Eingeschr. Halteverbot-Knöllchen und abgeschleppt wegen 2,63m Breite

Hallo zusammen,

Ich habe 2 Fragen an euch aus dem Verkehrsrecht:

  1. ich wurde abgeschleppt, weil ich in einer Nebenstrasse vor 2 anderen Fahrzeugen parkte, mit der Begründung: „Fzg parkt an enger Stelle, restbreite 2,63m und blockiert ALL-Fahrzeug“ - original Zitat vom Abschlepper. 1 Tag vorher wurde ich nicht abgeschleppt. Selbe Stelle, selbe Zeit. Und die beiden hinter mir parkenden Fzg parkten gegenüber einer Feuerwehr-Ausfahrt/Einfahrt zu einem Parkplatz. Gegenüber von mir parkten auch Autos und neben den Fahrzeugen hinter mir auch… quasi so. Gibt es dafür einen Grund?

  2. heute ein Knöllchen bekommen, in einer Seitenstraße mit Parkbuchten. Ich vermied direkt die „Parkscheiben-Zone-1-Std.“ hinter mir und stellte mich auf die unbeschilderte Parkfläche. Als ich wiederkam hatte ich ein Knöllchen, weil ich im eingeschränkten Halteverbot parkte. Es gab keinen abgesenkten Bordstein, kein Adreaskreuz, es war keine unübersichtliche, kurvige Straße, 2 Autos kamen locker nebeneinander vorbei, keine Feuerwehrausfahrt, natürlich auch keine Kurve - eine gerade Neben-Strasse, etwa 500m lang. und ausser der „Parkscheiben-Zone-1-Std.“ gab es keine weiteren Schilder. Normalerweise wird ein eingeschränktes Halteverbot ja mit Schildern angezeigt - ausser eben in den besonderen Bereichen (StvO § 12 StVO).

Meinungen zu beiden Schilderungen?

Danke.

Zeig mal Fotos und verlinke am besten gleich die Örtlichkeiten, gibt es Street View?

Ok. Gute Idee :slight_smile:

zu 1.: Tatort 1

Hier habe ich vis-a-vis zu dem Roller/der Benz a-Klasse gestanden, mit den Reifen ca. 1cm vom Bordstein weg.

zu 2.: Tatort 2

Leider hier noch im Bau. Aber schon ewig fertig gebaut.
Hier habe ich auf Höhe des Dumpers hinter dem LKW gestanden, vis-a-vis vom Dumper.
Links zu erkennen die Parkbuchten, rechts die Parkplätze.

Der Kleinwagen hinter mir hatte keinen Zettel dran … und der stand schon als ich ankam, vor 8 Std. Sieht man ja auch am Schnee.

  1. Zw. deinem Fahrzeug und der Markierung waren tatsächlich noch 2,63m?? Wenn Du es sagst… aber hilft ja nix, über 3 m werden es ganz sicher nicht gewesen sein… Das geht so klar.

  2. Fotos oder genauere Skizze/ Erklärung der Beschilderung wäre gut, ist dort eine HV- Zone? Wie sind die Parkbuchten beschildert?

Hallo,

sagen wir es mal so: es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Nur, weil das gleiche Verhalten anderer (oder das eigene zu einem anderen Zeitpunkt) nicht geahndet wurde, hat das nicht zur Folge, dass die Ahndung des eigenen Verhaltens nicht rechtmäßig war. Natürlich kann man sich darüber ärgern, wenn man selber wegen überhöhter Geschwindigkeit rausgeangelt wird, währen fünf andere Fahrzeuge im Tiefflug vorbeibraten, aber das ändert halt nichts daran, dass man selber zu schnell gefahren ist.

Gruß
C.

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Ist es denn eigentlich definitiv sicher, dass Du Dir dieses Knöllchen nicht woanders geholt und erst am neuen Standort entdeckt hast?

Ja, ist es. Am Morgen regnete es und an den Scheibenwischern war nichts. Defintiv.


Hier mal Detailbilder der Straße in welcher ich das Knöllchen bekam.

Okay - lustig. Und wirklich sicher, dass dort nicht irgendwann ne große Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet wurde?

Ich kann dort kein Verbot erkennen. Einige Parkbuchten sind als solche gekennzeichnet, weiter hinten sehe ich einen gepflasterten Seitenstreifen, auf dem auch ich ein uneingeschränktes Parken erkenne.

Zum ersten Fall: Restfahrbahnbreite von 2,63m ist eine Zumutung für LKW.

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Wenn die Tatzeitpunkt bestand, und innerhalb von 15 Std wieder abgebaut wurde, nicht. Sonst ja, 100-pro.
Ich geh einfach in Widerspruch und gut is. Die sollen mir das erstmal begründen…

Es könnte auch ein Politessierich sein, der nen Hass auf E-Auto Fahrer hat. Innerhalb von 2 Tagen, 2x…das 2te Mal sogar grundlos.

Also muss ich jedesmal nachmessen, bevor ich in engen Straßen parken? Oh man…Deutschland

…ist eben schmal genug. Du nicht.

Nö. Du kannst es ganz einfach lassen. Niemand zwingt dich, die Straße zu eng für Rettungsfahrzeuge zu machen.

… das wirst du sicher auch sagen und dann direkt höhere Strafen fordern, wenn du derjenige bist, dessen Haus abfackelt oder mit dem RTW zu spät in die Klinik kommst, um noch gerettet zu werden, weil irgendein ein <piep> die Fahrbahn auf eine Gesamtbreite unter 3,05m zugeparkt hat.

… heul bitte leise
:woman_shrugging:

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Das Ordnungsamt übernimmt es für Dich, gegen eine kleine Gebühr. Im Service enthalten ist ggf. auch die Umsetzung.

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Es mag Zweifelsfälle geben oder auch eine Diskussion darüber, ob das Rad noch innerhalb oder außerhalb der Markierung, aber dass jemand vom Ordnungsamt einfach mal jemanden aufgeschrieben hat, weil ihm die Karre nicht passte, darf man ins Reich der Sagen verweisen. Schließlich ist ja in der Regel nachvollziehbar, wo das Fahrzeug stand und welche Regeln bzw. Parken und Halten zu der Zeit dort galten.

Es mag Zweifelsfälle geben oder auch eine Diskussion darüber, ob sich das Rad noch innerhalb oder außerhalb der Markierung befand, aber dass jemand vom Ordnungsamt einfach mal jemanden aufgeschrieben hat, weil ihm die Karre nicht passte, darf man ins Reich der Sagen verweisen. Schließlich ist ja in der Regel nachvollziehbar, wo das Fahrzeug stand und welche Regeln bzw. Parken und Halten zu der Zeit dort galten.

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Es mag einige dumme Regeln geben.
Aber als Autofahrer sollte man ein Gefühl dafür entwickelt haben, wie breit ein LKW ist und wieviel Platz man zum gefahrlosen Vorbeifahren benötigt.

LKW dürfen 2,55m breit sind und viele reizen das auch vollständig aus. Kühl-LKW dürfen sogar 2,60m breit sein. Dabei werden nur die Karosseriemaße betrachtet. Anbauteile wie Spiegel oder Seitenmarkierungsleuchten ragen noch weiter heraus, sind daher auch nachgebend montiert.

Wenn das wirklich 2,63m waren, dann musst du dich aber schon extrem verschätzt haben, als du dachtest, das würde für LKW reichen. Dann lautet die Konsequenz leider tatsächlich: Wer sich derartig verschätzt, sollte ein Maßband dabei haben.

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Ja, ok. Das mit den 2,63m sehe ich ein . Und das mit dem Krkw oder der FW ist natürlich auch völlig nachvollziehbar und richtig. Ist mir aber in meiner bisher 26 jährigen Laufband als Kfz-Führer noch nie passiert … also das ich abgeschleppt wurde. Und ich hab schon in echt engen Ecken geparkt. Aber gut, irgendwann kommt mal der Tag. Mir was das noch nie so bewusst. Aber gut, wieder was gelernt.

Aber die andere Geschichte mit den eingeschr. Halteverbot, kommt mir doch ziemlich spanisch vor…nun habe ich im Netz gelesen, dass gegen Knöllchen gar kein Widerspruch eingelegt werden kann - ist das wirklich so?

Servus,

Ja, gegen eine Verwarnung kann man keinen Einspruch einlegen. Wenn man aber ein Verwarnungsgeld nicht bezahlt, bekommt man einen Bußgeldbescheid, und gegen diesen ist der Einspruch das gebotene Rechtsmittel.

Schöne Grüße

MM

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