Hallo Christian,
Das stimmt beides nicht. Unterschlagung ist ein
Vermögensdelikt, das hier schon mal gar nicht zutreffen kann,
weil nur bewegliche Sachen unterschlagen werden können
(http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html) und
Amtsmißbrauch haut hinten und vorne nicht hin
(http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt).
Ah ja, nicht Unterschlagung. Das hatte ich falsch in Erinnerung. Hilf mir mal gerade auf die Sprünge, welches das entsprechende Delikt in diesem Fall wäre (auch einfach nur Urheberrechtsverletzung?).
Ich sprach von Amtsmissbrauch, nicht einem Amtsdelikt. Ich kenne mich im Baamtenrecht nicht aus, es wird aber schon nicht rechtens sein, wenn sich ein weisungsbefugter Beamter einfach einen Teil seiner Arbeit schreiben lässt, nicht wahr?
Gruß
Anwar