Hallo zusammen,
Ich habe 2 Fragen an euch aus dem Verkehrsrecht:
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ich wurde abgeschleppt, weil ich in einer Nebenstrasse vor 2 anderen Fahrzeugen parkte, mit der Begründung: „Fzg parkt an enger Stelle, restbreite 2,63m und blockiert ALL-Fahrzeug“ - original Zitat vom Abschlepper. 1 Tag vorher wurde ich nicht abgeschleppt. Selbe Stelle, selbe Zeit. Und die beiden hinter mir parkenden Fzg parkten gegenüber einer Feuerwehr-Ausfahrt/Einfahrt zu einem Parkplatz. Gegenüber von mir parkten auch Autos und neben den Fahrzeugen hinter mir auch… — quasi so. Gibt es dafür einen Grund?
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heute ein Knöllchen bekommen, in einer Seitenstraße mit Parkbuchten. Ich vermied direkt die „Parkscheiben-Zone-1-Std.“ hinter mir und stellte mich auf die unbeschilderte Parkfläche. Als ich wiederkam hatte ich ein Knöllchen, weil ich im eingeschränkten Halteverbot parkte. Es gab keinen abgesenkten Bordstein, kein Adreaskreuz, es war keine unübersichtliche, kurvige Straße, 2 Autos kamen locker nebeneinander vorbei, keine Feuerwehrausfahrt, natürlich auch keine Kurve - eine gerade Neben-Strasse, etwa 500m lang. und ausser der „Parkscheiben-Zone-1-Std.“ gab es keine weiteren Schilder. Normalerweise wird ein eingeschränktes Halteverbot ja mit Schildern angezeigt - ausser eben in den besonderen Bereichen (StvO § 12 StVO).
Meinungen zu beiden Schilderungen?
Danke.