Doppelte Staatsbürgerschaft

Nein. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nun überhaupt nichts zu
tun. Rechtsstaat ist ein Staat, in dem sämtliche staatliche
Gewalt umfassend rechtlich gebunden ist. Den Rechtsstaat
zeichnen insbesondere aus die Bindung aller staatlichen Gewalt
an Gesetz und Recht, der Grundsatz, dass alle Entscheidungen,
die für das Zusammenleben im Staat wesentlich sind, im
Parlament zu treffen sind, und zwar durch Gesetz, die
Gewährleistung, gegen jede Maßnahme staatlicher Gewalt
(effektiven) Rechtsschutz zu erhalten, die Grundsätze fairen
Verfahrens und rechtlichen Gehörs, der Vertrauensschutz, u.a.
Inwiefern aus diesen Aspekten eine Vorgabe für die Frage
folgen sollte, ob man ein, zwei oder noch mehr
Staatsangehörigkeiten haben darf, sehe ich nicht.

Tja, das hast du ja sehr schon abgeschrieben. Nur mit dem Verstehen happert er doch noch ein wenig.

Ein Rechtsstaat hat die Grundrechte des Menschen zu achten. Und da heißt es so schön „Das Recht achtet auf Gleichheit“. Darüber, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft Vorteile (in welchem Umfang auch immer) bringt, herrscht ja mittlerweile Konsens. Womit/wieso sich aber diese Vorteile verdient bzw. benötigt werden sollen, hat mir hier noch keiner erklärt. Hier werden Menschen alleine aufgrund ihrer Abstammung anders behandelt. Willst du das etwa?

Doppelstaatsbürgerschaften müssen die Ausnahme bleiben und
nicht die Regel werden.

Schöne Stammtischparole. Mehr aber auch nicht, denn dass
mehrfache Staatsangehörigkeiten zur Regel würden, muss man
wohl kaum ernsthaft befürchten. Mehrfache Staatsangehörigkeit
dürften in erster Linie für Menschen mit Migrationshintergrund
in Frage kommen. Das ist in Deutschland aber nicht einmal
jeder fünfte. Die große Mehrheit der Menschen in diesem Lande
dürften weder die Voraussetzungen noch das Interesse oder den
Antrieb mitbringen, sich reihenweise um weitere
Staatsangehörigkeiten zu bemühen.

Kann es sein, dass Deutsch nicht deine Muttersprache ist? Mir kommt vor, dass du Probleme beim sinnerfassenden Lesen hast…

Ausnahme: jeder Fall wird einzeln geprüft
Regel: jeder, der bestimmte Parameter erfüllt, wird durchgewunken

Hallo,

Hallo,

verstehe ich nicht. Du hast keinen Nachteil davon und die
Vorteile halten sich in Grenzen.

  1. Vlt. nicht alle und aus schon an andere Stelle besagten Gründen; das Wahlklientel links der Konservativen wird hervorragend durch diese bedient. Das gereicht den anderen zum Nachteil.
  2. Die Vorteile anderer werden nicht legitimer nur dadurch, das andere keine Nachteile haben.

Mal abgesehen davon, daß die
doppelte Staatsbürgerschaft auch Nachteile haben kann.

Mir wollen so spontan keine wirklichen Nachteile einfallen…

  1. Man kann bei Interesse und Bedarf problemlos das Sitzland
    wechseln

Das kann/könnte ich ohne doppelte Staatsbürgerschaft nicht!

In der EU herrscht Freizügigkeit. Das sollte als Spielwiese
für den Anfang reichen. Mit entsprechender Qualifikation bist
Du sogar weltweit gerne gesehen.

Ich habe zugegebener Maßen nicht die Türkei (als Herkunftsland der meisten Migranten) als nicht EU Land benannt bei dem Versuch aufzuzeigen, das ich auch gar kein Interesse habe wie ein Türke, zwischen den Ländern wechseln zu können, wie es einem gerade so passt… Aber wenn ich es wollte, könnte ich es nicht. Zumindest nicht so, wie der Türke hier es mit zwei Staatsangehörigkeiten kann! Und die Qualifikation betrifft ja nur die Arbeit. Ich hätte in der Türkei nicht die gleichen Möglichkeiten wie mein Kumpel mit zwei Staatsbürgerschaften. Es fängt damit an, dass ich dort keine zweite Staatsbürgerschaft bekommen würde…

und dort ohne große Umschweife arbeiten, wohnen usw.
Klar, das ist auf dem Papier ein Vorteil, nur wie oft wird der
genutzt?

Wie es von anderen genutzt wird, hängt sicherlich auch von
seinen geschaffenen Notwndigkeiten ab, dies tun zu
müssen/wollen. Mithin dann, wenn kein vermeintlicher Bedarf
besteht, ein ebenso gutes Argument gegen die Notwendigkeit.

Absurdes Argument. Ziel der doppelten Staatsbürgerschaft ist
es doch nicht

Absurd? Es kommt auf den Standpunkt an!
Und wessen Ziel meinst du? Etwa die Interessen derer die eine doppelte Staatsbürgerschaft mit Wählerstimmen konnektieren wollen.

Migranten der zweiten Generation das Arbeiten
in der Türkei oder Griechenland zu erleichtern.

oder das Ziel der „zweiten Generation“, hier Wahlrecht bekommen zu dürfen? Dürfen sie gerne, aber als Deutsche! Und dann haben sie auch alle Möglichkeiten - so wie ich - in der Türkei oder griechenland zu arbeiten.

Herkunftslandes (oder das seiner Eltern, Großeltern usw.) und
der seines Sitzlandes entscheiden. Der Vorteil ist aber
allenfalls ein gefühlsmäßiger.

Das mag sein. Aber es sollte doch eine andere Intention als
die Gefühlsmäßige geben, eine doppelte Staatsbürger schaft
haben zu müsssen?!

Wieso? Willst Du die doppelte Staatsangehörigkeit,

ich will sie doch gar nicht!

Es widerspricht einfach dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

Ganz sicher nicht.

Ich habe das Wort Gleichstellung extra nicht verwendet…
Auch nicht, weil wir ja schon festgestellt haben das es Unterschiede gibt, wenn zwei nicht dieselben Möglichkeiten haben?
Für mich ist das ganz sicher eine Ungleichstellung.

Sobald ein nachvollziehbares und gut begründetes Argument zur
Notwendigkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft vorgetragen
wird, will ich der Erste sein, der es unterschreibt. Und gute
Gründe zu finden, fällt - so hat es den Anschein -sogar dir
schwer.

Daß sich nun Neid und Mißgunst schon auf die
doppelte Staatsangehörigkeit erstrecken, war mir neu.

Neid und Missgunst empfinde ich aber jetzt wahne konstruiert…und sollte nicht aus der Feststellung konträrer Meinungen generiert werden,

Da hätte ich schon mehr Verständnis für schiere Ausländerfeindlichkeit.
Die ist in ihrer Irrationalität noch rationaler.

genau so wenig wie die Ausländerfeindlichkeit.

In Erinnerung rufen möchte ich auch noch einmal, dass wir
einerseits niemanden zwingen wollen die deutsch
Staatsbürgerschaft anzunehmen. Was ist andererseits
verwerflich daran die Konsequenz zu fordern, sich entscheiden
zu müssen, mit dem Grundsatzargument der Gleichbehandlung?
Andere haben auch keine Wahlmöglichkeit zwischen Keks und
Torte…

Wenn das kein Beitrag zur Integration war, dann weiß ich es
auch nicht.

Ich will jetzt gar nicht auf Integration und erst recht nicht auf Integrationswilligkeit eingehen, aber Intergation bedeutet für mich auch eine Staatsbürgerschaft anzunehmen, mit allen Rechten aber auch mit allen Pflichten, ohne Hintertürchen, denn die haben die anderen auch nicht.

Gruß
rolli

Moin,

wann nimmst du endlich Rücksicht auf mich? Ich bin auch
Einwohner dieses Landes mit Bedürfnissen…

Irgendwie fehlt jeglicher Sachbezug.

TET

Ja.

Gruß

TET

Hallo,

  1. Man kann bei Interesse und Bedarf problemlos das Sitzland
    wechseln

Das kann/könnte ich ohne doppelte Staatsbürgerschaft nicht!

Falsch, jedenfalls soweit es die Europäische Union betrifft.

Falsch ist so leicht dahingesagt. Aber aha, wenn es dei EU betrifft…

Es berifft aber nicht nur die EU. Der größte Teil der Migranten und deren Nachfolger, also hier geborene, kommen aus der Türkei…und ein weiterer Teil aus andern nicht -Eu ländern!

Aber in der Tat: mit Gabun, Weissrussland oder Mexiko würde
das wahrscheinlich nicht so ohne weiteres funktionieren. Einen
unverdienten Vorteil des Doppelstaaters sehe ich da aber
dennoch nicht.

Danke für das Zugeständnis!

Denn seine weitere Staatsangehörigkeit ist ihm
ja nicht von Gottes Gnaden zugeflogen oder sonstwie grundlos
geschenkt worden. Er hat sie vielmehr deshalb, weil er zu
diesem weiteren Staat ebenfalls eine besondere Verbindung hat

  • sei es, weil er dort geboren und/oder aufgewachsen ist und
    dort womöglich sogar weiterhin Familie hat, er dort lange
    gelebt und gearbeitet hat, er von Angehörigen dieses Staates
    abstammt, o.ä.

Das ist alles sehr verständlich und sei ihm ungenommen!

Ich kann deshalb nicht erkennen, dass eine
unberechtigte Bevorzugung des Doppelstaaters bzw. eine böse
Benachteiligung des „Nur-Deutschen“ vorläge, wenn man dem
Doppelstaater, der die beschriebene besondere Verbindung hat,
die Staatsangehörigkeit dieses Staates neben der deutschen
gewährt bzw. beläßt, dem „Nur-Deutschen“, der diese Verbindung
nicht hat, hingegen nicht.

Was hält ihn davon ab wenn er doch die Bedingungen erfüllt, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen?
Warum muss es eine Doppelte sein?

Es widerspricht einfach dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

Falsch. Der Gleichheitssatz verbietet (lediglich), etwas im
wesentlichen Gleiches willkürlich, d.h. ohne sachlichen Grund,
ungleich zu behandeln.

Was ist unsachlich an der Feststellung, dass hier jemand mit doppelter Staatsbürgerschaft dieselben Rechte hat wie ich, aber ich in seinem Land nicht nur nicht dieselben wie er, sondern ich dort auch keine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten würde?

Gruß
rolli

Hallo,

in einer Pseudodemokratie ist es nicht ratsam, zu Allem seine Meinung zu äußern.

Merlin2013

Moin,

Hallo,

wann nimmst du endlich Rücksicht auf mich? Ich bin auch
Einwohner dieses Landes mit Bedürfnissen…

Irgendwie fehlt jeglicher Sachbezug.

ach, du bestreitest also dass ich Bürger dieses Landes bin und auch Bedürfnisse habe?
Nun, es wäre nicht das erste Mal, dass du Sachbezüge nicht herstellen kannst! erkennst…!

TET

rolli

Nein. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das nun überhaupt nichts zu
tun. Rechtsstaat ist ein Staat, in dem sämtliche staatliche
Gewalt umfassend rechtlich gebunden ist. […]

Tja, das hast du ja sehr schon abgeschrieben. Nur mit dem
Verstehen happert er doch noch ein wenig.

Ein Rechtsstaat hat die Grundrechte des Menschen zu achten.
Und da heißt es so schön „Das Recht achtet auf Gleichheit“.

Das ändert nichts daran, dass sedes materiae nicht das Rechtsstaatsprinzip, sondern in erster Linie der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) ist.

Darüber, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft Vorteile (in
welchem Umfang auch immer) bringt, herrscht ja mittlerweile
Konsens.

Ach, tatsächlich? Sehe ich nicht.

Womit/wieso sich aber diese Vorteile verdient bzw.
benötigt werden sollen, hat mir hier noch keiner erklärt.

Das ist auch nicht nötig, denn ob ein „Vorteil“ (so es denn hier überhaupt einer ist) zu Recht gewährt wird oder nicht, hängt jedenfalls hier in Deutschland und glücklicherweise - auch wenn Du das vielleicht bedauern wirst - seit 1945 nicht mehr davon ab, ob der Begünstige den „Vorteil“ nach gesundem Volksempfinden auch „verdient“ hat oder nicht.

werden Menschen alleine aufgrund ihrer Abstammung anders
behandelt.

Falsch, denn Staatsangehörigkeit ist nicht dasselbe wie Abstammung.

Doppelstaatsbürgerschaften müssen die Ausnahme bleiben und
nicht die Regel werden.

Schöne Stammtischparole. Mehr aber auch nicht, denn dass
mehrfache Staatsangehörigkeiten zur Regel würden, muss man
wohl kaum ernsthaft befürchten. Mehrfache Staatsangehörigkeit
dürften in erster Linie für Menschen mit Migrationshintergrund
in Frage kommen. Das ist in Deutschland aber nicht einmal
jeder fünfte. […]

Kann es sein, dass Deutsch nicht deine Muttersprache ist? Mir
kommt vor, dass du Probleme beim sinnerfassenden Lesen hast…

Ausnahme: jeder Fall wird einzeln geprüft
Regel: jeder, der bestimmte Parameter erfüllt, wird
durchgewunken

Falsch.

Regel, fem., -, -n, das Übliche, Gewohnte, für die Mehrzahl der Fälle Geltende;
Ausnahme, fem., -, -n, Abweichung von der Regel, Sonderfall
(DWDS Wörterbuch 2013)

Damit ist für mich die Debatte beendet.

Berechtigte Frage. Also Blindengeld für alle, Kindergeld für
Dinks (double income no kids), Behindertenfahrausweise für
Leistungssportler, freie Beinprothesen für Armamputierte,
kostenlose Lesebrillen für Blinde, Arbeitslosengeld für
amtierende Vorstände.

Du stellst also ernsthaft Unterstützung für köperliche
Behinderungen, Kinder und sozial Schwache auf einer Stufe mit
dem dringenden Bedürfnis, zwei Pässe sein Eigen nennen zu
dürfen?

Darum geht es nicht. Und das ist meinem Beitrag auch zweifelsfrei zu entnehmen - sofern man ihn nicht bewußt und tendenziös fehlinterpretiert.

Heiraten kannst du trotzdem
nicht beide.

Mal abgesehen von der Rechtslage in Deutschland, warum nicht?

Wir reden doch aber gerade über Rechtslagen.

ich will jetzt kein neues Thema anfagen, aber die Probleme bei Mehrfach-Ehen sind ähnlich wie bei mehrfachen Staatsbürgerschaften: Die jeweiligen deutschen Gesetze sehen da eine mehrfache Verbindung einfach nicht vor.

Das heißt natürlich nicht, dass man das nicht ändern könnte. Nur das es eben einer größeren Gesetzesreform benötigt, bevor man dies erlauben kann.

Gruß

Anwar

Das ändert nichts daran, dass sedes materiae nicht das
Rechtsstaatsprinzip, sondern in erster Linie der
Gleichheitssatz (Art. 3 GG) ist.

Na hier werden die Strohhalme ja schon mit der Lupe gesucht.

Darüber, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft Vorteile (in
welchem Umfang auch immer) bringt, herrscht ja mittlerweile
Konsens.

Ach, tatsächlich? Sehe ich nicht.

Du siehst so einiges nicht…

Womit/wieso sich aber diese Vorteile verdient bzw.
benötigt werden sollen, hat mir hier noch keiner erklärt.

Das ist auch nicht nötig, denn ob ein „Vorteil“ (so es denn
hier überhaupt einer ist) zu Recht gewährt wird oder nicht,
hängt jedenfalls hier in Deutschland und glücklicherweise -
auch wenn Du das vielleicht bedauern wirst - seit 1945 nicht
mehr davon ab, ob der Begünstige den „Vorteil“ nach gesundem
Volksempfinden auch „verdient“ hat oder nicht.

Oha. Netter Versuch mich ins rechte Eck zu stellen. Was man nicht alles tut wenn man mit seinen ‚Argumenten‘ in einer Sackgasse steckt…

werden Menschen alleine aufgrund ihrer Abstammung anders
behandelt.

Falsch, denn Staatsangehörigkeit ist nicht dasselbe wie
Abstammung.

Hab ich das behauptet? Nein. Und selbst wenn: die Abstammung ist in den allermeisten Fällen der einzige Grund für eine Doppelstaatsbürgerschaft.

Ausnahme: jeder Fall wird einzeln geprüft
Regel: jeder, der bestimmte Parameter erfüllt, wird
durchgewunken

Falsch.

Regel, fem., -, -n, das Übliche, Gewohnte, für die Mehrzahl
der Fälle Geltende;
Ausnahme, fem., -, -n, Abweichung von der Regel, Sonderfall
(DWDS Wörterbuch 2013)

Und wieder ein schönes Beispiel dafür, dass du entweder nicht richtig lesen kannst oder willst. Schon alleine die Begriffe ‚Sonderfall‘ und ‚Mehrzahl der Fälle‘ belegen genau das was ich sagte.

Damit ist für mich die Debatte beendet.

Ist glaub ich auch besser so. Andere als Nazis zu bezeichnen und in Texten einzelne Wörter nach ihren verschiedenen Definitionen zu zerklauben ist allerdings nicht gerade das, was ich als ‚Debatte‘ bezeichnen würde. Aber jedem das seine…

Du stellst also ernsthaft Unterstützung für köperliche
Behinderungen, Kinder und sozial Schwache auf einer Stufe mit
dem dringenden Bedürfnis, zwei Pässe sein Eigen nennen zu
dürfen?

Darum geht es nicht. Und das ist meinem Beitrag auch
zweifelsfrei zu entnehmen - sofern man ihn nicht bewußt und
tendenziös fehlinterpretiert.

Puh…also wenn du auch noch deine eigenen Postings nicht verstehst, stehen wir hier echt vor einem gewaltigen Problem.

Keine Antwort auf meine Frage!
o.w.T.

Ja welche sinds denn nun!
ja, welche bahnbrechenden Vorteile sind das denn nun.
Dauernd wird von den ach so tollen Vorteilen gesabbelt, aber keiner Formuliert sie aus!

Kann das mal bitte IRGENDWER ausformulieren.

Auch Nichtnorm-Fälle müssen gesetzlich geregelt sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3…

Aber Du wirst auch hier sicher keinen Grund finden, der aus Deiner Sicht ein guter Grund ist.

vdmaster

Jetzt sei mal nicht so einsilbig.

Nur, weil es Personen gibt, die einen Bezug zu zwei Staaten haben und einen Bedarf an zwei Staatsbürgerschaften anmelden?

Dies allein ist sehr dünn. Wer einen Bezug zu zwei Frauen hat, kann auch nicht beide rechtlich heiraten. Ja, ja, er hinkt - wie es nahezu jeder Vergleich tut.

vdmaster

Hallo,

Dass bestimmten Menschen oder
Gruppen ein Vorteil gewährt wird, den andere nicht bekommen,
ist jedenfalls immer dann in Ordnung, wenn es für die
abweichende Behandlung einen sachlichen Grund gibt. So steht
es in unserer Verfassung.

Welcher Artikel des GG wäre dies?

Gruß
vdmaster

Hallo,

Doppelstaatsbürgerschaften müssen die Ausnahme bleiben und
nicht die Regel werden.

Schöne Stammtischparole.

ich empfinde es als höchst unangebracht eine Meinung, die von Deiner Meinung abweicht, als „Stammtischparole“ abzuqualifizieren.

Zudem ist Dir sehr wohl klar, dass sich die Aussage auf die Personen beschränkte, die einen Rechtsanspruch auf eine doppelte Staatsbürgerschaft anmelden könnten. Also mitnichten die Majorität im Lande. Oder willst Du etwa behaupten, dass Du diese Schlußfolgerung nicht gezogen hast und Deine Entgegnung demzufolge nur ein rethorisches Mittel war? Mit dem durchschaubaren Ziel angewandt, die „abweichende Meinungsäußerung“ durch vorgetäuschte Logik (auch wenn sie inhaltlich richtig ist) als fehlerhaft zu klassifizieren.

Es verwundert mich, dass Du diesen Rückgriff auf die Trickkiste für nötig erachtest.

Gruß
vdmaster

So, jetzt driftet Deine Argumentation in Bereiche ab, die ehrverletzend werden. Hier noch „gesundes Volksempfinden“ und „1945“ einzubringen, diskreditiert nur eine Person: Dich!

So etwas ist eine verbale Entgleisung. Warum nicht gleich den Goebbelsvergleich machen. Du kannst sicher nocht einen draufpacken.

Ich beende meinen Beitrag, bevor ich beginne gegen die Netiquette zu verstossen.

Kopfschüttelnd
vdmaster

Dass bestimmten Menschen oder
Gruppen ein Vorteil gewährt wird, den andere nicht bekommen,
ist jedenfalls immer dann in Ordnung, wenn es für die
abweichende Behandlung einen sachlichen Grund gibt. So steht
es in unserer Verfassung.

Welcher Artikel des GG wäre dies?

Art. 3 GG.

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