Hallo Vanessa,
In mir löst dieses Urteil Unverständnis aus !
Die Frage von Biggi ist durchaus gerechtfertigt : Warum hat
sie sich nicht scheiden lassen ? Bzw. warum ist sie nicht
gegangen ?
Ich denke Grilla´s Artikel trifft hier ins Schwarze. Hinzu kommt wohl noch, dass ihr von seiten des Mannes gedroht wurde, dass er sie und/oder das Kind umbringt wenn sie mit dem Kind wegläuft, ich kann schon verstehen, dass man, zumal wenn man die Schläge von Klein auf kennt, irgendwann einmal Resigniert und keine Kraft mehr hat wegzulaufen und sich auch nicht mehr verstecken will vor dem Mann, der sie ja auf jeden Fall suchen würde, wenn sie weglaufen würde, und da sie wohl auf einem Dorf wohnten, gab es auch nicht viele Fluchtmöglichkeiten für sie.
Aber all das ist absolut keine Rechtfertigung, über Leben und
Tod zu bestimmen !
Sicherlich ist das keine Rechtfertigung dafür, aber ich kann persönlich schon verstehen, dass man irgendwann an einen Punkt gelangt an dem man so Verzweifelt ist, dass man für sich (und sein Kind) keinen anderen Ausweg mehr sieht, als den Tyrann umzubringen.
Meine Misere mit meinem Ex-Mann verlief sehr ähnlich…auch
ich verspürte irgendwann den dringenden Wunsch, ihn einfach zu
töten…heute bin ich froh, einen anderen, damals sicher sehr
schwierigen Weg, für mich gewählt zu haben.
Ganz egal, was ein mensch mit mir macht : Wenn ich es nicht
zulasse, kann er es nicht mehr machen !
Auf keinen Fall jedoch habe ich das Recht, einen Menschen
umzubringen !
Der Weg, den diese Frau gewählt hat, war der einfachste, aus
diesem Elend herauszukommen.
Trennung hätte evtl. ständige Angst und Konfrontation
bedeutet…
Aber damit hätte sie einfach leben müssen.
Sie hat sich seinerzeit für diesen Mann entschieden. Sie hat
sich entschieden, dieses Szenario 10 lange Jahre mitzuspielen.
Sie hat sich entschieden, ihn umzubringen.
Und dafür sollte sie entsprechend bestraft werden.
Ich denke nicht, dass sie wie eine Mörderin bestraft werden sollte. Eine solche Frau gehört nicht ins Gefängnis, und das haben die Richter in diesem Fall wohl ähnlich gesehen. Man kann einen Menschen nicht 10 Jahre bis aufs Blut quälen und dann erwarten, dass der sich das gefallen lässt. Irgendwann kam wohl auch diese Frau an einen Punkt, an dem sie sich die Schläge und Misshandlungen nicht mehr gefallen lies und sah nur einen Weg um diesem ein Ende zu setzen (und es ist wohl auch der einzige Weg). Insofern trägt der Mann eine gehörige Mitschuld an seinem eigenen Tod.
Mutig ?
Ich hätte es mutig gefunden, Sie hätte ihre Kinder geschnappt
und wäre gegangen.
Dazu hatte sie aber wohl nicht (mehr) die Kraft. Ich finde es Mutig, dass sie die Kraft gehabt hat, ihrem Martyrium ein Ende zu setzen.
Und nachvollziehbar ?
Magst du darauf mal näher eingehen ?
Ich kann nachvollziehen, dass eine Frau, die über 10 Jahre lang von ihrem Ehemann täglich Grün und Blau geschlagen wird, der droht ihr Kind umzubringen, der ständig besoffen ist, irgendwann einmal keinen anderen Ausweg mehr sieht und ihn umbringt, und ich muss dir ganz ehrlich sagen, einem solchen Mann weine ich keine Träne nach. Und ich finde auch die Entscheidung der Richter mutig, die nicht wie Rechtsroboter nur nach dem Text des Gesetzes gegangen sind, sondern die Geschichte der Frau in dem Straßmaß in sehr großem Umfang berücksichtig haben.
Doch, diese Chance gibt es - es gibt aber auch die Chance,
ohne diese Hilfe einem solchen Martyrium zu entkommen !
Laut Artikel hat ihr aber die (dörfliche) Polizei nicht geholfen.
Sicher ist dies kein Einzelfall - aber zum Glück greift nicht
jede Frau zum Messer.
Opfer und Täter…die arme Frau das Opfer und der böse Mann
der Täter ?
Nein, die Frau hat ihre Rolle jahrelang gespielt und die
Spielregeln mitgestaltet - sie ist genauso Täter wie Opfer !
Sie ist Täterin in Bezug auf den Mord, nicht mehr. Wobei ich hier nicht von Mord sprechen würde. Der Täter ist in diesem Falle wohl ganz eindeutig ausgemacht!
Sie hat einen Menschen umgebracht ! Dafür 2 Jahre auf
Bewährung ?
Das ist für mich unbegreiflich !
Für mich ist es ein richtiges Urteil und ganz und gar begreiflich. Ich hoffe nur, dass sich das OLG und eventuell später der BGH dem Urteil anschliessen.
Grüße
Bernd