gelten. Die
andere Gewerkschaft soll nach Willen der Bahn dann aber nicht
mehr streiken dürfen.“

Es wäre sinnvoller, sich mal mit dem zu beschäftigen, was Du hier (ich hoffe aus Unwissenheit, obgleich es das nicht besser macht) völlig falsch widergibst.

https://www.deutschebahn.com/file/8406148/data/gdl_2…

Ich nehme es vorweg: Friedenspflicht gilt nur dann, wenn eine Gewerkschaft das Ergebnis der anderen annimmt oder aber die Frist von einer Woche verstreichen lässt.

Gruß
Guido

Hallo,

https://www.deutschebahn.com/file/8406148/data/gdl_2…

Ich nehme es vorweg: Friedenspflicht gilt nur dann, wenn eine
Gewerkschaft das Ergebnis der anderen annimmt oder aber die
Frist von einer Woche verstreichen lässt.

Gut. Bitte um Verständnis. Aber ich kannst Du nicht doch auch genau angeben, wo genau in dem ENTWURF diese Schlussfolgerung zu entnehmen ist?

Gruß _ MKI _

Hallo vd,

Hallo mki,

das - von mir als unrühmlich bezeichnete - Zahlenspielchen der
GDL ist dass willkürliche Zusammenrechnen der Lokomotivführer
mit dem Zugpersonal. Sie lässt hierbei nämlich völlig
unberücksichtigt, dass die meisten Nichtlokführer in einer
Konkurrenzgewerkschaft organisiert sind.

Und genau hierbei geht es in dem Streit. Die (bzgl. der
Zugbegleiter kleinere GDL) will auch die Tarifhoheit über eine
andere Gruppe erlangen. In dem weiter oben von mir verlinkten
Wiki-Artikel ist ja die Gesetzesänderung angesprochen, die ihr
diesen Zahn (vorbehaltlich der Einrede des BVerfG) ziehen wird
(->Tarifeinheit).

Unwürdig ist was ganz anderes. Die GDL sieht eine Chance (für sich), die sie versucht beim Schopf zu fassen. Nicht zuletzt zum Nutzen der Mitglieder auf seiten der GDL und der EVG. Je größer die Gewerkschaftskonferenz desto größer das Selbstbewusstsein der Mitglieder. Mehr BASISDEMOKRATIE.

Vorausgegangen war eine jahrzehntelange Rechtssprechungspraxis
(durch das Bundesarbeitsgericht), welche die Tarifeinheit
stützte. Hiervon ist das Bundesarbeitsgericht in 2010 jedoch
abgewichen. Der Gesetzgeber holt jetzt nach, was vorher
gesetzlich nicht geregelt war, jedoch praktiziert wurde.

WEIL NICHT SEIN KANN WAS NICHT SEIN „SOLL“ ODER „DARF“?

Es gibt aber auch bereits Überlegungen, dass GG in Sachen Koalitionsfreiheit von Arbeitnehmern (der Hintergrund des
Streikrechts) durch eine (Verkehrs)infrasstrukturklausel zu
ergänzen, die dass Streikrecht für einige Berufe begrenzen
würde. IMHO ein Weg, der früher oder später beschritten werden
wird.

Danach verstehe ich Dich so, dass nicht sein kann was nicht sein soll. Es geht Dir offenkundig um die Absicherung eines der WIRTSCHAFT wegen sicher gestellten Versorgung. Tarifeinheit sekundär. So weit verständlich.

Gruß MKI

Hi!

Lesen musst Du schon selbst.

§ 6 Abs. 3 hilft beim Finden …

Gruß
Guido

P.S. Natürlich ist das ein Entwurf - zu einer Einigung kam es bislang ja nicht

§ 6 Abs. 3 hilft beim Finden …

Man kann das auch so interpretieren: Wenn sich die Bahn mit der EVG für die Zugbegleiter einigt, dann tritt nach Ablauf der Frist, auch wenn die GDL nicht zustimmt, der Vertrag zwischen Bahn und EVG in Kraft und es besteht Friedenspflicht für EVG und GDL.

Hi Guido,

ohne es zu bewerten: Die Intension des Entwurfs der Entwurf vom 31. Oktober 2014 der AgvMoVe ist nicht ersichtlich. Zu diffizil, nicht plastisch genug, (zu lang).

wie schaut der Entwurf der GDL aus?

Gruß _ mki _

Hallo,

WEIL NICHT SEIN KANN WAS NICHT SEIN „SOLL“ ODER „DARF“?

das Bundesarbeitsgericht hatte mit der Nichtfortführung der bisherigen Rechtssprechungspraxis Berlin einen Hinweis gegeben, sich endlich zu einer gesetzlichen Regelung zu bequemen.

Ob „soll“ oder „darf“ sei dahingestellt. Der Gesetzgeber erkennt offenbar (jetzt endlich mal), dass es einer Regelung bedarf. Der BT ist da immer sehr, sehr träge.

Es geht Dir offenkundig um die Absicherung eines der WIRTSCHAFT wegen sicher :gestellten Versorgung.

Um was es mir geht, ist sekundär oder auch tertiär. Primär ist hingegen, dass es entsprechende Überlegungen bereits auf einer Ebene gibt, die dann auch entscheidet. Falls bei einem Autohersteller lange Streiks ausbrechen, dann trifft es die Aktionäre. Falls in Bereichen der Grundversorgung Streiks ausbrechen, dann trifft es große Teile der Bevölkerung. Angefangen vom Arbeitnehmer, der zu seiner Arbeitsstelle kommen muss, bis hin zum Aktionär oder Geschäftsmann, der von München nach Hamburg will. Auch Tante „Schakeline“ mit ihren 3 mißratenen Gören kommt dann vielleicht zu Besuch, obwohl es der erste seit Jahren gewesen. [Naja, letzterem können die Nichtbesuchten ja vielleicht noch was positives entnehmen :wink:]

vdmaster

Hallo vdmaster,

Um was es mir geht, ist sekundär oder auch tertiär. Primär ist
hingegen, dass es entsprechende Überlegungen bereits auf einer
Ebene gibt, die dann auch entscheidet.

Umgekehrt. Erst daraus wir ein Schuh.

Falls bei einem
Autohersteller lange Streiks ausbrechen, dann trifft es die
Aktionäre. Falls in Bereichen der Grundversorgung Streiks
ausbrechen, dann trifft es große Teile der Bevölkerung.
Angefangen vom Arbeitnehmer, der zu seiner Arbeitsstelle
kommen muss, bis hin zum Aktionär oder Geschäftsmann, der von
München nach Hamburg will. Auch Tante „Schakeline“ mit ihren 3
mißratenen Gören kommt dann vielleicht zu Besuch, obwohl es
der erste seit Jahren gewesen. [ Naja, letzterem können die
Nichtbesuchten ja vielleicht noch was positives entnehmen :wink:

Ich verstehe. Schließe mich dem vorbehatlos gerne an.

Schönen Gruß _ mki _

Hallo,

Hab weiter oben kurz beschrieben wieso ich z.B. Zugbegleiter unterbezahlt finde. Aber das geht am Thema vorbei, mir geht es um den Versuch der Bahn die GDL kaputt zu machen indem man ihnen das Streikrecht nehmen will.

Nö, die dürfen weiter streiken.

Das steht doch so gar nicht in dem Verhandlungsangebot der Bahn.

Genau das hab ich oben von spiegel.de verlinkt.

Dort behauptet der Spiegel, dass das so wäre.

Bitte mal ein Psychologiebuch lesen, wenn wir beide uns schlaegern wuerden und die Medien lassen mich ausfuehrlich ueber meine Schmerzen jammern dann ist dies viel wirkungsvoller gegen Dich als eine Aufzaehlung der Positionen.

Hm, es wird die Position der Bahn berichtet und die der GDL und die von Hunderttausenden vom Streik Betroffen.

Daneben lese ich von wirtschaftlichen Problemen von Bahnkunden und von Verlagerungen zu Nicht-DB-Unternehmen oder gleich ganz von der Schiene weg. Und das eben nicht wegen Lohnerhöhungen oder Verbesserungen von beklagenswerten Arbeitsbedingungen, sondern allein für einen Machtkampf.

Das zeigt vor allem eines: In diesem Land laeuft etwas falsch, naemlich dass es kaum schlagfertige Gewerkschaften gibt.
Ansonsten wuerden die Fernbusfahrer, LKW-Fahrer usw. auch besser verdienen.

Aha. Oder es würden sehr viele arbeitslos sein, weil man die Arbeitskosten massiv erhöht? Die Gewerkschaften toppen das ganze sogar noch, wenn sie in betrieben Erfolgsprämien für die ganze Stammbelegschaft durchwinken, wobei der Erfolg dann zu einem großen Teil darauf beruht, dass Leiharbeiter und solche bei Subunternehmen beschäftigt werden, anstatt auch sie zum Tariflohn der Stammbelegschaft zu bezahlen.

Und warum wird eigentlich nur die DB bestreikt anstatt alle Bahnunternehmen? Macht man die anderen mit mehr Streiks nicht noch attraktiver und schadet langfristig dem „eigenen“ Arbeitgeber?

siehe oben

Also die schaden bewusst den Arbeitgeber, der in der Branche die höchsten Gehälter zahlt, weil die Gewerkschaft woanders nicht so gut organisiert ist? Ok, ich hatte schon lange den Verdacht, dass man bei den Gewerkschaften nicht über den Tellerrand schauen kann und auch das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge eher unterentwickelt ist.

Grüße

Man kann das auch so interpretieren: Wenn sich die Bahn mit
der EVG für die Zugbegleiter einigt, dann tritt nach Ablauf
der Frist, auch wenn die GDL nicht zustimmt, der Vertrag
zwischen Bahn und EVG in Kraft und es besteht Friedenspflicht
für EVG und GDL.

Nicht wirklich, wenn man es genau liest, denn von einer Friedenspflicht bei Aktivität der Gewerkschaft in der Wochenfrist steht da nix.

Abgesehen davon wäre die Frist dann überflüssig …

Hi!

ohne es zu bewerten: Die Intension des Entwurfs der Entwurf
vom 31. Oktober 2014 der AgvMoVe ist nicht ersichtlich. Zu
diffizil, nicht plastisch genug, (zu lang).

Das magst Du so sehen.
Alles in allem ist das ein für Tarifverträge vollkommen normaler Text.

wie schaut der Entwurf der GDL aus?

Da von der Seite rein gar nichts kommt, wird da wohl keiner existieren.
Dieser Entwurf wurde ja nach „Verhandlungen“ als Ergebnis der Gespräche niedergeschrieben.
Warum die GDL dann einen Rückzieher gemacht hat, mag ich nicht beurteilen, fakt ist wohl, dass die internen Gespräche in der Verhandlungspause dazu geführt haben.

Gruß
Guido

Dieser unverschämte Gewerkschaftschef der GDL…
Wenn man sich durchliest, was Herr Weselsky so von sich gibt, könnte man schnell zu der Überzeugung kommen, dass dieser völlige Konfrontationskurs auch etwas mit seinem Charakter zu tun haben könnte.

So äußert sich Weselsky zur EVG:
http://www.spdfraktion.de/themen/aussage-des-gdl-che…
Der Bundesvorsitzende der GDL, Claus Weselsky, hatte auf dem Aktionstag der GDL am 27. August 2014 in Fulda in Anspielung auf die vor vier Jahren erfolgte Fusion der Gewerkschaft Transnet und der Verkehrsgewerkschaft GDBA zur Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) gesagt: „Wenn sich zwei Kranke miteinander ins Bett legen und ein Kind zeugen, da kommt von Beginn an was Behindertes raus!“

Wenn man so eine Meingung von seinem Verhandlungspartner hat, darf man sich natürlich nicht wundern…

Aber offensichtlich ist er ja hier das Opfer:
http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnach…
Der Chef der Lokführergewerkschaft GDL, Claus Weselsky, hat die öffentliche Diskussion über den Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn kritisiert. „In der Öffentlichkeit wurde gezielt von interessierter Seite eine Pogromstimmung gegen die GDL und ihre Mitglieder erzeugt“, sagte Weselsky dem Kölner „Express“ (Mittwoch).

So eine Aussage wäre schon alleine fragwürdig. Wenn sie dann aber noch fast auf den Tag genau auf den Jahrestag der Novemberpogrome fällt, muss man sich schon fragen was in dem Mann so alles vorgeht.

Hallo,

man könnte nicht, man muss zu dem Ergebnis kommen, dass der GDL-Chef einen Hang zum Starrsinn hat. Und seine „Opferrolle“ geschmacklos und theatralisch in Szene setzt.

Wobei man eingestehen muss, dass das Abdrucken seiner Telefonnummer von der BLÖD genau dies war.

Gruß
vdmaster