Ein Haustyrannenmord

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel6712.php

Was haltet ihr von dem Urteil des Gerichts in diesem Fall? Ich finde es mutig und nachvollziehbar. Mir stellt sich nur die Frage warum die Frau in den 10 Jahren es nicht geschafft hat von dem Mann wegzukommen. Vielleicht bin ich zu naiv, aber gibt es nicht die Chance durch die Polizei, durch Frauenhäuser oder das Sozialamt dem Martyrium zu entfliehen? Sicherlich ist dieser Fall zu Rudimentär beschrieben um ihn in allen Einzelheiten zu analysieren, aber er ist wohl leider kein Einzelfall!

Nachdenkliche Grüße

Bernd

Beziehungsfilz
Warum hat die Frau sich nicht scheiden lassen?

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel6712.php

hallo bernd, hallo biggi,

sich gegen den haustyrannen zu wehren, setzt voraus, daß die frau noch wenigstens spurenelemente von selbstachtung hat. doch meist wird in solchen fällen die persönlichkeit regelrecht demontiert, so daß die frau (ich bleibe jetzt mal der einfachheit halber bei dieser rollenverteilung, wohl wissend, daß auch schon mal männer von frauen gequält worden sind.) sich selbst gar nicht mehr als wesen mit rechten und bedürfnissen wahrnimmt.
rede ihr lange genug ein, daß sie der letzte dreck ist - und sie glaubts irgendwann. und dreck begehrt nicht auf gegen sein schicksal und fragt nicht, ob es gerecht ist, getreten zu werden. die frage nach polizei, sozialämtern und frauenhäusern ist auf der ebene, wo sich diese frau erlebt hat, irrelevant. wenn die frau sich nicht selbst als hilfebedürftig empfindet (braucht dreck hilfe?), bieten diese institutionen dort keinen schutz, bzw. werden gar nicht wahrgenommen.

aber ganz tief im inneren muß ja wohl noch ein funke geglimmt haben, für das kind wahrscheinlich, so daß die frau aus ihrer lethargie doch noch erwacht ist.

gruß
ann

Hallo Bernd

http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel6712.php

Was haltet ihr von dem Urteil des Gerichts in diesem Fall?

In mir löst dieses Urteil Unverständnis aus !
Die Frage von Biggi ist durchaus gerechtfertigt : Warum hat sie sich nicht scheiden lassen ? Bzw. warum ist sie nicht gegangen ?

Ok, man könnte nun meinen, die Begründung liegt in Anns Artikel (den ich überigens sehr gut finde!).

Aber der ganze Schlamassel hat doch sehr viel früher begonnen, nämlich da, als die Frau noch Achtung vor sich selbst hatte, als ihr Selbstwertgefühl noch intakt war.

Nun kann es auch sein, dass die Frau bereits „gebrochen“ war, als sie ihrem Mann begegnete und sich für ihn entschied.

Aber all das ist absolut keine Rechtfertigung, über Leben und Tod zu bestimmen !

Meine Misere mit meinem Ex-Mann verlief sehr ähnlich…auch ich verspürte irgendwann den dringenden Wunsch, ihn einfach zu töten…heute bin ich froh, einen anderen, damals sicher sehr schwierigen Weg, für mich gewählt zu haben.
Ganz egal, was ein mensch mit mir macht : Wenn ich es nicht zulasse, kann er es nicht mehr machen !
Auf keinen Fall jedoch habe ich das Recht, einen Menschen umzubringen !
Der Weg, den diese Frau gewählt hat, war der einfachste, aus diesem Elend herauszukommen.
Trennung hätte evtl. ständige Angst und Konfrontation bedeutet…
Aber damit hätte sie einfach leben müssen.
Sie hat sich seinerzeit für diesen Mann entschieden. Sie hat sich entschieden, dieses Szenario 10 lange Jahre mitzuspielen.
Sie hat sich entschieden, ihn umzubringen.
Und dafür sollte sie entsprechend bestraft werden.

Ich
finde es mutig und nachvollziehbar.

Mutig ?
Ich hätte es mutig gefunden, Sie hätte ihre Kinder geschnappt und wäre gegangen.

Und nachvollziehbar ?
Magst du darauf mal näher eingehen ?

Mir stellt sich nur die
Frage warum die Frau in den 10 Jahren es nicht geschafft hat
von dem Mann wegzukommen.

Genau diese Frage stellt sich mir auch !

Vielleicht bin ich zu naiv, aber
gibt es nicht die Chance durch die Polizei, durch Frauenhäuser
oder das Sozialamt dem Martyrium zu entfliehen?

Doch, diese Chance gibt es - es gibt aber auch die Chance, ohne diese Hilfe einem solchen Martyrium zu entkommen !

Sicherlich ist
dieser Fall zu Rudimentär beschrieben um ihn in allen
Einzelheiten zu analysieren, aber er ist wohl leider kein
Einzelfall!

Sicher ist dies kein Einzelfall - aber zum Glück greift nicht jede Frau zum Messer.
Opfer und Täter…die arme Frau das Opfer und der böse Mann der Täter ?
Nein, die Frau hat ihre Rolle jahrelang gespielt und die Spielregeln mitgestaltet - sie ist genauso Täter wie Opfer !

Sie hat einen Menschen umgebracht ! Dafür 2 Jahre auf Bewährung ?
Das ist für mich unbegreiflich !

Nachdenkliche Grüße

Ebensolche zurück,
Vanessa

Hallo Bernd,

dieses Urteil wird hoffentlich in der Revision vor dem OLG gekippt. So weit kommt es noch, dass man für einen Mord Bewährung bekommt, der durchaus vermeidbar gewesen wäre?

Wieso soll diese Faru nicht das machen was andere Frauen in Ihrer Situation auch machen können? Weglaufen? Sich scheiden lassen? Ihren Mann anzeigen? und vieles mehr!

Gruß Ivo

gelähmt vor Angst
Hallo Biggi,

es könnte ja sein, dass die Frau schon als Kind mit einem tyrannischen Vater zu tun hatte, der sie regelmäßig niedermachte.
Und oftmals suchen sich die Frauen genau wieder so einen Mann mit diesem (miesen) Strickmuster aus. Vielleicht hat sie niemals eigene Kräfte zum Davonlaufen entwickeln können, geschweige denn die Phantasie dazu gehabt, auch alleine zurecht zu kommen, abgesehen von ihrem Selbstbild und ihrem Selbstwertgefühl.

Sag mal einem vor Angst gelähmten, er soll davonlaufen.

viele Grüße
Claudia

Hi ann,

ein * von mir und ein *dir-recht-geb* weil ich deinen artikel erst jetzt gelesen habe.
gruß
grilla

Hallo Vanessa,

In mir löst dieses Urteil Unverständnis aus !
Die Frage von Biggi ist durchaus gerechtfertigt : Warum hat
sie sich nicht scheiden lassen ? Bzw. warum ist sie nicht
gegangen ?

Ich denke Grilla´s Artikel trifft hier ins Schwarze. Hinzu kommt wohl noch, dass ihr von seiten des Mannes gedroht wurde, dass er sie und/oder das Kind umbringt wenn sie mit dem Kind wegläuft, ich kann schon verstehen, dass man, zumal wenn man die Schläge von Klein auf kennt, irgendwann einmal Resigniert und keine Kraft mehr hat wegzulaufen und sich auch nicht mehr verstecken will vor dem Mann, der sie ja auf jeden Fall suchen würde, wenn sie weglaufen würde, und da sie wohl auf einem Dorf wohnten, gab es auch nicht viele Fluchtmöglichkeiten für sie.

Aber all das ist absolut keine Rechtfertigung, über Leben und
Tod zu bestimmen !

Sicherlich ist das keine Rechtfertigung dafür, aber ich kann persönlich schon verstehen, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt an dem man so Verzweifelt ist, dass man für sich (und sein Kind) keinen anderen Ausweg mehr sieht, als den Tyrann umzubringen.

Meine Misere mit meinem Ex-Mann verlief sehr ähnlich…auch
ich verspürte irgendwann den dringenden Wunsch, ihn einfach zu
töten…heute bin ich froh, einen anderen, damals sicher sehr
schwierigen Weg, für mich gewählt zu haben.
Ganz egal, was ein mensch mit mir macht : Wenn ich es nicht
zulasse, kann er es nicht mehr machen !
Auf keinen Fall jedoch habe ich das Recht, einen Menschen
umzubringen !
Der Weg, den diese Frau gewählt hat, war der einfachste, aus
diesem Elend herauszukommen.
Trennung hätte evtl. ständige Angst und Konfrontation
bedeutet…
Aber damit hätte sie einfach leben müssen.
Sie hat sich seinerzeit für diesen Mann entschieden. Sie hat
sich entschieden, dieses Szenario 10 lange Jahre mitzuspielen.
Sie hat sich entschieden, ihn umzubringen.
Und dafür sollte sie entsprechend bestraft werden.

Ich denke nicht, dass sie wie eine Mörderin bestraft werden sollte. Eine solche Frau gehört nicht ins Gefängnis, und das haben die Richter in diesem Fall wohl ähnlich gesehen. Man kann einen Menschen nicht 10 Jahre bis aufs Blut quälen und dann erwarten, dass der sich das gefallen lässt. Irgendwann kam wohl auch diese Frau an einen Punkt, an dem sie sich die Schläge und Misshandlungen nicht mehr gefallen lies und sah nur einen Weg um diesem ein Ende zu setzen (und es ist wohl auch der einzige Weg). Insofern trägt der Mann eine gehörige Mitschuld an seinem eigenen Tod.

Mutig ?
Ich hätte es mutig gefunden, Sie hätte ihre Kinder geschnappt
und wäre gegangen.

Dazu hatte sie aber wohl nicht (mehr) die Kraft. Ich finde es Mutig, dass sie die Kraft gehabt hat, ihrem Martyrium ein Ende zu setzen.

Und nachvollziehbar ?
Magst du darauf mal näher eingehen ?

Ich kann nachvollziehen, dass eine Frau, die über 10 Jahre lang von ihrem Ehemann täglich Grün und Blau geschlagen wird, der droht ihr Kind umzubringen, der ständig besoffen ist, irgendwann einmal keinen anderen Ausweg mehr sieht und ihn umbringt, und ich muss dir ganz ehrlich sagen, einem solchen Mann weine ich keine Träne nach. Und ich finde auch die Entscheidung der Richter mutig, die nicht wie Rechtsroboter nur nach dem Text des Gesetzes gegangen sind, sondern die Geschichte der Frau in dem Straßmaß in sehr großem Umfang berücksichtig haben.

Doch, diese Chance gibt es - es gibt aber auch die Chance,
ohne diese Hilfe einem solchen Martyrium zu entkommen !

Laut Artikel hat ihr aber die (dörfliche) Polizei nicht geholfen.

Sicher ist dies kein Einzelfall - aber zum Glück greift nicht
jede Frau zum Messer.
Opfer und Täter…die arme Frau das Opfer und der böse Mann
der Täter ?
Nein, die Frau hat ihre Rolle jahrelang gespielt und die
Spielregeln mitgestaltet - sie ist genauso Täter wie Opfer !

Sie ist Täterin in Bezug auf den Mord, nicht mehr. Wobei ich hier nicht von Mord sprechen würde. Der Täter ist in diesem Falle wohl ganz eindeutig ausgemacht!

Sie hat einen Menschen umgebracht ! Dafür 2 Jahre auf
Bewährung ?
Das ist für mich unbegreiflich !

Für mich ist es ein richtiges Urteil und ganz und gar begreiflich. Ich hoffe nur, dass sich das OLG und eventuell später der BGH dem Urteil anschliessen.

Grüße

Bernd

ich korrigiere mich

wenn die frau sich nicht selbst als
hilfebedürftig empfindet (braucht dreck hilfe?), bieten diese
institutionen dort keinen schutz, bzw. werden gar nicht
wahrgenommen.

richtig müßte es heißen: … wenn die frau sich nicht als hilfe würdig empfindet…

gruß
ann

:smile:
du bekommst in nächsten woche ein päckchen :smile:

liebe grüße
ann

Hallo Bernd,

die extrem schwache Position der Frau ist mir zwar klar, aber
diese Bergründungen geben mir doch zu denken!

Sie haben eine gewagte Konstruktion gewählt, um zu einem richtigen Ergebnis zu kommen: Sie billigten der Frau erstens eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit zu; so konnten sie den Strafrahmen von Lebenslänglich auf drei bis fünfzehn Jahre reduzieren;

Dass würde also heissen, wenn ich auf Grund meiner Kindheitserlebnise und der daraus folgenden Unfähigkeit mich
zu wehren und zu schützen, einen Mord begehe… kann ich mit einem milden Urteil rechnen.

Also auch Selbstmordattentäter (wenn sie denn vorher gefasst werden) ?

zweitens billigten sie der Frau einen (allerdings vermeidbaren) Irrtum zu: Sie habe gemeint, unter Voraussetzungen eines entschuldigenden Notstandes zu handeln, weil sie keine andere Chance sah, sich aus der sklavenähnlichen Situation zu befreien. So konnte das Gericht die Strafe weiter auf nur noch zwei Jahre reduzieren und diese zur Bewährung aussetzen.

Wenn ich also einen, zwar vermeidbaren Irrtum unterliege, weil ich meine in einem entschuldbaren Notstand zu sein, darf ich
unbestraft einen miesen Menschen umbringen?

hoffentlich werden jetzt die Frauenhäuser nicht leer…und
der Friedhof immer voller!

meint Kerbi

zieh´mal die Kutte eines Richters an!
Hallo Kerbi,

der Fall beschäftigt mich sehr.
Wenn ich mich in die Lage des Richters versetze, müßte ich wahrscheinlich auch überlegen, was ich mit dem Strafmaß erreichen will: Prävention gegen Nachahmer? Gerechtigkeit für das Opfer? Strafe gegen die Täterin?
Ich nehme mal an, dass bei der Täterin Vorsatz und Heimtücke ausgeschlossen ist, dadurch dass ihre Lebensgeschichte bekannt ist. Sollte es wirklich Nachahmer/innen geben, wieviele meinst Du, dass sich tatsächlich welche aufraffen, den verhaßten Partner nachts umzubringen - da muss eine Hemmschwelle überschritten werden. Dazu gehört dann wirklich die erduldete Pein über einen langen Zeitraum, der ein niedriges Strafmaß möglich macht. Also, es müssen einige Voraussetzungen vorhanden sein, bis jemand nach diesem Muster einen Mord ohne Folgen für ihn begehen kann.
Gerechtigkeit für das Opfer: Das ist schwierig. Wieviel Recht auf Gerechtigkeit hat jemand, wenn dieser einem anderen, schwächeren Menschen gewohnheitsmäßig und ohne Not, Sinn und Verstand die Lebenslust nimmt. Da bleibt doch nur noch ein „er“ oder „ich“.
Strafe gegen den Täter: macht die noch Sinn? nach sovielen Jahren, mit dieser Tat? Ich mag mir nicht vorstellen, wie es der Frau momentan geht.

Aber mal angenommen, der Tote ist ebenfalls Opfer seiner Kindheit, seines Umfelds, seiner Lebensumstände und vielleicht hat der Gesundheitszustand (Alkoholismus) Schuld an seinem Tun. Ihm ist mit einer Haftstrafe der Täterin nicht mehr gedient, aber unsere Gesellschaft ist verpflichtet der Überlebenden jetzt zu helfen, und nicht noch ins Abseits zu schieben - wozu auch und mit welchem Erfolg, zumal ja auch noch ein Kind da ist.

Ich habe vor dem Richterspruch sehr viel Respekt, weil er nicht unumstritten sein kann. Aber aus dem Bauch raus würde ich ihn mittragen.

viele Grüße
Claudia

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Hallo Claudia,

darum möchte ich ja kein Richter sein :wink:

der Fall beschäftigt mich sehr.

Mich auch und nicht nur der.

Wenn ich mich in die Lage des Richters versetze, müßte ich
wahrscheinlich auch überlegen, was ich mit dem Strafmaß
erreichen will: Prävention gegen Nachahmer? Gerechtigkeit für
das Opfer? Strafe gegen die Täterin?

Prävention gegen Nachahmer war bisher meines erachtens der wichtigste Grund. In einem Klima von Angst, Hass und Verzweiflung
ist das Wissen um eine Strafe der entscheidende Punkt, doch
nach einer anderen Lösung zu suchen.

Ich nehme mal an, dass bei der Täterin Vorsatz und Heimtücke
ausgeschlossen ist, dadurch dass ihre Lebensgeschichte bekannt
ist.

Des Problem dabei ist dass wir nicht genau wissen, wieviele
Vorsätze diese Frau schon hatte, oder Opfer in ähnlichen Lebensgeschichten die nicht mit Mord endeten.

Sollte es wirklich Nachahmer/innen geben, wieviele meinst

Du, dass sich tatsächlich welche aufraffen, den verhaßten
Partner nachts umzubringen - da muss eine Hemmschwelle
überschritten werden.

Eben, bevor ich jemanden umbringen könnte würde ich lieber davonlaufen…die meisten machens ja auch irgentwann einmal, weil ihnen doch noch ein Rest von Vernunft sagt…lieber fürchte ich mich den Rest meines Lebens dass dieses „Monster“ mich findet…bevor ich für Jahre eingesperrt werde.

Eines der Frauenhäuser in Linz lag ganz in meiner Nähe (die wechseln ständig den Standort) und im Kindergarten meiner Tochter
waren auch Kinder aus solchen Beziehungen weils ein Integratsionskindergarten mit geschulten Personal war.
Durch Hilfsaktionen…Kinder helfen Kindern -es wurde Spielzeug und Kleidung im Frauenhaus benötigt, kam ich auch mit den Müttern
ins Gespräch.

Es ist schwer des jetzt richtig niederzuschreiben…die Wut und den Hass der zu spüren war, die Furcht vor der Macht „dieser Männer“…und dann der Satz…„Ihn umbringen wäre eine Lösung gewesen und gekonnt hätte ichs, nur was würde aus meinen Kindern werden wenn ich im Gefängnis sitze“.

Dazu gehört dann wirklich die erduldete

Pein über einen langen Zeitraum, der ein niedriges Strafmaß
möglich macht. Also, es müssen einige Voraussetzungen
vorhanden sein, bis jemand nach diesem Muster einen Mord ohne
Folgen für ihn begehen kann.

Nur wer bestimmt gerechterweise Pein? Haben die Frauen in ähnlicher Lage weniger erduldet oder doch mehr Angst vor Strafe gehabt?

Gerechtigkeit für das Opfer: Das ist schwierig. Wieviel Recht
auf Gerechtigkeit hat jemand, wenn dieser einem anderen,
schwächeren Menschen gewohnheitsmäßig und ohne Not, Sinn und
Verstand die Lebenslust nimmt. Da bleibt doch nur noch ein
„er“ oder „ich“.

Ich verstehe was du meinst, nur dann macht man der Mordlust
die Tore auf! Es gab schon so viele Diskussionen im Forum im Zusammenhang mit Kinderschändung…und des einzige was mich
davon abhalten würde einen Mord zu begehen wäre die Strafe dafür!

Strafe gegen den Täter: macht die noch Sinn? nach sovielen
Jahren, mit dieser Tat? Ich mag mir nicht vorstellen, wie es
der Frau momentan geht.

Wieweit Strafen „Sinn machen“ brauchst mich nicht zu fragen :smile:
…Hilfe macht Sinn! und zwar rechtzeitig…dann braucht man auch keine Strafen…

ist meine kurzgefasste Meinung …aber über dieses Thema können wir gerne auch stundenlang schreiben und nicht nur „anreissen“!

Herzliche Grüße sendet dir
Kerbi

Ich habe vor dem Richterspruch sehr viel Respekt, weil er
nicht unumstritten sein kann. Aber aus dem Bauch raus würde
ich ihn mittragen.

Ich nicht.
Zum einen denke ich, daß dieses Urteil ein schönes Beispiel dafür ist, daß schon seit langem mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es um Konflikte zwischen Mann und Frau geht, zugunsten der Frau, und zwar WEIL sie Frau ist. Siehe schon deine Aussage „zumal ja auch ein Kind da ist“ - Hätte ein Mann aus welchem Grund auch immer seine Frau getötet hieße es „jetzt erst recht, zumal ja auch ein Kind da ist, daß man vor ihm schützen muß!“. Vielleicht nicht aus Deinem Mund, aber in vieler Leute Kopf.

Die Taten des Mannes, über Jahre hinweg, sind abscheulich, ohne Frage. Es bleibt offen, warum die Frau nicht von sich aus gegangen ist. Man weiß es nicht. Aber auch, wenn wir das als gegeben hinnehmen, und nun zum wichtigsten Punkt:

NIEMAND hat das Recht, das Leben eines anderen Menschen gegen seinen Willen zu beenden. NIEMAND. Auch nicht die Frau eines Schlägers. Auch kein Richter. Diese Frau hat das aber getan. Dafür gibt es in meinen Augen KEINE Rechtfertigung, niemals. Und sie hat es nicht aus Versehen getan oder im Affekt, sondern wie berichtet tatsächlich heimtückisch.
Notwehr ist die einzige Ausnahme, die ich für mich hierbei zulassen kann - aber in Notwehr wirklich töten zu müssen, scheint mir ein extrem seltenes Szenario.
Die zwei Jahre auf Bewährung sind blanker Hohn.

Und jetzt zerreisst mich.

viele Grüße
Claudia

Gruß,

Doc.

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Hi Claudia,

Ich habe vor dem Richterspruch sehr viel Respekt, weil er
nicht unumstritten sein kann. Aber aus dem Bauch raus würde
ich ihn mittragen.

Nun stell dir jetzt mal das gleiche Szenario mit umgedrehten Rollen vor. Würde der Mann 2 Jahre auf Bewährung kriegen? Mit nahezu 100%er Sicherheit nicht.
Das Töten eines Menschens sollte nie, aber auch gar nie als Lösungsmöglichkeit für zwischenmenschliche Probleme in Betracht gezogen werden dürfen. Und tut es jemand, so ist er entsprechend dafür zu bestrafen.

Grüßle
Frank K.

Schizophren
.

es geht nicht darum Mord für gut zu heissen
Hallo Frank,

diese Annahme finde ich schon etwas eigenartig:

Nun stell dir jetzt mal das gleiche Szenario mit umgedrehten
Rollen vor. Würde der Mann 2 Jahre auf Bewährung kriegen? Mit
nahezu 100%er Sicherheit nicht.

Denn es ist mittlerweile auch unter Normalbürgern bekannt, dass Frauen in Grausamkeiten und mit verabscheuungswürdigen Straftaten den Männern nicht nachstehen. Mit diesen Erfahrungen sind uns die Richter mit Sicherheit voraus.
Und im Hinterkopf habe ich einen Fall von einem jungen Mann, der seine Mutter vor lauter Verzweiflung umbrachte, weil sie ihn bis zuletzt demütigte. Er kam mit einem milden Urteil davon.
Ich habe gerade ein wenig in den Suchmaschinen gewühlt, um dies zu belegen. Aber das Strafrecht um Mord ist ein weites Feld. Mir ist nur die geschlechtsneutrale Formulierung in den Gesetzestexten aufgefallen. Und daran halten sich auch Richter: ohne Ansehen von Herkunft und Geschlecht…wie es so schön heisst.

Das Töten eines Menschens sollte nie, aber auch gar nie als
Lösungsmöglichkeit für zwischenmenschliche Probleme in
Betracht gezogen werden dürfen. Und tut es jemand, so ist er
entsprechend dafür zu bestrafen.

Deshalb ist wohl auch das Urteil umstritten, weil es sich um ein Tötungsdelikt handelt. Eine Strafe hat die Frau bekommen. Das Strafmaß ist ein eigenes Thema.
Es geht nicht um eine ambivalente Akzeptanz von Mord.

viele Grüße
Claudia

Grundsätze gegen Menschlichkeit
Hallo Doc.,

das Strafmaß von Richtern ist immer ein Streitpunkt im nachhinein, und es ist ein schwieriger Streit, weil wir Laien sind - nehme ich jetzt mal bei Dir auch an.
Ich verstehe zum Beispiel nicht wie Kinderschänder unter 10 Jahren aus dem Gefängnissen kommen dürfen. Die haben nach meinem Gefühl (jawohl, mehr kann es bei mir nicht sein) ihr Recht auf Gemeinschaft ein für alle Mal verwirkt.
An ein geschlechtsspezifisches Strafmaß durch Richter glaube ich nicht.

Notwehr ist die einzige Ausnahme, die ich für mich hierbei
zulassen kann - aber in Notwehr wirklich töten zu müssen,
scheint mir ein extrem seltenes Szenario.
Die zwei Jahre auf Bewährung sind blanker Hohn.

Das ist der springende Punkt, wie darf denn der Ärger durch einen anderen Mensch gestaltet sein, dass Mord gesellschaftliche Billigung findet?
Amerika ist bewaffnet, um im Falle von Notwehr gewappnet zu sein.

Bei aller grundsätzlicher Abscheu gegen Mord kann ich mich nicht - im Gegensatz zu Dir und Frank - zwischen moralischen Grundsätzen und Menschlichkeit bzw. Mitgefühl entscheiden.

viele Grüße
Claudia

viel zuviel Gefühl
Hallo Kerbi,

das Schwierige bei dem Thema ist, dass jeder Außenstehender, der sich darüber ein Urteil erlaubt, mit viel Gefühl auffährt, und wenig faßbare Vernunft anzubieten hat.
Wenn ich mir vorstelle, diese Frau wäre in meinem Bekanntenkreis, ich wüßte nicht, wie ich mit ihr umgehen sollte. Sie ist eine Mörderin, bei allem Verständnis für ihr Motiv.
Auf der anderen Seite empfinde ich eine Haftstrafe als ungerecht, weil sie keine Gefahr für andere Menschen darstellt - jedenfalls ist sie so (un)gefährlich wie jeder von uns normalerweise ist.
Klar, sie hat Schuld, weil sie nicht vorher ihr Leben gerettet hat. Denn den Kerl ist sie los, aber der Mord wird an ihr dranpappen wie ein Muttermal, was für Aussichten. Aber Schuld hat auch ihr Umfeld, die sich in ihre Probleme hätte einmischen sollen. Und nicht zuletzt hat der Tyrann Schuld.
Und sie soll die Suppe alleine auslöffeln, ausgerechnet sie? Ich finde das ungerecht.

Die Befürchtung der Nachahmung ist sicher nicht ungerechtfertigt.
Ich könnte keine gute Richterin sein.
Aber bei allen moralischen Bedenken und christlichen Denken erlaube ich mir die Sympathie für dieses Urteil.

liebe Grüße
Claudia

Hallo Doc.,

das Strafmaß von Richtern ist immer ein Streitpunkt im
nachhinein, und es ist ein schwieriger Streit, weil wir Laien
sind - nehme ich jetzt mal bei Dir auch an.

Natürlich.

Notwehr ist die einzige Ausnahme, die ich für mich hierbei
zulassen kann - aber in Notwehr wirklich töten zu müssen,
scheint mir ein extrem seltenes Szenario.
Die zwei Jahre auf Bewährung sind blanker Hohn.

Das ist der springende Punkt, wie darf denn der Ärger durch
einen anderen Mensch gestaltet sein, dass Mord
gesellschaftliche Billigung findet?

Ganz einfach. Im Falle einer Notwehr ist es kein Mord mehr, weil nicht geplant, sondern im Affekt. Tötung in Notwehr ist für mich, wenn dies die EINZIGE Möglichkeit ist, den eigenen Tod abzuwenden.

Amerika ist bewaffnet, um im Falle von Notwehr gewappnet zu
sein.

Laß uns bitte jetzt nicht über die USA diskutieren, sonst platzt mir der zweite Kragen…

Bei aller grundsätzlicher Abscheu gegen Mord kann ich mich
nicht - im Gegensatz zu Dir und Frank - zwischen moralischen
Grundsätzen und Menschlichkeit bzw. Mitgefühl entscheiden.

Menschlichkeit? Was diese Frau getan hat ist unmenschlich: Es ist Mord. Dabei spielt es quasi keine Rolle, warum sie das tat.

viele Grüße
Claudia

Gruß,

Doc.

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