Hallo,
ich habe für einen Bekannten einen Motorroller über beBay Kleinanzeigen verkauft.
Ich diente lediglich als Vermittlerin, da mein Bekannter nicht so gut deutsch spricht.
Lichtmaschine defekt, kein Unfall, Baujahr 2008, 2000km gefahren, Zweitakter
Der Käufer hat 250 € überwiesen und kam ein paar Tage später zur Abholung.
Vor Ort wies mein Bekannter darauf hin, dass der/die/das CDI und die Batterie fehle. Die Batterie habe er rausgenommen, weil sie tot war. CDI hat mein Bekannter ihm für 10€ verkauft.
Für den Koffer für den Motorroller hat der Käufer auch nochmal 10 € bezahlt.
Dann fehle noch eine Schraube, die hat mein Bekannter dem Käufer auch extra gegeben.
Und noch ein paar Kleinigkeiten.
Angeblich würde noch eine Klappe fehlen, die ist allerdings auf den Verkaufsbildern eindeutig zu erkennen, sie war vorhanden.
Nun bemängelt er dies alles, will eine Erstattung von 100 €, sonst gehe er zum Anwalt.
Der Käufer gibt im eBay Chat allerdings zu, dass mein Bekannter ihm alles gezeigt habe und seine Frau auch den schlechten Zustand beim Aufladen gesehen hätte.
Leider war ich schlecht informiert und habe die Gewährleistung nicht ausgeschlossen (Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme).
In wie weit hat mein Bekannter ein Problem?
Muss er Geld erstatten oder ist alles rechtens gelaufen?
Und wenn Geld erstatten, wie viel?
Kann ich auch Ärger bekommen, weil ich die Anzeige reingesetzt habe?
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Frage von Internet verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre