Was?
Dass ich einen bereits für einen anderen Zweck erstellten
Text benutze und dadurch einen Schaden anrichten soll, habe
ich in der Tat immer noch nicht so ganz verstanden.
Da ist ja gerade der Clou: Der Text wurde, so kann man unterstellen, AUSSCHLIESSLICH mit dem Sinn angefordert sie später in die Arbeit einzufügen. Ein Betrug besteht im wesentlich aus Täuschung und Vermögensschaden. Die Täuschung bestand darin vorzugeben sie für die Arbeit als MdB angeblich zu benötigen. Der Vermögensschaden eben in der für diese Dienstleistung benötigten Arbeitsstunden.
OB hier nun eine Täuschungsabsicht vorlag oder nicht, darüber kann man sicherlich streiten und verschiedener Meinung sein. Übrigens wird das Gericht (sofern es zur Verhandlung kommt) sich hierüber auch lediglich eine Meinung bilden, schlicht, weil ein faktischer Beweis hierüber nicht möglich ist.
Da diese Arbeit käuflich zu erwerben ist, liegt es nicht
fern, dass man das Ganze zumindest im Bereich des
Urheberrechts rechtlich verfolgt.
Ja. Und, wie eben ausgeführt, liegt auch durchaus der Verdacht eines Betrugs nahe.