Naja, dass man wegen mal so gesagt Centbeträge nicht sonstwas
veranstaltet ist irgendwie klar, aber interessiert mich eben
mal, was einem da theoretisch zu steht.
Das kannst du ja in dem Verzugszinsenrechner, den ich dir verlinkt habe ausrechnen. (5% über Basiszins. Basiszins findest du hier: http://basiszins.de/)
Ansonsten gilt dies hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldnerverzug
Geht ja schliesslich nicht um Sinn der Sache, sondern um die
Rechtslage. Meinem Verständnis nach wäre so eine Sache doch
auch ein Betrugsfall.
Das kannst du knicken. Da haben die ja bereits andere was dazu gesagt.
Ob man einen Abbuchungsauftrag der Vertraglich festgehalten
ist in dem zusammenhang zurück ziehen kann/darf und auf
eigenständige Überweisung bestehen darf, weiß ich auch nicht,
wäre aber sicherlich auch mal interessant zu wissen.
Siehe hier /t/doppelte-miete-wieviel-entschaedigung/4893810/16
und hier
/t/doppelte-miete-wieviel-entschaedigung/4893810/17
Verständlicherweise würde es ja ein Vertrauenbruch in der
Abbuchungsweise des Vermieters geben.
Man kann nach dem Motto: Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist auch erst einmal davon ausgehen, dass hier ein Irrtum oder Versehen seitens des VM vorliegt. Vielleicht hat er viele Mieter und Häuser und hat den Überblick verloren. Man muss nicht immer gleich böse Absicht vermuten 
Wenn der VM sich auch nach einer Fristsetzung nicht rührt, muss man eben sehen, dass man eine Rücklastschrift veranlasst. Dann giklt es zu erwägen, ob man Verzugszinsen geltend macht.
Vorrang hat mE immer eine gütliche Einigung und erst Mal Klärung, wie es zu den falschen Abbuchungen kam.
TM