Nochmaaaaaaaaaal … ich schreibe jetzt ganz langsam, für den Fall, dass du blond bist.
Auch du oder deine Freundin können nicht verlangen, dass der Anbieter den Vertrag kündigt bzw. ihre vorzeitige Kündigung akzeptiert. Der Sinn der befristeten Verträge mit Mindestlaufzeit ist, dass der Anbieter sich ein gewisses Einkommen (nämlich die Einnahmen aus dem Vertrag) für eine festgelegte Zeit sichert. Es hat niemand deine Freundin gezwungen, zu dir zu ziehen, ich schwör!
Das ist scheißegal, sorry. Auch wenn es andersrum gewesen wäre, hättest du es nicht verstanden, einfach, weil du keinen Bock hast, doppelt zu zahlen.
Ergänzend dazu: Wenn jemand keine neutrale Meinung haben möchte, sondern nur auf Zustimmung hofft, sollte er/sie/es gleich von Anfang an mitteilen, dann wissen alle Beteiligten, worauf sie sich einlassen.
Nö, wozu? WER HAT DEINE FREUNDIN GEZWUNGEN, ZU DIR ZU ZIEHEN, BEVOR IHR VERTRAG ABLÄUFT?
Weil das Gesetz so vorsieht. Punkt.
OK, gerne doch. Dann: „Mach doch nicht dein Problem zu deren Problem!“
Nö, nicht mal das. Aber @zwiebelcore1 bringt gerne noch mehr falsche Behauptungen ein. Ich lese im Screenshot, dass sie den Anschluss zum angegebenen Datum DEAKTIVIEREN, nicht, dass sie die Kündigung zum angegebenen Datum akzeptieren. Es steht ja auch noch explizit da, dass sie die Restlaufzeit berechnen werden. Logisch.
Das ist für O2 aber absolut irrelevant.
Weil du das mit dem Strom angesprochen hast: ich habe für dich recherchiert.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/Kuendigung-table.html#FAQ1019514
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Bei einem Umzug haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 4 EnWG). Bietet Ihnen der Lieferant jedoch innerhalb von zwei Wochen an, den Vertrag an Ihrem neuen Wohnsitz zu den gleichen Konditionen weiterzuführen, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Eine „Umzugsgebühr“ darf der Lieferant nicht berechnen.
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Ist die Belieferung an dem neuen Wohnsitz nicht möglich (zum Beispiel, weil dort bereits ein Energieliefervertrag besteht oder der Lieferant dort nicht tätig ist), gilt Ihre Sonderkündigung und der Vertrag wird beendet.
Das Sonderkündigungsrecht ist in dem Fall gesetzlich verankert. Das gilt aber nur für Strom und nicht für DSL!
Und ich habe noch mehr recherchiert, bitte schön:
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__60.html
So, das ist die aktuelle Gesetzeslage beim Umzug. Liest du da etwas von Sonderkündigungsrecht? Ich nicht.