Dürfen BU-Versicherer zur Leistungsprüfung Arztdaten verlangen?

Hallo

Wenn ein Versicherungsnehmer aus einer bestehenden BU-Versicherung Leistungen beansprucht, weil er berufsunfähig geworden ist, prüft eine Versicherung nicht nur den vorliegenden Fall und ob dieser schon vor Versicherungsbeginn bestanden hat, sondern auch ob die Gesundheitsangaben, die der VN gemacht hat stimmen.

Also sagen wir mal Max Mustermann wird heute berufsunfähig und will aus seiner Versicherung, die er am 09.09.2009 abgeschlossen hat Leistungen beziehen. Nicht einmal eine große Versicherung, sondern nur eine, die die Beiträge seiner Altersvorsorge weiter zahlt.
Dann sagt die Versicherung, dass sie vom Hausarzt eine Aufstellung aller Konsultationen vom 09.09.2004 bis zum 09.09.2009 (5 Jahre) will. Und ob vom 09.09.1999 bis 09.09.2009 eine stationäre Behandlung erfolgte (10 Jahre).

Das entspricht dem Zeitraum aus dem Max Angaben zu seiner Gesundheit vor Vertragsbeginn gemacht hat. Eine Liste von vielleicht 20 Fragen. Gar nicht mal so umfangreich.

Sagen wir mal weiter: Max gefällt das gar nicht, weil er sich beispielsweise in diesem Zeitraum bei einem unüberlegtem Sexspielchen verletzt hat und deswegen seinen Arzt konsultieren musste. Es ist Max sicherlich peinlich, also möchte er nicht, dass diese Infos zu seinem Versicherer und wer weiß wohin sonst noch geschickt werden. (Der Versicherer arbeitet evtl. mit Rückversicherern)

Anstatt, dass der Versicherer auf sein Anliegen eingeht und die gleichen ca 20 Fragen dem Hausarzt stellt, beharrt er darauf selbst alle ärztlichen Konsultationen auf Zusammenhang mit den gemachten Gesundheitsangaben in Verbindung zu bringen. Er behauptet dass unrelevante Konsultationen wie Schnupfen ignoriert werden. Das würde Max ihm auch glauben. (Aber dennoch geht in der Schnupfen nichts an.)

Max ist sich zudem vollkommen im Unklaren darüber, ob er korrekte Gesundheitsangaben gemacht hat. Paranoid wie er ist, glaubt er sogar, dass die Versicherung irrelevante Krankheiten mit Hilfe von schlauen Anwälten versucht über 3 Ecken hinweg mit seinen Gesundheitsangaben in Verbindung zu bringen, um diese als ‚Falsch-Angaben‘ hinzustellen.

Max will seine Daten in der Form nicht weiter geben.

Die Versicherung sagt: „Ist OK. Musst Du nicht, lieber Max!!! Dann können wir aber auch die Leistungspflicht nicht prüfen und solange das nicht passiert ist, bekommst Du kein Geld.“

Ist das so einfach??? Darf die Versicherung sich da wie ein kleines Kind stur stellen und auf diese Weise Daten verlangen, die sie eigentlich nicht haben darf?
Was sagt das Gesetz dazu?

Sollte Max
A) sich schwere Waffen besorgen und Amok laufen
oder
B) gibt es eine vernünftige Alternative mit so einem Problem umzugehen?

Gruß
Jens

Hi,

Max hat doch damals bei Vertragsabschluss die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) dieser Versicherung akzeptiert. Anders hätte er den Vertrag gar nicht abschliessen können. Und genau da steht auch drin was die Versicherung in dieser Hinsicht „darf“ und was nicht. Diese AVB sollte Max sich nochmal durchlesen. Und wenn da drinsteht „alles“, dann heisst das „alles“.

Gruss
K

Max ist sich zudem vollkommen im Unklaren darüber, ob er
korrekte Gesundheitsangaben gemacht hat.

Na so was auch!

:Max will seine Daten in der Form nicht weiter geben.

Die Versicherung sagt: „Ist OK. Musst Du nicht, lieber Max!!!
Dann können wir aber auch die Leistungspflicht nicht prüfen
und solange das nicht passiert ist, bekommst Du kein Geld.“

Ist das so einfach??? Darf die Versicherung sich da wie ein
kleines Kind stur stellen

Du verwechselst etwas, das sture kleine Kind ist doch Max!

und auf diese Weise Daten verlangen,
die sie eigentlich nicht haben darf?

Sicher - muss sie die Daten prüfen um festzustellen, dass Max auch einen Leistungsanspruch hat.

Was sagt das Gesetz dazu?

Welches Gesetz meinst Du ?
Max soll einfach seine Versicherungsbedingungen durchlesen,
denn diese hat er mit seinem unterschriebenen Versicherungsantrag akzeptiert.

Sollte Max
A) sich schwere Waffen besorgen und Amok laufen

Nun er kann auf eigene Kosten einen Anwalt beauftragen.
Die Rechtsschutzversicherung wird in solch einem Fall die Leistung ablehnen.

oder
B) gibt es eine vernünftige Alternative mit so einem Problem
umzugehen?

Aber sicher - Max soll einfach die erforderlichen Fragen beantworten!

Gruß
Jens

Gruß Merger

Hallo.

Also Max muss sich die Frage gefallen lassen: „Warum sollte ein Versicherer, der die anderen Versicherten vor Missbrauch schützen muss um die Prämien im bezahlbaren Rahmen zu halten NICHT die Möglichkeit haben zu fragen ob man ihn im Antrag belogen hat“ ?

Als kleiner Hoffnungsschimmer bleibt Max hier noch die Kausalität zwischen verschwiegener Krankheit und Grund des BU-Eintritts.

Sollte es sich aber - auch ohne Kausalität - um eine schwerwiegende Krankheit handeln, die der Versicherer mit deren Kenntnis nicht versichert hätte, dann wird der Vertrag so oder so angefochten und damit nichtig.

Wenn du also „nur“ nicht chronischen Schnupfen, Husten, Heiserkeit oder Colaflasche im Rektum (oder was man sonst noch skurriles hört an „Verkehrsunfällen“) hattest, dann lohnt die Schweigepflichtentbindung an den Versicherer auf jeden Fall noch bzw. ein späterer Gang zum Anwalt.

Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Individuelle Rechtsberatung einholen!

B) gibt es eine vernünftige Alternative mit so einem Problem umzugehen?

Max ist scheinbar nicht der fitteste in der Birne. Und es geht hier um richtig viel Geld. Deshalb braucht er individuelle Rechtsberatung (Versicherungsberater/Anwalt).

Also wenn ich Max wäre würde ich jede Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft dem Rechtsberater überlassen.

Gruß
Jens

Grüße

Erdbeerzunge

Also wenn ich Max wäre würde ich jede Kommunikation mit der
Versicherungsgesellschaft dem Rechtsberater überlassen.

hm… ich frage mich wen unsere Erdbeerzunge wohl meint und wie dieser helfen kann?

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberater

hm… ich frage mich wen unsere Erdbeerzunge wohl meint und wie dieser helfen kann?

In Versicherungsangelegenheiten wären das z.B. Versicherungsberater und Rechtsanwälte.

Schade, dass Du nicht selber darauf gekommen bist ;-(.

  1. Ich will nicht diskutieren ob Max stur ist, oder nicht. Die Frage war eine andere!
  2. Die Versicherung soll und kann ja auch ihre Leistung prüfen. Das will ihr ja im Prinzip keiner verweigern. Es geht um die Art und Weise WIE sie es machen.
    „Schick mal eine komplette Kopie Deiner Arzt-Akte!“ erscheint mir
    A) übertrieben
    B) ausspionierend
  3. Da es um die Herausgabe von personen bezogenen Daten geht: Meine ich das Datenschutzgesetz!

Hallo K

Das scheint mir eine „Grau-Zone“ zu sein! Denn das wird beispielsweise in meinen AVBs nicht explizit erwähnt. Da steht was die Versicherung in Bezug auf die Krankheit und deren Behandlung alles darf. Und welche Infos sie dazu erhalten darf.
Das ist ja alles schön und gut. Aber was darf sie in Bezug auf die Prüfung der gemachten Gesundheitsangaben???
Oder anders gefragt:
Was würdest Du machen? Wenn Dir Deine Versicherung schreibt „Schick mir mal eine komplette Kopie der Akte von Deinem Hausartzt! Wir wollen prüfen, ob Deine Angabe korrekt sind.“

Hi,

na dann schreibe denen doch „Gemäss Ihrer AVB, Artikel x Absatz y ist es Ihrerseits nicht notwendig die komplette Akte einzusehen. Im Anhang finden Sie bitte die m.E. nach für Sie relevanten Daten“ und guck was passiert.

Gruss
K

Hallo

Du hast mich falsch verstanden!
Es wurde vom Versicherer nicht eine einzige Frage gestellt! Niemand würde sich gegen ein paar Fragen wehren!!! Es wurden im Fall von Max erst die komplette Patientenakte verlangt und anschließend hat man den Zeitraum eingegrenzt.
Das würde die Cola-Flasche im Rektum einschließen.

Gehen wir mal weiter im Szenario davon aus, dass die Infos bei Rückversicherern landen und einer von denen einen Datenpanne hat. Da kann Max sein Cola-Flaschen-Rektum-Problem auch gleich bei Facebook posten und dafür noch Likes kriegen.

D

Vielleicht ist Max doch schlauer als Du glaubst :smiley: und sucht erst mal nach einer „billigeren“ Lösung als den Anwalt. Die sind nämlich noch gerissener als die Versicherungen. Die berechnen nicht nur die Arbeitszeit. Jedes Schriftstück, dass die verfassen berechnen die mit so viel hundert Euronen.
Oder gibt es einen Trick, mit dem man die Kosten für Anwälte auf die Gegenpartei abwälzen kann? (Auch in dem Fall, dass die Geschichte nicht vor Gericht geht.)

Es handelt sich dabei nicht um mich. Die AVBs sind identisch.
Da die Herausgabe von Patientnenakten in den AVBs nicht erwähnt sind. Fällt es schwer einen Bezug aufzubauen.
BUs werden nicht vom Hausarzt festgestellt. Das macht meist ein Facharzt. Also hat der Hausarzt keine relevanten Daten. (Das entspricht einem leeren DIN A4 Blatt)
Nachdem Max begründet die komplette Akte verweigert hat, hat die Versicherung lediglich den Zeitraum eingeschränkt. (5 Jahre komplett, 10 Jahre Krankenhausaufenthalte)

Das meinte ich mit Versicherung und stur!

Hallo

Hallo,

Sagen wir mal weiter: Max gefällt das gar nicht, weil er sich
beispielsweise in diesem Zeitraum bei einem unüberlegtem
Sexspielchen verletzt hat und deswegen seinen Arzt
konsultieren musste. Es ist Max sicherlich peinlich, also
möchte er nicht, dass diese Infos zu seinem Versicherer und
wer weiß wohin sonst noch geschickt werden. (Der Versicherer
arbeitet evtl. mit Rückversicherern)

Der „schlaue“ max kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit,dass sich ein Erstversicherer auch rückversichert.Viel interessanter ist doch aber die Frage,ob der neunmalkluge Max diese Verletzung und den daraus folgenden Arztbesuch bei Antragstellung angegeben hat.Oder hat der schlaue Jens,äh Max,jetzt Bedenken,dass ihm der Versicherer wegen einer von ihm zu vertretenden Anzeigepflichtverletzung auf die Füße treten könnte?Denn wenn Max hier mit sich im Reinen wäre,würde ihm in seiner Schlauheit auch klar sein,dass der Erst- und auch der Rückversicherer von seinen Vorlieben bereits Kenntnis besitzen.Womit die vermeintliche Aufregung wiederum für die Katz wäre.

Gruß
Jens

Grüße,sapine

Erdbeerzunge Du lässt nach!

hm… ich frage mich wen unsere Erdbeerzunge wohl meint und wie dieser helfen kann?

In Versicherungsangelegenheiten wären das z.B.
Versicherungsberater und Rechtsanwälte.

Und warum schreibst Du dies dann nicht gleich so.

Wir sind doch hier nicht im Plauderbrett!

Max hat folgende Möglichkeiten, er verzichtet auf die Leistung,
oder er sendet die erforderlichen Unterlagen an seinen Versicherer,
damit dieser überprüfen kann, ob Max eine Leistung zusteht.

Mir kommt der Verdacht, dass Max beim Antrag ein wenig geschummelt hat und die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.

Denn wenn es anders wäre, würde sich Max nicht so winden.

Vielleicht ist Max doch schlauer als Du glaubst :smiley: und sucht erst mal nach einer „billigeren“ Lösung als den Anwalt. Die sind nämlich noch gerissener als die Versicherungen. Die berechnen nicht nur die Arbeitszeit. Jedes Schriftstück, dass die verfassen berechnen die mit so viel hundert Euronen.

Max ist, wie geschrieben, so wie viele Männer, nicht der hellste. Sonst wüßte Max, dass man mit Anwälten bei außergerichtlicher Tätigkeit eine Vergütungsvereinbarung treffen kann.

Dass Du diese Meinung vertrittst, hat man schon bei Deinem ersten Post deutlich raus lesen können. Vielleicht bist Du genau so paranoid wie Max, der nicht will dass seine Daten in falsche Hände geraten.

Lassen wir die Gründe mal dahin gestellt oder nehmen wir mal das Cola-Flaschen-im-Rektrum-Unfall-Scenario von Claude. :smiley:
Das ist irgendwie ein gutes Beispiel. Was hätte denn dieses peinliche Erlebnis bei seinem Versicherer verloren. Der soll doch lediglich prüfen, ob die Gesundheitsangaben, die gemacht wurden, korrekt sind.

Ich bin der Meinung, wenn jeder Versicherer sich mal eben schnell die Arztdaten für 'nen Check kopieren lassen kann, dann brauchen wir eigentlich keinen Datenschutz. Dann ist das alles heiße Luft. Dann kann ich mich bei Facebook anmelden und meinem Doc sagen, der soll doch mal eben meine Krankheiten in meine History rauf laden.

…, so wie viele Männer, …

Was ist Dir denn Schlimmes passiert?

Also ich kann nicht für alle Männer sprechen. Aber ich, sowie mein allgemeines Umfeld, haben recht wenig mit Anwälten zu tun. Und beruflich habe ich mich für eine andere Richtung entschieden.
Daher kann ich zwar bestätigen, dass ich keine Ahnung vom überkomplizerten Rechtssystem, sowie dem damit verbundenem Personenkreis oder deren Bezahlung habe.
Aber ich immerhin immer noch schlau genug, mich vorher zu Informieren. Also kannst Du Deine Lederleine wieder einpacken, ich geh nicht mit Dir gassi.

Wie funktioniert das mit einer solchen Vergütungsvereinbarung?

Hallo Sapine

was für eine Verletzung meinst Du? Niemand hat hier irgendwas verletzt? Es geht um die Datenübermittlung!!!
Die Frage ist „Dürfen die Versicherer pauschal Arzt-Daten verlangen?“. Das hier ist keine RTL-Soap, in der es darum geht, ob der Max schlau oder dumm ist. Oder ob er mit seiner Versicherung Probleme bekommt oder nicht.

Natürlich hast Du Recht, wenn Max tatsächlich Falschangaben gemacht hat, ist die BU für die Füsse! Von meiner Erfahrung mit einer Zahnversicherung, weiss ich dass da immer irgendwo was Raffiniertes im Kleingedruckten steht. Also gehe ich pauschal mal davon aus, dass das hier auch der Fall ist. Und dass deshalb die Versicherung versucht an die komplette Akte heran zu kommen. Damit die Ihr Kleingedrucktes so wenden können, wie die es brauchen.
Sicher kann Max die Daten da hin schicken! Warum soll er es nicht können? Wenn er es gemacht hat, kann er die Daten nicht wieder zurück holen. Weg ist weg!!! Die Frage, ob die Versicherung die Daten überhaupt haben darf, ist also durchaus berechtigt.