DSL Vertragsbindung bei Umzug in bestehenden Haushalt

Das ist die Kündigungsbestätigung vom 07.02.2022

o2 schreibt hier, das die Mitnahme angeboten, von uns aber nicht akzeptiert wurde oder wir nicht reagiert hätten. Das stimmt ja aber nicht, wir haben reagiert mit der wiederholten information, das hier bereits ein DSL Vertrag besteht.

Dann sag das o2, deren Kundenservice hat mir gesagt, dass ich die rechtliche Grundlage dafür in diesem Absatz finde. Und das nicht vor 2 Jahren sondern gestern Abend.

Der Sinn hinter meiner Frage ist nicht, dass wir einfach Mal keine Lust haben einen Vertrag zu erfüllen und deswegen rumdiskutieren wie kleine Kinder. Sondern grundlegend geht es mir um die zumutbarkeit der Vertragsbindung, welche hier einfach nicht gegeben ist.

Es geht im Recht bei der Zumutbarkeit also stets darum, dass ein angemessener Interessenausgleich zwischen den [Vertragsparteien] stattfinden kann. Da die [Rechtssubjekte] als Individuen höchst unterschiedliche Interessen vertreten und wahrnehmen, müssen sie die Interessen der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigen, soll der Vertrag nicht an einseitigen Interessen nur einer Partei leiden. Die Pflichterfüllung muss vielmehr von der anderen Partei erwartet werden können.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, spricht das Gesetz von der Unzumutbarkeit . Die Unzumutbarkeit einer [Pflicht] setzt die Möglichkeit ihrer Erfüllung voraus. (Wikipedia)

Ist alles eindeutig. Hättest die Restlaufzeit auch an den Nachmieter weitergeben können. Falls du ein eventuelles Risiko nicht scheust.
Der hätte die 280 € abgesurft und wäre obendrein über die kurze Laufzeit froh.
Und vergiss endlich die Diskussion über die Sonderkündigung.

Dann sollte die Freundin die Unzumutbarkeit ihrer Vertragserfüllung vielleicht gerichtlich bestätigen lassen. Eventuell schafft das ja in letzter Instanz eine Grundsatzentscheidung, die dazu führt, dass Privatpersonen jederzeit einen Vertrag von ihrer Seite aus, aufgrund mangelnder Lust der Erfüllung, beenden können.

Bis zu diesem Zeitpunkt gibt das derzeitig gesprochene Recht diese Einstellung aber nicht her…

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„dass Privatpersonen jederzeit einen Vertrag von ihrer Seite aus, aufgrund mangelnder Lust der Erfüllung, beenden können“

Schon wieder eine völlig unqualifizierte Antwort. Welcher Satz in diesem ganzen thread lässt darauf schließen, dass wir den Vertrag aus mangelnder Lust nicht erfüllen wollen?

Sorry aber wenn von dir nur solche dummen antworten kommen, dann antworte lieber garnicht. Danke

Indem ihr den Vertrag bei Vodafone kündigt.

Der hat aber ebenfalls eine Vertragslaufzeit. Zudem kann der Anbieter doch nicht verlangen das eine dritte Person ihren Vertrag kündigt, damit der Anbieter seinen Vertrag fortsetzen kann. Zumal die Leistung aus dem Vertrag mit O2 deutlich weniger ist als die Leistung in dem vorhandenen Vertrag. Wenn es andersrum wäre könnte ich das ja noch verstehen.

Aus welchem Grund denn sonst? Technische Unmöglichkeit scheidet doch aus.
Und Unzumutbarkeit? Damit könnte auch o2 argumentieren und es ist im Prinzip nur ein anderes Wort für fehlende Lust.
Ist die gerichtliche Klärung keine Alternative.? Wenn Du so sicher bist, daß Du richtig liegst, ist das doch kein Risiko für Dich.

Es haben Dir jetzt ein Dutzend Leute erklärt, wie die Rechtslage ist und warum sie so ist.

M.

Schließt du dann bitte auch einen zweiten DSL Vertrag für dein Zuhause ab? Denn es ist ja völlig logisch und zumutbar das du für 2 Leistungen zahlst auch wenn du nur eine nutzen kannst.

Sorry aber deine Antworten sind absolut sinnlos und gehen völlig an meinen Fragen vorbei. Daher antworte lieber garnicht, als auf diese Art und Weise.

Danke, aber nein, mir wurde lediglich erklärt >das< die Rechtslage so ist. Dafür hätte ich hier keine Frage stellen müssen denn das kann ich mir selbst beantworten.

Das >warum< ist nach wie vor offen, ich merke aber leider, dass das hier niemanden wirklich interessiert. Schade.

Das Warum wurde ebenfalls erklärt: Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, auch wenn einer der beiden Vertragspartner merkt, dass er den Vertrag nicht mehr benötigt, er dadurch eine Nachteil hat oder doppelt zahlt. „Ich brauche das nicht mehr“ ist kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht.

Weil beide Partner ein Recht auf Erfüllung ihres Vertrages haben.

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Warum darf ich dann meinen Stromanbieter bei Umzug sonderkündigen, wenn an der neuen Verbrauchsstelle bereits ein Vertrag besteht? Dieses Sonderkündigungsrecht gilt für alle und kann nicht umgangen werden. Auch die Antwort „weil es nur einen Stromzähler gibt“ wäre unpassend, denn auch hier kann ja ein Techniker kommen und einen zweiten Zähler verbauen. Das Beispiel passt also exakt mit dem Beispiel DSL überein. Warum ist bei dem einen die gezwungene Vertragserfüllung zumutbar und bei dem anderen nicht?

Frage einfach nicht oder noch besser: schreib mit der Frage gleich welche Antwort Du Dir wünschst und daß Du keine andere Antworten erhalten willst.

So ungefähr jedes Posting. Ein Vertrag wird nicht automatisch dadurch unzumutbar, dass du dadurch Nachteile hast. Du hast bloß keinen Bock auf die Nachteile. Kann ich auch verstehen. Aber: Ein Vertrag wird nicht automatisch dadurch unzumutbar, dass du dadurch Nachteile hast.

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Nein das Problem ist das jeder nur liest was er lesen will.
Ich rede bei der Unzumutbarkeit nicht von den Kosten die uns dadurch entstehen. Denn die Kosten sind zumutbar. Was meiner Meinung nach nicht zumutbar ist, ist der zwang, zwei Internetleitung in einem Haushalt nutzen (oder bei Nichtnutzung dennoch bezahlen) zu müssen. Das wurde noch durch keine einzige Antwort hier wiederlegt oder erklärt.

Nochmaaaaaaaaaal … ich schreibe jetzt ganz langsam, für den Fall, dass du blond bist.

Auch du oder deine Freundin können nicht verlangen, dass der Anbieter den Vertrag kündigt bzw. ihre vorzeitige Kündigung akzeptiert. Der Sinn der befristeten Verträge mit Mindestlaufzeit ist, dass der Anbieter sich ein gewisses Einkommen (nämlich die Einnahmen aus dem Vertrag) für eine festgelegte Zeit sichert. Es hat niemand deine Freundin gezwungen, zu dir zu ziehen, ich schwör!

Das ist scheißegal, sorry. Auch wenn es andersrum gewesen wäre, hättest du es nicht verstanden, einfach, weil du keinen Bock hast, doppelt zu zahlen.

Ergänzend dazu: Wenn jemand keine neutrale Meinung haben möchte, sondern nur auf Zustimmung hofft, sollte er/sie/es gleich von Anfang an mitteilen, dann wissen alle Beteiligten, worauf sie sich einlassen.

Nö, wozu? WER HAT DEINE FREUNDIN GEZWUNGEN, ZU DIR ZU ZIEHEN, BEVOR IHR VERTRAG ABLÄUFT?

Weil das Gesetz so vorsieht. Punkt.

OK, gerne doch. Dann: „Mach doch nicht dein Problem zu deren Problem!“

Nö, nicht mal das. Aber @zwiebelcore1 bringt gerne noch mehr falsche Behauptungen ein. Ich lese im Screenshot, dass sie den Anschluss zum angegebenen Datum DEAKTIVIEREN, nicht, dass sie die Kündigung zum angegebenen Datum akzeptieren. Es steht ja auch noch explizit da, dass sie die Restlaufzeit berechnen werden. Logisch.

Das ist für O2 aber absolut irrelevant.

Weil du das mit dem Strom angesprochen hast: ich habe für dich recherchiert.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/Kuendigung-table.html#FAQ1019514

  • Bei einem Umzug haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 4 EnWG). Bietet Ihnen der Lieferant jedoch innerhalb von zwei Wochen an, den Vertrag an Ihrem neuen Wohnsitz zu den gleichen Konditionen weiterzuführen, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Eine „Umzugsgebühr“ darf der Lieferant nicht berechnen.

  • Ist die Belieferung an dem neuen Wohnsitz nicht möglich (zum Beispiel, weil dort bereits ein Energieliefervertrag besteht oder der Lieferant dort nicht tätig ist), gilt Ihre Sonderkündigung und der Vertrag wird beendet.

Das Sonderkündigungsrecht ist in dem Fall gesetzlich verankert. Das gilt aber nur für Strom und nicht für DSL!

Und ich habe noch mehr recherchiert, bitte schön:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__60.html

So, das ist die aktuelle Gesetzeslage beim Umzug. Liest du da etwas von Sonderkündigungsrecht? Ich nicht.

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Gibt es nicht.

oder bei Nichtnutzung dennoch bezahlen

Ein Vertrag wird nicht automatisch dadurch unzumutbar, dass du dadurch Nachteile hast. Deswegen hat sein Vertragspartner ein Recht auf eine Entschädigung.