Doppelte Staatsbürgerschaft

Hallo,

wie wäre es mit der doppelten Ausübung des Europawahlrechts?
Es wäre mir neu, dass man ein gemeinsames Wählerverzeichnis führt.

Gruß
vdmaster

ja, welche bahnbrechenden Vorteile sind das denn nun.
Dauernd wird von den ach so tollen Vorteilen gesabbelt, aber
keiner Formuliert sie aus!

Kann das mal bitte IRGENDWER ausformulieren.

Es gab hier schon ein paar Verweise auf mögliche Vorteile einer Doppelstaatsbürgerschaft:

  • Zum einen fallen Visa weg (je nach Land verschieden).
  • Auch die Frage der Wehrpflicht wurde schon angeschnitten
  • Bei Straftaten würde man nicht ausgewiesen werden.
  • Sollte man zwei Staatsbürgerschaften von EU Ländern haben könnte man doppelt wählen gehen.
  • Man kann in beiden Ländern für politische Ämter kandidieren.
  • Im Ausland kann man im Zweifelsfall doppelte diplomatische Hilfe erwarten.
  • Staatsbürger haben manchmal einen Vorteil (zB Studiengebühren bzw. -zulassung)

Die Liste lässt sich vermutlich noch ergänzen.

Lg
Penegrin

Denke daran: Tabuthemen gibt es nur in einer Diktatur.

Dann recherchier mal kurz:

Menschen, die sich auf dem Boden der Meinungsfreiheit öffentlich kritisch zum Thema, sagen wir mal, Islam äußern. Was passiert mit diesen Menschen?

Straftäter flüchten ins andere Land wie der Mörder von Jonny K, um sich der Verfolgung durch die Polizei zu entziehen.

wie wäre es mit der doppelten Ausübung des Europawahlrechts?
Es wäre mir neu, dass man ein gemeinsames Wählerverzeichnis
führt.

Das dürfte noch kein Thema sein, denn hauptsächlich Türken wollen die doppelte Staatsangehörigkeit. Bisher ist dieses Land nicht in der EU.

Hallo,

Dass bestimmten Menschen oder
Gruppen ein Vorteil gewährt wird, den andere nicht bekommen,
ist jedenfalls immer dann in Ordnung, wenn es für die
abweichende Behandlung einen sachlichen Grund gibt. So steht
es in unserer Verfassung.

Welcher Artikel des GG wäre dies?

Art. 3 GG.

Hier mal der Text des Artikels:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und die Tatsache, dass jemand im Einzelfall mehr als nur einem Staat eng verbunden :::ist, kann man durchaus als sachlichen Grund sehen.

Also der Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz besagt, dass es i.O. ist, wenn Vorteile eingeräumt werden. Ich lese da nur, dass niemand bevorzugt oder benachteilgt werden darf.

Ich sehe da keinen Hinweis darauf, dass eine doppelte Staatsbürgerschaft eine sachlch begründete Notwendigkeit wäre. Ich denke, dass Du hier das GG inhaltlich überdehnst.
Warum gab es denn noch keine Verfassungsbeschwerde die in KA Erfolg hatte.

Gruß
vdmaster

Hallo,

a) werden bereits Verhandlungen mit der TÜR geführt.
b) kann es für ein allgemeingültiges Gesetz keine Relevanz haben, dass besonders Türken ein Interesse an der dop. Staatsbürgerschaft haben.

eine weitere Argumentation spare ich mir vorläufig.

Und Michael fragte nach nur „einem guten Grund“. Bislang hat er sich nicht geäußert, ob er diesen als einen solchen sieht.

Gruß
vdmaster

Hallo,

hast Du einen stichhaltigen Grund für eine dop. Staatsbürgerschaft, die die Notwendigkeit begründen würde? Ich sehe keinen einzigen.

Gruß
vdmaster

Keine Antwort auf meine Frage!
Die Behauptung lautet, dass eine Doppelstaatsbürgerschaft massive Vorteile für dessen Inhaber bringt.
Ich würde diese gerne mal wissen.

Die gegenfrage ist reine Ablenkung und zeigt somit, dass Du keine Antwort darauf hast.
Ist eigentlich doch auch eine Antwort.

Dann müsste man sowohl in seinem Heimatstaat als auch in seinem Aufenthaltsstaat amtlich mit Erstwohnsitz gemeldet sein.
Wäre etwas seltsam.

LG
Mike

ja, welche bahnbrechenden Vorteile sind das denn nun.
Dauernd wird von den ach so tollen Vorteilen gesabbelt, aber
keiner Formuliert sie aus!

Kann das mal bitte IRGENDWER ausformulieren.

Es gab hier schon ein paar Verweise auf mögliche Vorteile
einer Doppelstaatsbürgerschaft:

  • Zum einen fallen Visa weg (je nach Land verschieden).

Wir sind in Inlandspolitik, der Vorteil für Deutsche dürfte eher gering sein. (Mit einem Deutschen Pass kommst fast überall rein… )

  • Auch die Frage der Wehrpflicht wurde schon angeschnitten

Das ist kein zwingender Vorteil, kann z.B. sein, dass du hierzulande einen Zivildienst ableisten kannst, aber bei Rückkehr in deinen Heimatstaat als Wehrpflichtiger umgehend einkassiert wirst. (War mal bei einem Iranisch-Deutschen Kollegen die Gefahr, aber der bekam die Doppelstaatsbürgerschaft auch deswegen, weil der Iran die ganze Familie partout nicht aus ihrer entlassen hat…)

  • Bei Straftaten würde man nicht ausgewiesen werden.

Als Deutscher wirst Du auch nicht ausgewiesen, ist kein Vorteil der Doppelstaatsbürgerschaft. (Also wenn ich die Kanadische erwerben würde, würde ich auch nicht aus D ausgewiesen)
Bezüglich „Flucht ins Ausland“ Schwerverbrechen werden auch in anderen Ländern verhandelt, wenn der Erststaat dahinter her ist. und Justiz und Strafvollzug in anderen (insbesondere Drittwelt) Ländern sind doch etwas ungemütlicher als hierzulande.
(Siehe den Fall von Onur U. dem die Aufnahme von Ermittlungen durch die Türkischen Behörden und die dortige U-Haft vollkommen ausreichten um sich zurück nach D überstellen zu lassen)

  • Sollte man zwei Staatsbürgerschaften von EU Ländern haben
    könnte man doppelt wählen gehen.

Halte ich für zweifelhaft, da man ja doppelt gemeldet sein müsste. Es gibt da natürlich Tricks, aber legal dürfte das nicht sein.

  • Man kann in beiden Ländern für politische Ämter kandidieren.

Ob das so ein entscheidender Vorteil ist *g*

  • Im Ausland kann man im Zweifelsfall doppelte diplomatische
    Hilfe erwarten.

Oder gar keine! Wenn du in deinem Land der Zweitstaatsbürgerschaft staatlich festgesetzt wirst, kann dieses Land die konsularische Betreung durch den anderen Staat nicht zulassen, da du dort als Inländer giltst.

  • Staatsbürger haben manchmal einen Vorteil (zB
    Studiengebühren bzw. -zulassung)

Nachdem wir hier in Innenpolitik sind, sind dies keine Vorteile, die mir vorenthalten werden.

Die Liste lässt sich vermutlich noch ergänzen.

Die Diskussion dürfte Vermutlich anders verlaufen, wenn wir ein Forum über die Innenpolitik in Uganda wären, aber wir sind ja in „Deutscher Innenpolitik“ :smile:

LG
Mike

Die „Bio-Deutschen“ mit nur 1 Pass werden zu Bürgern 2.Klasse im eigenen Land. Eine Staatsbürgerschaft bildet ein Band auf Gedeih und Verderb zwischen Staatsbürger und Staat. Hat ein Bürger 2 Pässe, so bildet es nur ein Band auf Gedeih. Wird der Staat geplündert und geht pleite, so kann der Doppelpaß-Bürger weiter ziehen. Die anderen können das nicht. Hat die These nicht geklappt, dass die inflationäre Ausgabe von dt. Pässen zur Integration dient, so soll s nun der Doppelpass richten.

Irgendwie fehlt jeglicher Sachbezug.

ach, du bestreitest also dass ich Bürger dieses Landes bin und
auch Bedürfnisse habe?

Wo habe ich das getan?

Nun, es wäre nicht das erste Mal, dass du Sachbezüge nicht
herstellen kannst! erkennst…!

Welche doppelte Staatsbürgerschaft begehrst du denn?

Hallo,

wie Du weiter unten feststellen kannst, habe ich eine Antwort. Und somit durchaus auch die Voraussetzung erfüllt, um eine Gegenfrage formulieren zu „dürfen“.

Selbst ohne eine vorherige Antwort auf eine Frage gegeben zu haben, wäre eine gestellte Gegenfrage noch lange keine „indirekte“ Antwort auf die zuvor gestellte Frage. Jeder hier darf anfragen, wer ein Argument Pro oder Contra liefern kann.

Gruß
vdmaster

Nur, weil es Personen gibt, die einen Bezug zu zwei Staaten
haben und einen Bedarf an zwei Staatsbürgerschaften anmelden?

Na, es geht hier doch nicht um eine nette Vorliebe, sondern beispielsweise um Herkunftsland und langjährigen Wohnort.

Dies allein ist sehr dünn. Wer einen Bezug zu zwei Frauen hat,
kann auch nicht beide rechtlich heiraten. Ja, ja, er hinkt -
wie es nahezu jeder Vergleich tut.

Na, von mir aus soll er auch zwei Frauen heiraten.

TET

Hallo,

  • Sollte man zwei Staatsbürgerschaften von EU Ländern haben
    könnte man doppelt wählen gehen.

Halte ich für zweifelhaft, da man ja doppelt gemeldet sein
müsste. Es gibt da natürlich Tricks, aber legal dürfte das
nicht sein.

Ich halte dies nicht für zweifelhaft, da auch zwei Meldeanschriften mit doppelter Staatsbürgerschaft kein Problem sind.

Zudem sind diese gar keine Voraussetzung im Falle Deutschlands. http://www.konsularinfo.diplo.de/wahlen Punkt 2 „Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland“.

  • Man kann in beiden Ländern für politische Ämter kandidieren.

Ob das so ein entscheidender Vorteil ist *g*

Das doppelte passive Wahlrecht ist im Falle von zwei betroffenen EU-Staaten sogar explizit ausgeschlossen. Allerdings habe ich dafür aktuell keine Quelle zur Hand. Man stelle sich jedoch vor, dass ein Doppelstaatler zeitgleich Regierungschef zweier Länder wäre. Er könnte u.U. gar nicht die Interessen der jeweiligen Länder vertreten, weil diese sich gegenseitig ausschließen könnten. Das ist ein zugegebenermaßen sehr zugespitztes Beispiel.

Gruß
vdmaster

Das muß man keinesfalls.

  1. Es gibt kein gemeinsames Wählerverzeichnis, mit welchem dies auszuschliessen wäre.
  2. http://www.konsularinfo.diplo.de/wahlen Deutsche können ziemlich problemlos auch ohne Wohnsitz in D an den Europawahlen teilnehmen.
  3. Du unterstellst einfach, dass in allen anderen EU-Ländern ein Wahlrecht gelten würde, welches einen ersten gemeldeten Wohnsitz als Grundvoraussetzung zum Erhalt des Wahlrechts vorsieht.

Aber es reicht ja schon Punkt 2, um Deine Vermutung zu widerlegen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Nur, weil es Personen gibt, die einen Bezug zu zwei Staaten
haben und einen Bedarf an zwei Staatsbürgerschaften anmelden?

Na, es geht hier doch nicht um eine nette Vorliebe, sondern
beispielsweise um Herkunftsland und langjährigen Wohnort.

Ach, wirklich *staun*? Ich dachte schon, es reiche ein eintägiger Touriaufenthalt.
Mir geht es um einen zwingend sachlichen Grund der Pro doppelte Staatsbürgerschaft sprechen würde. Um eines klarzustellen: Ich lehne es auch ab, wenn ein Deutscher in die USA immigriert, sich dort irgendwann einbürgern läßt und die deutsche Staatsangehörigkeit beibehält. Auch dafür besteht kein guter und sachlich zwingender Grund. Wobei ich ihm gerne die deutsche SB wieder gebe, wenn er die amerikanische wieder „ablegt“.

Dies allein ist sehr dünn. Wer einen Bezug zu zwei Frauen hat,
kann auch nicht beide rechtlich heiraten. Ja, ja, er hinkt -
wie es nahezu jeder Vergleich tut.

Na, von mir aus soll er auch zwei Frauen heiraten.

Mag ja sein, ist aber kein Argument für eine Änderung des entsprechenden Eherechts.

Gruß
vdmaster

Es ist aber immer noch nicht zulässig

LG
Mike

Die Stichhaltigen Gründe für eine Doppelstaatsbürgerschaft stehen im Gesetz:

  1. Quasi Zwangsweiser Erwerb z.B. durch Heirat
  2. Staat entlässt nicht aus der Staatsbürgerschaft.
    usw
    usfort

Mike