Hallo
Wenn ein Versicherungsnehmer aus einer bestehenden BU-Versicherung Leistungen beansprucht, weil er berufsunfähig geworden ist, prüft eine Versicherung nicht nur den vorliegenden Fall und ob dieser schon vor Versicherungsbeginn bestanden hat, sondern auch ob die Gesundheitsangaben, die der VN gemacht hat stimmen.
Also sagen wir mal Max Mustermann wird heute berufsunfähig und will aus seiner Versicherung, die er am 09.09.2009 abgeschlossen hat Leistungen beziehen. Nicht einmal eine große Versicherung, sondern nur eine, die die Beiträge seiner Altersvorsorge weiter zahlt.
Dann sagt die Versicherung, dass sie vom Hausarzt eine Aufstellung aller Konsultationen vom 09.09.2004 bis zum 09.09.2009 (5 Jahre) will. Und ob vom 09.09.1999 bis 09.09.2009 eine stationäre Behandlung erfolgte (10 Jahre).
Das entspricht dem Zeitraum aus dem Max Angaben zu seiner Gesundheit vor Vertragsbeginn gemacht hat. Eine Liste von vielleicht 20 Fragen. Gar nicht mal so umfangreich.
Sagen wir mal weiter: Max gefällt das gar nicht, weil er sich beispielsweise in diesem Zeitraum bei einem unüberlegtem Sexspielchen verletzt hat und deswegen seinen Arzt konsultieren musste. Es ist Max sicherlich peinlich, also möchte er nicht, dass diese Infos zu seinem Versicherer und wer weiß wohin sonst noch geschickt werden. (Der Versicherer arbeitet evtl. mit Rückversicherern)
Anstatt, dass der Versicherer auf sein Anliegen eingeht und die gleichen ca 20 Fragen dem Hausarzt stellt, beharrt er darauf selbst alle ärztlichen Konsultationen auf Zusammenhang mit den gemachten Gesundheitsangaben in Verbindung zu bringen. Er behauptet dass unrelevante Konsultationen wie Schnupfen ignoriert werden. Das würde Max ihm auch glauben. (Aber dennoch geht in der Schnupfen nichts an.)
Max ist sich zudem vollkommen im Unklaren darüber, ob er korrekte Gesundheitsangaben gemacht hat. Paranoid wie er ist, glaubt er sogar, dass die Versicherung irrelevante Krankheiten mit Hilfe von schlauen Anwälten versucht über 3 Ecken hinweg mit seinen Gesundheitsangaben in Verbindung zu bringen, um diese als ‚Falsch-Angaben‘ hinzustellen.
Max will seine Daten in der Form nicht weiter geben.
Die Versicherung sagt: „Ist OK. Musst Du nicht, lieber Max!!! Dann können wir aber auch die Leistungspflicht nicht prüfen und solange das nicht passiert ist, bekommst Du kein Geld.“
Ist das so einfach??? Darf die Versicherung sich da wie ein kleines Kind stur stellen und auf diese Weise Daten verlangen, die sie eigentlich nicht haben darf?
Was sagt das Gesetz dazu?
Sollte Max
A) sich schwere Waffen besorgen und Amok laufen
oder
B) gibt es eine vernünftige Alternative mit so einem Problem umzugehen?
Gruß
Jens