Eingeschr. Halteverbot-Knöllchen und abgeschleppt wegen 2,63m Breite

Solche Forderungen des Abschleppers verjähren mit Ablauf des dritten Jahres nach ihrer Entstehung, also am 31.12.26.

Ich finde es ungewöhnlich, dass der Abschleppdienst nicht direkt mit dir Abrechnen wollte.
Wie es mit der Verjährung aussieht, wenn die Verwaltung die Kosten von dir bezahlt haben will, weiß ich nicht. Ob da auch die regelmäßige Verjährung nach BGB anwendbar ist?

Ja, ich habe mich auch gewundert … aber mir war´s nur recht.

3 Jahre :open_mouth: !? Ach was …