Ein kleines gallisches Dorf namens Wallonie

ist jetzt nicht mein Thema. Eher die Wertigkeit eines BVerfG, welches Auflagen erteilt hat.

Welchen Wert hat dieses BVerfG eigentlich noch, wenn „Deutschland“ im Rahmen eines Merkel-Gabrielschen-Staatsstreichs offensichtlich die Zustimmung zu einem Vertrag erteilt hat, ohne dass eine Umsetzung der Auflagen in irgendeiner Art oder gar rechtssicheren Form im CETA-Vertrag erfolgt oder dokumentiert ist?

Ist es nicht spätestens jetzt klar, dass CETA und andere Handelsverträge neben dem grundsätzlich debattiertem Thema Paralleljustiz auch unser BVerfG mit einschließt?

Franz

Hallo,

ich bin etwas verwirrt. Weisst Du, dass es keine Vorbehaltsklausel gab/gibt oder mutmasst Du lediglich, dass es keine gibt/gab? I.d.R. wird so etwas bei Unterzeichnung durch eine Zusatzklausel/-erklärung geregelt. Allerdings gab es doch gar keine Unterzeichnung, weil die erst für den 27.10. vorgesehen war.

Ab „Deutsche Zusatzerklärung genehmigt – Gabriel zufrieden

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA161002255&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

.

Ist es nicht undemokratisch, dass Repräsentanten von weniger als 1% der EU-Bevölkerung einen Vertrag verhindern können? Falls er ihnen unzumutbar erscheint, so könnten sie ja auch aus der EU austreten. Diese Totalblockademöglichkeit ist auch ein ernormer Hemmschuh für die Entwicklung einer funktionsfähigen EU.

Gruß
vdmaster

Btw zerbricht Belgien selbst seit Jahren an der übergrossen Macht seiner Teile. Denn in BG läuft kaum etwas noch wie in einem funktionierenden Staat.

„Ist es nicht undemokratisch, dass Repräsentanten von weniger als 1% der EU-Bevölkerung einen Vertrag verhindern können?

Nein, wenn in einem demokratischen Prozess diese Einstimmigkeit vereinbart wurde.

Weisst Du, dass es keine Vorbehaltsklausel gab/gibt oder mutmasst Du lediglich, dass es keine gibt/gab?

Es gibt keine rechtsverbindliche Vereinbarungen zwischen der EU und Kanada zu diesen Punkten! Das geht auch aus deinen Links hervor. Alles nur „Einigungspapiere“ zwischen den Ländern der EU.

Franz

1 Like

Ist Dir schon klar, dass man sich erst einigen muss, dann ein Dokument erstellt wird, dass erst mit Unterschrift rechtsverbindlich wird, oder? Soll heissen: Ohne Unterzeichnung eines Vertrages kann auch ein Zusatztext keinen rechtsverbindlichen Charakter haben.

Ich weiss nicht, was Dein Problem ist.

hallo,

Realitäten, politische Prozesse, Vorurteile, Verschwörungstheorien und dergleichen in Übereinstimmung mit seinem höchstpersönlichen „Pippi-Langstrumpf-Modus“ (Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt) in Übereinstimmung zu bringen.
Dieses Problem ist in diesem Brett epidemisch verbreitet.

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Hi vdmaster,

wenn die frei gewählte Geschäftsordnung Einstimmigkeit für bestimmte Entscheidungen vorsieht, muss man sich halt dran halten. Wenn man auf Mehrheitsentscheidungen umsteigen will, kann man sich darauf einigen, wahrscheinlich aber nur einstimmig.

FG myrtillus

Das ist mir durchaus bewusst.

Aber Franz beklagt sehr oft, dass die EU undemokratisch wäre. Da hat er ja durchaus recht, wenn es um Ratsbeschlüsse geht. Ein enormes Manko in der Struktur der EU. Ich wollte eben mal seine Meinung hören, wenn ihm das Demokratiedefizit im Ergebnis in den Kram passt. Denn er ist strikt gegen CETA :wink:.

Gruß
vdmaster

1 Like

Hi Franz,

meins schon. Erstens ist die Wallonie oder Wallonien kein Dorf sondern ein, wenn auch kleines, Land. Und zweitens finde ich es immer wieder erfrischend, wenn mal etwas nicht ganz so läuft, wie es Minister, Parteivorsitzer und Kommissare untereinander abgekaspert hatten.

FG myrtillus

Schwätzer!

Am 06.10.2016 wurden die Zusatzprotokolle, die am 18.10.2016 von der EU gemeinsam verabschiedet werden sollten (dank den Wallonen konnte dies bislang verhindert werden), geleakt. Zu den von europäischer Seite hochgelobten Dokumenten hat Steven Shrybman (selber googeln, um wen es sich da handelt) ein Rechtsgutachten für den Council of Canadians erstellt mit folgender Aussage:

"Eine interpretierende Erklärung wird von Vertragsparteien einem Schiedsgericht präsentiert um ihre Ansichten zur Interpretation von CETA anzuzeigen, doch diese Interpretation kann von einem Schiedstribunal akzeptiert oder eben auch verworfen werden.“

und weiter zum Thema Investorenschutz später nachgelegt:

"Das Dokument kann völkerrechtlich nicht im Ernst als „interpretierende Erklärung“ angesehen werden aus dem einfachen Grund, dass es nicht einmal den Anschein erhebt, die CETA-Bestimmungen zum Investitionsschutz zu interpretieren. (…) Die Kommentare zum Investitionsschutz ähneln einer Presseerklärung, die die Vorzüge der CETA-Investitionsschutzregeln aus Sicht ihrer Autoren anpreist.“

Andere sachverständige Juristenn sprechen von „Reiseprospekten“ und ähnlichem.

Derartige Kommentierungen werden hierzulande von den Medien selbstverständlich nicht veröffentlicht, sonst könnte die treue Heerschaft der Gutgläubigen (die die Inhalte der Papiere zwar nicht kennen, aber für gut bewerten) vielleicht doch verunsichert werden. Bezüglich der Auflagen des BVerfG werden übrigens diese Zusatzprotokolle ebenso bewusst und wie schon seit den ersten CETA- Verhandlungen üblich geheim gehalten, der Öffentlichkeit vorenthalten. Weil sie höchstwahrscheinlich ähnlichen Charakter wie die anderen Dokumente besitzen, und nach einer Unterzeichnung nicht das Papier wert sind, auf welchem sie geschrieben sind.

Soweit zu den Realitäten…

Du solltest dich einfach ein wenig kundig machen, bevor du laberst.

Franz

Wenn jemand die geleakten Seiten selbst lesen möchte, kann ich den Link gerne senden. Gibt es aber auch einfach im Netz zum selber finden :sunglasses:

Sag doch einfach, dass Du hier „campact“ wiedergibst.

Nun meine Frage: Was hat das alles mit der dt. Zusatzerklärung zu tun?

Denn Du referierst hier eine Position über ein völlig anderes Papier, dass geleakt worden war (06.10.16) als das BVerfG noch gar nicht über den Eilantrag entschieden hatte (13.10.16).

Von daher: HÄÄÄÄÄ ???

vdmaster

P.S.: Wer zu früh meckert, den bestraft das Leben auch. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Hallo,

dank vdmasters Klarstellung des zeitablaufes stellt sich erst recht die Frage, wer denn hier der faktenbefreite Schwätzer ist ???

1 Like

Wie wäre es, wenn du dich einfach an die Fakten hältst (und dann ggf. über diese jammerst oder besser noch diese diskutierst), statt Fehlinformationen als Tatsachen zu verbreiten und dich darüber zu schimpfen.

Denn ich ärgere mich auch jeden Tag darüber, dass in den Innenstädten jetzt generell Tempo 80 erlaubt ist. (Stimmt nicht, wird nie stimmen - aber ich stelle das mal als Tatsache in den Raum. Wollen mal sehen, wieviele so etwas glauben.)

Bombadil

Die „deutsche“ Zusatzerklärung, welche selbstverständlich eine gemeinsame europäische sein muss
(ist denn überhaupt eine solche zustande gekommen? Ist das Rücktrittsrecht vielleicht nur für D aufgenommen oder doch für alle? Höchst diffizile Abklärungspunkte alleine zwischen den europäischen Staaten sind hierfür erforderlich, und das in 5 Tagen??? Und gar mit Rechtssicherheit??? Entschuldigung, die verarschen hier sich selbst und vor allem alle europäischen Bürger auf das Höchste)
konnte am 06.10. selbstverständlich nicht geleakt werden. Weil die Entscheidung des BVerfG erst am 13.10. erfolgt ist. Dass diese neue notwendige Zusatzerklärung nun ebenso geheim gehalten wird, lässt Schlüsse zu, die mittlerweile eine extrem hohe Wahrscheinlichkeit aufweisen. Das habe ich versucht hier darzulegen.

Die von dir/euch vermutete Rechtssicherheit nach Unterzeichnung stelle ich grundsätzlich in Frage, weil die vor dem BVerfG erstellten hochgelobten Papiere eben nur völlig unverbindliche „Absichtserklärungen“ sind. Ich kenne das aus meinem Job, die Bedeutung, Wirksamkeit und Rechtssicherheit hinsichtlich Durchsetzung von solch diffusen Erklärungen in einem Vertrag sehr gut. Null ist da hoch gegriffen.

Franz

Und morgen mal bitte eine kleine belastbare Zusammenstellung der Vorteile von CETA in einer Antwort von einem CETA-Befurworter hier im Forum. Will auch mal meinen Spaß haben :joy:

Tja, welche Fakten meinst du denn?
Kennst du beispielsweise das EU-Papier mit den berücksichtigenden Erweiterungen zu den BVerfG- Auflagen? Einfach her damit, wir kümmern uns dann schon um inhaltliche Klärung zu Umsetzung und Rechtssicherheit.

Franz

Hat sich da jetzt was daran geändert?

Franz

Naja, das Faktum, dass der deutsche Wirtschaftsminister nach der Urteilsverkündung erklärte, dass die Auflagen, die das BVerfG gemacht hat, selbstverständlich eingehalten werden.

Die Pressemitteilung des BVerfG findest du unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-071.html; die Einhaltung der Forderungen ist unter http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=786166.html angegeben.

Der CETA-Text kann übrigens unter http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/february/tradoc_154329.pdf heruntergeladen werden. Dort wirst du die geforderte Öffnungsklausel (bzw. das BVerfG hat eine bestimmte Interpretation dieser Klausel gefordert; die Klausel selber gab es schon vorher) auf Seite 228 ganz oben finden.

Aber eigentlich will ich von dir Fakten hören, da du mit der Kritik angefangen hast. Also: Inwiefern wurden die Auflagen nicht dokumentiert oder in rechtssicherer Form verankert?

Ach übigens: Das BVerfG hat NIE eine Änderung des CETA-Vertrags gefordert, sondern nur eine Handlung der Bundesregierung. Insofern geht deine Kritik eh ins Leere.

Ich bleibe bei meinen 80 km/h, berufe mich aber ergänzend auf Bundesverkehrsminister Dobrindt.

Was eben daran liegen wird, dass sie erst am 18.10.16 mit CAN abgestimmt wurde. Und auch mit der EU. Es ist aber mitnichten eine gemeinsame, sondern lediglich eine auch von EU-Juristen geprüfte. Dann kam die Zustimmung des Kabinetts am 19.10.16.

Und ich bin ziemlich überzeugt davon, dass man etwas Besseres zu tun hat als

  • den Versuch zu unternehmen, sich mit BVerfG anzulegen
  • per Eilboten campact und Genossen zu informieren

„—“
Fertig.

pasquino