Die „historische Relativierung“ des Gesetzestextes:
So ein Ärger, gemäß geltendem Recht können also als ein letztes Mittel auch Schußwaffen an der Grenze zum Einsatz kommen, wie bereits ausreichend dargelegt wurde. Hätte ja mal früher - als Grenzkontrollen noch völlig normal waren - einer versuchen können, an der franz.-dt. Grenze mit dem Auto einfach weiterzufahren und dem Grenzer zuzurufen „Leck mich am A…, ich nehme hier meine Rechte wahr“. Selbstredend hätte man ihn mit dem Wagen verfolgt und den Stopp (ggf. Schuss in den Reifen) erzwungen. Wäre er weiter zu Fuß vor der Kontrolle geflohen, so hätte man ihn eingefangen. Und am Ende wäre zuerst die Androhung eines Schusses und - falls bis dahin nicht erfolgreich - dann der Schuss auf die Person erfolgt. Aber sicher nicht als Kopfschuss - wie es gestern ein Depp in einer Talkshow behauptete/andeutete, sondern als Schuss in die Beine.
Zurück zur „Relativierung“:
Die WELT ist notorisch und gemäß „Gründungskodex“ transatlantisch und pro-israelisch. Aus diesem Grund ist sie i.d.R. stets auf CDU-Kurs. Die CDU hingegen ist der direkteste Fressfeind der AfD, wenn es um Wählerstimmen geht. Wobei ich überzeugt bin, dass sich auch SPD und im Osten die Linkspartei (weniger im Westen) schon auf heftige Wählerwanderungen in Richtung AfD einstellen müssen.
Leider kann aus der WELT nicht kopiert werden. Die Relativierung sehe ich durch die Absätze gegeben, dass dieser § 11 ja noch aus Zeiten des Kalten Krieges stammen würde. Okay, so wie viele andere auch, die deswegen noch lange nicht ungültig sind.
Niemand hat bezweifelt, dass sich derzeit die Flüchtlinge (abgesehen von evtl. einigen Geschleppten) friedlich an den Grenz-Übergängen einfinden. Nur dort ist übrigens lt. Aufenthaltsgesetz der Zugang gestattet. Niemand hat auch in Frage gestellt, dass der illegale Zugang zuerst mit anderen Mitteln zu verhindern ist und auch schon verhindert wurde. Das erste Mittel ist übrigens die Halteaufforderung und das Verlangen nach Zugangsdokumenten. Auch derzeit werden tgl. Menschen an der Grenze zurückgewiesen in Richtung Österreich.
Wenn da einer durchbrechen will würde für die Bundespolizisten in einer ganzen Kette von Möglichkeiten am Ende auch das Recht zum Schußwaffengebrauch stehen. Und wenn tatsächlich dabei ein Mensch nicht vorsätzlich durch den Schußwaffengebrauch zu Tode käme, dann wäre das tragisch, aber nicht per se und selbstredend ungesetzmäßig erfolgt, schon gar nicht der ausgebrochene Staatsfaschismus oder Todesstreifen.
Wieviele Grenzverletzer wurden eigentlich in Ungarn erschossen? Mehr als Null? In Bulgarien wurde einer unter sehr, sehr fragwürdigen Umständen erschossen. Jedenfalls weckt die offizielle bulgairsche Erklärung bei mir große Zweifel.
Übrigens: http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/179679/frontex-fragen-und-antworten
http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/179679/frontex-fragen-und-antworten
Auch wenn die Grenzpolizisten gemeinsam auftreten, handelt es sich doch um Polizisten der Mitgliedstaaten der EU. Es gilt dann immer das Recht desjenigen Staates, auf dessen Hoheitsgebiet der Eingriff stattfindet. Wenn also deutsche und französische Polizisten ihre Kollegen in Griechenland unterstützen, dann handeln sie nach griechischem Recht.
Dies bedeutet aber auch, dass Zwangsmaßnahmen wie zum Beispiel
Schusswaffengebrauch nur die griechischen Polizisten anwenden dürfen –
weil die Mission ja auf griechischem Territorium stattfindet und die
Polizisten aus anderen Ländern nur „Gäste“ sind.
Wäre diese letzte Möglichkeit nicht normaler Standard in der EU, dann wäre sie hier wohl kaum so lala von der BPB erwähnt worden.
Ich sehe hier nur einen (aus Eigeninteressen erzeugten) hysterischen Sturm im Wasserglas, der angesichts bevorstehender Landtagswahlen entfesselt wurde. Dazu passt auch die mittlerweile erfolgte Spracheskalation bis hin zum vorsätzlichen Kopfschuss.
Gruß
vdmaster