Eklat im Thüringer Landtag....eine Frage dazu

In einer Eilentscheidung setzten die Verfassungsrichter dem massiv in der Kritik stehenden AfD-Alterspräsidenten klare Regeln.
Er muss das Parlament nun über eine aktualisierte Tagesordnung abstimmen lassen. Der Landtag darf zudem noch vor der Wahl der Landtagsspitze seine Geschäftsordnung ändern. Der Beschluss des Gerichts erging einstimmig.
[…]
In ihrem Beschluss gaben die Verfassungsrichter auch eine Art Regieanweisung zum Ablauf der Sitzung: Treutler muss demnach die vorläufigen Schriftführer ernennen, die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen und die von der bisherigen Landtagspräsidentin vorgelegte Tagesordnung von Mitte September zur Abstimmung stellen. Anschließend soll die Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung fortgesetzt werden. Die AfD und Treutler hatten zuvor eine andere Rechtsauffassung vertreten.

Das Gericht stellte laut Mitteilung klar, dass die Abgeordneten das Recht haben, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen. „Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig.“

Die Verfassungsrichter erklärten: „Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen - und nicht allein die stärkste Fraktion - bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht.“

Was für eine Überraschung. Als wüssten die Verfassungsrichter, was die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags vorsieht. Verrückt.

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Ja, aber, aber, das ist doch genau das, was hier und in diesem Internetz ganz frühzeitig gesagt und geschrieben wurde. Wie kann das sein? :open_mouth:

Aber so ein unabhängiges=voreingenommenes Gericht ist ja auch nichts, was dauerhaft erhalten bleiben muss. So haben ja schon die ersten afd-MdL angekündigt, die Sperrminorität dafür zu nutzen, die Bestellung der Richter nicht mehr zu verlängern. Damit konnte ja auch keiner rechnen.

:point_down:
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Die AfD-Fraktion könnte dann also auch das Verfassungsgericht anrufen?

Das könnte sie anrufen, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass das Verfassungsgericht sich mit der Frage auseinanderzusetzen hat, ob hier Verfassungsrecht verletzt wird. Wenn die Frage ansteht, ob möglicherweise ein Verstoß gegen das parlamentsinterne Binnenrecht, also die Geschäftsordnung, vorliegt, dann ist das etwas, was ein Verfassungsgericht nicht interessiert. Denn dieses ist von Gesetzes wegen gehalten, sich mit etwaigen Verfassungsverstößen zu befassen.

Welches Gericht könnte die AfD dann anrufen?

Das wäre Sache der AfD. Es wäre natürlich, wenn die AfD geltend macht, in ihren verfassungsmäßigen Rechten durch eine solche Bestellung eines unabhängigen Sitzungsleiters verletzt worden zu sein, wieder der Thüringer Verfassungsgerichtshof.

Wer wäre denn dann zuständig wenn nicht der Verfassungsgerichtshof, ich habe das unbestimmte Gefühl das niemand angenommen hat das es mal soweit kommen könnte.

aber was wäre wenn die AfD die Richterbestätigung blockiert wird dann der Verfassungsgerichtshof arbeitsunfähig, gibt es eine höhere Instanz etc.?

Das obere ist aus dem mdr <Artikel
„Das war keine Sternstunde für die Demokratie in Deutschland“ - Der Landtagsdirektor Jörg Hopfe im Interview | MDR.DE

da das irgendwie abdriftet…

sehe ich ähnlich… bekämpfe das, was dich bekämpft. Nun ist das Szenario so nicht wirklich realistisch - aber deswegen

ist dann nicht zielführend. Letztlich vollkommen aus der Luft gegriffen ist es dann auch nicht.
Als Verdachtsfall kann dann eine Aussage von einem aus der Opposition z.B. über den Umgang mit Russland als extremistisch angesehen werden.

Und da sind wir bei Cook1 Aussage: vorgefunden wurde das Verhalten, gefährlich werdende Personen oder Gruppen verbieten zu wollen.

Weder AfD noch BSW müssen sich das jetzt antun - aber gemeinsam gegen CDU und SPD… nun, da ist ja schon mal eine Schnittmenge.

Die Außendarstellung wird eh darauf hinauslaufen, dass vor allem die CDU dort als Verhinderungspartei dargestellt werden wird. (also von den ‚extremeren‘)

So funktioniert das nicht:

Vor dem Verdachtsfall kommt der Prüffall und langwierige Beobachtungen.

Das ist nicht, es er gesagt hat:

Er behauptet hier, dass es alleine vom Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz abhängt, ob eine Partei zum Verdachtsfall wird. Dem aktuellen Präsidenten Kramer hat er in einem anderen Thread bereits Amtsmissbrauch unterstellt und dabei völlig ignoriert, dass die Einstufung gerichtlich bestätigt wurde.

@Cook1 macht hier also zwei Dinge. Einerseits stellt er die AfD Thüringen als unschuldiges Opfer hin, dass völlig zu Unrecht von den Behörden und politischen Gegnern schikaniert wird. Andererseits tut er so, als würden Einzelpersonen aus parteipolitischen Gründen ihr Amt missbrauchen um der AfD zu schaden und die vorgesehen Kontrollorgane spielen da willig mit.

Die Frage

ist hier also mehr als gerechtfertigt.

Das Urteil oben zeigt eindeutig, dass dur AfD bei der ersten sich bietenden Gelegenheit die Verfassung gebrochen hat. Treutler selbst sagt übrigens ganz offen, dass das nicht nur Absicht sondern sogar Teil einer „Strategie“ war:

https://x.com/schizoswoche/status/1839726031587914141?t=K_cB9fiYebRha0_ASvL0Pg&s=19

Eindeutiger geht’s nicht.

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seufz…

ist mir hier noch nicht so begegnet - aber ich lese nun auch nicht alles. Bisher ist mir in Erinnerung, dass Cook1 darauf HINWEIST, dass die afd die eine oder andere Aktion zum Ergebnis haben wird, dass sich die afd erneut als Opfer DARZUSTELLEN kann.

auch hier: eine Frage umgedeutet zu: er weiß es schon… lese ich halt anders
für den Zusammenhang hier nochmal die Zeilen:

@Penegrin & @Cook1 : geht das noch was zu klären? Liege ich falsch?

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Ich habe oben auf die andere Diskussion verlinkt.

Ich sehe hier ehrlich gesagt keine Unklarheiten. @Cook1 tut so, als ob die Einstufung einer Partei als Verdachtsfall von der Willkür einer einzigen Person abhängig wäre. Das ist nicht nur falsch, es schürt auch Zweifel am deutschen Rechtsstaat. Also im Grunde genau die Rhetorik der AfD.

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Bei der obigen Aussage schwingen zwei Behauptungen mit:
a) Die Bestimmung „gesichert rechts-/linksextrem“ unterliegt einer gewissen Beliebigkeit des Verfassungsschutz bzw. dessen Leiters.
b) Die afd ist genaus rechtsextrem wie die Grünen und die SPD linksextrem sind.

Wie der Autor diese beiden Behauptungen gewichtet sehen will, wird er uns vermutlich verraten, aber dieser Vergleich

ist schon ungeheuerlich.

sehe das nicht als Vergleich sondern als … naja ein zu befürchtendes Zukunftsszenario.
… wie war das ab 1930 …

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Ja, das wäre der erste Teil auch gewesen, wenn nicht dieser Nachsatz gekommen wäre, der die Aussage ins Gegenteil verkehrt:

Nun lautet die Aussage nämlich "wenn ein afd-Mitglied Präsident des Landesverfassungsschutzes wird, macht er das gleiche machen wie sein Vorgänger, nämlich willkürlich eine harmlose Partei mit dem Etikett „gesichert extremistisch“ zu versehen.

Mal schauen, wie lange es dauert, bis mir erklärt wird, dass das natürlich nicht so gemeint war und es sich entweder um ein Missverständnis oder eine böswillige Fehlinterpretation handelt. So läuft es ja hier bei einigen Leuten ständig ab.

Also als eine Art Warnung vor der AfD?

Das siehst du richtig.
Was @C_Punkt stört ist vermutlich die Tatsache, dass ich den Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen nicht für parteipolitisch neutral halte.

Meine Begründung: der Mann ist Leiter einer Landesbehörde.
An so einer Position erwarte ich einen entsprechend qualifizierten Fachmann. In anderen Behörden wäre das mindestens ein erstklassiger Jurist (z.b mit Befähigung zum Richteramt).
Die vorliegende Befähigung (Ausbildung) ist Studienversuche der Jurisprudenz an drei verschiedenen Universitäten – ohne Abschluss.
Danach Studium der Sozialwissenschaften mit Abschluss.
Parteimitgliedschaft bei der SPD.
Dazu ist der Mann eingestellt als politischer Beamter. Er kann also jederzeit von seinen Vorgesetzten aus dem Amt entfernt werden.

Diese meine Skepsis wird von @C_Punkt so umgedeutet, als würde ich dem Mann Amtsmissbrauch unterstellen - was völliger Quatsch ist.
Für mich liegt die Vermutung nahe, dass hier ein Parteifreund mit (hüstel) nicht gerade strahlender Ausbildung untergebracht werden sollte und für diesen 11000 € Job mit Sicherheit recht dankbar ist. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Nein, was mich stört, steht hier:

Here we go.

Wer dabei Böses denkt, ist nicht zwingend ein Schelm. Dir wurde bereits mehrfach (und nicht nur dieser Diskussion, sondern auch in diversen anderen) erklärt, dass der Präsident nicht einfach mal so eine Partei als gesichert rechtsextrem einstuft, sondern dass da über viele Jahre ein Prozess abgelaufen ist, an dem natürlich auch viele Mitarbeiter beteiligt waren. Wer hier in den Raum stellt, da habe einer alleine aus Gründen der Parteiraison eine Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft, weiß nicht (unwahrscheinlich) oder ignoriert (sehr wahrscheinlich), dass es ja nun auch hunderte von Aussprüche und Aktivitäten gab, die über die Jahre zu der vorgenannten Einstufung führten.

Da Dir das - wie gesagt - schon mehrfach erklärt worden ist, ist es schon sehr verstörend, dass Du die - im übrigen völlig unbegründeten - Anschuldigungen gegen Herrn Kramer und die damit verbundene Verharmlosung der afd und ihrer Politiker nun schon wieder wiederholst.

Und wer dabei Böses denkt, ist auch an dieser Stelle kein Schelm, sondern hat dafür sehr gute Gründe.

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Das soll ich so geschrieben haben? Oder kommen Dir hier hier bloß wieder die linken Scheuklappen in die Quere?
Du interpretierst fröhlich vor Dich hin und nur stellst dann Deine Interpretationen als Fakt dar.

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Deine genauen Worte waren „Ausnutzung seiner amtlichen Stellung“. Wie genau soll man das anders verstehen?

In „guter“ Tradition der Bonner Republik in den 50er 60er und 70er Jahren: „Zufall wird mit CV“ geschrieben.

Wer kennt ihn nicht, den kurzen Dienstweg auf dem Korridor, am Kopierer, in der Kaffeestube - oder eben eine Mitgliedschaft in einer Partei oder einer Studentenvereinigung.

Das ist natürlich völlig abwegig bei den Grünen und bei der SPD ja sowieso. (Ironie)

Das ist nun mal so und das wird auch weiter so bleiben, selbst oder gerade wenn die andere Seite an die Macht käme.

Das Kasperltheater hätte man sich sparen können, hast Du doch selber ziemlich am Anfang der Diskussion geschrieben und ich stimme Dir da völlig zu.
Ihren Ministerpräsidenten hätte die SPD sowieso erhalten. Weshalb also ein Riesenrad drehen? Wegen dem eigenen verletzten Ego durch die verlorene Wahl? Dafür einen neuen Zulauf bei AFD und wahrscheinlich auch BSW verursachen?
Wenn das mich hier im Westen schon noch ankotzt, wie wird das dann erst drüben in Thüringen oder Sachsen wahrgenommen?

Als Alt–Parteien Kartell und die CDU als Helfershelfer von SPD und Grünen.

Das ist Sandkastenniveau

Ich nehme zur Kenntnis, dass du von deiner damaligen Aussage nichts mehr wissen möchtest und nicht mal den Versuch unternimmst, sie zu erklären.

Ist mir ziemlich wurscht was Du Dir so zusammen fantasierst, wenn Du etwas nicht verstehst.

Die Unterstellung „Ausnutzung seiner amtlichen Stellung“ ist unmissverständlich. Aber wie üblich hast du natürlich alles gaaanz anders gemeint.

Aber kehren wir doch zum Thema zurück. Was sagst du zur Entscheidung des Verfassungsgerichts? Vermutlich war alles, was du gestern hier von dir gegeben hast, ebenfalls gar nicht so gemeint, oder?