Hallo,
die nun von der Kanzlerin eingeräumten Fehler und Fehlentscheidungen zur Flüchtlingskrise, verursachten wohl (wenn überhaupt) nur den kleinsten Teil der resultierten Probleme http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/fluechtlinge-bundeskanzlerin-angela-merkel-fehler
Die Eidesformel des deutschen Bundespräsidenten, Bundeskanzlers und der Bundesminister nach Art. 56 (und Art. 64) GG lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)“
Kann gegen den Eid überhaupt verstoßen werden oder genügt es für dessen Einhaltung bereits, wenn die Befugnisse allein in der bloßen Hoffnung des Amtsträgers
- den Nutzen des deutsche Volkes zu mehren,
- Schaden von ihm zu wenden,
ausgeübt wurden, auch wenn sich dies im nachhinein als noch so schwerer Trugschluss rausstellen sollte (z.B. durch objektive Zunahme Terrorgefahr, Kriminalität, zusätzl. wirtschaftliche Belastung) ?
Gruß
rakete