DSL Vertragsbindung bei Umzug in bestehenden Haushalt

Hallo zusammen, folgendes Anliegen:

Meine Freundin ist zum 01.12.2021 aus Ihrer alten Wohnung zu mir umgezogen und hat bereits im August 2021 ihrem DSL Anbieter O2 mitgeteilt, dass eine weitere Belieferung in der neuen Wohnung nicht möglich ist, da bereits ein DSL Vertrag (auf meinen Namen) mit Vodafone besteht.

o2 akzeptiert jedoch auch nach mehreren Anrufen und E-Mails keine Sonderkündigung und besteht auf die Vertragserfüllung. inzwischen wurde zwar die Kündigung Seitens o2 zum 16.02.2022 bestätigt, es wurden aber weiterhin nach dem 30.11.2021 die monatlichen Beträge abgebucht und jetzt der Gesamtbetrag für die eigentliche Restlaufzeit bis ende 2022 i.h.v. 280 €.

Auf meine E-Mails und Anrufe bei O2 wird immer reagiert mit „wenn wir an der neuen Adresse liefern können, unabhängig davon ob bereits ein Vertrag besteht, gibt es kein Sonderkündigungsrecht“.

Natürlich kann o2 an meiner Adresse liefern, wäre ja schlimm wenn nicht. Aber kann man uns rechtlich wirklich zumuten, dass wir zwei Internet Verträge nutzen müssen? Beim Handy verstehe ich das, aber DSL hat man ja nicht für sich alleine als Person, sondern für den Haushalt. Warum also 2x DSL für einen Haushalt?

Liegt o2 hier im recht? und wenn ja, wo finde ich die gesetzliche Grundlage dazu? viele verweisen auf §46 Absatz 8 Satz 3 TKG, dem kann ich aber nicht entnehmen ob nun ein Sonderkündigugnsrecht besteht oder nicht.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo,

wenn Telefonica dort liefern kann ist der bestehende Anschluss nicht deren Problem.

Gruß,
Steve

Hallo,
am Ende der Rechnung findet sich ein Hinweis zur Kündigungsfrist.
Die Rechte der Kunden wurden ja verbessert.
Bisher war eine automatische Vertragsverlängerung nach der Mindestvertragslaufzeit um ein oder ein halbes Jahr üblich.
Jetzt ist eine Kündigung jederzeit möglich.
Beispiele 1&1 und Telekom:

  • Dieser Vertrag begann am 02.07.2015 und endet am 02.07.2023. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Das letztmögliche
    Kündigungsdatum ist also am 01.06.2023. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch und kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.
  • Verrechnungsnummer: 00xxxxxxx0
    Gebuchtes Produkt: MagentaZuhause M
    Vertragsbeginn: 08.01.19 - Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: keine Laufzeit
    Kündigungsfrist: 1 Monat - Eingang der Kündigung spätestens am: jederzeit

Deine Kündigungsfrist hängt also davon ab, wann die Mindestvertragslaufzeit geendet hat.

Gehässige Gegenfrage: kann man Unternehmen zumuten, dass ihre Vertragspartner ihre freiwillig eingegangenen Pflichten nicht mehr eingehen müssen, nur weil sie von sich aus beschließen, ihre Lebensweise zu ändern?

Nein, ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

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Hi, danke für deine schnelle Antwort.

Damit das o2 liefern kann, meinte ich aber nur, dass o2 technisch in der Lage ist mir hier DSL anzubieten. Da der vorhandene Anschluss ja aber bereits durch mich und meinen Vertrag bei Vodafone belegt ist, wie kann o2 uns dann weiter beliefern? solange ich darauf keine Antwort habe wie das möglich sein soll, sehe ich das ganze nicht als rechtens. o2 gibt mir darauf leider keine Antwort. Daher sehe ich es schon als deren Problem…

Es kann ein zweiter Anschluss gelegt werden -> immer noch dein Problem und nicht deren Problem.

Hi, danke auch dir für die schnelle Antwort. Auf der Rechnung finden sich keine Hinweise zum Kündigungsrecht bei Umzug in einen bestehenden Haushalt. Die regulären Kündigungsfristen sind für den genannten Fall umrelevant…

Ehrlicherweise muss ich diese unqualifizierte Antwort mit „ja“ beantworten. Dein Beispiel ist leider überhaupt nicht passend und völlig unsachlich.

Wo hast du den Absatz 8 gefunden? Ich finde nur sechs Absätze:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__46.html

Hallo,

es gibt mehrere Adern-Paare, man kann in den meisten Wohnungen also durchaus zwei DSL-Anschlüsse realisieren. Ansonsten löst das Problem der Techniker.

Das geht alles. Das du es nicht brauchst oder möchtest gibt dir aber eben kein SKR.

Gruß,
Steve

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Das war kein Beispiel, sondern eine konkrete Frage, und überhaupt nicht unsachlich. Noch konkreter: Deine Freundin hat einen Vertrag mit einer gewissen Laufzeit abgeschlossen. An diese Laufzeit haben sich sowohl deine Freundin als auch O2 zu halten. O2 kann nichts dafür, dass deine Freundin umzieht.

Das ist gelogen und das kann deine Freundin gar nicht beurteilen. Was möglich ist oder nicht, kann allein O2 sagen. Deine Freundin kann bestenfalls behaupten, dass das unerwünscht ist, aber unmöglich? Nö.

Na ja, das ist absolut normal, dass wenn die Kündigung zum 16.02.2022 bestätigt wurde, die Beiträge nach dem 30.11. bis zum Kündigungsdatum abgebucht werden, oder dachtet ihr, sie bekommt das geschenkt?

Das ist etwas, was tatsächlich geklärt werden muss, denn wenn die Kündigung zum 16.02. bestätigt wurde, sind die Beiträge bis zum Jahresende natürlich nicht mehr zu zahlen.

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Nein. Deine Freundin und O2 sind gemeinsam einen Vertrag eingegangen. Dieser Vertrag enthält bestimmte Bedingungen. In der Regel sind das Liefermenge, Zahlung und Vertragslaufzeit.

Diese Bedingen sind grundsätzlich zu erfüllen - von beiden Parteien.

Wenn eine Partei nun aus freiwilligen Stücken ihre Leistung nicht mehr annehmen will, entbindet sie dass noch lange nicht von ihren Pflichten.

Soweit die Sachlage.

Als Alternative hättest auch Du Deinen Anschluss kündigen können oder die Freundin wäre an ihrem Wohnort geblieben, um bis zum letzten Tag die Leistung annehmen zu können.

Ich kann meine Meinung auch belegen: Quelle: Kanzlei Hollweck (erster Link)

Wann habe ich bei einem Festnetzvertrag ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Festnetz/DSL/Kabel-Vertrag kann immer dann vorzeitig beendet werden, wenn Störungen oder Probleme im Vertragsverhältnis auftauchen.
Die Nichtannahme der Leistung ist keine Störung und kein Problem. Also nicht im technischen und damit nicht in diesem juristischen Sinne.

Und hier nochmal das Jura-Forum:

Kündigung von Telefon und Internet wegen Umzugs

Wer aufgrund eines Umzuges vorab seinen befristeten Vertrag mit einem Anbieter von Telefon oder Internet kündigen möchte, kann sich unter Umständen auf ein Sonderkündigungsrecht nach § 46 Abs. 8 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) berufen.

Dies setzt allerdings voraus, dass die Leistung am neuen Wohnsitz nicht vom bisherigen Unternehmen angeboten wird. […]

Dieses Sonderkündigungsrecht gilt dann nicht, wenn der Verbraucher von der angebotenen Leistung am neuen Wohnort keinen Gebrauch machen möchte, weil er etwa mit seiner Partnerin zusammenzieht oder in eine Wohngemeinschaft zieht. In dieser Situation sollten Sie jedoch prüfen, ob der jeweilige Telefon Anbieter Ihnen ein Kündigungsrecht in seinen AGB einräumt. Hieran ist er ebenfalls gebunden.

Hervorhebung durch Pierre

Was Du also als unsachlich empfindest, ist das allgemein gelebte Recht.

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Nochmal:
Wann war die Mindestvertragslaufzeit eurer beiden Verträge zu Ende?
Da kein Sonderkündigungsrecht besteht kommt ihr nur aus einem der beiden Verträge mit der jetzt kürzeren Vertragsverlängerung heraus.
Wie ich schon schrieb, steht das auf jeder Rechnung.

Sind sie eben nicht. Falls Mindestvertrag (2 Jahre?) bereits abgelaufen hast du einen Monat Kündigungsfrist der Verlängerung.

Gut, wenn das technisch möglich ist verstehe ich das. Aber zu welchem Zweck? Ich habe hier eine 200k Leitung + TV im Vertrag. Warum sollten wir gezwungen werden zusätzlich eine 30k Leitung zu bezahlen? Selbst wenn alle technischen Vorraussetzungen bestehen ergibt es keinen Sinn. Wir haben ja dann keine 230k Leitung sondern eine 200 und eine 30k. Zwei Leitungen für einen Haushalt, die auch nicht gleichzeitig genutzt werden können, oder ist es auch noch möglich mit einem Gerät mit zwei Internetverbindungen gleichzeitig verbunden zu sein?
Selbst wenn das technisch möglich wäre, dann ist das definitiv etwas ganz spezielles, das nur ganz bestimmte Menschen wollen und brauchen. Kein otto-normalverbraucher würde jemals 2 Internetverbindungen gleichzeitig nutzen und zahlen wollen. Wenn man zwei Handys nutzt kann ich das nachvollziehen, beide können gleichzeitig genutzt werden und sind vor allem personengebunden. Aber ein DSL Anschluss ist nicht an eine Person gebunden sondern an einen Haushalt. Mir will di gezwungene zumutbarkeit nicht in den Kopf gehen.

Sind nicht abgelaufen. Beide Verträge laufen seit einem Jahr und haben beide 2 Jahre mindestlaufzeit.

Ja das ist komisch, wenn man das ganze TKG öffnet gibt es den genannten Absatz nicht. Wenn man aber explizit bei Google eingibt §46 Absatz 8 Satz 3 TKG dann kommt genau der Abschnitt unter fast jedem Link raus

Nochmal: Verträge müssen erfüllt werden. Sowohl von deiner Freundin, als auch von ihrem DSL-Anbieter.

Wer hat euch gezwungen, zusammenzuziehen?

Nochmal, das ist dein/euer Problem, nicht das von O2. Sieh es mal andersrum. Würde O2 von jetzt auf gleich sagen: „Sorry, wir haben woanders etwas Besseres gefunden, die zahlen mehr, wir beliefern Sie nicht mehr“, würdest du hier rumjammern „das können die doch nicht machen!“ Aber deine Freundin kann den Vertrag brechen und das findest du in Ordnung? Sorry, da hört mein Verständnis auf.

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Tja, man soll sich das Gesetz im Original anschauen und nicht irgendwelche uralten Links mit abgelaufenen Informationen!

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Das wäre dann das gesamte 2. Jahr. Wie wir nun wissen ist der Vertrag erst ein Jahr alt. Wäre also ok.
Die Kündigung wurde also nicht zum 16.02. angenommen sondern am 16.02.

Warum darf ich dann meinen Stromanbieter bei Umzug sonderkündigen, wenn an der neuen Verbrauchsstelle bereits ein Vertrag besteht? Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für alle und kann nicht umgangen werden. Auch die Antwort „weil es nur einen Stromzähler gibt“ wäre unpassend, denn auch hier kann ja ein Techniker kommen und einen zweiten Zähler verbauen. Das Beispiel passt also exakt mit dem Beispiel DSL überein. Warum ist bei dem einen die gezwungene Vertragserfüllung zumutbar und bei dem anderen nicht?

Bitte diese Frage Mal nicht mit „nicht deren Problem“ beantworten. Danke