Eklat im Thüringer Landtag....eine Frage dazu

Lustige Reaktion auf eine konkrete Frage, die wiederum eine Reaktion auf eine ziemlich konkrete unterschwellige Anschuldigung war.

Mir geht es ausschließlich um den Fall Kramer,.
Wenn ein völlig inkompetenter Sozialwissenschaftler und abgebrochener Student der Jurisprudenz den Posten als Leiter des Verfassungsschutzes (Eignungsvoraussetzung: Richterbefähigung) zugeschanzt bekommt, vermute ich dahinter bestimmte Absichten.
Und wenn dann solche Geschichten auftauchen könnten diese durchaus eine Erklärung für diese ungewöhnliche Wohltat (ca. 11.000 € im Monat) sein.

Worauf stützt sich die Behauptung, der Mann sei ein völlig inkompetenter Sozialwissenschaftler?

Wieder falsch. Im Gesetz steht „soll“ nicht „muss“. Plapper doch nicht jeden Rotz nach, der in den rechten Postillen steht, die Du anscheinend bevorzugst.

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Starkes Argument.
„Wieso isst du die Pizza aus der Mülltonne nicht? Du isst doch sonst auch Pizza!“

Und nein, Kramer ist nicht alleine für die Bewertung der Thüringer AfD verantwortlich:
Entscheidung des OVG bewertet Thüringer AfD klar als verfassungsfeindlich

Denn anders als das erstinstanzliche Verwaltungsgericht Gera sieht das OVG gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung des Thüringer AfD-Landesverbands. „Damit haben wir erstmals eine Thüringer Rechtsprechung, die die Thüringer AfD als verfassungsfeindlich brandmarkt“, sagte Innenminister Georg Maier. Grundlage dafür waren umfangreiche Bewertungen des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz (AfV), dessen Arbeit das OVG damit auch bestätigt hat.

Laut OVG werden beim AfD-Landesverband „deutlich völkisch-ideologische Motive sichtbar, die dem Grundgesetz fremd“ seien. Ebenso würden der von der Partei angestrebte „Ethnopluralismus“ sowie die Darstellung des Islam als Gesamtbedrohung sowie die vermeintlich ums sich greifende Veränderung des „Staatsvolkes“ auf eine Grundeinstellung der AfD hinweisen, die „mit wesentlichen Verfassungsgrundsätzen der Menschenwürde, Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und dem Demokratieprinzip nicht mehr vereinbar“ seien.

Wie kann man bitte so etwas verteidigen?

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Es geht doch nicht um die Sache. Geht es praktisch nie. Die afd hat nicht die eigentliche Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ angegriffen, sondern Nebenaspekte. Vosgerau hat den Artikel von Correctiv nicht inhaltlich angegriffen, sondern nur Nebenaspekte (und Strohmänner).

Es geht immer nur darum, durch Gefechte auf Nebenkriegsschauplätzen vom eigentlichen Thema abzulenken und die Glaubwürdigkeit der Berichte bzw. deren Autoren anzugreifen. Als wäre die afd weniger rechtsextrem, nur weil Herr Krämer nicht über die Befähigung zum Richteramt verfügt. Bei den Spitzenpolitikern der afd ist alles natürlich Strategie und Absicht, aber warum sich „normale Menschen“ davon beeinflussen bzw. vereinnahmen lassen, ist mir ein Rätsel.

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Um diese „normalen Menschen“ geht’s mir eben. So ein Verhalten ist doch eigentlich nur durch Dummheit oder Überzeugung zu erklären.

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Wie eine Wahlentscheidung pro afd.

Aber betonen nicht gerade diese Leute, keine AfD Wähler zu sein? :thinking:

Mensch, Du darfst doch die Taktik die Du hier seit Jahrzehnten nutzt nicht so öffentlich ausplaudern…

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Dunkel ist der Rede Sinn. Wenn Du Dich auf die Unterhaltungen zwischen uns beiden beziehst, kann man dazu eigentlich nur sagen, dass Du es gerade eben wieder geschafft hast, aus einer einfachen Frage zur Entwicklung der Immobilienpreise eine Grundsatzdebatte über Gebäudesanierung, Lebensdauer einer Wärmepumpe und die Reallohnentwicklung zu machen, die von Deiner Seite wieder einmal faktenflexibel und vor allem sehr meinungsbasiert geführt wird.

Gab es eigentlich überhaupt mal eine von Dir losgetretene Unterhaltung, bei der es a) am Ende um das gleiche Thema wie am Anfang ging und b) irgendjemanden gab, der Deiner Meinung war?

Die Thüringer AfD, die bitte nichts mit Rechtsextremismus zu tun haben will, wählt mit Björn Höcke einen Vorsitzenden, der nicht nur als Faschist und Nazi bezeichnet werden darf, sondern der auch gerne Wahlkampf mit Naziparolen macht.

Wie viel hiervon muss eigentlich stimmen, das es eines Landesvorsitzenden vollkommen unwürdig ist? :thinking:

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Womit wir eine weitere, vielleicht die wichtigste Strategie aller rechtpopulistischen, rechtsradikalen oder sonstwie demokratiefeindlichen Menschen hätten, die @Desperado hier dankenswerter Weise in Reinform vorführt:

Einfach das, wofür man selber kritisiert wird, eins-zu-eins dem Kritiker vorwerfen.
Macht null Sinn, ist eigentlich nur Unsinn, vernebelt aber ganz schnell die Debatte.

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So unbegründet, dass dem Herrn Kramer vom Verwaltungsgericht in Thüringen per Urteil bestätigt wurde, dass die öffentliche Bekanntgabe einer behördeninternen Einstufung (gesichert rechtsextrem), die durch ihn öffentlich gemacht wurde, rechtswidrig war.
Was das betrifft sagt die KI folgendes:

"Das Urteil des Verwaltungsgerichts Thüringen bezüglich des Landesverfassungsschutzes und seines Präsidenten Stephan Kramer hat in den letzten Wochen für Aufsehen gesorgt. Hier sind einige wichtige Punkte zu diesem Thema:

Untersuchungsausschuss: Die Thüringer AfD-Fraktion plant, einen Untersuchungsausschuss zum Landesverfassungsschutz und zu Stephan Kramer zu beantragen. Dies wurde am 13. Dezember 2024 angekündigt.
Kritik an Kramer: Es gibt erhebliche Bedenken hinsichtlich der Arbeit von Kramer, insbesondere im Hinblick auf seine Amtsführung und die Berichterstattung des Verfassungsschutzes.
Rechtslage: In einem früheren Verfahren wurde festgestellt, dass der Verfassungsschutzbericht des Freistaats Thüringen in bestimmten Punkten nicht rechtmäßig war. Das Gericht ließ jedoch keine Berufung zu, was bedeutet, dass die Entscheidung vorerst rechtskräftig ist.
Öffentliche Diskussion: Die Situation hat eine breite öffentliche Diskussion über die Rolle und die Transparenz des Verfassungsschutzes in Thüringen ausgelöst."

Meine Einstellung dazu: der Verfassungsschutz hat dafür zu sorgen, dass die Verfassung parteipolitisch neutral geschützt wird und nicht selber im Interesse einer bestimmten Richtung (links-grün) Konkurrenzparteien, die demokratisch gewählt wurden und bis jetzt nicht vom Verfassungsgericht Deutschland verboten wurden, zu verleumden.

Dumme Fanatiker arbeiten praktisch immer der Gegenseite in die Hände. Das wird man spätestens nach dem 23. Februar feststellen und das Gejammer wird groß sein.

Meine noch nicht gerichtsfeste Meinung: da sorgt ein unfähiger aber parteipolitisch (links–grün) nützlicher Landesverfassungsschutzleiter und sein SPD Landesinnenminister dafür, dass das Vertrauen der Bürger in die parteipolitische Neutralität einer sensiblen Behörde massiv gestört wird.

Natürlich gibt es auch Menschen im Land die der Meinung sind, dass für die „Guten“ alles das erlaubt ist, was man der Gegenseite vorwirft.
Das funktioniert aber nur eine bestimmte Zeit, irgendwann mal ist es dann überreizt.

a) Gibt es dazu eine Quelle?
b) Kann es sein, dass es da nur um die Wiedergabe der behördeninternen Einstufung ging und nicht um die spätere Veröffentlichung des endgültigen Berichtes?
c) Die afd hat die Einstufung nie gerichtlich angegriffen.
d)Was hat das mit dem ursprünglich zitierten Artikel zu tun?

Zur Verleumdung gehört, dass die Aussagen wider besseren Wissens getätigt wurden. Das ist hier nicht der Fall. Weiterhin hat die afd in Thüringen die Einstufung als gesichert rechtsextrem nie gerichtlich angegriffen. So unbegründet kann die Einstufung also nicht sein.

Ich hatte Dich bereits gefragt, wie Du darauf kommst, dass Herr Krämer ein unfähiger Sozialwissenschaftler ist. Ich kann die Frage auch gerne dahingehend erweitern, dass mich interessiert, wie Du den Vorwurf der generellen Unfähigkeit begründest - außer halt dadurch, dass seine Behörde zu einer Einstufung der afd gekommen ist, die Du anscheinend für unbegründeter hältst als die afd selber.

Der Mann ist in der SPD. Von grün keine Spur.

Tatsächlich wird das Vertrauen in Staat und Behörden nur durch das gestört, was die afd und auch Du betreiben, nämlich die Personen und Behörden zu diskreditieren, um davon abzulenken, dass die eigentliche Einstufung unbestritten bleibt. Was natürlich nur den Grund haben kann, dass man weiß, dass die Einstufung bzw. die zugrunde liegenden Sachverhalte gar nicht erfolgreich angegriffen werden können.

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Wahrscheinlich meint er das hier:

Das ist halt schon wieder drei Jahre her und es ging damals um die Einstufung als ‚Prüffall‘ und nicht ‚gesichert rechtsextrem‘. Aber vielleicht überrascht er uns ja mal mit Belegen für seine Behauptungen…

Aha. Wie ätzend. Da lag ich mit meiner Vermutung

schon ganz richtig und dann war das hier

wieder so ein „Flood the zone with shit“-Fall, in der puren Hoffnung, dass am Verfassungsschutz TH und an Kramer irgendetwas hängenbleibt.

Wieder mal die linksgrünen Scheuklappen.

Der Tatbestand war die „öffentliche Bekanntgabe“ nicht der Grad der Einstufung.

Inzwischen verlautet aus dem Mitarbeiterkreis des Landesverfassungsschutzes Thüringen, dass Kramer offensichtlich ein 30-seitiges behördeninternes Gegengutachten zu der Einstufung hat verschwinden lassen.

Interessant ist auf jeden Fall, dass in der Behörde die Leitung für das wichtige Referat zum linken und rechten Extremismus seit drei Jahren unbesetzt ist. Es handelt sich um eine sehr gut besoldete Stelle. Normalerweise stehen da Bewerber Schlange, hier nicht!
Wollte sich da ein Behördenleiter freie Hand verschaffen?

Es ist und bleibt spannend, natürlich aber nur, wenn man unvoreingenommen an die Sache ran geht.
Wer aus Glaubensgründen schon vorher im Besitz der allein selig machenden Wahrheit ist, dem ist das natürlich nur ärgerlich. Immer nach dem Motto: „Was soll man da prüfen, wir sind doch die Guten!“
Solche Sprüche kenne ich noch aus den 60er Jahren, da hat der Verfassungsschutz der CDU/CSU zugearbeitet.
Die Verfassung existiert um Bürger vor Übergriffen des Staates zu schützen, mal sind das die Rechten, mal die Linken.
Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass ein dubioser Behördenleiter hier nicht sein eigenes Politik-/Ideologie-Süppchen kocht.

Hast du dich also tatsächlich auf das Urteil von 2021 bezogen? Wenn ja, wieso lügst du so unverschämt über die Umstände?

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Lustig finde ich ja, dass sich die Leute, die andere als „links-grün“ bezeichnen, einerseits die ersten sind, die sich beschweren, wenn man ihre politische Ausrichtung mit eindeutigen Begriffen bezeichnet, und andererseits ernsthaft glauben, dass ein Begriff, der eine zukunftsorientierte und soziale Politik bezeichnet, die Umwelt und Klima schützen will, ernsthaft so eine Art Beleidigung sein kann.

Eine Kombination aus beidem. „Prüffall“ ist nun einmal keine Einstufung, über die die Öffentlichkeit zu unterrichten ist. Es ist vor Beobachtungs-/Verdachtsfall und gesichert rechtsextrem die harmloseste Stufe. Gegen die Veröffentlichung dieser harmlosesten Einstufung hat sich die afd zur Wehr gesetzt, aber nicht gegen die Einstufung als Prüffall und auch nicht gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem. Es geht also nur um juristische Winkelzüge, um dann der Öffentlichkeit und seinen Anhängern vorgaukeln zu können, man habe sich erfolgreich gegen „den Staat“ zur Wehr gesetzt, während man gegen die Einstufung als echte Nazipartei durch den gleichen Staat überhaupt nicht vorgeht - mangels Erfolgsaussichten, offensichtlich (denn sonst hätte man es ja versucht).##

Und das stellt man sicher, indem man sich zum Affen macht, indem man wieder einmal jahrealte Vorwürfe aufkocht und diese durch die einschlägigen rechtsextremen Pseudomedien verbreiten lässt, die sich gegenseitig zitieren und glauben, dass es sich dann um seriösen Journalismus handelt.

Zusammenfassend: wenn die afd TH sich selber für nicht gesichert rechtsextrem halten würde, ginge sie dagegen vor. Macht sie aber nicht. Stattdessen verbreitet sie Un- und Halbwahrheiten und versucht den Verfassungsschutz und dessen Präsidenten zu diskreditieren. Ein leicht durchschaubares Spiel, das nicht zum ersten mal inszeniert wird.

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Die Veröffentlichung dreier Textpassagen über die Thüringer AfD im Landesverfassungsschutzbericht 2021 war nach Ansicht eines Gerichts rechtlich zulässig. Die Textteile müssten weder gestrichen noch öffentlich richtiggestellt werden, urteilte das Verwaltungsgericht Weimar. Damit wurde eine Klage der AfD abgewiesen.

Das muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen. Die AfD hat gegen genau 3 (DREI) Passagen in dem Prüfbericht geklagt und verloren. Da man davon ausgehen muss, dass die AfD nur bei Passagen klagt, bei denen sie sich zumindest den Hauch einer Chance auf Erfolg versprechen, dürfte der Rest im Bericht nicht mal von der AfD bestritten werden.

Und weiter:

Die AfD hatte nicht gegen die allgemeine Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ in dem Bericht geklagt

Das Kapitel über die AfD hat übrigens 15 Seiten und nichts davon musste bisher zurückgenommen werden.

Dass Höcke noch nie geklagt hat, wenn ihn jemand mit dem rechtsextremen Pseudonym „Landolf Ladig“ in Zusammenhang gebracht hat, dürfte den gleichen Grund haben.

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