DSL Vertragsbindung bei Umzug in bestehenden Haushalt

Unglücklicherweise heisst dieses Forum wer-weiss-was und nicht wer-gibt-mir-die antwort-die-ich-mir-wünsche.

Interesse an Deiner Angelegenheit gibt es schon. Allerdings ist es nicht das, was Du hören/lesen möchtest.
Du hast eine Situation, die für Dich unangenehm und mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Dir ist mehrfach erklärt worden, dass Du da nicht zum Nulltarif rauskommst und auch warum. Es ist hier niemand, der Deiner Argumentation folgen kann.
Was möchtest Du noch?

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Zu 1:
Genau deswegen gibt es ja „sonderkündigungen“, denn es gibt ja schließlich auch Sonderfälle.
Es hat außerdem auch niemand verboten, dass meine Freundin zu mir zieht. Das ist eine völlig schwachsinnige Argumentation.

Zu 2:
Wer bist du denn, dass du das Recht hast zu bestimmen und urteilen was ich denke?
Auserdem, ja LOGISCH habe ich keinen Bock doppelt zu zahlen. Warum sollte ich das auch absichtlich wollen, macht das Sinn?? Ich Versuche daher rauszufinden ob- und wenn ja, auf welcher Grundlage die Ablehnung der sonderkündigung gerechtfertigt ist.

Zu 3:
Ich will keine Zustimmung, sondern eine sinnvolle Erklärung warum das zugemutet werden darf.

Zu 4:
Seit wann hat man durch Vertragsabschlüsse ein Umzugsverbot?

Zu 5:
Wow. Aus dieser Antwort sprudelt die Intelligenz eines o2 Kundenbetreuers. Löst du so alle Fragen?

Zu 6:
Siehe zu 5.

Zu 7: schonwieder eine Unterstellung. Eine falsche behauptung habe ich sicherlich nicht geleistet, sondern meine Interpretation des Schreibens wiedergegeben. Für Korrekturen bin ich ja offen. Aber nur wenn man nicht gleich dumm wird.

Zu 8:
Das ist die erste nützliche information in deiner dummen Antwort, da ich nicht wusste das diese Information für o2 unrelevant ist. Deshalb habe ich ja auch hier meine Frage gestellt.

Zum Thema Strom:
Herzlichen Glückwunsch! Du hast es geschafft nach 20 unqualifizierten dummen Kommentaren, zu beantworten „warum“ das beim Strom geht und bei DSL nicht. Damit bin ich einen Schritt weiter.

Eben, das Forum heißt „wer-weis-was“. Die Antworten sind aber eher so „wer-hat-keine-ahnung-und-möchte-seinen-senf-dazu-geben“.
Warum kommen dann so viele Kommentare von Leuten die es nicht wissen und nur so wenige bis garkeinen von Leuten die es wissen und sinnvoll beantworten können?

Du erlaubst mir sicher eine andere Meinung.

Wenn das Deine Überzeugung ist, dann solltest Du eine Rechtsberatung bei einem Anwalt für Vertragsrecht in Anspruch nehmen. Auch wenn es Geld kostet, besonders teuer wird die Erstberatung nicht sein. Dafür hast Du dann aber auch eine kompetente Antwort.

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Ich glaube, Du hast nun genug einhelligen Rat bekommen, auch wenn die Antworten nicht so waren, wie Du sie dir gewünscht hast. Für den Fall, dass Du Dich weiterhin im Recht siehst, solltest Du das vor Gericht mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes klären können.

Mir wäre da das Kostenrisiko zu hoch, ich würde eher auf Vertragserfüllung bestehen und hoffen, dass aus irgendeinem Grund der Provider doch nicht in der Wohnung den Vertrag erfüllen kann (zu wenig Kabel, zu viel Aufwand) und ansonsten die 280 € als Umzugskosten abhaken.

Freu’ Dich doch über eine gemeinsame Wohnung mit Deiner Freundin und hör auf, Dich über Dinge zu ärgern, die ihr bislang selbstverständlich auch bezahlt habt.

Sebastian

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Das ist der falsche Ansatz.
Du musst belegen, dass du ein Recht darauf hast.
Eine Sonderkündigung auf Grund von Umständen, die man selber zu vertreten hat, wird beim Richter anders abgewägt.
Eine Unzumutbarkeit bei faktisch möglicher Weiterversorgung, die den Vorteil doppelter Ausfallsicherheit und doppelter Telefonleitungen bringt, sehe ich angesichts niedriger zweistelliger Monatsbeträge nicht.

OK, verstanden.

Die Rechtslage ist so, weil der Deutsche Bundestag es so beschlossen hat. Er hat vor Jahren die bestehende Rechtslage, dass ein Umzug einer Vertragspartei kein Kündigungsgrund ist, verbraucherfreundlicher geregelt und das Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllbarkeit der Weiterversorgung zu identischen Bedingungen eingeführt. Die lange Frist von 3 Monaten, die dem Verbraucher auferlegt wurde, wurde jetzt im Dezember auf praktisch Null verkürzt.

Weitere Verbesserungen der Verbraucherrechte erwarte ich jetzt erst einmal nicht.

Das bestehende Recht fordert ausdrücklich eine Abwägung von Interessen, wörtlich:

„Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.“

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