Einmal Muslim - immer Muslim?

Hallo, liebe Leute, ich habe kürzlich erfahren, dass man aus dem Islam nicht austreten kann. Gibt es trotzdem Austrittsmöglichkeiten aus der Einbahnstraße Islam? Wird man aus der Gemeinschaft vielleicht ausgeschlossen, wenn man Schweinefleisch isst?
Danke im Vorraus für eure Antworten!
LG, FJ W

Was heißt man kann nicht austreten? Habe mir von türkischen Bekannten erklären lassen, jedes Kind das auf die Welt kommt ist erstmal Moslem in deren Glauben bis es getauft wird o.ä.
Außerdem kenne ich viele Moslems die Schwein essen und auch Alkohol trinken. 
Ich weiß natürlich nicht mit welchem Hintergrund du diese Frage stellst. Es gibt in jeder Religion extreme Gruppierungen. Aber theoretisch kann du selbstverständlich die Religion haben die du möchtest.

Servus

Hallo, liebe Leute, ich habe kürzlich erfahren, dass man aus
dem Islam nicht austreten kann. Gibt es trotzdem
Austrittsmöglichkeiten aus der Einbahnstraße Islam? Wird man
aus der Gemeinschaft vielleicht ausgeschlossen, wenn man
Schweinefleisch isst?
Danke im Vorraus für eure Antworten!

Zum Einstieg: http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam

Ich denke damit solltest du deine Frage beantworten können.

LG, FJ W

Lg,
Penegrin

Hallo,

viele Religionsgemeinschaften schätzen es nicht (freundlicher Ausdruck), wenn ein Mitglied sich „abwendet“.

Hier ein Link „zur katholischen Kirche“:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt#Katholi…

Zur Ernährung:

Auch im Judentum gibt es sehr weitreichende Vorschriften bezüglich der Ernährung.

Grüße

fribbe

Hallo,

…ich habe kürzlich erfahren, dass man aus dem Islam nicht austreten kann.

hierzu wurde dir ja schon ausreichend Information gegeben.
Von dir wurde erfragt, welche Intention hinter deiner Frage steht. Dies würde mich auch
interessieren.
Ergänzend möchte ich noch dazu sagen, daß man aus der „Christentum“ auch nicht
austreten kann.Der „Eintritt“ beginnt aber nicht mit der Geburt, sondern mit der Taufe auf
Jesus Christus. („Wiedergeburt“, Neugeburt)

Im Judentum (soweit ich weiß) ist man „Jude“ unter bestimmten Bedingungen der
Abstammung (lies mal bei WIKI nach) als „natürlicher“ Zugehöriger zum Volk Gottes.
Diese Zugehörigkeit wird bei männlichen Juden durch die Beschneidung „besiegelt“.
Man kann auch Jude werden, wenn man nicht die o.g. Voraussetzung mitbringt.
Ob dann wieder ein „Austritt“ möglich ist könnten andere hier beantworten und auch ob
und unter welchen Bedingungen (alle) Juden aus der „Gemeinschaft des Volkes Gottes“
austreten oder gar ausgestoßen werden können.

Gruß Viktor

Servus
Grundsätzlich kannst du immer von einer Religion in eine andere wechseln, also konvertieren. Einige Religionen sind da völlig tolerant, andere meinen, Stress machen zu müssen. Das muss einen aber nicht abhalten. Man kann natürlich auch einfach so austreten - also keiner speziellen Religionsgemeinschaft mehr anhören.
Gruß,
Branden

Hi.

Ergänzend möchte ich noch dazu sagen, daß man aus der
„Christentum“ auch nicht
austreten kann.Der „Eintritt“ beginnt aber nicht mit der
Geburt, sondern mit der Taufe auf
Jesus Christus. („Wiedergeburt“, Neugeburt)

Was man nicht alles hochinteressantes von dir erfahren kann.
Hurra, ich bin ja demnach immer noch brave Christ, ich war sogar in Rom und öffentlich wirksam getauft, allerdings auf Befehl der damaligen kommunistischen Regierung
Wiztbold:smile:))

Gruß Viktor

Balázs

Nicht nur Streß. Im Islam steht darauf die Todesstrafe. In vielen Ländern wird diese auch umgesetzt.

Lieber Scotty

…Im Islam steht darauf die Todesstrafe.

Warum ist die Ausübung dieses Glaubens dann in Deutschland erlaubt? Ich dachte immer, hierzulande sei die Todesstrafe verboten? Und dann tolerieren wir einen eingetragenen Verein, der genau diese Strafe fordert?
Viele Grüße
Voltaire

Voltaire und die Gedankenfreiheit
Servus,

jemandem den Tod zu wünschen, ist zum guten Glück nicht verboten. Einen Abtrünnigen in so einem Fall zu töten, aber schon. Da kann kein Verein etwas dafür oder dagegen machen.

Es gibt noch eine Menge anderer Vereine, die sich diese oder jene Verfassungsänderung wünschten - es gibt keinen Anlass, diese deswegen nicht zu dulden.

Übrigens: Falls Du gleich noch mit der Leitkuh-l’tour nachlegst: Auch im Christentum wiegt Apostasie gleich schwer wie Mord. In einem christlichen Staatswesen stünde darauf demnach lebenslängliche Freiheitsstrafe. Wie Du siehst, ist es den Christen nicht gelungen, das im deutschen Strafrecht umzusetzen, obwohl sie schon eine ganze Weile in D geduldet werden.

Schöne Grüße

MM

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Übrigens: Falls Du gleich noch mit der Leitkuh-l’tour
nachlegst: Auch im Christentum wiegt Apostasie gleich schwer
wie Mord. In einem christlichen Staatswesen stünde darauf
demnach lebenslängliche Freiheitsstrafe. Wie Du siehst, ist es
den Christen nicht gelungen, das im deutschen Strafrecht
umzusetzen, obwohl sie schon eine ganze Weile in D geduldet
werden.

Da wird aber stark auf theoretischer Ebene argumentiert. Wir leben heute im Zeitalter der Aufklärung und noch nie war es so leicht, an Informationen zu kommen. In den christlichen Gesellschaften überwiegt vor diesem Hintergrund eine aufgeklärte Sichtweise. In einem islamischen Land, in dem offenbar auch genug Geld vorhanden ist und daher die immer wieder vorgeschobenen sozialen Gründe ausscheiden, wurde jüngst jemand verurteilt, weil er Muslime, Christen, Juden und Atheisten als gleichwer… bezeichnet haben soll. Ein Einzelfall? Bei der aktuellen Situation von Christen in vielen islamischen Ländern würde ich das nicht sagen.

Die Sache mit der Aufklärung
Servus,

Wir leben heute im Zeitalter der Aufklärung

wir haben beide noch einen Rest dieses Zeitalters erlebt - das aktuelle Jahrtausend noch dazu zu rechnen, halte ich für ziemlich heroisch.

Aufklärung ist nichts, was man irgendwann ein für allemal erreicht hat und dann irgendwie von selber da ist.

Schöne Grüße

MM

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Auch im Christentum wiegt Apostasie gleich schwer
wie Mord.

Wäre es wohl möglich, dafür einen Beleg zu bekommen?

Martinus

Hallo Voltaire,

…Im Islam steht darauf die Todesstrafe.

Warum ist die Ausübung dieses Glaubens dann in Deutschland
erlaubt?

weil in Deutschland die Religionsfreiheit grundgesetzlich garantiert ist (Art. 4 GG). Und das ist gu so.

Ich dachte immer, hierzulande sei die Todesstrafe
verboten?

Nein. Sie ist durch Art. 102 GG abgeschafft - was durchaus (mit 2/3 - Mehrheit) auch wieder geändert werden kann. Wäre sie verboten, dann wäre z.B. Art. 21 Abs. 1 der hessischen Landesverfassung, der die Todesstrafe explizit vorsieht, illegal. Ist er aber nicht - in diesem Fall bricht lediglich Bundesrecht Landesrecht.

Und dann tolerieren wir einen eingetragenen Verein,
der genau diese Strafe fordert?

Von welchem „Verein“ redest Du? Es gibt in Deutschland sehr viele islamische Vereine - und die wenigsten davon fordern „genau diese Strafe“. Wichtigste und unverzichtbare Voraussetzung für die Bestrafung von Apostasie durch Hinrichtung ist nämlich eine Scharia-konforme staatliche Ordnung. Der Versuch, eine solche staatliche Ordnung durchzusetzen, ist in Deutschland hingegen tatsächlich illegal, da diese nicht mit der durch das Grundgesetz garantierten freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist. Vereinigungen, deren Tätigkeit sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet (die also z.B. einen Vorrang der Scharia durchsetzen wollen) sind gem. Art. 9 Abs. 2 GG verboten.

Dass die Illegalität einer solchen Vereinigung in einem Rechtsstaat erst einmal gerichtlich festgestellt werden muss, sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Entscheidend für solch eine Feststellung sind konkret nachweisbare, strafrechtlich bewehrte Taten und nicht religiöse oder politische Ansichten. Die Gedanken sind frei, heisst es so schön - niemand kann sie erraten und schon gar nicht verbieten. Es ist hierzulande ja auch nicht verboten, Nazi, Rassist oder islamophob zu sein - oder einfach ein Idiot.

Offen gesagt halte ich selbsternannte Verteidiger ‚westlicher‘ Grundwerte, die so argumentieren wie Du, für ganz erheblich bedenklicher in Hinsicht auf den Schutz dieser Grundwerte als die paar islamistischen Spinner hierzulande.

Eine kurze Einführung in die Thematik Scharia und Apostasie gibt diese Arbeit von Prof. Dr. Christine Schirrmacher: www.islaminstitut.de/uploads/media/Abfall.pdf.

Money Quotes:

zu den koranischen Grundagen:
„Und wenn sie sich abwenden, dann greift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch niemand von ihnen zum Freund oder Helfer!“ (4,89). […] Sure 16,106 spricht von Gottes „Zorn“ und seiner „gewaltigen Strafe“, die ein Apostat zu erwarten hat. Sure 2,217 warnt eindringlich davor, Muslime zum Glaubensabfall zu verführen, denn dieses Vergehen „wiegt schwerer als Töten“. Sure 3,86-91 bezeichnet als „Lohn“ der Abtrünnigen, dass der Fluch Gottes, der Menschen und der Engel auf ihnen liegt (9,68) und dass es keine Möglichkeit des Freikaufs, der Fürsprache und der Hilfe für die Verfluchten gibt. Auch Gott wird den Abgefallenen unter gar keinen Umständen vergeben (4,137), denn sie sind Ungläubige und Insassen des Höllenfeuers. Dennoch nennt der Koran außer der Strafe im Jenseits kein konkretes Strafmaß für das Diesseits und auch kein Strafverfahren.

zu den einschlägigen Hadithen:
„Wer seine Religion wechselt, den tötet“, und „Wer sich von euch trennt (oder von euch abfällt), der soll sterben“. Darüberhinaus existieren Traditionen, nach denen Muhammad nach der Einnahme seiner Vaterstadt Mekka zum Ende seines Lebens zwei Apostaten, die einen Muslim getötet hatten, sowie einen weiteren Apostaten, gegen den nichts strafbares vorlag, umbrachte.

zur Scharia-Praxis:
Heute besteht unter den vier sunnitischen sowie der schiitischen Rechtsschule Einigkeit darüber, dass Apostasie, Gotteslästerung, die Verspottung Muhammads und der Engel mit dem Tod zu bestrafen seien – was in der Praxis jedoch kaum durch ein Gerichtsverfahren zur Ausführung kommt. Die drei sunnitischen Rechtsschulen der Schafiiten, Malikiten und Hanbaliten halten Frauen wie Männer gleichermaßen für schuldfähig, während die Hanafiten die Todesstrafe nur für Männer vorsehen. Sie und die Schiiten treten in Analogie zu Sure 24,2 und 4,15 für die Umstimmung der abgefallenen Frau durch Schläge ein (alle drei Tage oder auch täglich) oder fordern Gefängnis, bzw. den Verkauf der Abgefallenen in die Sklaverei.
[…]
Obwohl einerseits die Scharia für jeden Apostaten eindeutig die Todesstrafe fordert, wird sie in der Praxis gerichtlich eher selten angeordnet; in Saudi-Arabien jedoch, im Iran, Pakistan, Jemen, Sudan, Katar, Mauretanien und Afghanistan kann das durchaus der Fall sein. In allen anderen islamischen Ländern hat der Konvertit in der Praxis weniger mit einer gerichtlichen Verurteilung als mit etlichen gesellschaftlichen Konsequenzen zu rechnen.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Wir leben heute im Zeitalter der Aufklärung

wir haben beide noch einen Rest dieses Zeitalters erlebt - das
aktuelle Jahrtausend noch dazu zu rechnen, halte ich für
ziemlich heroisch.

Aufklärung ist nichts, was man irgendwann ein für allemal
erreicht hat und dann irgendwie von selber da ist.

Das habe ich auch nicht bezweifelt. Wir Hamburger haben es sogar am Rathaus stehen: Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

Das Argument war, dass einem heutzutage viele Informationen offen stehen. Fanatisch einer Religion nachzuhängen, weil man es nicht besser weiß, ist als Ausrede nicht mehr zeitgemäß.

Zwischen Islam und Christentum bestehen aber - und war der Kern der Antwort auf deinen Beitrag, in dem du die Religionen quasi gleichgesetzt hast - deutliche Unterschiede in der Dimension der (fehlenden) Aufklärung. Abdel-Samad stellt die Reformfähigkeit des Islam sogar insgesamt in Zweifel. Jedoch wird man den Koran nicht verbieten oder umschreiben können. Es besteht aber eine Spanne, ob man ihn wortwörtlich auslegt oder eher als zeithistorische Überlieferung betrachtet.

Du hast Recht, die Aufklärung ist kein Selbstgänger. Der zunehmende Religionismus ist deutlich spürbar - auch bei uns. Du selbst hast aber in diesem Strang geschrieben:

[…] jemandem den Tod zu wünschen, ist zum guten Glück nicht verboten. Einen Abtrünnigen in so einem Fall [gemeint ist die Abkehr vom Glauben] zu töten, aber schon. Da kann kein Verein etwas dafür oder dagegen machen.

Was macht dich da so sicher?

Hi.

[…] jemandem den Tod zu wünschen, ist zum guten Glück nicht
verboten. Einen Abtrünnigen in so einem Fall [gemeint ist die
Abkehr vom Glauben] zu töten, aber schon. Da kann kein Verein
etwas dafür oder dagegen machen.

Was macht dich da so sicher?

Die Erfahrung.
Sollte es so weit kommen was schätzt/denkst du wie lange noch so ein Verein physisch existieren wird?

Balázs

Link und Ergänzung
Hallo Ralf

aus irgendeinem Grund funktionierte dein Link zu der Schirrmacher-Publikation nicht. Ich hab ihn nochmal neu gemacht:

Schirrmacher: Der Abfall vom Islam – Schariabestimmu…

Aus diesen Gründen und Hintergründen, die die Bonner Islamwissenschaftlerin hier nochmal umfassend erklärt hat, halte ich auch bezüglich der aktuellen Fälle im Sudan (→ Mariam Ishak) und in Saudi Arabien (→ Raif Badawi) die Formulierungen diverser Menschrechtsvertretungen und Petitionsorganisationen für erheblich unbedacht, wenn nicht sogar naiv.

Denn angesichts der untergeordneten Stellung der Menschenrechtskonventionen zur Scharia, insbesondere wo die Scharia in die staatliche Rechtsprechung integriert ist, kann ja der Vorwurf der Menschenrechtsverletzung - horribile dictu - kein valides Argument sein.

Von Schirrmacher zur Scharia auch dies: Einführung.

Gruß
Metapher

Lieber Aprilfisch

jemandem den Tod zu wünschen, ist zum guten Glück nicht
verboten. Einen Abtrünnigen in so einem Fall zu töten, aber
schon. Da kann kein Verein etwas dafür oder dagegen machen.

Um es gleich vorwegzunehmen. Ich stimme dir zu.
Mein Posting war ironisch gemeint; im Netz fehlt allerdings die Betonung, daher kam das falsch rüber. Mein Fehler.

Es gibt noch eine Menge anderer Vereine, die sich diese oder
jene Verfassungsänderung wünschten - es gibt keinen Anlass,
diese deswegen nicht zu dulden.

Klar gibt’s die: Hells Angels, NPD, Salafisten usw. Natürlich dulden wir die. Wobei dulden genau das richtige Wort ist.

Übrigens: Falls Du gleich noch mit der Leitkuh-l’tour
nachlegst: Auch im Christentum wiegt Apostasie gleich schwer
wie Mord. In einem christlichen Staatswesen stünde darauf
demnach lebenslängliche Freiheitsstrafe. Wie Du siehst, ist es
den Christen nicht gelungen, das im deutschen Strafrecht
umzusetzen, obwohl sie schon eine ganze Weile in D geduldet
werden.

Einen Stern kriegst du für „Leitkuh-l’tour“.

Das Christentum hat die Aufklärung hinter sich. Damit verliert es in jedem Jahrhundert an Einfluss und damit Macht. Es gab Zeiten, da war das Christentum eine Art Staatsreligion und hatte durchaus Anteil am Justizwesen.
Die Zeiten, in denen Apostasie „gleich schwer wie Mord“ angesehen wurde, sind vorbei.
Hierzulande.
Viele Grüße
Voltaire

Hallo Martinus,

Auch im Christentum wiegt Apostasie gleich schwer
wie Mord.

Wäre es wohl möglich, dafür einen Beleg zu bekommen?

diese Forderung ist „unsinnig“ !
Hier sind einige User am Werk um zu hetzen, nicht um zu belegen oder etwas zu verstehen.
Leider lassen sich Viele (auch welche mit Wissen und Verstand) ungewollt dafür
einspannen in dem sie meinen(hoffen!) mit ihren Beiträgen solche Hetzer zu „überzeugen“
oder anderen Lesern die richtige Sicht zu vermitteln.(Leider war ich manchmal auch dabei)
Wir kennen doch dieses Spiel seit Jahren.
Wir könnten es eindämmen (wenn schon nicht verhindern) in dem wir solche Hetz-Beiträge
nicht dadurch aufwerten, indem wir sie ernsthaft hinterfragen oder „Perlen vor die Säue“
werfen.
Lassen wir doch diese Hetzer und Spinner unter sich.
Unsere Beiträge sollten sich nur denen widmen, welche echte Verständnisfragen hier
einbringen.
Gruß Viktor

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Lieber Tychiades

…Im Islam steht darauf die Todesstrafe.

Warum ist die Ausübung dieses Glaubens dann in Deutschland
erlaubt?

weil in Deutschland die Religionsfreiheit grundgesetzlich
garantiert ist (Art. 4 GG). Und das ist gut so.

Ich stimme dir zu. Durch den fehlenden Hinweis auf eine von mir ironisch gemeinte Antwort hat mein Posting seinen Zweck verfehlt. Eine Betonung der Aussprache findet im Netz nicht statt. Nur in meinen Gedanken. Dass sich mein Posting ganz anders anliest, wenn man eine andere Tonart anlegt, habe ich nicht wahrgenommen. Mein Fehler.

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass es durchaus religiöse Vereine gibt, die beim Verfassungsschutz zurecht auf dem Index stehen. Meine Bemerkung zielte auf die pauschalisierte Aussage „Im Islam steht darauf die Todesstrafe“ ab.

Ich dachte immer, hierzulande sei die Todesstrafe
verboten?

Nein. Sie ist durch Art. 102 GG abgeschafft -

bricht lediglich Bundesrecht Landesrecht.

Nun, ich bin kein Jurist und kann den - sicherlich vorhandenen - Unterschied gar nicht rechtssicher definieren. Darum geht es auch nicht. Ich wollte nicht eine Tatsache (die derzeitige Nicht-Existenz der Todesstrafe) juristisch hieb- und stichfest ausdrücken. Warum sollte ich? Der Sinn ist doch – zumindest in dieser Hinsicht klar.
Meine Bemerkung sollte ein in-Frage-stellen des Gedankens sein, hinzunehmen, dass wir einen Verein dulden, der seinen Mitgliedern mit dem Tode droht, sobald diese aus eben diesem Verein austreten.

Und dann tolerieren wir einen eingetragenen Verein,
der genau diese Strafe fordert?

Von welchem „Verein“ redest Du? Es gibt in Deutschland sehr
viele islamische Vereine - und die wenigsten davon fordern
„genau diese Strafe“.

sind gem. Art. 9 Abs. 2 GG
verboten.

Von welchem Verein ich rede? Von den Kirchen.

Dass die Illegalität einer solchen Vereinigung in einem
Rechtsstaat erst einmal gerichtlich festgestellt werden muss,
sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Entscheidend für
solch eine Feststellung sind konkret nachweisbare,
strafrechtlich bewehrte Taten und nicht religiöse oder
politische Ansichten. Die Gedanken sind frei, heisst es so
schön - niemand kann sie erraten und schon gar nicht
verbieten. Es ist hierzulande ja auch nicht verboten, Nazi,
Rassist oder islamophob zu sein - oder einfach ein Idiot.

Stimme dir zu. Stand nicht zur Debatte; aber ich stimme dir zu.

Offen gesagt halte ich selbsternannte Verteidiger ‚westlicher‘
Grundwerte, die so argumentieren wie Du, für ganz erheblich
bedenklicher in Hinsicht auf den Schutz dieser Grundwerte als
die paar islamistischen Spinner hierzulande.

Das ist eine bedenkliche Antwort. Aus so ein paar kurzen Zeilen so einen Frontalangriff zu starten, finde ich bedenklich.
Dies ist zum wesentlichen Teil meinem ungeschickten Posting zu verdanken. Bedenklich bleibt dieser Teil deiner Reaktion trotzdem.

Eine kurze Einführung in die Thematik Scharia und Apostasie

Verkauf der Abgefallenen in die Sklaverei.
[…]
Obwohl einerseits die Scharia für jeden Apostaten eindeutig
die Todesstrafe fordert, wird sie in der Praxis gerichtlich
eher selten angeordnet; in Saudi-Arabien jedoch, im Iran,
Pakistan, Jemen, Sudan, Katar, Mauretanien und Afghanistan
kann das durchaus der Fall sein. In allen anderen islamischen
Ländern hat der Konvertit in der Praxis weniger mit einer
gerichtlichen Verurteilung als mit etlichen gesellschaftlichen
Konsequenzen zu rechnen.

Was immer noch schlimm ist.
Viele Grüße
Voltaire

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