Hallo zusammen, folgendes Anliegen:
Meine Freundin ist zum 01.12.2021 aus Ihrer alten Wohnung zu mir umgezogen und hat bereits im August 2021 ihrem DSL Anbieter O2 mitgeteilt, dass eine weitere Belieferung in der neuen Wohnung nicht möglich ist, da bereits ein DSL Vertrag (auf meinen Namen) mit Vodafone besteht.
o2 akzeptiert jedoch auch nach mehreren Anrufen und E-Mails keine Sonderkündigung und besteht auf die Vertragserfüllung. inzwischen wurde zwar die Kündigung Seitens o2 zum 16.02.2022 bestätigt, es wurden aber weiterhin nach dem 30.11.2021 die monatlichen Beträge abgebucht und jetzt der Gesamtbetrag für die eigentliche Restlaufzeit bis ende 2022 i.h.v. 280 €.
Auf meine E-Mails und Anrufe bei O2 wird immer reagiert mit „wenn wir an der neuen Adresse liefern können, unabhängig davon ob bereits ein Vertrag besteht, gibt es kein Sonderkündigungsrecht“.
Natürlich kann o2 an meiner Adresse liefern, wäre ja schlimm wenn nicht. Aber kann man uns rechtlich wirklich zumuten, dass wir zwei Internet Verträge nutzen müssen? Beim Handy verstehe ich das, aber DSL hat man ja nicht für sich alleine als Person, sondern für den Haushalt. Warum also 2x DSL für einen Haushalt?
Liegt o2 hier im recht? und wenn ja, wo finde ich die gesetzliche Grundlage dazu? viele verweisen auf §46 Absatz 8 Satz 3 TKG, dem kann ich aber nicht entnehmen ob nun ein Sonderkündigugnsrecht besteht oder nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe!