10 internationale Haftbefehle sind nicht nichts
Hallo,
wenn die Bundesrepublik Deutschland auf die Verfolgung von
(ihr bekannten) ausländischen Straftätern verzichtet, die
dafür verantwortlich sind, dass ein deutscher Staatsbürger -
Straftaten aufgrund massiver Einwirkungen auf sein
Persönlichkeitsrecht verübt (Folter) - dann stellt sich sehr
wohl die Frage - inwiefern die Bundesrepublik Deutschland -
mitverantwortlich für diese Straftaten ist.
nein, die Frage stellt sich nicht. Verantwortlich für eine Straftat ist der Täter, ggfs. Mithelfer und Anstifter. Die Bundesrepublik ist lediglich für die Verfolgung von Straftaten zuständig und verantwortlich.
Nun habe ich zwischenzeitlich mal ein bißchen nachgelesen und habe dabei schnell herausgefunden, daß Deine Behauptungen überhaupt nicht stimmen. Die deutsche Justiz war mitnichten untätig: für zehn CIA-Mitarbeiter bestehen internationale Haftbefehle, die aufgrund von Haftbefehlen des Amtgerichtes München erlassen worden sind. Daß die USA ihre Bürger nicht ausliefern, ist nachvollziehbar. Damit sind den Aktivitäten der deutschen Strafverfolgungsbehörden die Mittel ausgegangen.
Deine Vorwürfe sind also an sich schon haltlos. Wie schon bereits dargestellt, besteht erst recht kein Zusammenhang mit der Strafverfolgung hinsichtlich der Vorgänge der Jahre 2003/2004 und den von El Masri begangenen Straftaten. Die hat er begangen, die Schuldfrage ist eindeutig und damit war er auch zu verurteilen.
Wie ich schon erwähnte: wenn jeder, der Opfer einer Straftat geworden ist, für die der Täter nicht verurteilt wurde, machen könnte, was er wollte, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen, wäre hier die Hölle los.
Und. Was passiert mit El Masri, wenn er wieder in Freiheit
ist?
Das liegt dann wohl an ihm.
Gruß
C.