Hallo,
Entschuldigt bitte, dass ich hier ein Boulevardblatt zitiere. Es schien mir nach der Urteilsverkündung die ausführlichere Berichterstattung zu liefern.
Nach den Feststellungen des Gerichts war der Angeklagte schließlich mit einem Messer und einem großen Rollkoffer vor dem Haus der Flüchtlingshelferin aufgetaucht und hatte immer wieder auf sie eingestochen. Anschließend habe er versucht, die stark blutende Frau in den mitgebrachten Koffer zu drücken. Erst als mehrere Anwohner aufgetaucht seien, habe er die Flucht ergriffen.
Mehr gibt die berichterstattung zum Urteil erstmal nicht her. Aber klingt das wie Totschlag. Overkilling und Mitbringen von Hilfsmitteln zur Verdeckung der Straftat? Ich finde es seltsam.
Hier ein älterer Artiukel des FOCUS:
Die Studentin, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagierte, wurde am 11. Februar nachts von hinten niedergestochen. Sie hatte den Angaben zufolge keine Chance. Die Ärzte zählten demnach 22 Messerstiche in Rücken, Hals und Kopf.Der Angeklagte soll einen Koffer dabei gehabt haben, um die Leiche der 1,53 Meter großen Frau vom Tatort wegzuschaffen.
Nur 13 Jahre Haft finde ich nicht recht angemessen für diese Tat.
Gruß
rakete