Hi!
pfffffft. und wenn ich den fragebogen zur steuerlichen
erfassung eine dicke NULL in das feld für die vorauszahlungen
schreibe?
Tschuldigung, da hab ich beim Bearbeiten des Texts ein doch wichtiges Detail versehentlich rausgelöscht:
„allerdings einen kleinen Leckerbissen gibt’s da aber noch beispielsweise in Österreich“
Bei einer „dicken NULL“ kann es sehr leicht passieren, dass das Finanzamt selber schätzt - die Wege danach sind nicht besonders entspannend.
aha. weil ich ein gewerbe anmelde und keinen umsatz mache. bitte mal due fundstelle im strafgestbuch nennen
Wenn ich keinen Umsatz mache, aber trotzdem „Gewinn“ erwirtschafte (so wie es vom UP anscheinend geglaubt wird), dann stimmt irgendwas nicht (und „Karibik“ ist bei uns seit div. „Finanzjongleuren“ wie z.B. Werner Rydl ein geflügeltes Wort, auch wenn er sich in Brasilien aufhält)
Und wenn ich dann doch ohne Umsatz trotzdem legalen Gewinn mache - falls dies überhaupt möglich ist -, dann wäre ich wohl ein gefragter Steuerberater, also „Geschäftsmann“ …
Was ich ausdrücken wollte: Ein Gewerbeschein „nur so“ zahlt sich nicht aus.
Grüße,
Tomh