Frage zuerst einen Elektriker, der muss sich bei dir im Haus alles ansehen. dann kann er sagen, Drehstrom ist generell möglich.
Der Elektriker stellt für Dich beim Versorger einen Antrag .
Zustimmen muss der Versorger, er baut auch den neuen Zähler ein und stellt dabei evtl. neue Bedingungen, damit er es überhaupt macht.
Das kann einige Kosten an der Zähleranlage bedeuten.
Und Du musst sicher auch die Gemeinschaft vorher fragen, wenn da etwas umgebaut werden müsste, denn die Zähleranlage ist Gemeinschaftseigentum.
Ohje, also wieder eine größere „Aktion“.
Möglich wird es vermutlich schon sein, denn die Wohnung unter mir hat einen Wintergarten, welcher ausschließlich mit Strom beheizt wird.
Juchhu, der Zähler müsste relativ leicht auszutauschen sein, siehe nun Bild vom Zählerraum!
Meiner ist ganz rechts, und wie man sieht, haben andere Wohnung bereits problemlos Drehstromzähler installiert
Ich habe mich wohl zu früh gefreut - ein Elektriker meinte nun, der Stromversorger werde die Umrüstung wohl ablehnen ohne zeitgemäße (neue) Installation.
Darauf (und den Kosten) habe ich aber keine Lust.
Jetzt hoffe ich, dass zumindest die beiden Herdanschlussdosen (beide fünfadrig) separat zum Sicherungskasten führen.
Immerhin ist dort je eine Sicherung für „Spülmaschine“, „Herd“, „Waschmaschine“ vorgesehen, während es nirgendwo sonst in der Wohnung einen Anschluss für eine Spülmaschine oder Waschmaschine gibt.
Das ganze artet immer mehr aus:
NZ Tafeln dürfen anscheinend nicht mehr umgerüstet werden, allenfalls NHZ Tafeln mit NH-Sicherung - aber was habe ich hier vorliegen???
Jetzt hat mir ein Dipl.Ing. auch diese „Lösung“ angeboten, einfach zwei Sicherungen zu ergänzen.
So wie es momentan aussieht, wird mir ein Drehstromzähler ohne Zählerschrank nicht bewilligt - und für einen Zählerschrank ist die Kammer mit den Zählern leider zu klein.
es ist absolut verboten und brandgefährlich, zu der bestehenden einzelnen Sicherung zwei hinzuzufügen.
Ein Ingenieur der Elektrotechnik, der so verantwortungslos und völlig merkbefreit handelt. gehört unverzüglich mit Berufsverbot versehen.
Eine 5adrige Leitung (wie bei dir) darf nur bei Drehstrom mit drei Sicherungen mit je 16A abgesichert werden. Ohne Aufrüstung von Drehstrom addieren sich die Ströme, die über die drei Leitungsschutzschalter fließen können, zu insgesamt 48A. Das ist MEHRFACHES von dem, was diese Ader aushält.
Es gibt eine nicht zulässige Variante, die keine Gefahr darstellt.
Man könnte - rein theoretisch also - aus einer 5adrigen Leitung zwei Stromkreise machen, also zweimal Außenleiter mit je einem fest zugeordneten Neutralleiter.
Das einzig Verbotene dabei ist, dass dann der zweite Neutralleiter die falsche Farbe hat, nämlich z.B. braun statt blau wäre.
Gefährlich wäre ne falsche Aderfarbe für N sicher nicht. Wohl aber das Fehlen des unbefingt notwendigen 2. Schutzleiter, der ja im Fehlerfall auch den vollen Strom abbekommen kann und dies auch aushalten muss. Bei dieser Konstruktion könnte er überlastet werden, ohne dass man das merkt, bis es zu spät ist.
Es war schon immer zulässig, einen Schutzleiter mehreren Stromkreisen zuzuordnen, wenn seine Belastbarkeit der höchsten Absicherung der zugeordneten Kreise entspricht.
Nebenbei wird HIER ja auch ein Fehlerstrom in gefährlichen Größenordnungen auf wenige Millisekunden begrenzt.
Vielen Dank, die von Dir genannte Lösung mit zwei Stromkreisen scheint dann wohl wirklich die einzig mögliche Notlösung zu sein, falls das mit dem Drehstrom scheitern sollte.
Ich habe jetzt einen engagierten Elektriker gefunden, welcher beim Versorger versucht, eine Zustimmung zur Umrüstung auf der bestehenden Zählertafel zu erreichen…
in der Tat sehen die mir bekannten Netzbetreiber eine Anlagenverstärkung kritisch, wenn nicht „halbwegs“ aktuelle Normen erfüllt werden.
Und ebenso ist es immer möglich, dass man jemanden beim Netzbetreiber findet, der gnädig ist.
Persönliche Kontakte helfen.