Diskriminierung von Andersdenkenden (Patrioten)

Diskriminierung von Andersdenkenden (Patrioten)

Hallo,

Du hast wirklich ein Problem: Wollen und Können sind zwei verschiedene Dinge!

Die Autoren des Grundgesetzes, unserer provisorischen Verfassung, hatten vor gut einem halben Jahrhundert mit diesem ein kleines, wenn auch sehr fragiles Kunstwerk geschaffen.
Es erfüllte sowohl die Vorgaben der Alliierten zu dessen Genehmigung und war trotzdem von sich aus lebensfähig (obgleich mit kleineren Fehlern - gemeint ist hier nicht der grammatische Schönheitsfleck „…kraft seiner verfassungSgebenden Gewalt…“ in der Präambel - und unlogischen Ecken & Kanten bezüglich der Formulierung wichtiger Bestandteile), vertrug aber keine direkten, willkürlichen Ergänzungen, auch wenn bisweilen für solche explizit eine Möglichkeit zugelassen worden war bzw. theoretisch zugelassen werden musste.

Im Lauf der folgenden Jahre wurden aber, durch Konventionen und Übereinkommen, Erweiterungen des Grundgesetzes notwendig, z.B. konkret des Artikels zum Asylrecht, das bis dahin nur Deutschen zugestanden worden war (GG Art. 16 und 116). So wurde, zwangsläufig bei den unter besonderem Schutz (→ „Ewigkeitsklausel“) stehenden Menschenrechten, als GG Art. 16a eine entsprechende Regelung eingefügt, ungeachtet dessen, dass diese Neuerung, in ihrer Formulierung, nicht konform mit dem übrigen Inhalt des Grundgesetzes war, mit unserer öffentlichen und verfassungsmäßigen Ordnung beispielsweise; im juristischen Sinn ein „verfassungswidriges Verfassungsrecht“.

Hinsichtlich ihrer Formulierung konnte/durfte diese Neuerung auch keine Einschränkungen oder Ausnahmedefinitionen enthalten, dass z.B. Araber bzw. nur muslimische Araber bzw. nur bestimmte muslimische Araber keinen Anspruch auf dieses Asylrecht hätten [weil solche mit ihren, zwar nur in einigen der unterschiedlichen Koranversionen verbrieften, dennoch unzweifelhaften Rechten und Pflichten zum Dschihad und zur Blutrache in der Bundesrepublik Deutschland keinen Platz hätten, aufgrund ihres Menschenrechts auf ungestörte Religionsausübung (GG Art. 4, Abs. 2), die auch den Koran beträfe, im vorliegenden Fall, d.h. bei arabischer Muttersprache, uneingeschränkt!].

C’est la vie …

Wir wollen keine Glaubens- und Stellvertreterkriege in Deutschland haben! Das wäre ein legitimes Grundrecht, weder „rassistisch“ oder „antisemitisch“ noch „antimuslimisch“, „antiislamisch“ o.ä. und ich hatte bei meinen Arbeitgebern oder der Polizei deswegen noch nie Probleme gehabt, ganz im Gegenteil!

Etwas völlig Anderes wäre eine bloße Ausländerfeindlichkeit, z.B. wegen fremder bzw. unbekannter Religion, angsteinflößender dunklerer Hautfarbe (Augen & Haaren), anderer Ernährung, die nur unnötig die Hunde verrückt machen würde, ungewohnten sprachlichen Akzenten, bzw. der Beschränkung auf das ihnen von den Schleuserbanden für Behördengespräche vorgegebene Vokabular (Ich kann verlangen ääh Schreiber“ = „Entschuldigen Sie bitte, hätten Sie mal kurz einen Stift für mich? Danke!“) oder Verschwendung von Steuergeldern zu Lasten und zum Nachteil der eigentlich daran Berechtigten.

Leider können die wenigsten Deutschen hier einen Unterschied erkennen, insbesondere dann nicht, wenn es nur pauschal heißt: „Solche Leute wollen wir hier nicht haben!“.

Pech, wenn man sich - aus welchem Grund auch immer - nicht artikulieren kann!

Gruß
Semsi

Das Konzept rhethorischer Fragen ist dir bekannt?
Ach, machst du ja gerade selbst:

Noch eine.
Und noch eine:

Kannst du auch was anderes als insinuieren?

Hallo

Nein, Du hast nicht richtig verstanden. Es ist für mich leider auch beim besten Willen nicht nachvollziehbar, wie Du zu diesem Deinem falschen Verständnis meines Textes gekommen sein könntest, nachdem von mir nicht GG Art. 79 Abs. 3, sondern die „öffentliche und verfassungsmäßige Ordnung“ als Beispiel für die Nonkonformität angegeben wurde, solches zudem in den folgenden Ausführungen von mir mit Verweis auf GG Art. 4, Satz 2 deutlich genug näher erläutert wurde.

Vollständiges Zitat:


Nachdem ich auch unmissverständlich von

im Grundgesetz geschrieben habe, ist es für mich leider auch nicht nachvollziehbar, wie Du zu den „UN kodifizierten“ Menschenrechten gekommen sein wolltest:

Grüße
Semsi

Hui, jetzt hast du’s mir aber gegeben. Ich weiß zwar immer noch nicht genau, ob du die auferstandene eklastic bist, was gewisse Fragen aufwürfe, aber wie auch immer.

Wenn du auf Provokation aus bist, dann nur zu. Das wird spaßig. Indes wird deutlich, dass du wohl deswegen so reagierst, weil ich oben deine gefühlte Meinung auseinandergenommen habe. Und auch deinen Versuch, durch „allgemeine Erläuterungen“ doch noch Recht zu erhalten, habe ich ja gekontert. Insofern hättest du alternativ statt deiner bockigen Reaktionen auch einsehen können, dass deine Antwort nicht ganz richtig war.

Auch musst du damit leben, dass die Unrichtigkeit womöglich nicht nur rein zufällig dem aktuellen Trend nach Mutlikulti-Systemdenken entsprach. Klar muss ein Arbeitgeber jemanden sofort feuern, der bei der Willkommenskultur nicht mitmacht und sich sogar offen dagegen stellt. Wie hättest du wohl geantwortet, wenn jemand einen Fall aufgebracht hätte, bei dem jemand zum Beispiel wegen Kritik an der Atomenergie vom Arbeitgeber gefeuert worden wäre?

Denn Freiheit ist immer die Freiheit… ach, lassen wir das. Man sieht doch, wie es heutzutage in den Medien, Schulen, Kirchen, Gewerkschaften usw. aussieht. Das Leitbild ist klar: Refugees Welcome. Und das ist nicht nur das Leitbild, das man selbst vertritt, was noch zulässig wäre. Das ist das Leitbild, das jeder zu vertreten hat. Sonst gehört man nicht dazu. Und als Totschlagsargument zieht man den Umstand heran, dass irgendwelche Intelligenzbestien Flüchtlingsheime anzünden, und wer sich - egal in welcher Form - dagegen äußert, heize automatisch diese Menschen an. Das ist so, als würde es man einer Person, die gegen Fleischkonsum protestiert, anlasten, wenn irgendwelche Heinis die Fensterscheiben der Fleischerei einschmeißen.

Die Tendenzen, unliebsame Personen und ihre Ansichten auszugrenzen, beinhalten eine antidemokratische Tendenz. Da kann man noch so sehr betonen, dass man ja für die Meinungsfreiheit sei. Solange beispielsweise im öffentlich-rechtlichen Rundfunk massiv und unverhohlen für die ungesteuerte Aufnahme von noch mehr Flüchtlingen Stimmung gemacht wird, werden Grundsätze der Neutralität und der Meinungspluralität verletzt.

Kurz vor seinem Tod hat Hajo Friedrichs gesagt: „Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten.“ Angesichts dessen müsste selbst dich die aktuelle Entwicklung bedenklich stimmen.

Hallo,

zu dem Lehrer noch etwas Background. Es lohnt sich in der Tat, alle drei Links zu lesen.
Linkspartei, Homosexuellenmedium, Uni-Zeitschrift. Insbesondere das Fazit des dritten Links gibt sehr, sehr interessante Einblicke, die aufhorchen lassen sollten (->Fazit).

Gruß
vdmaster

Wo hast Du diese Zahl her? Was genau macht den Unterschied?

Persönlich finde ich durchaus, dass es sich die Presse und auch die Befürworter der aktuellen Flüchtlingspolitik schon relativ leicht machen, bei ihren politischen Gegnern regelmäßig von „den Neonazis“ zu sprechen.
Dass man es sich da natürlich lieber zweimal überlegt, bevor man sich traut, seine abweichende Meinung kund zu tun, ist schon verständlich.

Hallo,

bisher ungeklärt ist: was genau ist ein „Patriot“ und was ein"andersdenkender Patriot"?

Das geht doch sicher genauer.

Gruß Paran

Ne andere Frage wäre, wem du das sagen möchtest. Du schreibst im Wesentlichen, dass es auch Meinungsäußerungen gebe, in denen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten würden und die manchmal sogar strafbar seien. Das ist zwar richtig, im Prinzip aber nichts anderes als der Hinweis, dass es verboten sei, einer Oma die Handtasche zu klauen. In diesem Thread ging es um den Umgang eines Arbeitgebers mit Angelegenheiten, die keinen unmittelbaren Bezug zum Arbeitsverhältnis aufweisen. Und diese arbeitsrechtliche Frage ist extrem schwierig abzuwägen und auf keinen Fall so einfach, wie du dir das vorstellst.

Dass in der Flüchtlingsdebatte auch extreme Positionen auftauchen, ist wohl nicht überraschend. Oder erwartet ihr, dass sich Millionen von Internetnutzern in der hitzigen Diskussion allesamt korrekt verhalten? Auffällig ist nur die Konzentration auf diese einzelnen extremen Äußerungen, so als ob es keine anderen gebe. Die Tatenlosigkeit Deutschlands und die nach außen gesetzten Fehlanreize, wir könnten hier unbegrenzt Migranten aufnehmen, hat mittlerweile dazu geführt, dass allein dieses Wochenende zehntausende Flüchtlinge erwartet werden. Will man durch die Fokussierung auf einzelne Hirnis darüber hinwegtäuschen, dass die Willkommenskultur, Schengen und die offenen Grenzen ein ideologisches Mantra darstellen, das schon längst sichtlich gescheitert ist? Also quasi das Fehlverhalten anderer dazu nutzen, von den eigenen, grundlegenden Fehlern abzulenken? Am Ende will es nämlich wieder keiner von euch gewesen sein.

Schön herausgesucht, Kätzchen. Indes ist wohl jedem auch ohne diese Beispiele klar, dass es einige Leute gibt, die so etwas von sich geben.

Ich habe mal eine Aufgabe für dich: Suche doch mal Kommentare, in denen Leute ohne solche platten Sprüche, in korrektem Deutsch, mit sachlichen und zurückhaltenden Formulierungen und mit seriösen Belegen ihre Besorgnis darüber ausdrücken, dass der ungesteuerte Zustrom von Migranten - viele davon mit falschen Hoffnungen versehen - doch nicht so ein großer Gewinn für Deutschland sein könnte wie immer gesagt wird. Dann versuchst du als zweites abzuschätzen, wie das Verhältnis zwischen diesen sachlichen Kommentaren im Vergleich zu den extremistischen Kommentaren aus deinen Beispielen ist. Und im dritten Schritt rekapitulierst du dann mal, wie sehr die Merkel’sche Politik von der Durchleitung der Flüchtlinge nach Deutschland diese sachlichen Meinungsäußerungen bislang berücksichtigt hat und wie ernst die geäußerten Bedenken bislang genommen wurden.

Und vielleicht, aber auch nur ganz vielleicht (ich bezweifle es leider), wird dir anschließend ein Lichtlein aufgehen.

Der entscheidende Punkt, dem dein eigenes Lichtlein weiträumig auszuweichen versucht, ist aber, dass jemand, der sachlich und in angemessenem Tonfall Kritik äußert, keinerlei arbeitsrechtliche Konequenzen zu befürchten hat. Nur und ausschließlich Leute, die widerliche menschenfeindliche Äußerungen tätigen, müssen damit rechnen, dass sie entlassen werden.

Falls du auch nur einen einzigen Fall kennen solltest, in dem einem Arbeitnehmer gekündigt wurde, der einfach nur eine sachliche Meinungsäußerung getätigt hatte, wäre jetzt die perfekte Gelegenheit, eine seriöse Quelle dazu zu verlinken.

:paw_prints:

Ich kann dir auf die Schnelle zwei Beispiele geben:

Das erste ist zwar keine arbeitsrechtliche Sache, spielt aber dennoch in einer vergleichbaren Liga. Dem Kölner Künstler Buurmann wurde jüngst die fest zugesagte Moderation eines Kulturfestivals wieder entzogen. Über die Gründe schweigt man sich aus. Bekannt ist er aber unter anderem dafür, dass er den speziell unter Jugendlichen mit muslimischen Migrationshintergrund verbreiteten Antisemitismus aufgreift.

Bekannt sein dürfte auch die unrechtmäßige Entlassung eines Lehrers, der sich zur Homophobie unter Muslimen geäußert hatte.

Nachtrag: Ohne weder zum einen noch zum anderen beigetragen zu haben.

Gut, das stimmt. Nur fragt sich noch, ob die Entlassung offiziell so begründet wurde, wie hier geschrieben ist.

Wieso müssen sie? Man kann doch als AG eine Entlassung schreiben, wann und wie man will. Solange die entlassene Person nicht dagegen angeht, dann ist es so. - Außerdem wird der tatsächliche Grund ja wohl eher selten genannt, falls die Stelle nicht wirklich aus betrieblichen Gründen wegfällt.

Was mich hier stört ist, dass der UP ja mehr oder weniger nur Andeutungen gemacht hat, und dass trotzdem jeder zu wissen zu glauben scheint, was da vorgefallen ist und wie der UP denkt.

Diskriminierung von Andersdenkenden (Patrioten)

Nachtrag:

Deine Frage beginnt bereits mit einer Fehleinschätzung der tatsächlichen Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland:

Du meintest wohl sicherlich GG Art. 3, Abs. 3, Satz 1 mit dem Gewicht auf den politischen Anschauungen:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Es handelt sich dabei aber ausschließlich nur um ein Grundrecht gegenüber staatlichen Einrichtungen, wie man es aus GG Art. 1, Abs. 3 herauslesen könnte …
„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
… und wie es Gerichtsurteile so auch bestätigt hatten, z.B. dem Herrn Voigt von der NPD, den ein Ladenbesitzer kurzerhand vor die Tür gesetzt hatte, weil solche Leute bei ihm nicht reinkommen würden, er damit nur sein Hausrecht wahrgenommen hatte.

Hallo

Na gut, das waren wohl genau die Presseartikel, die ich nicht gelesen habe. Ich habe so einige Überschriften gelesen, auf die das zutreffen könnte, hatte aber keine Lust, Genaueres zu erfahren.

Ja stimmt, aber ein Patriot muss ja noch nicht zwangsläufig ein Gewaltverherrlicher (o.ä. - ich hab diese Presseartikel immer noch nicht gelesen) sein.

Ehrlich gesagt, ich finde die Presse auch oft ziemlich gleichgeschaltet. Obwohl ich nicht glaube, dass es sich immer um eine Schaltung handelt, sondern oft um Geld- und damit Personalmangel, so dass die Journalisten alle nur voneinander abschreiben. -

Unter einem andersdenkenden Patrioten hat man zwar bestimmte Vorstellungen. Aber ich würde niemanden als Patrioten bezeichnen, der irgendwelche Minderheiten verkloppt, weil so jemand ja peinlich und kostspielig für sein Land ist und diesem dadurch schadet.

Ich finde aber trotzdem, dass man sich auch mal damit befassen sollte, was diese ‚andersdenkenden Patrioten‘ für ein Problem haben, sonst wird das immer schlimmer.

Viele Grüße

Hallo Jan.

Du hast Recht. Bisher gibt es keine Ethik und kein Gesetzeswerk dass zeitweilige Hexenverfolgung in abgeschwächter Form verhindert. Es verschieden sich nur die Randgruppen:

Vor 40 Jahren wurden linke Demonstranten geächtet, heute rechte.
Vor 40 Jahren konnte man ungestraft über Schwule herziehen, heute über katholische Priester, während die andere Gruppe unantastbar war, bzw. ist.

Vor 40 Jahren haben wir Fußvolk unsere Meinung nicht schriftlich fixiert. Darum waren extreme Ansichten eher Privatsache, die der Arbeitgeber nicht kennen konnte.

Heute ist das anders. Aus jedem Like für „Ausländer Raus“ kann man Dir noch in 30 Jahren einen Strick drehen. (und btw. gilt das andersrum natürlich genauso!)

Wir leben in einem Überwachungsstaat. Nicht weil die da oben es wollen, sondern wir.

Kannst Du dich noch an die Hysterie um Lady Di erinnern: Es war unmöglich, zu sagen, dass Dich der Wirbel um ihren Tod nicht tangiert.

Und heute: Wenn Dein Dorf eine Forensik bekommen soll, kannst Du in der Versammlung in der Dorfgastschänke kein Verständnis kundtun. Bei einem Flüchtlingsheim wäre es heute genau andersrum. Und irgendwann wirst Du entlassen, weil Du vor 10 Jahren ein „keine Forensik bei uns“ geliked hast oder ein „Refugees welcome“.

Ich bin froh, dass ich hier anonym bin (was natürlich ein Trugschluss ist)

Nö. Ist eigentlich nur eine simple Lebensweisheit. Frag Steve Jobbs.
Soll heissen, dass zur Strafwürdigkeit schon noch einige Begleitumstände hinzugehören.

Gruß
vdmaster

Nein, es wird gewertet und geurteilt. Das ist der Punkt.

Hi,

ich habe nie damit hinterm Berg gehalten, dass mir Di und ihre ganze Ehe incl. ihrem Tod völlig am …Du weisst schon … vorbeigeht. Und ich bekomme regelmäßig das innere Kotzen, wenn mal wieder ein Nachrichtenhansel, Politiker oder sonstwer absondert, dass dieses oder jenes ganz Deutschland, Europa oder die Welt bestürzt hätte. Lemminge!

Geheuchelte, Brechreiz erregende Bigotterie!

Gruß
vdmaster

viel nonkonformistischer als manch einer hier vermuten wird :wink:.

Dies ist schlicht und einfach eine Laienmeinung ohne Grundlage. Nach vorherrschender Rechtsmeinung muss ein Arbeitgeber damit leben, dass seine Angestellten außerhalb des Jobs ganz verschiedenartig auftreten können. In der Regel dürften Maßnahmen daher nur dann möglich sein, wenn ein unmittelbarer Bezug zum Betrieb besteht. Für Äußerungen im rein privaten Umfeld besteht für einen Arbeitgeber eine äußerst hohe Duldungsschwelle.

Vor allem dann, wenn es um eine Äußerung geht, die keinen Bezug zum Arbeitgeber aufweist und sich im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegt (also etwa keine Volksverhetzung) oder wenn jemand an einer legalen Demo teilnimmt, wird ein Arbeitgeber in aller Regel keinerlei Sanktionsmöglichkeiten haben.

Dass sich solche unbedarften, falschen Auffassungen mittlerweile durchgesetzt haben, spricht wohl dafür, dass das Systemdenken immer mehr um sich greift.