Einklage einer Löschungsbewilligung

Guten Tag, ich bitte um Rat eines erfahren Rechtsexperten, sofern es hier welche gibt.

Es geht nämlich um folgenden Fall. Eine Handwerksfirma hat vor ca. 15 Jahren eine unbeglichene Forderung als Zwangssicherungshypothek in das Grundbuch vom Haus meiner Eltern eintragen lassen. Kurz erklärt, man hat meine Eltern beschissen, die Rechnung war viel höher als mündlich abgemacht und es ging vor Gericht. Meine Eltern konnten sich mangels Sprachkenntnissen nicht erfolgreich wehren und waren mit den Praktiken dieser Handwerker einfach nicht vertraut. Jedenfalls haben sie den Fall verloren. Die unbeglichene Differenz wurde 2 Monate später beglichen. Von dem Eintrag im Grundbuch wussten sie lange nichts. Eigentlich wissen sie nicht ein mal was eine Zwangssicherungshypothek ist. Folglich wurde sie auch nie gelöscht. Ich bin kürzlich zufällig darauf gestoßen. Nach meiner telefonischen Kontaktaufnahme bat mich der Gläubiger um einen Nachweis, dass die Forderung auch wirklich beglichen wäre. Ein Beleg oder eine Quittung ist nicht auffindbar, da lange her. Für meine Eltern ist nicht mal klar, ob der Beleg je ausgestellt wurde. Sie hatten die Forderung überwiesen und damit war der Fall für sie erledigt.

Allerdings habe ich einen Kontoauszug gefunden, in dem eine Überweisung 2 Monate nach der Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist. Problematisch ist, der überwiesene Betrag ist höher als die eigentliche Forderung und meine Eltern können das nicht nachvollziehen. Der Gläubiger hat eine Email mit dem Kontoauszug erhalten, seitdem verweigert er sich konsequent jeder Kontaktaufnahme. Das ist ein paar Wochen her. Er reagiert nicht auf Anrufe, nicht auf Emails. Habe schon auf die Mailbox gesprochen. Habe auch schon das Personal mehrfach gebeten meine Bitte um Rückruf weiterzuleiten. Angeblich würde er sich melden wollen, tut es aber nicht. Ich bin es jedenfalls satt und ziehe in Betracht, mir die Löschungsbewilligung einzuklagen. Vermutlich ist es ihm egal, weil er glaubt das da kein Geld mehr zu holen sei.

Meine Frage wäre, wie stehen meine Erfolgsaussichten ihn mit dem Kontoauszug und der nicht ganz nachvollziehbaren Überweisung allein, ihn gerichtlich dazu zu zwingen, zu reagieren?

Ich bedanke mich im voraus und hoffe auf einen erfahrenen Rat.

VG

Was geht denn aus dem Auszug hervor ?
Steht da die Kontonummer des Empfänger oder die Firma drauf ? Und evtl. noch mehr, Zahlungsgrund, irgendein Aktenzeichen/Rechnungsnummer ?

Zur Info:
http://www.rechtslexikon.net/d/löschungsfähige-quittung/löschungsfähige-quittung.htm

Es ist also so, dass der Eigentümer vom Gläubiger diese Erklärung extra anfordern muss, aber dazu muss man natürlich die Zahlung irgendwie nachweisen.

MfG
duck313

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Leider nur eine Überweisung an das Unternehmen. Unternehmensname, Kontonummer, BLZ und ein Betrag der höher ist als die Forderung im Grundbuch, jedoch kein Verwendungszweck, kein Aktenzeichen. Allerdings erfolgte die Überweisung wie gesagt etwa zwei Monate nach der Eintragung ins Grundbuch. Wüsste nicht wofür sonst die Geldüberweisung gedacht wäre. Müsste ja theoretisch als Nachweis genügen. Meine Eltern sind jedenfalls felsenfest überzeugt, dass das Thema erledigt ist und der Schuldbetrag beglichen. Beim ersten Telefonat erklärte mir die Dame am Apparat außerdem, dass zu unserem Namen keine Aufträge oder Forderungen in der Datenbank existieren. Nur ein Angebot. Da frage ich mich, wieso behält man wichtige Daten nicht, wenn Ansprüche bestehen?

Danke für die Antwort

Der Grundstückeigentümer muss beweisen, dass die durch die Sicherungshypothek gesicherte Forderung beglichen wurde. Darüber befindet das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung (§ 286 Abs. 1 S. 1 ZPO). Der von dir beschriebene Fall klingt grenzwertig, was die ohnehin schon schwierige Prognose nicht leichter macht.

Aufschlussreich könnten genauere Angaben zu Art und Umfang des damaligen Auftrags sein. Es müsste, wenn deine Eltern später lediglich die Differenz (oder einen leicht darüber hinausgehenden Betrag) nachgezahlt haben, mindestens eine weitere Zahlung geben. Solche Einzelheiten sind Puzzleteile, die zusammengesetzt vielleicht ein rundes Bild ergeben.

Ein interessantes Beweismittel ist das Zeugnis der Mitarbeiterin. Wenn in dem Unternehmen keine Forderungen gegen deine Eltern bekannt sind, ist das in der Tat ein Indiz dafür, dass der gesicherte Anspruch durch Erfüllung erloschen ist. Letztlich ist aber auch das nur ein Puzzleteil.

Nicht ganz uninteressant finde ich die Überzeugung deiner Eltern, dass die Sache insgesamt erledigt wurde. Da du klagen willst, gehört das Grundstück wohl inzwischen dir. Somit könnten deine Eltern vor Gericht als Zeugen aussagen. Andernfalls könnte das Gericht deine Eltern auch anhören. Die Anhörung ist anders als die Zeugenaussage kein förmliches Beweismittel, fällt aber unter das, was das Gesetz den „gesamten Inhalt der Verhandlungen“ nennt.

Warum der Unternehmer sich in Schweigen hüllt, weiß ich natürlich nicht. Der Hinweis darauf, dass er etwaige Kosten eines Rechtsanwaltes als Verzugsschaden ersetzen müsste und dass die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens trägt, wer dieses Verfahren verliert, könnte sein Interesse, sich mit der Sache zu beschäftigen, signifikant erhöhen.

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Inwieweit sollte das relevant sein? Der ausstehende Betrag wurde überwiesen bzw. sogar überzahlt. Damit ist die Sicherungshypothek offensichtlich hinfällig - ganz unabhängig davon, wann zuvor was bezahlt wurde.

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Eine der Forderung nicht entsprechende Zahlung könnte bedeuten, dass weitere Ansprüche (in anderer Höhe) bestanden, und dass diese, nicht aber die gesicherte Forderung, um die es nun geht, mit der Überweisung beglichen wurden.

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Und wie wahrscheinlich ist es wohl, daß jemand eine Sicherungshypothek eintragen läßt, die nur einen Teil der Forderungen abdeckt, aber nicht die volle Forderung, und auch keine anderen Wege beschreitet, den nicht eingetragenen Teil der Forderungen einzutreiben?

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Es geht doch hier nicht um bloße Wahrscheinlichkeiten, sondern um die Frage des Beweises. Ich will mir jetzt nicht tausend Geschichten ausdenken, die sich ereignet haben könnten. Es lässt sich aber doch nicht ausschließen, dass die Handwerker verschiedene Arbeiten zu erledigen hatten und dass andere Rechnungen unstreitig richtig waren und daher ohne vorherige Titulierung und somit zwingend auch ohne Zwangsvollstreckung beglichen wurden.

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Machst Du aber gerade.

Nein. Ich nenne ein Beispiel, um aufzuzeigen, dass die Überweisung nicht zwingend bedeutet, dass die durch die Hypothek gesicherte Forderung beglichen wurde. Denn eben das behauptest du doch.

Eine Überweisung ist vorher auch erfolgt, nun müsste ich aber erst mal danach suchen. Ich habe beim Amtsgericht nach den Akten zu dem früheren Fall gefragt, aber ich müsste einen Antrag stellen und sie wissen nicht ob diese noch vorhanden sind.

Wenn ich denn aber aussage, dass die Zahlung für die Sicherubgshypothek gedacht war, liegt dann die Beweispflicht nicht beim Unternehmen, wenn sue anderes behauptet? Wäre sie denn nicht dazu verpflichtet, die kompletten Auftragsdaten aufzubewahren, wenn sie Forderungen offen hat?

Nein. Jeder muss die ihm günstigen Tatsachen beweisen, du also die zur Erfüllung des Anspruchs führende Zahlung.

Das weiß ich leider nicht.

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Und dabei war es in Wirklichkeit sehr einfach.

Der Herr Oberstabsrichter a.D. kann sich nur nicht so recht vorstellen, dass Leute, die eine Forderung erst bezahlen, wenn sie zur Vermögensauskunft geladen werden, selbstverständlich mehr bezahlen als den ausstehenden Rechnungsbetrag.

No ja, auf dieser Station im Referendariat war er wohl grade mal krank.

Schöne Grüße

MM

@Aprilfisch

Du irrst. Natürlich kann ich mir das vorstellen.

Es ist erstaunlich, wie man in diesem Forum behandelt wird. C_Punkt und Aprilfisch vertreten gegensätzliche Ansichten und attackieren mich aus zwei Richtungen. C_Punkt kann nicht verstehen, wie man überhaupt daran zweifeln kann, dass die gesicherte Forderung durch die Überweisung erloschen ist. Aprilfisch hat nichts Besseres zu tun, als zu bemängeln, dass ich nur eine von vielen Möglichkeiten genannt habe, warum C_Punkts Auffassung so nicht richtig ist. Zumindest, so meint er, hätte ich doch die Möglichkeit erwähnen müssen, dass die Anspruchshöhe durch Kosten der Zwangsvollstreckung gestiegen ist.

Und warum nun diese Attacke von Aprilfisch? Weil er gestern in einem anderen Thread vergeblich gegen ein Posting von mir ins Feld gezogen ist. Jeder kann nachlesen, dass er dort behauptet hat, ich hätte einen bestimmten Aspekt (Nachnahme) nicht thematisiert, obwohl ich schon im ersten Absatz meines erstens Postings auf diesen Aspekt eingegangen war. Statt sich auf diesen Hinweis hin zurückzuziehen, wenn schon die Größe fehlte, den eigenen Fehler einzugestehen, wurde er aggressiv.

Ausweislich des Archivs macht er das öfter. Aprilfisch versteht es offenbar als seine Aufgaben, bei wer-weiss-was mit persönlichen Angriffen die Stimmung zu verderben und mit falschen Beiträgen Verwirrung zu stiften. Fiele es ihm nicht so schwer zu glauben, dass auch Rechtsanwälte und Richter in Internet-Foren wie diesem hier schreiben, hätte er vermutlich etwas anderes gefunden, über das er sich hätte lustig machen können. So aber ist ihm nichts Besseres eingefallen, als mich

Oberstabsrichter a.D.

zu nennen.

Aprilfisch weiß offenbar, wie man echte Experten aus diesem Forum vertreibt. Oder mag mir jemand erklären, wieso ich mir diesen Kindergarten antun sollte? Ist das hier ein seriöses Forum oder eher eine Spielwiese für Kinder, die im Körper von Erwachsenen gefangen sind?

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Ja, Dein Beispiel macht auch total Sinn: der Handwerker führt eine Leistung aus und die wird nach Ansicht des Handwerkers nicht ordnungsgemäß beglichen. Deswegen läßt sich der Handwerker nach langem Streit eine Sicherungshypothek eintragen, was ja im Regelfall auch von heute auf morgen passiert. Anschließend denken sich Auftraggeber und Handwerker, daß man ja, weil das alles in der Vergangenheit so gut funktioniert hat, eigentlich neue Verträge vereinbaren kann und man so lange die Sicherungshypothek Sicherungshypothek sein läßt. Anschließend bezahlt der Auftraggeber den ausstehenden Betrag für den nachträglichen Auftrag und alle sind zufrieden, bis auf den Umstand natürlich, daß die Sicherungshypothek eingetragen bleibt und sich der Handwerker 15 Jahre lang um nix kümmert - also bspw. keine Zwangsversteigerung einleitet -, weil es ja reicht, die Hypothek eintragen zu lassen, um an sein Geld zu kommen. Oder weil der Handwerker hat so viele Sicherungshypotheken hat eintragen lassen, daß er 15 Jahre lang nicht dazu gekommen ist, die hier in Rede stehende Sicherungshypothek zu verwerten.

Deutlich unwahrscheinlicher ist es natürlich, daß der Handwerker die Zwangsversteigerung nur deshalb unterläßt, weil er den ausstehenden Betrag quasi unmittelbar nach Eintragung der Sicherungshypothek zzgl. x erhalten hat.

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Ich habe weder geschrieben noch gemeint, dass der Handwerker später neue Aufträge erhalten hat. Er kann aber zu einem früheren Zeitpunkt mehrere Werkverträge mit den Eltern des Fragestellers geschlossen haben. Außerdem kann selbst in einem einzigen Werkvertrag eine sukzessive Zahlung vereinbart werden. Ich habe in meinem Berufsleben zu viele solcher Verträge mit eigenen Augen gesehen, als dass ich darüber jetzt irgendwie diskutieren würde.

Es kommen unzählige weitere Konstellationen in Betracht. Eine beidseitig vergessene Rechnung zum Beispiel. Beweiswürdigung ist ein komplexes Thema. Und eben darum geht es hier: um Beweise, nicht um Wahrscheinlichkeiten. Ich habe weder geschrieben noch gemeint, dass der Fragesteller keine Chance hat, seinen Beweis zu führen. Aber was er im ersten Posting schreibt, lässt keine sichere Prognose zu, wie der Fall am Ende ausgeht.

Charpentier, du hast die Situation schnell erfasst. So ist das hier seit Ewigkeiten. Demnach solltest du es dir auch nicht zu Herzen nehmen; es liegt offensichtlich nicht an dir.

Hier am Werk sind stattdessen Verbitterung und der Dunning-Kruger-Effekt. Manche hier haben irgendwelches „Wissen“ und Erfahrungen, die ausreichen, um besser Bescheid zu wissen als viele andere, aber nicht nur nicht genügen, um echte Kompetenz zu erkennen, sondern sie hierfür auch gleichzeitig blind machen. In der vollen Überzeugung, es besser zu wissen, deuten sie alles, was mehrdeutig ist, in die falsche Richtung und trampeln auf jedem vermeintlichen Fehler herum.

Um echten Informationsgewinn geht es ihnen nicht. Sie wissen ja schon alles 0.0 Interessanterweise ist ihnen jedoch das Thema immerhin so wichtig, ihren Senf dazu abgeben und alles und jeden korrigieren zu müssen, während Diskussionen über die Sache für sie aber keine Lust bedeuten. Das bedeutet natürlich nicht, dass sie nicht trotzdem gern diskutieren… Aber als Richter dürfte dir das bekannt vorkommen.

Auch nicht können sie sich nicht vorstellen, dass hier Anwälte und Richter schreiben würden; es gab sie wohl früher hier. Sie meinen nur, dass Leute mit Halbwissen daran schuld seien, dass das Niveau des Forums immer weiter sinkt und damit auch die Attraktivität für echte Experten. Jetzt fühlen sie sich als die letzten, die noch von früher wissen und davon, was einen Experten ausmacht. Was habe ich immer gelacht, wenn sie dann auch noch lauthals ihre Sorgen im internen Forum ausgebreitet haben darüber, dass ja die Experten nicht zuletzt durch die nervigen Halbwissenden vertrieben würden… 0o Unglaublich :smiley:

Mach dir mit dem Geplänkel keine Mühe, außer es macht dir Freude. Ansonsten freue ich mich einfach über weitere Beiträge von dir; ab und zu kommen interessante Fragen. Ich verstehe deine Lage sehr gut.

Die, welche der Hergang wirklich interessiert und dafür überhaupt zugänglich sind, können ja lesen, was von wem geschrieben wurde. Wer will, versteht dich. Der Rest ist unwichtig.

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Na, du kennst dich ja bestens aus.:roll_eyes:

Ich kenne Aprilfisch und C-Punkt als zwei sehr kompetente Mitglieder dieses Forums mit unzähligen hilfreichen Beiträgen. Von daher bin ich enttäuscht, wie charpentier hier angegriffen wird. Ich habe den anderen Artikelstrang nicht gelesen. Hier an dieser Stelle haben wir sachliche Informationen von Charpentier, die völlig unangemessen ironisch diffamierend kommentiert werden, was dann schließlich zu einem völlig überzogenen Gegenangriff führt. Na toll!

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Zunächst ein mal vielen Dank an alle die mir hier geantwortet haben. Mit so viel Expertise hatte ich nicht gerechnet.

Zum obigen Zitat, genau das ist auch mein Punkt gewesen. Für den Habdwerker müsste die Sache ebenfalls erledigt gewesen sein, wenn er nach 15 Jahren nichts unternahm und neben dem eigentlichen Auftrag auch keine sonstigen Forderungen/Aufträge zu meinem Namen in ihrer Datenbank existieren. Welcher Unternehmer handelt so?

Leider verstehe ich auch, dass der endgültige Beweis in diesem Fall nicht erbracht werden kann. Das heisst der juristische Weg ist mit einem Risiko verbunden. Mich würde nun interessieren, wie hoch das Risiko mit den bisher genannten Informationen ausfällt, denn ob ich weitere Infos liefern kann, weiss ich erst, wenn ich alle meine Unterlagen inklusive der Gerichtsakten überprüft habe.