Guten Tag, ich bitte um Rat eines erfahren Rechtsexperten, sofern es hier welche gibt.
Es geht nämlich um folgenden Fall. Eine Handwerksfirma hat vor ca. 15 Jahren eine unbeglichene Forderung als Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch vom Haus meiner Eltern eintragen lassen. Kurz erklärt, man hat meine Eltern beschissen, die Rechnung war viel höher als mündlich abgemacht und es ging vor Gericht. Meine Eltern konnten sich mangels Sprachkenntnissen nicht erfolgreich wehren und waren mit den Praktiken dieser Handwerker einfach nicht vertraut. Jedenfalls haben sie den Fall verloren. Die unbeglichene Differenz wurde 2 Monate später beglichen. Von dem Eintrag im Grundbuch wussten sie lange nichts. Eigentlich wissen sie nicht ein mal was eine Zwangssicherungshypothek ist. Folglich wurde sie auch nie gelöscht. Ich bin kürzlich zufällig darauf gestoßen. Nach meiner telefonischen Kontaktaufnahme bat mich der Gläubiger um einen Nachweis, dass die Forderung auch wirklich beglichen wäre. Ein Beleg oder eine Quittung ist nicht auffindbar, da lange her. Für meine Eltern ist nicht mal klar, ob der Beleg je ausgestellt wurde. Sie hatten die Forderung überwiesen und damit war der Fall für sie erledigt.
Allerdings habe ich einen Kontoauszug gefunden, in dem eine Überweisung 2 Monate nach der Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist. Problematisch ist, der überwiesene Betrag ist höher als die eigentliche Forderung und meine Eltern können das nicht nachvollziehen. Der Gläubiger hat eine Email mit dem Kontoauszug erhalten, seitdem verweigert er sich konsequent jeder Kontaktaufnahme. Das ist ein paar Wochen her. Er reagiert nicht auf Anrufe, nicht auf Emails. Habe schon auf die Mailbox gesprochen. Habe auch schon das Personal mehrfach gebeten meine Bitte um Rückruf weiterzuleiten. Angeblich würde er sich melden wollen, tut es aber nicht. Ich bin es jedenfalls satt und ziehe in Betracht, mir die Löschungsbewilligung einzuklagen. Vermutlich ist es ihm egal, weil er glaubt das da kein Geld mehr zu holen sei.
Meine Frage wäre, wie stehen meine Erfolgsaussichten ihn mit dem Kontoauszug und der nicht ganz nachvollziehbaren Überweisung allein, ihn gerichtlich dazu zu zwingen, zu reagieren?
Ich bedanke mich im voraus und hoffe auf einen erfahrenen Rat.
VG