Hallo Experten,
ich hoffe mein Thema ist hier richtig aufgehoben, da es nämlich auch evtl. rechtliche Aspekte mit umfasst.
Also nehmen wir an, dass eine (verheiratete) Frau für ihr erstes Kind (2,5 Jahre) nun einen Kita-Platz für kommenden Sommer gefunden hat. Außerdem sei die Frau inzwischen mit ihrem zweiten Kind schwanger, Entbindungstermin ebenfalls jetzt im Sommer 2013.
Nun würde der Frau mitgeteilt, dass ihr Kind keinen Ganztagesplatz bekommen kann sondern nur einen Platz bis 12:30, da die Frau sich ja in Mutterschutz bzw. Elternzeit befände und daher nicht den notwendigen Nachweis einer Vollbeschäftigung erbringen könne.
Nehmen wir weiter an, das ganze sei in einer Kommune in Hessen passiert.
Was kann die Betroffene tun?
Ich denke, der Mutterschutz ist ja schließlich keine frei gewählte Freizeit, sondern ein klar vom Gesetzgeber festgelegtes Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt zum besonderen Schutz junger Mütter während der Schwangerschaft und Stillzeit. Daher muss meines Erachtens der Mutterschutz genauso wie eine Vollbeschäftigung gewertet werden, da sich die werdende Mutter ja gar nicht gegen den Mutterschutz (und für eine Fortführung der Arbeit am Arbeitsplatz) entscheiden kann. Wenn jetzt das ältere Geschwisterkind vor allem in der schwierigen Anfangsphase der ersten 12 Wochen mitbetreut werden muss, wird meines Erachtens der Zweck des Mutterschutzes kontakariert.
Auch Elternzeit ist kein Eltern"urlaub", sondern hat den Zweck der Freistellung von der Arbeit, um sich nach der Geburt dem Nachwuchs widmen zu können und sollte daher einer Vollbeschäftigung gleichzusetzen sein. Hier könnte die Argumentatiomn aufgrund der „weicheren“ Bestimmungen für die Elternzeit jedoch schwieriger sein.
Was meint ihr?
Gruß,
Sax