Kabel ab Kategorie 5E sind in der Lage, zuverlässig 1000 Mbit/s zu transportieren.
Wobei ich so manches Installationskabel mit irgendeiner hohen Kategorie gesehen habe, dass am Ende so schlampig auf die Dosen aufgelegt wurde, dass es kaum noch die Anforderungen der 5E erfüllte.
Der Witz ist: Da ist gar keine Technik drin.
Das Teil dient nur Umhüllung, innerhalb der x Fasern der ankommenden Glasfaserleitung mit den Buchsen verbunden werden.
Das wird meines Wissens erst nach einem Auftrag gemacht.
Wenn du aus dem Glasfaservertrag herauskommenn kannst, dann beauftrage doch den Magenta ZuHause M Tarif. 50/10 Mbit/s sind vermutlich vollkommen ausreichend, wenn du nicht gerade auf mehreren Fernsehern gleichzeitig hochauflösende Katzenvideos sehen willst.
Wenn dir der Auftrag mit eben dieser Geschwindigkeit - also nicht weniger - bestätigt wird, dann wird es auch klappen.
Mache den Auftrag auf jeden Fall online, dann hast du nach Eingang der Auftragsbestätigung noch zwei Wochen Widerrufsmöglichkeit.
Wenn weniger als beauftragt bestätigt wird („Leider können wir Ihnen an Ihrem Standort unsere Dienste zur Zeit nur mit bis zu 6000 kbit/s anbieten“), dann storniere den Auftrag.
Mache keine weiteren Vertrag, wenn man dich aus dem ersten nicht herauslässt!
Überdenke, ob du dir den Anschluss mit dem Vermieter nicht teilen kannst.
Vermutlich hat der doch eine FritzBox, da kann man das sicher getrennte Gastnetz auch auf eine Netzwerkbuchse legen und zu dir verbinden.
Wenn du zuvor auch schon seinen Anschluss mitbenutzen konntest, dürfte das Vertrauen doch ausreichen. Denn Achtung: Auch wenn es die Mitstörerhaftung nicht mehr gibt, so gibt es doch bei illegalen Aktivitäten über den Anschluss des Vermieters die „sekundäre Darlegungslast“.
Früher: „Sie haben einem Gast ermöglicht, das urhebergeschützte Video „Katze springt über Stöckchen“ ins Internet hochzuladen, daher haben Sie die Mitschuld daran!“
Heute: „Das urhebergeschützte Video „Katze springt über Stöckchen“ wurde über Ihren Anschluss ins Internet hochgeladen, daher sind Sie allem Anschein nach der böse Übeltäter. Oder können Sie darlegen, wer das Video sonst hochgeladen hat, wenn nicht Sie?“
@Wiz dürfte das mit dieser Darlegungslast besser erklären können - vermutlich alleine schon deshalb, weil er sie verstanden hat…
Hier kommt übrigens die Freifunk-Geschichte ins Spiel: Wenn man die benutzen würde (die Hardware dazu kostet weniger als 50€), dann laufen die Daten aus dem Freifunk-Netzwerk gar nicht mehr mit der „Anschrift“ (IP-Adresse) des Anschlussinhabers ins Netz, sondern über den Freifunk-Server und für den gilt das Provider-Privilleg (sinngemäß: Ich bin Dienstanbieter, ich MUSS alle Daten diskriminierungsfrei und ohne Kontrolle weiterleiten, also bin ich auch nicht für illegale Inhalte verantwortlich.)