Hallo,
in Deutschland wird niemand wegen Andersdenken diskriminiert.
Aber es ist verboten, diese Ansichten, sollten sie so extrem sein, als Hassparolen in die Welt zu posaunen, ob das auf einer Demo geschieht oder im Internet.
Also: Du kannst sagen, dass du dagegen bist, dass wir hier Flüchtlingen politisches Asyl gewähren. Das ist deine Meinung. Die kann man teilen oder nicht, aber es ist legitim diese Meinung zu vertreten.
Was du nicht kannst, ist diese Meinung mit Beleidigungen und Aufforderungen zur Gewalt zu schmücken. Was du auch nicht kannst, ist aktiv Flüchtlingen das Asylrecht zu verwehren.
Was du kannst, ist deine Meinung zivilisiert äußern.
Was du noch machen kannst, ist, dich in den politischen Prozess einbringen, um die Gesetze so zu verändern, dass sie dir gefallen. Dazu musst du dich an die politischen Spielregeln halten und eben eine Mehrheit zusammenkriegen.
Eine Firma kann Äußerungen im Internet, die von einem identifizierbaren Mitarbeiter getätigt werden, als geschäftsschädigend ansehen oder sie so interpretieren, dass sie den Arbeitsfrieden im Betrieb stören. Dann kann sie Maßnahmen gegen den Mitarbeiter ergreifen (Abmahnung oder Kündigung).
Und wie erwähnt: während der Probezeit kann eine Kündigung ohne Grund ausgesprochen werden. Auch das ist legal.
Siboniwe