Elternzeit & Ganztagesplatz in der Kita

Hallo Experten,

ich hoffe mein Thema ist hier richtig aufgehoben, da es nämlich auch evtl. rechtliche Aspekte mit umfasst.

Also nehmen wir an, dass eine (verheiratete) Frau für ihr erstes Kind (2,5 Jahre) nun einen Kita-Platz für kommenden Sommer gefunden hat. Außerdem sei die Frau inzwischen mit ihrem zweiten Kind schwanger, Entbindungstermin ebenfalls jetzt im Sommer 2013.

Nun würde der Frau mitgeteilt, dass ihr Kind keinen Ganztagesplatz bekommen kann sondern nur einen Platz bis 12:30, da die Frau sich ja in Mutterschutz bzw. Elternzeit befände und daher nicht den notwendigen Nachweis einer Vollbeschäftigung erbringen könne.

Nehmen wir weiter an, das ganze sei in einer Kommune in Hessen passiert.

Was kann die Betroffene tun?

Ich denke, der Mutterschutz ist ja schließlich keine frei gewählte Freizeit, sondern ein klar vom Gesetzgeber festgelegtes Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt zum besonderen Schutz junger Mütter während der Schwangerschaft und Stillzeit. Daher muss meines Erachtens der Mutterschutz genauso wie eine Vollbeschäftigung gewertet werden, da sich die werdende Mutter ja gar nicht gegen den Mutterschutz (und für eine Fortführung der Arbeit am Arbeitsplatz) entscheiden kann. Wenn jetzt das ältere Geschwisterkind vor allem in der schwierigen Anfangsphase der ersten 12 Wochen mitbetreut werden muss, wird meines Erachtens der Zweck des Mutterschutzes kontakariert.

Auch Elternzeit ist kein Eltern"urlaub", sondern hat den Zweck der Freistellung von der Arbeit, um sich nach der Geburt dem Nachwuchs widmen zu können und sollte daher einer Vollbeschäftigung gleichzusetzen sein. Hier könnte die Argumentatiomn aufgrund der „weicheren“ Bestimmungen für die Elternzeit jedoch schwieriger sein.

Was meint ihr?

Gruß,
Sax

Hallo,

Mutterschutz ist ja keine längerfristige Sache. Und da die Vergabe des vollen Kita-Platze hier offenbar für das ganze Jahr mit diesem Argument verweigert wurde, passt das mE nicht zusammen. Was die „Zumutbarkeit“ der Betreuung eines älteren Kindes während des Beschäftigungsverbots angeht, kann ich Dir allerdings nicht folgen. Es gibt ja schließlich genug Familien, die gar keine Vollzeitplätze haben, und bei denen es dann selbstverständlich auch im Falle weiteren Nachwuchses keine Sonderregelung für die Zeit des Mutterschutzes gibt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

die sehr wenigen KiTa-Plätze werden an die verteilt, die einen Platz am Nötigsten haben. Und da wird gesagt, dass eine Frau, die arbeiten gehen will, diesen Platz nötiger hat, als eine Frau, die zu Hause ist.
In erster Linie sollen diese Plätze den Müttern (aber auch Vätern) die Möglichkeit bieten, wieder ins Arbeitsleben zu kommen. Weil zur Arbeit kann man ein Kind i.d.R. nicht mitnehmen.

Und ja, es ist kann schon anstrengend sein, mit einem Baby und einem Kleinkind. Aber es ist machbar.

Haelge

Hallo,

und was würdest Du sagen wenn Du Vollzeit arbeiten müsstest/ willst und Dein Kind keinen Platz bekommt, aber ein anderes deren Mutter daheim ist? es gibt immer 2 Seiten.

By the way: meine Kinder sind 14 Monate auseinander und meine Größere geht nicht in die Krippe. Ja, es ist anstrengend mit Kleinkind und Baby aber es geht mit etwas Organisation gut. Denk auch mal an Dein Kind: wie wird es sich fühlen wenn es in die Krippe muss während das Baby mit Mama daheim bleiben darf?

Im Beschäftigungsverbot kann man eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen. Ansonsten geht mit Babybauch so ziemlich alles.

Grüße
Jessica

Servus,

nun es geht mir hier vor allem darum, dass hier auf ein relativ kleines Zeitfenster abgestellt wird, nämlich das Beschäftigungsverhältnis der Mutter zum Zeitpunkt der Anmeldung des älteren Kindes bei der KiTa und dadurch eine extreme Ungleichbehandlung auftritt.

Ist die Mutter z.B. am Tag der Anmeldung (noch) vollbeschäftigt, geht aber ein paar Wochen später in Mutterschutz, so bekommt das Kind einen Ganztagsplatz.

Ist die Mutter am Tag der Anmeldung jedoch (schon) im Mutterschutz, dann bekommt das Kind nur noch einen Halbtagsplatz?!

Dabei ist es übrigens auch egal für die KiTa, ob die Mutter nach dem Mutterschutz Elternzeit in Anspruch nimmt oder gleich wieder arbeitet…

Besonders ärgerlich ist es in diesem fiktiven (:wink:) Fall, da die erste Anmeldung vom Kindergarten „verloren“ wurde und Monate später mit einer zweiten „nachgeholt“ werden musste. Wäre die erste ordnungsgemäß abgarbeitet worden, hätte das Kind mit größter Wahrscheinlichkeit einen Ganztagesplatz bekommen.

Hinzu kommt, und diese Frage ist eher von grundsätzlichem Interesse, die Frage mit was, aus rechtlicher Sicht, der Mutterschutz gleichgestellt werden müsste:

  1. Mit Urlaub
  2. Mit Arbeitslosigkeit
  3. Mit einer Halbtagsstelle
  4. Mit dem Beschäftigungsverhältnis, welches vor Antritt des Mutterschutzes existierte

Ich tendiere zu 4.), aber ich gebe zu, dass dies eher ein Bauchgefühl ist.

Gruß,
Sax

Hallo Sax,

da du im Familienbrett gefragt hast hier eine nicht-rechtliche Antwort, bzw. Fragen.

Warum versteifst du dich hier auf die paar Wochen Mutterschutz? Bekommt Papa keinen Urlaub nach der Geburt?

Ist es vorauszusehen, dass Komplikationen auftreten, bei denen die Mutter so dermaßen fertig sein wird, dass sie das erste Kind nicht mehr betreuen kann?

Es ist schwer, ein Kleinkind und ein Neugeborenes zu haben, ja! Aber da kann doch der Kindergarten nix für, wofür der Kindergarten was kann, ist die Tatsache, dass die erste Anmeldung verschludert wurde - da würde ich nachhaken - ansonsten finde ich die Regelung fair, dass zu Hause Seiende Nachsicht gegenüber arbeitenden Eltern haben. Würde deine Frau nach dem Mutterschutz wieder arbeiten wollen und bekäme gesagt, dass sie keine Ganztagsstelle bekommt, weil das Kind von Frau Ziegler, die den ganzen Tag zu Hause ist den Platz schon hat, würdest du dich vermutlich sehr ärgern.

Die Zeit im Mutterschutz ist sicher nicht einfach, gerade nach der Geburt, aber machbar. Bei den vielen Familien die ich getroffen habe, wurde immer eine familiäre Lösung gefunden. Und wenn der Vater nicht unterstützen konnte, ist die Mutter mit den Kindern zur Oma für zwei/drei Wochen.

Für das größere Kind wird es auch nicht super sein, den ganzen Tag im Kindergarten zu sein, zumal es ja scheinbar eine Neuentwicklung ist. Zwei gravierende Einschnitte in dem jungen Leben ist viel. Und wenn es dann den ganzen Tag in Betreuung geht (habt ihr das schon ausprobiert, wie sie/er damit klar kommt?) ist die Einstellung nicht selten: Mama hat nun ganz viel das Baby und ich werde den ganzen Tag weg gebracht!

Zumal der Mutterschutz auch dafür da ist, dass sich die Familie in der Neukonstelltion zusammenfindet. Und das größere Kind gehört da doch eindeutig mit dazu.

Oftmals ist das Alter von 2,5 sehr häufig mit der Entthronung überfordert. Ich habe beruflich festgestellt, dass Kinder in dem Alter ganz besonders die Zuwendung brauchen und das Baby als Eindringling sehen, manchmal auch handgreiflich werden. Da zusätzlich den Kindergarteneinstieg wählen ist etwas ungünstig (früher wäre besser gewesen) - dann lieber nur Halbtags, dann hat es noch einen Großteil des Tages die Familie und fühlt sich nicht abgeschoben. Das Gefühl und die Schuld wird sonst auf das Baby projiziert, da beide Ereignisse offensichtlich bei euch überein kommen.

lg, Dany

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Moin,

Ich denke, der Mutterschutz ist ja schließlich keine frei
gewählte Freizeit, sondern ein klar vom Gesetzgeber
festgelegtes Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt zum
besonderen Schutz junger Mütter während der Schwangerschaft
und Stillzeit. Daher muss meines Erachtens der Mutterschutz
genauso wie eine Vollbeschäftigung gewertet werden, da sich
die werdende Mutter ja gar nicht gegen den Mutterschutz (und
für eine Fortführung der Arbeit am Arbeitsplatz) entscheiden
kann. Wenn jetzt das ältere Geschwisterkind vor allem in der
schwierigen Anfangsphase der ersten 12 Wochen mitbetreut
werden muss, wird meines Erachtens der Zweck des
Mutterschutzes kontakariert.

Meines Wissens gibt es während der Elternzeit gar keinen Mutterschutz.

Auch Elternzeit ist kein Eltern"urlaub", sondern hat den Zweck
der Freistellung von der Arbeit, um sich nach der Geburt dem
Nachwuchs widmen zu können und sollte daher einer
Vollbeschäftigung gleichzusetzen sein.

Dann verrate mir dochmal, wo eine Frau einer Vollbeschäftigung nachgeht, die daraus besteht, sich um ein Kleinkind zu kümmern. Vergleichbare Vollbeschäftigungen (z.B. in Kitas, Kindergärten usw.) haben da wohl einen etwas anderen Betreuungsschlüssel.

Aber jede Schwangerschaft und Entbindung ist anders. Wenn es bei euch nicht gut läuft und deine Frau z.B. liegen muss oder nach der Entbindung nicht in der Lage ist, sich um Kind und Haushalt zu kümmern, kann man eine Haushaltshilfe beantragen.

Sollte deine Frau schon jetzt mit der Betreuung des Kleinkinds überfordert sein oder hat diese Befürchtung, wenn jetzt auch noch ein zweites Kind da ist, könnt ihr euch an das Jugendamt wenden. Dort wird sicherlich eine Lösung gefunden werden.

Nur Mut und scheut euch nicht, diese Hilfen zu suchen.

Gruß,
M.

Hallo

Dann verrate mir dochmal, wo eine Frau einer Vollbeschäftigung nachgeht, die daraus besteht, sich um ein Kleinkind zu kümmern. Vergleichbare Vollbeschäftigungen (z.B. in Kitas, Kindergärten usw.) haben da wohl einen etwas anderen Betreuungsschlüssel.

Aber dafür geht das auch nicht 24 Stunden am Tag, ohne Mittagspause, Urlaub, Wochenende. Und man kümmert sich um ein Kleinkind natürlich anders als um 20 Kleinkinder.

Und NB: Dann verrate doch mal, wo z. B. ein Museumswächter einer Vollbeschäftigung nachgeht, der doch den ganzen Tag eigentlich nichts anderes tut als rumstehen oder rumlaufen, und der sich dabei um gar kein Kleinkind zu kümmern hat.

Viele Grüße

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Hallo,

Und NB: Dann verrate doch mal, wo z. B. ein Museumswächter
einer Vollbeschäftigung nachgeht, der doch den ganzen Tag
eigentlich nichts anderes tut als rumstehen oder rumlaufen,
und der sich dabei um gar kein Kleinkind zu kümmern hat.

sollen jetzt die Berufe gewertet werden? Beamte kriegen keinen Platz, die tun ja eh nichts. Ebenso Verkäuferinnen und Callcenterangestellte, die sitzen nur rum. Büroangestellte kriegen 20 Stunden. Usw…

Diese Logik erschließt sich mir nicht. Vollbeschäftigung heisst, dass man seine 35-40 Stunden (oder mehr) pro Woche arbeitet. Und solche Leute werden halt bei der Vergabe von U3-Plätzen bevorzugt. Und nur damit die Mutter am Tag mal 5 Stunden Pause hat, dafür werden die Plätze nicht vergeudet.
2 kleine Kinder sind anstrengend, aber es geht!

Haelge

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Hallo

Und NB: Dann verrate doch mal, wo z. B. ein Museumswächter einer Vollbeschäftigung nachgeht, der doch den ganzen Tag eigentlich nichts anderes tut als rumstehen oder rumlaufen, und der sich dabei um gar kein Kleinkind zu kümmern hat.

sollen jetzt die Berufe gewertet werden?

Die sollen einfach nur ins Verhältnis gesetzt werden zu der Mutter mit einem (oder zwei) Kleinkind(ern), die angeblich nicht arbeitet.

Du musst die Sätze nicht aus dem Zusammenhang reißen, dann versteht man sie nicht mehr. Es war eine Antwort auf diesen Satz:

Dann verrate mir dochmal, wo eine Frau einer Vollbeschäftigung nachgeht, die daraus besteht, sich um ein Kleinkind zu kümmern.

Diese Logik erschließt sich mir nicht. Vollbeschäftigung heisst, dass man seine 35-40 Stunden (oder mehr) pro Woche arbeitet.

Und wie nennst du das, wenn man 168 Stunden in der Woche arbeitet?

Und nur damit die Mutter am Tag mal 5 Stunden Pause hat, dafür werden die Plätze nicht vergeudet.

Ja, und diese Mütter können dann eine Mutter-Kind-Kur machen, nur damit sie mal wenigstens eine Mittagspause kriegen. (Die meisten Mütter, die eine Mutter-Kind-Kur machen, brauchen einfach nur mal eine Pause. Vielleicht verstehst du das nicht, aber wenn man monatelang nie ausschlafen und mal was für sich machen kann, das hat gesundheitliche Auswirkungen).
Da werden dann pro Kur ca. 8000 Euro oder mehr vergeudet.

2 kleine Kinder sind anstrengend, aber es geht!

Klar, alles geht. Früher haben die Leute 80 Stunden in der Woche gearbeitet, das ging ja auch.

Viele Grüße

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Hallo,

jetzt mal ganz ruhig. Wenn man sich für 2 kleine Kinder entscheidet dann tut man das bewusst. Ich schlafe seit 2 Jahren nicht mehr durchgehend und stehe spätestens um 6 Uhr auf. Klar gibt es keinen richtigen Feierabend geschweigedenn geregelte Pausen. Aber es eben ein besonderer Job und ich finde, dass man wenn man sich bewusst für Kinder entscheidet nicht auf einmal sagen kann „So, ich bekomme jetzt ein Zweites und daher muss das Erste in die Krippe“. Man bedenke auch: mit 3 haben wir Mütter doch wieder etwas Ruhe denn dann kommen sie in den Kindergarten. Also, 3 Jahre werden doch auch ohne Burn out durchzustehen sein.

Die meisten die in eine Mutter-Kind-Kur gehen sind übrigens die Mütter die die Mehrfachbelastung haben, d.h. Arbeiten + Kinder. Das sind nicht die „Nur“-Muttis. Das hat bisher jede ohne psychen Schaden überlebt.

Grüße einer 2-fach belasteten Mama (Kleinkind 2 Jahre, Baby 6 Monate)

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Jede Situation ist anders
Hallo,

ich denke, jede Situation ist anders. Und unabhängig von zählbaren Faktoren. Die eine arbeitet Vollzeit, hat Großeltern um die Ecke, Kontakt zu anderen Müttern, einen Partner der mitzieht und meistert das ohne Kita locker.

Auf der anderen Seite Vollzeit-Mütter, die keine freien 10 Minuten am Tag finden, z.B. verbaute Wohnung, fehlende Nachbarn und kein entlastender Partner. Das überfordert innerhalb weniger Tage und verstärkt die Angst, sich Hilfe zu holen. Von daher fände ich auch ähnlich wie Simsy Mone niederschwellige Angebote kurzzeitiger Kinderbetreuung sehr sehr wertvoll.

Ich glaube sogar, die meisten Mütter in meinem (konservativem) Umfeld die schnell wieder Arbeiten gingen, taten dass um Zeit für sich zu haben. Zuhause blieben eher die, wo Partner oder Oma wirklich mitzogen.

Gruß
achim

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Hallo,

Wenn man sich für 2 kleine Kinder entscheidet dann tut man das bewusst.

Ja, immer?
Und wenn es unerwartet Zwillinge werden? Oder Drillinge? Oder das erste Kind war ganz pflegeleicht, das zweite ein Schreikind? usw usw.

Ich schlafe seit 2 Jahren nicht mehr durchgehend …

Jetzt geh mal nicht von dir aus. Du bist doch nicht der Maßstab aller Dinge.

ich finde, dass man wenn man sich bewusst für Kinder entscheidet nicht auf einmal sagen kann „So, ich bekomme jetzt ein Zweites und daher muss das Erste in die Krippe“.

Ja, dann kann sie aber auch nicht auf einmal sagen: „So, ich möchte jetzt arbeiten und daher muss das Kind in die Krippe“. Schließlich entscheidet sie sich für die Arbeit ja auch bewusst.

Ich will nur zeigen, dass die Argumentation nicht überzeugt. Ich will in der Sache gar keinen Standpunkt beziehen. Es geht mir nur wahnsinnig auf den Zeiger, wie die Erziehung von Kleinkindern geringgeschätzt und als privates Hobby angesehen wird.

Also, 3 Jahre werden doch auch ohne Burn out durchzustehen sein.

3 Jahre ohne Ruhepause sind entschieden zu viel. Wenn du das so locker siehst, dann hast du deine Ruhepausen.

Die meisten die in eine Mutter-Kind-Kur gehen sind übrigens die Mütter die die Mehrfachbelastung haben, d.h. Arbeiten + Kinder.

Kannst du mir mal eine Statistik dazu zeigen? Hast du mit Mutter-Kind-Kuren häufig zu tun? Oder handelt es sich eher um eine Vermutung?
Ich hab in der Mutter-Kind-Kur hauptsächlich alleinerziehende Mütter, chronisch kranke Mütter, Mütter mit schwierigen Ehermännern (Alkoholiker o.ä.) und Mütter mit chronisch kranken Kindern getroffen. -

Das hat bisher jede ohne psychen Schaden überlebt.

Da hast du aber einen tollen Überblick

Viele Grüße

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Hallo,

garantiert geringschätze ich die Arbeit mit Baby und Kleinkind (oder allgemein mit Kindern) nicht. Ich mache es ja gerade selber. Mein Tag beginnt um 5 Uhr um noch ein wenig Haushalt zu machen (oder wie jetzt gerade etwas am PC rum zu lesen) bis der erste um 6 Uhr aufwacht. Die erste „Pause“ habe ich wenn ich Glück habe und beide Mittags schlafen (meistens aber schlafen sie nicht zusammen) für ca. 60 Minuten in denen ich auch Wäsche zusammen lege, Spielsachen wieder aufräume für die nächste Chaosrunde etc., dann leg ich mich für 20 Minuten auf die Couch. Mein Mann kommt um 18 Uhr von der Arbeit, da wird schnell zu Abend gegessen und er bekommt die Kids bis um 19:30 Uhr zum Spielen damit ich Haushalt anfangen kann zu machen. Bis 20 Uhr gehen beide ins Bett und mein Tag endet dann ca. 21 Uhr bis der Haushalt so einigermaßen nach was aussieht. Naja, und dann kommt eben noch die „Nachtschicht“ mit dem Kleinen die mir ab und an mein Mann abnimmt (der ist wirklich ein klasse Papa).

Tagsüber ist also nicht viel Pause und abends auch später als wenn man arbeiten geht. Ich finde das reine Arbeiten gehen ohne Kinder daheim auch als stressfreier weil es da Feierabend und Wochenende gibt. Aber ich persönlich finde meine Arbeit die ich zurzeit habe als schöner. Und: meine Große war ein Schreikind und hat zurzeit jede Menge Trotzanfälle, mein Kleiner zahnt gerade und schläft noch nicht durch. Ich habe einmal die Woche Hilfe von meiner Mutter die aber nicht in der Nähe wohnt und auch noch arbeiten geht (die anderen wohnen noch weiter weg). Ich wuppe das auch nicht ganz locker einfach mal so aber wie heißt der schöne Spruch „Man wächst mit den Aufgaben“.

Daher finde ich es nicht gut von vornerein ohne zu wissen wie es wird einfach mal so aus Angst das Große in die Krippe zu geben. By the way: denkt da auch irgend jemand mal an das Kind?

Und wegen den Kuren: ich habe mal in einer Mutter-Kind-Kur gearbeitet. Wenn nicht gerade das Kind durch eine chronische Erkrankung betroffen ist dann sind es alleinerziehende Mütter ohne Unterstützung (was ich bei der Fragestellerin jetzt mal nicht glaube) und berufstätige Mütter die Beruf, Haushalt und Kinder unter einen Hut bringen müssen (auch mit Unterstützung vom Mann).

So, heute ist es meine Große die als erstes aufwacht… manchmal frage ich mich ob meine Kinder einen Wecker verschluckt haben…

Grüße
Jessica

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Hallo,

Vollbeschäftigung: die Zeit, in der man bei der Arbeit verbringt! Es geht nicht um die Tätigkeiten. Diese Zeit bist du nicht zu HAuse, kannst dich also nicht um das Kind kümmern. Aber das Geld muss ja rein kommen. Und dabei unterstützt dich die KiTa. Wenn man zu Hause ist, kann man auch auf die Kinder aufpassen und sie erziehen! Dazu hat man die ja schließlich.

Und auch für den Museumswärter, der ein oder mehrere Kinder hat, endet der Tag nicht mit dem Feierabend. Schließlich sind da die Kinder, die (trotz Vollbeschäftigung) dann noch bespaßt werden wollen. Feierabend für Mutter UND Vater ist, wenn die Kinder schlafen.

Jetzt mach bitte die Mutter nicht zum Opfer der Kinder. Vor allem, weil i.d.R. 2 Leute dazugehören; nämlich auch der Vater! Wenn die Eltern nicht mit den Kindern klar kommen, soll sie professionelle Hilfe holen.
Wie gesagt: KiTas sind nicht zum Fördern eines schönen Morgens da.

Haelge

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Und wie ist das mit Frauen, die einen Vollzeitberuf haben, und dann abends das Kind von der Kita abholen und die restlichen 14 Stunden Vollzeitmutter sind? (kann man auch auf Teilzeitjobs umrechnen)

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Guten Morgen,

Von daher fände ich auch ähnlich wie Simsy Mone
niederschwellige Angebote kurzzeitiger Kinderbetreuung sehr
sehr wertvoll.

Davon war ja in der Ausgangsfrage genau die Rede: die Mutter hat ja einen Kindergartenplatz für einen halben Tag, nur der Ganztagesplatz wurde wegen fehlendem Vollzeitjob verweigert.

MfG
GWS

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Servus,

irgendwie driftet die ganze Diskussion mir hier nun zu sehr in Untiefen ab, die nichts mit der Frage oder dem Sachverhalt zu tun haben…

Zahlreiche Annahmen hier habe ich nie geäußert und sind teilweise auch völlig am Thema vorbei. Außerdem betrifft der Fall nicht mal uns selbst, interessiert mich aber dennoch.

Also nochmal:

  • Es geht hier nicht darum was der Ansicht mancher besser für die Kinder ist (da kann man schließlich trefflich streiten)
  • Es geht auch nicht darum ob die Mutter überfordert ist oder nicht
  • Es geht auch nicht darum, ob man auch ohne KiTa zwei Kinder aufziehen kann
    usw.

Es geht mir einzig um die Frage mit was Mutterschutz gleichzusetzen ist bzw. fairerweise gleichzusetzen wäre.

Anscheinend setzen die meisten hier im Forum Mutterschutz mit einer klassischen Hausfrau gleich, die eben daheim bleibt und sich um die Kinder kümmert. Ich hätte dafür aber gerne eine etwas bessere Begründung als „sie ist daheim und hat daher Zeit“.

Ich bin jedenfalls immer noch anderer Meinung, da es für mich schon einen Unterschied macht, ob man aus freien Stücken daheim bleibt oder - überspitzt ausgedrückt - vom Gesetzgeber gezwungen wird daheim zu bleiben.

Vielleicht ein anderes Beispiel zur Verdeutlichung meines Punktes:

Nehmen wir an eine Mutter hat eine Vollzeitstelle und somit einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Nun beschließt der Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch immer - dass seine Mitarbeiter Kurzarbeit leisten müssen und daher die Mutter plötzlich für eine Weile gar nicht mehr arbeiten muss.

Sollte dann die Mutter eurer Meinung nach dann ebenfalls den Anspruch auf einen Ganztagesplatz verlieren?

Der Maßstab hierfür scheint jedenfalls nicht der zu sein, ob die Mutter zu Hause bleibt oder täglich zur Arbeit muss.

Wäre das so, dann dürften z.B. Arbeitslose gar keinen Anspruch auf einen Ganztagesplatz haben.

In der vorliegenden hessischen Kommune haben Arbeitslosen jedoch mit Bedarfsnachweise vom JA sogar bevorzugt einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz…

Servus,

da du im Familienbrett gefragt hast hier eine nicht-rechtliche
Antwort, bzw. Fragen.

Schade!

Warum versteifst du dich hier auf die paar Wochen
Mutterschutz? Bekommt Papa keinen Urlaub nach der Geburt?

Nun ja, 12 Wochen Urlaub wird er wohl kaum bekommen.

Ist es vorauszusehen, dass Komplikationen auftreten, bei denen
die Mutter so dermaßen fertig sein wird, dass sie das erste
Kind nicht mehr betreuen kann?

Nö, aber auch ohne „Komplikationen“ sind die ersten Monate nach der Geburt sicherlich nochmal eine besondere Herausforderung.

Es ist schwer, ein Kleinkind und ein Neugeborenes zu haben,
ja! Aber da kann doch der Kindergarten nix für, wofür der
Kindergarten was kann, ist die Tatsache, dass die erste
Anmeldung verschludert wurde - da würde ich nachhaken -
ansonsten finde ich die Regelung fair, dass zu Hause Seiende
Nachsicht gegenüber arbeitenden Eltern haben.

Das ist genau der Kern der Frage: Ist „zu Hause sein“ das einzige Kriterium, welches entscheidet?

Anscheinend nicht, da z.B. Arbeitslose in dieser Gemeinde unter bestimmten Umständen ebenfalls einen Anspruch auf einen Ganztagesplatz haben.

Würde deine Frau
nach dem Mutterschutz wieder arbeiten wollen und bekäme
gesagt, dass sie keine Ganztagsstelle bekommt, weil das Kind
von Frau Ziegler, die den ganzen Tag zu Hause ist den Platz
schon hat, würdest du dich vermutlich sehr ärgern.

Nein, warum? Da ja hier das Anmeldeprinzip gilt (der/die Erste malt zuerst) müsste ich nur mir selbst Vorwürfe machen, dass ich zu spät den Nachwuchs angemeldet hätte.

Die Zeit im Mutterschutz ist sicher nicht einfach, gerade nach
der Geburt, aber machbar. Bei den vielen Familien die ich
getroffen habe, wurde immer eine familiäre Lösung gefunden.
Und wenn der Vater nicht unterstützen konnte, ist die Mutter
mit den Kindern zur Oma für zwei/drei Wochen.

Es geht hier aber nicht darum was „machbar“ ist, sondern um die Ungleichbehandlung der einen Mutter, die zum Anmeldezeitpunkt (noch) nicht im Mutterschutz ist vs. die Mutter, die es zum Anmeldezeitpunkt eben schon ist.

Für das größere Kind wird es auch nicht super sein, den ganzen
Tag im Kindergarten zu sein, zumal es ja scheinbar eine
Neuentwicklung ist.

Häh? Woher kommt jetzt diese Erkenntnis? Ich kann im SV hierzu nichts finden.

Im Gegenteil, das Kind auf das ich mich hier beziehe geht schon seit dem 1. Lebensjahr in eine Kinderkrippe. Nur eben beim Schritt in die KiTa für Kinder ab 3 Jahren ist eben der ganze Aufwand mit Anmeldung etc. wieder notwendig.

Gruß,
Sax

Hallo,

Du hast recht, es ist arg abgedriftet wobei ein paar Statements in Deinem UP sicherlich dazu beigetragen haben.

In meinem (teilweise recht laienhaftem) Rechtsempfinden dürfte Mutterschutz mit Arbeit gleichzusetzen sein denn die Mutter hat ja einen Vollzeitjob. Anders würde ich die Elternzeit danach werten da sie sich aus freien Stücken für die Kindererziehung und das Nicht Arbeiten gehen entscheidet.

Interessant fände ich mal die Reaktion der Krippe wenn die Schwangere nur die Zeit während des Mutterschutzes daheim bleiben will und 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten will. Bis zur Einreichung und Genehmigung der Elternzeit wäre es eher nicht machbar, den Platz zu kürzen oder streichen da sie 8 Wochen nach der Geburt ja ihn dann wieder voll braucht.

Eine Anfrage beim hiesigen Jugendamt sollte der Schwangeren dann aber Klarheit bringen (und sie sollte sich mit obigen Argument helfen).

Grüße
Jessica