Hi.
Ich habe eine Frage zum Einordnen bei einer Stausituation auf einer Landstraße.
Gleich 2 Dinge vorweg:
Es geht mir hier NICHT darum, ob oder wie (aus Sicht des im Stau Fahrenden) das Einfädeln ermöglicht werd soll/darf/kann/muss.
Und mir ist auch klar, dass man sich nach Möglichkeit weit vorne einfädeln soll, um größeren Rückstau zu verhindern. (Letzteres spielt allerdings bei meiner beschriebenen Situation keine Rolle, weil hinter mir nur 1 weiteres Auto war. )
Situation:
Ich komme per Rechts-Abbiegerspur auf eine einspurige Landstraße. Diese Abbiegerspur ist lang ausgezogen und verläuft ca. 50m parallel zur Landstraße, ähnlich einem Beschleunigungsstreifen auf einer Autobahn.
Auf der Landstraße herrscht Stau. Auf meiner Abbiegerspur ist nur 1 Fahrzeug hinter mir, also kein Stau.
Weil in der Stauspur ein LKW eine ziemlich große Lücke vor sich lässt, schlüpfe ich dort hinein, fahre also nicht bis zum Ende der Abbiegespur. Kein Problem, auch für den LKW nicht.
Jetzt das Spannende.
Der PKW, der hinter mir auf der Abbiegespur war, hat Platz, um selbst die Abbiegespur weiter durchzufahren und sich vorne einzufädeln (!). Dieser PKW ist zufällig ein Polizei-Wagen. Er hält neben mir an, hupt, bedeutet mir, das Fenster herunterzukurbeln. Der Polizist herrscht mich an, ich wäre verpflichtet die Spur bis zum Ende zu befahren. Ich widerspreche und sage, ich wäre dazu nicht verpflichtet. Es geht ein Wortwechsel hin und her. Und weil in meiner (Stau-)Spur der Verkehr inzwischen sich leicht weiterbewegt, fahre ich (im Stau bewegend) einige Meter weiter. Schließlich will ich mich ja nicht schuldig machen, meine Spur zu blockieren. Dass ganze passiert dreimal, worauf der Polizist sichtbar ungehalten wird.
Ich bin der Meinung, dass ich in dieser Situation nicht verpflichtet bin, bis nach vorne zu fahren, weil
A) auf der Abbiegespur KEIN Stau herrscht, ich also keinen Rückstau erzeuge, zumal ich die Abbiegespur augenblicklich freigegeben habe
B) ich den LKW nicht behindert habe
C) es für die Länge des Staus letztlich egal ist, ob ich mich am Anfang oder weiter vorne einfädele.
Kurios sind 2 Dinge:
- Der Polizist hat durch sein eigenes Verhalten (= Halten neben mir) die Abbiegespur blockiert und dort für einen Stau gesorgt, denn hinter ihm kamen dann doch noch weitere Fahrzeuge.
- Durch seine Aktion mich anzuhalten hätte er meine eigene (Stau-)Spur zum Stillstand gebracht, wenn ich nicht staufahrend meterweise weitergezogen hätte.
Er hat (hätte) also unnötigerweise 2 Spuren zum Stillstand gebracht.
Letztlich fuhr der Polizist mit hochrotem Kopf auf seiner Spur (bis vorne) weiter.
MUSS ich in dieser Situation bis nach vorne fahren?
Unterm Strich ist der einzige Unterschied, wenn ich mich direkt einordne, wie ich es tat, dass ICH SELBST (!) weiter hinten im Stau stehe – also mein eigener ‚Nachteil‘! Während es für alle anderen Verkehrsteilnehmer KEINEN Nachteil bedeutet. Im Gegenteil: hätte ich mich weiter vorne eingeordnet, wären alle Fahrzeuge bis zum LKW eine Position zurückgefallen.
Mir liegt es nicht daran, mich mit der Polzei anzulegen, an in diesem Fall, sah ich mich im Recht und hätte auch eine weitere ‚Konfrontation‘ riskiert.
Was meint ihr?
Danke.
M.