Eine Grundsteuer ist eine „formale Substanzsteuer“ (Def. unten)
Dennoch ist sie eine problematische Steuer, und hat das BVerfG wohl nur deshalb so spät auf den Plan gerufen, weil sie so niedrig ist, dass man sie aus der Portokasse zahlen kann, sprich: problemlos aus seinen laufenden Erträgen.
Diese Differenzierung zwischen materieller Substanzsteuer und formaler Substanzsteuer ist für die rechtliche Bewertung essentiell. Bei einer Vermögensteuer als materieller Substanzsteuer ist der Vermögensbestand nicht nur die Steuerbemessungsgrundlage, sondern auch Steuerobjekt und –quelle. Eine solche Steuer schmälerte die Vermögenssubstanz, so dass der Vermögensstamm selbst aufgezehrt würde. Bei einer Vermögensteuer als formaler Substanzsteuer hingegen ist das Vermögen nur Bemessungsgrundlage; Steuerobjekt und Steuerquelle ist das Einkommen.
(Bundestag-Link oben schon angegeben.)
Der Link zeigt, dass es natürlich schon so etwas geben kann, das man „Vermögenssteuer“ nennt. Für eine „echte“ Vermögenssteuer halte ich das nicht, denn die greift halt in die Vermögenssubstanz ein - und kann dann in Deutschland keine verfassungskonforme Steuer sein, sondern ist eine Konfiskation.
Gruß
F.