Ich erlaube mir eine Zusammenfassung.
A hat einen Motorroller, den er von B auf ebay Kleinanzeigen inserieren lässt. Die Beschreibung enthält gleich mehrere Fehler.
C meldet sich als Kaufinteressent bei B, man wird sich handelseinig und C überweist den Kaufpreis vor der Abholung. Hier halte ich den Kaufvertrag bereits für abgeschlossen.
C holt den Roller ab und bemerkt erste Unstimmigkeiten. A verkauft Zubehör, welches (Elektronik) zum Verkaufsgegenstand ganz selbstverständlich dazu gehört bzw. (Koffer) im Angebot abgebildet war gegen zusätzliche Bezahlung an den C.
Auch C müsste Mängel / Fehler bemerkt haben, lädt den Roller aber dennoch auf und nimmt ihn mit.
C kommt nach Hause und zeigt stolz seinen Kauf. Sein Schwager „D“ oder sonst wer sagt „Da hast du dich aber schön ver*rschen lassen!“ und stachelt C auf, er möge einen Nachlass bewirken.
D ist keinesfalls Anwalt, aber er kann eine Suchmaschine bedienen.
Wäre D Anwalt, dann lebt er von Rechtsberatungen und würde bei einem so klaren Fall dem C nicht raten, irgendwelche Nachrichten zu schicken, sondern selber aktiv werden. Sicher und leicht verdientes Geld - warum sollte er es riskieren, dass sein Schwager C irgendeinen Quatsch schreibt und sich um Kopf und Kragen redet?
C bombardiert nun den Vermittler B mit Nachrichten und versucht, sich juristisch korrekt auszudrücken (man wird die Textpassagen 1:1 bei Suchmaschinentreffern finden).
Inzwischen findet D weitere Mängel - D könnte Industrieschlosser oder etwas Ähnliches sein.
Da B stur bleibt, beginnt C mit der Strategie „Gutachter, jetzt wird es aber richtig teuer für A, wenn ich nicht die 100€ bekomme!“
Der Gutachter, nennen wir ihn G, kommt und stellt entsetzt den Kilometerstand von 14673 fest - nicht 14674, nicht 14672. Was??? Steht das so auf dem Kilometerzähler und C war zuvor zu dämlich, selber den Stand abzulesen?
Der „Anwalt“ D stellt auf Grund der Faktenlage fest, dass ein Betrug nachgewiesen wurde (UNFUG!), wird aber immer noch nicht selber aktiv (hat dieses Jahr schon genug verdient?) sondern rät zu einer Art Erpressung (ist es nicht, nur eine Art) „Entweder 100€, sonst Anzeige wegen Betrug.“
Der Gutachter ist auch ein ganz besonderes Exemplar - denn wenn C die 100€ bekommt, wird er dem C gar nichts berechnen für die Anfahrt und die Begutachtung. Zumindest würde C auf die Weiterberechung dieser Kosten an den A oder B verzichten, wenn ich es richtig verstanden habe.
Spätestens jetzt ist klar, dass der Käufer C mit hächster Wahrscheinlichkeit blufft.
Es kann jetzt gar nicht darum gehen, was man dem A und B in der vorgegaukelten Situation raten soll - denn wären Gutachter und Anwalt involviert, dann wäre der Zug schon abgefahren.
Es geht jetzt nur noch darum, was denn wohl passieren würde, wenn der Käufer C tatsächlich einen Anwalt beauftragen würde - und da sehe ich mittlerweile sehr schlechte Chancen für A und B. B hat sich für meinen Geschmack ein bischen zu sehr eingebracht. War dem C eigentlich stets klar, dass B gar nicht der Verköufer ist?
Entscheidet selber. 100€ zahlen und gut ist - schön wäre es: Falls der Gutachter „real“ war, dürfte noch eine ordentliche Rechnung nachkommen! Daher sollte vor Zahlung unbedingt geklärt werden, dass die Sache damit ohne weitere Zahlungen oder Ansprüche erledigt ist.
Oder einfach mal schreiben „Hallo Herr C. Herr A ist sehr betrübt angesichts des Vorwurfs eines Betruges, wo es sich doch nur um einen Übermittlungsfehler gehandelt hatte. Er möchte gerne selber mit Ihrem Anwalt und dem Gutachter sprechen. Bitte schreiben Sir mir doch kurz deren Kontaktdaten.“ Anders gesagt: Karten auf den Tisch!
Risiko: Was, wenn C dann wirklich Anwalt und Gutachter einschaltet?
Ich glaube A und B, dass sie aus Unwissenheit gehandelt haben. Auch C wird nichts Böses im Schilde geführt haben und fühlt sich momenten wohl zu recht ungerecht behandelt.
A und B wollen das Gefühl des moralischen Siegers haben? Dann 100€ überweisen und dem C schreiben, dass seine Geschichten vom Anwalt und Gutachter einen hohen Unterhaltunsgwert hatten und man als Lohn für diesen Spaß - aber auch wegen der Irrtümer bei der Artikelbeschreibung - die 100€ für einen angemessen Betrag halten.