Doktorarbeit von Politiker zu Guttenberg ?

Hallo Christian,

Das stimmt beides nicht. Unterschlagung ist ein
Vermögensdelikt, das hier schon mal gar nicht zutreffen kann,
weil nur bewegliche Sachen unterschlagen werden können
(http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html) und
Amtsmißbrauch haut hinten und vorne nicht hin
(http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt).

Ah ja, nicht Unterschlagung. Das hatte ich falsch in Erinnerung. Hilf mir mal gerade auf die Sprünge, welches das entsprechende Delikt in diesem Fall wäre (auch einfach nur Urheberrechtsverletzung?).

Ich sprach von Amtsmissbrauch, nicht einem Amtsdelikt. Ich kenne mich im Baamtenrecht nicht aus, es wird aber schon nicht rechtens sein, wenn sich ein weisungsbefugter Beamter einfach einen Teil seiner Arbeit schreiben lässt, nicht wahr?

Gruß

Anwar

Guten Tag,

kein Volljurist??
Es gibt Halb;-und Volljuristen??
Wie meinst du auch das?
Was deine Antworten angeht, frage ich dir und mir heute ein Loch in den Bauch.
hat er etwa nur einen fachuni-abschluß?

Es gibt Halb;-und Volljuristen??

Es gibt Juristen mit erstem und zweitem Staatsexamen. Guttenberg hat nur das Erste. Nur Leute mit beiden nennt man Volljuristen.

Ob es einen bestimmten Ausdruck für Leute mit nur dem ersten SE gibt, weiss ich nicht.

warum hat er nicht auch das zweite Staatsexamen gemacht?
Und was kann denn jemand damit anfangen wenn er nur das erste hat?

warum hat er nicht auch das zweite Staatsexamen gemacht?

Nichts für ungut, aber das kann dir wirklich nur einer beantworten…
Eine mögliche(!) Ursache ist, dass er alle drei Versuche verbaselt hat. Glaube ich aber nicht.

Und was kann denn jemand damit anfangen wenn er nur das erste
hat?

Muss ich leider auch passen. Im Prinzip hast du ja zu diesem ZEitpunkt schon ein ganzes Jura-Studium hinter dir, also zu mittleren Positionen sollte das reichen.

Gruß

Anwar

Weil deine Wortwahl zwar verständlich ist, aber nicht der Definition von Betrug entspricht.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Völliger Unfug.

Schon alleine von der Definition des juristischen Begriffs stimmts mal wieder nicht…

Es wäre auch hier höchstens eine Urheberrechtsverletzung.

Naja, er hat aber niemanden etwas weggenommen.
Es ist eine Urheberrechtsverletzung, wobei selbst dies
schwierig wird, wenn das Papier veröffentlicht wurde.
Die Sache mit dem wiss. Dienst ist schon verzwickt.
Wenn ich meinen Praktikanten dazu anstifte während seiner
Arbeitszeit mein Klo zu reparieren dann flieg ich glaub
hochkant aus der Firma.
Welchen Straftatbestand soetwas erfüllt, keine Ahnung.
Gruss

Naja, wenn der wiss. Dienst glaubte, dass er eine Abhandlung für
die Berufstätigkeit des Abgeordneten erstellt, diese arbeit in Wirklichkeit für sein Privatvergnügen bestimmt war dann ist es wohl
genau das:

Wer in der Absicht,[…], das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gruss

Wer in der Absicht,[…], das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch
Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Welches Vermögen wurde denn beschädigt?

Hallöchen,

Amtsmißbrauch haut hinten und vorne nicht hin
(http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt).

Ah ja, nicht Unterschlagung. Das hatte ich falsch in
Erinnerung. Hilf mir mal gerade auf die Sprünge, welches das
entsprechende Delikt in diesem Fall wäre (auch einfach nur
Urheberrechtsverletzung?).

eine Urheberrechtsverletzung liegt nicht schon vor, wenn man fremde Worte widergibt. Ein der Unterschlagung entsprechendes Delikt für geistiges Eigentum gibt es nicht.

Ich sprach von Amtsmissbrauch, nicht einem Amtsdelikt.

Amtsmißbrauch gibt es als Terminologie nicht, sondern nur das Amtsdelikt.

kenne mich im Baamtenrecht nicht aus, es wird aber schon nicht
rechtens sein, wenn sich ein weisungsbefugter Beamter einfach
einen Teil seiner Arbeit schreiben lässt, nicht wahr?

Der wissenschaftliche Dienst unterliegt m.W. nicht den Weisungen der Ministerien, sondern denen der Bundestagsverwaltung. Die Ministerien und Abgeordneten haben die Möglichkeit, dort Texte für ihre mandatsbezogene Arbeit zu „bestellen“. Sofern eine Weiterverwendung nicht erlaubt ist, stellt eine Zuwiderhandlung aber keinen Straftatbestand dar.

Gruß
Christian

Quasi das „Volksvermögen“ (auch wenn sich das jetzt hochtrabend anhört) - oder glaubst du, dass der Mitarbeiter des Dienstes umsonst arbeitet?

Gruß

Anwar

Hallo,

Da kann man nur mutmaßen. Vielleicht hat sich jemand mit
einem verwandten Thema beschäftigt und in diesem Zusammenhang
die Arbeit von Herrn zu Guttenberg und weitere Abhandlungen
gelesen und dabei Übereinstimmungen bemerkt.

dem „Finder“ sollen an einem Samstag Abend beim Glas Rotwein Unstimmigkeiten aufgefallen sein, die ihn zu weitere Recherchen bewogen. Weiterhin hat sich gestern ein Jura-Doktorand zu Wort gemeldet, dem einige Passagen schon vor Monaten aufgefallen sein wollen. http://www.westfaelische-nachrichten.de/aktuelles/to…

Aber es gibt Spezialtatbestände, z.B. im Urheberrecht, und
ich bin mir sicher, dass es nicht lange dauern wird, bis
irgendwer irgendwann bei der Staatsanwaltschaft den Anstoß
gibt, derlei Spezialitäten mal zu überprüfen.

Da ist schon einiges im Gange:
http://www.sueddeutsche.de/politik/plagiat-streit-um…

Gruß
Christian

Hallo!

Und noch eine frage: Wieso wird „zu Guttenberg“ nicht wegen
der Betrugs angezeigt? Hängt das mit seiner Immunität als
Politiker zusammen?

Nein… welchen Betrug stellt denn Schlamperei bei einer
Doktorarbeit dar?

Das ist doch eher Betrug und somit ein fall für die
Staatsanwaltschaft, oder nicht?

Nochmals: Es ist kein Betrug. Es ist ein
Verwaltungsrechtliches Prüfungsverfahren durch die zuständige
Stelle.

Sabine, die leider von diesem Thema keine Ahnung hat…

Nicht weiter schlimm… schliesslich haben wir auf einmal
Millionen Experten für Prüfungskommisionsfragen hier im
Land… einie weniger ist sicherlich nicht schlecht.

Nicht nur das. Wir haben auch viele Hobbyjuristen, die genau wissen, dass kein Straftatbestand vorliegt, denn das zu entscheiden ist ja auch einfacher, als die Prüfungsordnung zu lesen und verstehen. :wink:
So viel mir bekannt ist, wurde er zumindest wegen Urheberrechtsverletzung angezeigt.

Gruß
Pontius

Das Vermögen dessen, der den Sachbearbeitern ihr Gehalt zahlt, also
unser aller Vermögen.

Gruss

Quasi das „Volksvermögen“ (auch wenn sich das jetzt
hochtrabend anhört) - oder glaubst du, dass der Mitarbeiter
des Dienstes umsonst arbeitet?

Und welcher SCHADEN ist durch dieses Handeln entstanden?

Oder anders: Hätte der gute Mensch kein Gehalt bekommen, wenn er diese Aufgabe nicht übernommen hätte?

Verstehe mich bitte nicht falsch, aber solange Ihr mit den rechtlichen Begriffen nicht umzugehen wisst, solltet Ihr sie nicht benutzen - das hat was von Stammtischniveau nach dem 12. Bier.

Das Vermögen dessen, der den Sachbearbeitern ihr Gehalt
zahlt, also
unser aller Vermögen.

Ihm wäre sein Einkommen eh gezahlt worden, ein Schaden ist de facto nicht entstanden.

Mal leicht verständlich zur Aufklärung:
http://www.anwalt-betrug.de/betrug-263-stgb-betrugsd…

Gruß
Guido

P.S: Nicht, dass Ihr mich falsch versteht: Ich halte das, was der gute Mensch gemacht hat, für alles andere als akzeptabel. An ein Versehen glaube ich nicht (ich weiß, dass Glauben hier nicht hingehört) - absolut peinlich finde ich aber, dass er so stückchenweise zurück rudert. Hätte er direkt gesagt, dass er Mist gebaut hat, käme ich damit klar, so aber macht er sich bestenfalls in peinlicher Weise unglaubwürdig.

Neidverhalten
Hallo Sabine,
der SPD war/ist es ein Dorn im Auge, dass KTzG im Volk so beliebt ist. Also suchte man so lange, bis man etwas gefunden hat.
Gruß Michael

Welcher Schaden entsteht meiner Firma, wenn ich meinen Praktikanten
daheim mein Klo reparieren lasse?
Richtig, kein Gegenwert für seine Bezahlung vorhanden …

Und genau so sieht es hier doch auch aus:
Da hat jemand ein paar Tage/Wochen eine Arbeit geleistet, die
dem Arbeitgeber nichts bringt.
Somit ist durchaus ein Schaden zu benennen.

Gruss

arbeitest du im Gremium dieses Verteidigungsministers oder bist du sein guter freund oder warum verteidigst du ihn so? Uppps…ein kleines wortspiel. passt sogar
gruss,
sabine