Diskriminierung von Andersdenkenden (Patrioten)
Hallo,
Du hast wirklich ein Problem: Wollen und Können sind zwei verschiedene Dinge!
Die Autoren des Grundgesetzes, unserer provisorischen Verfassung, hatten vor gut einem halben Jahrhundert mit diesem ein kleines, wenn auch sehr fragiles Kunstwerk geschaffen.
Es erfüllte sowohl die Vorgaben der Alliierten zu dessen Genehmigung und war trotzdem von sich aus lebensfähig (obgleich mit kleineren Fehlern - gemeint ist hier nicht der grammatische Schönheitsfleck „…kraft seiner verfassungSgebenden Gewalt…“ in der Präambel - und unlogischen Ecken & Kanten bezüglich der Formulierung wichtiger Bestandteile), vertrug aber keine direkten, willkürlichen Ergänzungen, auch wenn bisweilen für solche explizit eine Möglichkeit zugelassen worden war bzw. theoretisch zugelassen werden musste.
Im Lauf der folgenden Jahre wurden aber, durch Konventionen und Übereinkommen, Erweiterungen des Grundgesetzes notwendig, z.B. konkret des Artikels zum Asylrecht, das bis dahin nur Deutschen zugestanden worden war (GG Art. 16 und 116). So wurde, zwangsläufig bei den unter besonderem Schutz (→ „Ewigkeitsklausel“) stehenden Menschenrechten, als GG Art. 16a eine entsprechende Regelung eingefügt, ungeachtet dessen, dass diese Neuerung, in ihrer Formulierung, nicht konform mit dem übrigen Inhalt des Grundgesetzes war, mit unserer öffentlichen und verfassungsmäßigen Ordnung beispielsweise; im juristischen Sinn ein „verfassungswidriges Verfassungsrecht“.
Hinsichtlich ihrer Formulierung konnte/durfte diese Neuerung auch keine Einschränkungen oder Ausnahmedefinitionen enthalten, dass z.B. Araber bzw. nur muslimische Araber bzw. nur bestimmte muslimische Araber keinen Anspruch auf dieses Asylrecht hätten [weil solche mit ihren, zwar nur in einigen der unterschiedlichen Koranversionen verbrieften, dennoch unzweifelhaften Rechten und Pflichten zum Dschihad und zur Blutrache in der Bundesrepublik Deutschland keinen Platz hätten, aufgrund ihres Menschenrechts auf ungestörte Religionsausübung (GG Art. 4, Abs. 2), die auch den Koran beträfe, im vorliegenden Fall, d.h. bei arabischer Muttersprache, uneingeschränkt!].
C’est la vie …
Wir wollen keine Glaubens- und Stellvertreterkriege in Deutschland haben! Das wäre ein legitimes Grundrecht, weder „rassistisch“ oder „antisemitisch“ noch „antimuslimisch“, „antiislamisch“ o.ä. und ich hatte bei meinen Arbeitgebern oder der Polizei deswegen noch nie Probleme gehabt, ganz im Gegenteil!
Etwas völlig Anderes wäre eine bloße Ausländerfeindlichkeit, z.B. wegen fremder bzw. unbekannter Religion, angsteinflößender dunklerer Hautfarbe (Augen & Haaren), anderer Ernährung, die nur unnötig die Hunde verrückt machen würde, ungewohnten sprachlichen Akzenten, bzw. der Beschränkung auf das ihnen von den Schleuserbanden für Behördengespräche vorgegebene Vokabular („Ich kann verlangen ääh Schreiber“ = „Entschuldigen Sie bitte, hätten Sie mal kurz einen Stift für mich? Danke!“) oder Verschwendung von Steuergeldern zu Lasten und zum Nachteil der eigentlich daran Berechtigten.
Leider können die wenigsten Deutschen hier einen Unterschied erkennen, insbesondere dann nicht, wenn es nur pauschal heißt: „Solche Leute wollen wir hier nicht haben!“.
Pech, wenn man sich - aus welchem Grund auch immer - nicht artikulieren kann!
Gruß
Semsi