Endlich wieder Normalität (= Schießbefehl) an deutschen Grenzen ?

Oder ist Frau Petry wieder ein Opfer der linken Lügenpresse geworden, die ihr vielleicht unverständliche Fragen gestellt hat ?

Und hat die selbsternannte Hüterin christlicher Werte, Frau von Storch, auch vielleicht etwas falsch verstanden, als sie auf facebook den Schußwaffengebrauch auch bei Kindern bejahte?

Und wie gut müssen dann die Grenzschützer geschult sein, damit sie Mütter treffen, aber nicht die Kinder, die diese Mütter evtl. begleiten ?

Und wissen diese Politikerinnen überhaupt, daß es sich bei illegalem Grenzübertritt nur um ein Vergehen handelt, das gem. § 95 AufenthG nur mir Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft wird:
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__95.html
und das in diesem Fall idR gem. § 10 UZwG
http://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/__10.html
Schusswaffengebrauch gar nicht rechtmäßig ist ?

Oder ist das alles völlig egal und wir haben nur mal mitbekommen, wie die Biederfrau- bzw. mann-Maske verrutscht ist und sich dahinter die häßliche Fratze von Rassismus, Gewaltfantasien und Scheinheiligkeit mal wieder unverhüllt gezeigt hat ?

Faschismus ist anscheinend in der AfD vollends hoffähig geworden und Höcke doch kein Einzelfall !

&Tschüß
Wolfgang

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Was für ein Unsinn, den du hier verbreitest. Frau von Storch hat sich nur auf die Aussagen Petrys bezogen. Und Petry hat im Wesentlichen nur auf die Rechtslage hingewiesen. Und diese ist so, wie sie ist.

Daran ändert im Übrigen auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nichts. Denn dieser Grundsatz muss wohl für alles herhalten, was man nicht so gerne wahrhaben will. Man bräuchte keinen gesonderten Paragrafen zum Thema Schusswaffengebrauch bei der Grenzsicherung, wenn der Schusswaffengebrauch genau so gehandhabt werden sollte wie es in jeder anderen Situation im Leben gilt. Schließlich dürfte rechtlich gesehen jeder Mensch schießen, wenn es eine konkrete Bedrohung für das Leben eines Unschuldigen gibt.

Der Verweis auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip geht also ins Leere. Lex specialis derogat legi generali. Uns vollkommen unerfahrenen W10ern hat man damals auch klar beigebracht, was zu tun sei. Das war das mit dem „Halt, stehenbleiben“. Dann kam „Halt stehenbleiben, oder ich schieße“. Und dann hätten wir schießen sollen. Da kamen keine Claudia Roth oder Sigmar Gabriel und haben sich aufgeregt oder eine genau Abwägung der Rechtsgüter gefordert.

Das ist eben ein besonderer Schutz eines besonderen Bereiches (militärischer Sicherheitsbereich). Gleiches gilt für die Staatsgrenze. Deutschland ist ein souveräner Staat und Deutschland regelt den Grenzübertritt. Wir reden hier nicht über das Gitter am Eingang des Streichelzoos.

Was abgesehen von einer Rechtsdiskussion (zwei Juristen, drei Meinungen) erschreckend finde, ist, wie einer Frau Petry das Wort im Mund umgedreht wird. Sie wollte darauf aufmerksam machen, dass ein Schusswaffengebrauch im Gesetz geregelt ist, hat den Schusswaffengebrauch aber selbst als ultima ratio bezeichnet. Sie hat also zum Beispiel keine „Forderung nach Schusswaffengebrauch“ formuliert, wie es einige Medien darstellen. Sie hat sogar ganz im Gegenteil beschrieben, wie eine gut gesicherte Grenze dafür sorgen würde, illegale Grenzübertritte zu vermeiden, damit das Thema Schusswaffengebrauch gar nicht erst aufkommen muss.

Was haben denn Merkel, Gabriel & Co. bislang dafür getan, die Grenzen undurchlässiger zu machen? Gar nichts. Sie haben die Leute doch noch auf rechtlich umstrittene Art und Weise in ganzen Zügen nach Deutschland geholt.

Merke: Genauer hinschauen lohnt sich immer, bevor man auf Basis irgendwelcher Schlagzeilen der Mainstream-Medien vorschnelle Urteile trifft. Mittlerweile sollte das doch bei jedem angekommen sein. Erst sollte Köln vertuscht werden. Jetzt soll die AfD in die radikale Ecke getrieben werden. Man mag gar nichts dran denken, wohin die Menschen geleitet würden, wenn wir die Informationsquelle Internet nicht hätten. Offenbar lebst du, Wolfgang, aber noch im Tal der Ahnungslosen.

Woaahhhhh, mir dreht sich schon der ganze Kopf. Erst ist Gutmensch (Schlechtmensch?) sein Mainstream. Dann wurde es Mainstream gegen Einwanderer zu sein. Nazis wurden Mainstream. Linke sind Mainstream. Grenzzäune sind Mainstream. CDU ist Mainstream. AfD ist Mainstream. Pegida ist Mainstream. Anti-Pegida ist Mainstream. Ausspioniert werden ist Mainstream. Zeitung Mainstream. Internet Mainstream. Apple Mainstream. Microsoft Mainstream.

Aber wo ist denn der Offstream, wo alle hin wollen? Im Mainstream ist ja blöd da sind ja alle. Der Offstream ist das Paradis. Dort liegt die Wahrheit aber nur wenige sehen sie denn sobald alle dort sind, ist schon wieder Mainstream. Oder ist einfach Offstream sein das neue Mainstream und es gibt keinen Mainstream weil alle Offstream sind? Ich bin verwirrt, ich weiß nicht mehr wem ich glauben kann ohne Offstream im Offstream-Mainstream zu sein.

Was soll dieser Quatsch?
Verzweifelter Versuch der Selbstdarstellung mit sich selber nicht zufriedeneñ Personen?
Deutschland ist doch keine Dauerpsychiatirie für Leute, die kein eigenes Konzept haben. Die können lernen, auf die Nase fallen, einen auf die Schnauze kriegen, sich rappelt oder einfach leben. Justiz und Gefängnisse gibt’s auch. Der HypE ist überflüssig.

Rassismus

Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keine Menschenrassen. Als Denkstruktur und in Form gruppenbezogener Vorurteile existiert Rassismus aber sehr wohl. Während nur noch wenige, vor allem Rechtsextreme einem biologistischen Rassismus anhängen, findet er auf andere Weise weite Verbreitung: als Kulturrassismus, als religiöser Rassismus oder als Wohlstandsrassismus.

Quelle: http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/213670/rassismus

Frag ich mich auch. Hast morgen/heute frei und einen zuviel genommen? Anders kann ich diesen wirren Quatsch nicht deuten.

Ja hast recht. Pardon.

Dass man die Aussagen genau lesen soll usw. ist richtig.
Genauso richtig ist es aber, dass man solche Aussagen nur im Kontext verstehen kann.
Diese Aussagen sind im politischen Kontext getätigt worden und nicht im Rahmen eines juristischen Oberseminars zum ‚Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes‘. Das ist daher eben nicht als „Rechtsdiskussion“ abzutun.

Entsprechend war es ein unmissverständlicher Aufruf zum Politikwechsel dahingehend, die Staatsgrenze um jeden Preis zu verteidigen, auch um den Preis, dabei, nicht als Ausnahme, sondern systematisch Frauen und Kinder (und Männer; warum sollten die weniger wert sein) zu erschießen, sobald sich eine ultima-ratio-Situation ergäbe.

Das ist angesichts der „Bedrohungslage“, um die es sich momentan handelt, schlichtweg durchgeknallt, selbst wenn man von der Willkommenspolitik weg möchte.

Gruß
F.

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Jetzt soll die AfD in die radikale Ecke getrieben werden.

Der war gut. :joy:
Das macht die AfD schon selbst.

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Pardon, aber diese Vermengung findet doch ständig statt, bei Politikern sämtlicher Parteien. Sich jetzt bei Petry besonders zu echauffieren, wirkt doch etwas pharisäerhaft. Ebenso tönen ständig Politiker aller Parteien, es brauche keine strengeren Gesetze, man müsse sie nur konsequent anwenden. Jetzt hat mal jemand diese Phrase mit Inhalt gefüllt und siehe da - Krawehl, Krawehl! Auch wäre intessant, zu erfahren, wie diese Aussage entstanden ist. Hat der Reporter rauchend an der Ecke gestanden und wusste nichts mit sich anzufangen, dann kam Petry und sagte „So mein lieber Freund, damit eins klar ist, an der Grenze ist die Schusswaffe konsequent azuwenden! Schreib das!“ ? Oder hat der Journalist einfach so lange nachgefragt, bis er die Antwort hatte, die er wollte?

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Hm andere Frage, wie schützt man sonst Grenzen und wie werden diese derzeit in der EU geschützt - mit Wattebäuschchen?

Hallo,

Lass doch bitte diesen „Schießbefehl“ raus. Das ist doch verzerrender Quark und soll erkennbar das Bild des Todesstreifens heraufbeschwören.

Einmal davon abgesehen, dass Storch ihre Aussage konkretisiert hat (was immer gern gemacht wird, wenn bullshit erbrochen wurde) und sie sich nach Darstellung 2.0 nur auf Frauen bezog, gibt der von Dir völlig richtige Hinweis auf den § 10 IMHO/IANAL zur Grenzsituation gerade nichts her.

Bekanntermaßen ist die Bundespolizei nicht nur an der Grenze tätig, sondern auch auf Bahnhöhen, in Zügen und allerlei anderen Örtlich- und Räumlichkeiten. Ich empfehle einen Blick auf die §§ 9 bis 14 UZwG. Nach meiner Lesart (und ich gehöre nicht zu Berechtigten) ist der Schußwaffengebrauch an der Grenze in § 11 geregelt und steht gleichberrechtigt neben § 10. So könnte ein Bundespolizist nicht (als letzte Möglichkeit) von der Schußwaffe Gebrauch machen, wenn er auf dem Bahnhof Frankfurt am Main einen flüchtigen Graffiti-Sprayer fluchtunfähig machen will. Er könnte aber an der Grenze auf einen Grenzübertreter schiessen, falls dieser sich der Festnahme/Kontrolle zu entziehen versucht. Selbstredend erst, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Eben als ultima ratio. Das ist auch richtig so, denn es könnte sich um einen Heroinschmuggler handeln oder einen einsickernden Terroristen, der 5 kg C4 ins Land bringen will.

Meine Lesart, dass § 11 nicht durch § 10 eingeschränkt wird, kann aber auch falsch sein, was ich gerne einräume. Dann hätte ich gerne eine glaubwürdige Quelle dazu.

In einem FAZ-Artikel von gestern wurde auch die Rechtssprechung des BGH oder BVerfG (aus 1988?) als angebliches Gegenargument für einen möglichen Schußwaffengebrauch an der Grenze angeführt. Kennt jemand diese Urteile. Am besten mit Link zur einer Volltextveröffentlichung?

Sind dann alle Staaten, bei denen an der Grenze von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden kann, folgerichtig faschistische Staaten?

Gruß
vdmaster

Hallo,

selbstredend hat Petry im Rahmen eines Interviews, das sie als Politikerin gab, auf die Gesetzeslage verwiesen. Es ist mir unbegreiflich, wie Du von der Aussage „ultima ratio“ zu der Aufforderung „Menschen zu erschiessen“ kommst. Du springst von A zu Z ohne dabei alle anderen Buchstaben und Mittel des unmittelbaren Zwangs zu berücksichtigen und gipfelst im direkten Tötungsbefehl. Da bleibt mir die Spucke weg.

Sie wurde ja auch nicht auf die momentane Situation angesprochen. Falls derzeit jemand zu Fuß an dem Dir bekannten Grenzübergang die Straße diesseits (BRD) der Anlage Richtung dt. Staatsgebiet entlangrennt, um sich einer Kontrolle oder Übertrittsverweigerung zu entziehen, dann kriegt der höchstens einen Tritt in die Beine, um ihn zum Fall zu bringen.

vdm

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Übrigens hat sie nur von Schußwaffengebrauch allgemein gesprochen und sich natürlich auf die einschlägige Rechtslage bezogen. Wir beide wissen, dass da erst die Androhung und dann der Warnschuß dazugehört, bevor zuerst auf Sachen (bspw. Autoreifen) und erst dann auf Menschen geschossen wird. Nicht, um zu töten, sondern um sie bewegungsunfähig zu machen.

Ich lese hingegen nicht, dass hier gezielte Kopfschüsse für Zaunkraxler verteilt werden sollen. Ich habe den Eindruck, dass manche dies aber hineinlesen und manche sogar gern hineinlesen wollen.

Gruß
vdmaster

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Zum Glück berichten ja die Medien objektiv und wahrheitsgemäss:

„Dass sie so laut und deutlich gehört werden, scheint Teile der Partei freidrehen zu lassen. Anders ist das widerwärtige Gedankenspiel zweier AfD-Spitzenfrauen, zur Not müsse man an deutschen Grenzen eben Kugeln in Flüchtlinge jagen, nicht zu verstehen. Das Signal solcher Tabubrüche: den Etablierten zeigen, dass man auf Grundgesetz und Rechtsstaat pfeift.http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-parteien-mitschuldig-am-aufstieg-der-rechtspopulisten-kommentar-a-1074951.html

Und dann wundert man sich bei den Medien dass… ach lassen wir das.

Die AfD treibt sich also in die radikale Ecke indem sie fordert notfalls und als allerletztes Mittel ein Gesetz anzuwenden? Komische Welt in der du lebst…

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Dann ist unser GG ja ein rassistisches Werk! Art. 3 (3):

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden.“

Pfui!

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Zumindest von nicht bewaffneten Kräften, denn die Dienstwaffe brauchen sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben ja nicht mehr. Wir wollen ja schliesslich keinen „Schiessbefehl“!

Und wenn jemand nicht hören will dann wird er halt durchgelassen. Und wenn sich das dann auch rumspricht dass an der deutschen Grenze niemand zur Not mit Gewalt aufgehalten wird, dann… „do the math“ wie der Engländer sagt.

Wollen wir wirklich einen Schiessbefehl auch im normalen Leben? Dann sollte sofort § 32 StGB dahin ergänzt werden dass ich mich im Falle eines Angriffs nicht mit einer tödlichen Waffe, die ich dann zufällig zur Hand haben könnte, wehren darf. Wenn jemand also mit einem Samuraischwert und den Worten „ich bring dich um“ auf mich zukommt darf ich nicht die zufällig neben mir liegende Schusswaffe oder Mistgabel benutzen sondern sollte die Situation durch ruhige Ansprache deesakalieren!

Die „historische Relativierung“ des Gesetzestextes:

So ein Ärger, gemäß geltendem Recht können also als ein letztes Mittel auch Schußwaffen an der Grenze zum Einsatz kommen, wie bereits ausreichend dargelegt wurde. Hätte ja mal früher - als Grenzkontrollen noch völlig normal waren - einer versuchen können, an der franz.-dt. Grenze mit dem Auto einfach weiterzufahren und dem Grenzer zuzurufen „Leck mich am A…, ich nehme hier meine Rechte wahr“. Selbstredend hätte man ihn mit dem Wagen verfolgt und den Stopp (ggf. Schuss in den Reifen) erzwungen. Wäre er weiter zu Fuß vor der Kontrolle geflohen, so hätte man ihn eingefangen. Und am Ende wäre zuerst die Androhung eines Schusses und - falls bis dahin nicht erfolgreich - dann der Schuss auf die Person erfolgt. Aber sicher nicht als Kopfschuss - wie es gestern ein Depp in einer Talkshow behauptete/andeutete, sondern als Schuss in die Beine.

Zurück zur „Relativierung“:

Die WELT ist notorisch und gemäß „Gründungskodex“ transatlantisch und pro-israelisch. Aus diesem Grund ist sie i.d.R. stets auf CDU-Kurs. Die CDU hingegen ist der direkteste Fressfeind der AfD, wenn es um Wählerstimmen geht. Wobei ich überzeugt bin, dass sich auch SPD und im Osten die Linkspartei (weniger im Westen) schon auf heftige Wählerwanderungen in Richtung AfD einstellen müssen.

Leider kann aus der WELT nicht kopiert werden. Die Relativierung sehe ich durch die Absätze gegeben, dass dieser § 11 ja noch aus Zeiten des Kalten Krieges stammen würde. Okay, so wie viele andere auch, die deswegen noch lange nicht ungültig sind.

Niemand hat bezweifelt, dass sich derzeit die Flüchtlinge (abgesehen von evtl. einigen Geschleppten) friedlich an den Grenz-Übergängen einfinden. Nur dort ist übrigens lt. Aufenthaltsgesetz der Zugang gestattet. Niemand hat auch in Frage gestellt, dass der illegale Zugang zuerst mit anderen Mitteln zu verhindern ist und auch schon verhindert wurde. Das erste Mittel ist übrigens die Halteaufforderung und das Verlangen nach Zugangsdokumenten. Auch derzeit werden tgl. Menschen an der Grenze zurückgewiesen in Richtung Österreich.

Wenn da einer durchbrechen will würde für die Bundespolizisten in einer ganzen Kette von Möglichkeiten am Ende auch das Recht zum Schußwaffengebrauch stehen. Und wenn tatsächlich dabei ein Mensch nicht vorsätzlich durch den Schußwaffengebrauch zu Tode käme, dann wäre das tragisch, aber nicht per se und selbstredend ungesetzmäßig erfolgt, schon gar nicht der ausgebrochene Staatsfaschismus oder Todesstreifen.

Wieviele Grenzverletzer wurden eigentlich in Ungarn erschossen? Mehr als Null? In Bulgarien wurde einer unter sehr, sehr fragwürdigen Umständen erschossen. Jedenfalls weckt die offizielle bulgairsche Erklärung bei mir große Zweifel.

Übrigens: http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/179679/frontex-fragen-und-antworten
http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/179679/frontex-fragen-und-antworten

Auch wenn die Grenzpolizisten gemeinsam auftreten, handelt es sich doch um Polizisten der Mitgliedstaaten der EU. Es gilt dann immer das Recht desjenigen Staates, auf dessen Hoheitsgebiet der Eingriff stattfindet. Wenn also deutsche und französische Polizisten ihre Kollegen in Griechenland unterstützen, dann handeln sie nach griechischem Recht.

Dies bedeutet aber auch, dass Zwangsmaßnahmen wie zum Beispiel
Schusswaffengebrauch nur die griechischen Polizisten anwenden dürfen –
weil die Mission ja auf griechischem Territorium stattfindet und die
Polizisten aus anderen Ländern nur „Gäste“ sind.

Wäre diese letzte Möglichkeit nicht normaler Standard in der EU, dann wäre sie hier wohl kaum so lala von der BPB erwähnt worden.

Ich sehe hier nur einen (aus Eigeninteressen erzeugten) hysterischen Sturm im Wasserglas, der angesichts bevorstehender Landtagswahlen entfesselt wurde. Dazu passt auch die mittlerweile erfolgte Spracheskalation bis hin zum vorsätzlichen Kopfschuss.

Gruß
vdmaster