Hallo,
Das ist doch gar keiner aus dem „Bekanntenkreis“ des UP, er schreibt’s ja selbst in Anführungsstrichen. Das ist eine der Geschichten, die vor einigen Tagen in der Presse zitiert wurde (ich glaube, es war in Österreich und es war ein Autobauer). Abgesehen davon: es war in der Probezeit, da muss nichts begründet werden.
Weil - ich rede hier nicht von Probezeit - wenn diese Begründung in der Entlassung genannt wird, dann kann es sich nicht um Kleinigkeiten handeln. Wenn es keine betrieblichen Gründe gibt, muss die Entlassung hieb- und stichfeste Gründe anführen, die beweisbar sind.
Wie naiv bist du eigentlich?
Er schreibt’s in der Überschrift: Patrioten. Er setzt Bekanntenkreis in Anführungszeichen (darauf bin ich schon eingegangen). Er schreibt von Äußerungen, die als Kündigungsgrund gelten, die auf Facebook (als Beispiel) gemacht wurden. Und er erwähnt Demonstrationen. Dann das Beispiel seines Bekannten (wobei hier dann „Probezeit“ greift). Dann spricht er wieder von „andersdenkenden Patrioten“ und von „gleichgeschalteter Presse“.
Deutlicher kann er doch gar nicht werden.
Grüße
Siboniwe