Endlich wieder Normalität (= Schießbefehl) an deutschen Grenzen ?

Hallo,

da Du ja als fast Einziger an einer Sachdiskussion gelegen ist, kann Dir auch geholfen werden:
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1988-10-26/3-StR-198_88
(Bei dem der angeklagte Zollanwärter letztendlich wegen Verbotsirrtum freigesprochen wurde)
sowie
http://opinioiuris.de/entscheidung/758
(Mit grundsätzlichen Erwägungen zum Schußwaffengebrauch an der Grenze)
Halina Wawzyniak hat den Gesamtkomplex unter Berücksichtigung der Urteile, aber auch der juristischen Fachkommentierung noch mal dargestellt.
http://blog.wawzyniak.de/das-steht-nicht-im-gesetz/

Man kann darüber streiten, ob § 11 UZwG durch § 10 eingeschränkt wird. Ich sehe das so, weil § 10 die Grundsätze regelt und § 11 dann noch mal innerhalb dieses Rahmens Spezifikationen für den Grenzdienst enthalten.
Aber selbst wenn man das nicht so sieht, bleibt immer noch das Verhältnismäßigkeitsgebot des § 4 UZwG.

Und das ein illegaler Grenzübertritt nun mal keine Straftat, sondern ein Vergehen ist, ist nun mal eine Tatsache, auch wenn einige Kombattanten hier das gerne übersehen.

&Tschüß

100% Zustimmung. Und dass in Zukunft Erdogan die Aussengrenzen schützen soll und das dann sicher nicht so aussieht fällt dabei auch nur einigen wenigen Kommentatoren unter den empörten Artikeln in den Medien auf. Der Rest springt spontan auf den Empörungszug auf, egal wo der eigentlich hinfährt.

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Glücklicherweise werden die Diskussion hier im Forum noch nicht mit Schusswaffen ausgetragen, aber für die Zukunft würde ich keine voreilige Prognose wagen wollen :wink:.

Besten Dank für die Links. Ich werde sie mir später noch zu Gemüte führen und darauf eingehen. Zuvor allerdings die Preisfrage, wie ein Grenzschützer (ich leih mir den antiquierten Begriff mal aus) überhaupt erkennen können sollte, dass jemand in D ein Verbrechen begangen hat und daher § 10 greift? Der Umstand mit dem Vergehen im Zusammenhang mit illegalem Aufenthalt ist übrigens bekannt und greift zweifelsfrei strafrechtlich. Bezogen auf § 11 UZwG hat er aber IMHO keine Auswirkung, weil auch nicht auf § 10 verwiesen wird. Ebenso wurde der 11er, den man leicht im 10er hätte unterbringen können, ebenfalls gerade nicht untergebracht. Aber das nur zur erneuten Kurzdarstellung meiner persönlichen Meinung … und IANAL.

Ich denke, dass man sich die Kontrollen ohne den 11er schon vor 40 jahren hätte sparen können.

Okay, bis später dann
vdmaster

Der SPON versucht gerade ziemlich hilflos zu erklären was Sache ist und stolpert da ziemlich unbeholfen durch die Gegend:

"Tatsächlich ist der Waffeneinsatz an den Grenzen an hohe Hürden
geknüpft. Er darf nur bei entsprechender Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Etwa wenn klar ist, dass nur durch Schüsse ein Verbrechen unmittelbar
verhindert werden kann.

Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Täter in Grenznähe selbst mit
Waffen oder Sprengstoff ausgestattet sind und damit gerade ein
Verbrechen ausführen oder eines begehen wollen. Es handelt sich hier
also um Extremfälle. Nur eine akute Gefahr, die man nicht anders
abwenden könnte, rechtfertigt einen Waffengebrauch. "

(Hat Frau Petry irgendwas anderes behauptet??)

"Der Vizevorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek,
stellt klar: „Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen.“
Wer ein solches radikales Vorgehen vorschlage, wolle „offenbar den
Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren“.

Polizisten seien keineswegs per Gesetz dazu verpflichtet, zum Schutz
vor illegalem Grenzübertritt „notfalls auch von der Schusswaffe
Gebrauch“ zu machen. Radek: „Das ist gesetzlich nicht gedeckt. Waffen
dürfen nur zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr eingesetzt werden. Die
illegale Einreise von Flüchtlingen zählt dazu nicht.“

Ja was denn nun???

Dieser Begriff Schießbefehl wird ganz absichtlich verwendet, um eine Gleichsetzung mit dem an der innerdeutschen Grenze auf DDR-Seite herzustellen. Im Unterschied zur heutigen Lage hatten die Grenzer der DDR tatsächlich einen Befehl zum Schießen um „Grenzdurchbrüche“ zu verhindern. Lege mir mal ein Gesetz oder einen Befehl von heute vor, der das von den eingesetzen Beamten in Form eben eines Befehls fordert, mit den entsprechenden Konsequenzen für den Befehlsverweigerer. Den heutigen Beamten wird nur das Recht zum Schusswaffeneinsatz eingeräumt. Das geht ganz klar aus der Formulierung „Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden…“
Wer hier also den Begriff Schießbefehl verwendet, ja also mal ganz platt ausgedrückt, lügt der schlicht. Es gibt keinen solchen Befehl. Auch wer auf das entsprechende Gesetz verweist, behauptet nicht, dass es einen solchen Befehl gibt.
Die Medien, die diesen Begriff verwenden, haben da möglicherweise noch ein Eigentor geschossen, wenn sie damit Leute, die sowas tatsächlich fordern oder gutheißen würden, dazu motivieren ihr Kreuz bei der AfD zu machen. Da brauchen die sich gar nicht wundern, wenn die bei manchen Leuten nicht mehr wahrgenommen werden.
Davon mal abgesehen, geht eben Schusswaffengebrauch nicht erst beim gezielten tödlichen Schuss los. Der beginnt schon beim „Zeigen der Instrumente“.

Grüße

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Zumindest mir gehts gar nicht darum, diese Aussage zu skandalisieren.
Aber dieses Schießen auf Flüchtlinge ist doch die logische Konsequenz aus der politischen Haltung, dem Problem fast einzig und allein mit „Grenzsicherung“ entgegen treten zu wollen.
Und dass das die Position der AfD ist, wird kaum zu bestreiten sein (auch wenn, zugegeben, die AfD, wie die anderen Parteien auch, immerhin die EU-Außengrenze als Variante ins Spiel bringt)

Wenn unten darauf hingewiesen wird, dass erst die Androhung und der Warnschuss erfolgen würde.
Geschenkt.
Wenn man eine Position vertritt, dann vertritt man auch die ultima ratio dieser Position von vorne herein mit.

Natürlich hat er so lange gefragt bis er das gekriegt hat, was er wollte.
Der Punkt ist aber doch der, dass er wusste, dass er das von AfD-Politikern zu hören bekommt. Ich glaube nicht, dass ein Journalist Merkel lange genug im Kontext der Flüchtlingsproblematik interviewen könnte, bis die anfängt vom Schießen zu labern.

Gruß
F.

Wobei nur mal so anzumerken wäre, dass diese Behauptung genauso viel Wahrheit enthält und ebenso absurd ist, wie die Behauptung deutscher Gerichte: „Kinder machen keinen Lärm!“ :stuck_out_tongue_closed_eyes:

Die Welt ist bunt.
Nemo

Dann lies das von dir selbst verlinkte Interview und dessen Textstruktur genau, dann wirst du leicht die Stufenfolge „Grenze -> Zäune § -> Grenzsicherungsanlagen § -> Schusswaffengebrauch § -> Schießbefehl -> Ultima Ratio §“ finden.

Wer „springt“ bin also nicht ich.
Außerdem wirst du erkennen können, dass Petry selbst die entsprechenden Begriffe § ins Spiel bringt, natürlich verbunden mit der Opferhaltung, der Journalist würde sie dazu provozieren. Da bleibt mir die Spucke weg vor so viel Unverfrorenheit.

Außerdem schrieb ich:
Entsprechend war es ein unmissverständlicher Aufruf zum Politikwechsel dahingehend, die Staatsgrenze um jeden Preis zu verteidigen, auch um den Preis, dabei, nicht als Ausnahme, sondern systematisch Frauen und Kinder (und Männer; warum sollten die weniger wert sein) zu erschießen, sobald sich eine ultima-ratio-Situation ergäbe.

Von der „Aufforderung, Menschen zu erschießen“ steht da nichts.
Da bist du es, der von A direkt zu Z gesprungen ist.

Mit der „momentanen Situation“ meinte ich die „Flüchtlingskrise“ so wie sie 2015 war und wie sie 2016 vorher zu sehen ist. Das ist natürlich der politische Kontext der Aussagen Petrys.

Gruß
F.

Moin,

Ja. Zumindest in dem von @Albarracin zitierten Interview:

Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.
> Und wenn er es trotzdem tut?
Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?
Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.

Es ging hier lediglich um eine Person zu der nichts weiter bekannt ist als das diese versucht über einen Grenzzaun zu klettern. Eine akute Gefahr, insbesondere entsprechend $10 sehe ich hier erst einmal nicht.

Wenn §10 den §11 einschränkt, wie man es aus der Einlassung von Herrn Radek herauslesen könnte, dann wäre der bloße Grenzübertritt, selbst bei wiederholter Aufforderung das bleiben zu lassen für den Einsatz von Schusswaffen nicht hinreichend, sondern wenn überhaupt, erst dann wenn die Person versucht sich der Festnahme zu entziehen.

Die ungeklärte Frage ist, schränkt §10 den 11er ein, ja oder nein? Juristen vor.

Gruß
Grin

Moin,

Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch
von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.

Zwischen dem was Du sagst und dem was Frau Petry gesagt hat besteht aber doch ein wesentlicher Unterschied. Der illegale Grenzübertritt (und wir reden hier von jemanden der über den Zaun klettert) muss verhindert werden und das heißt dann nach ihrer Deutung, wenn es nicht anders geht mit der Schusswaffe. Ein wesentlicher Unterschied in der Lesart.

Muss der Grenzübertritt denn überhaupt verhindert werden oder steht es den Grenzpolizisten nicht auch frei den Delinquenten über den Zaun klettern zu lassen, um ihn anschließend in Gewahrsam zu nehmen? Wenn der der Grenzübertritt verhindert werden muss, dann müsste als Ultima Ratio auch geschossen werden. Der Grenzpolizist dürfte vorher was anderes probieren, muss aber wenn das nichts hilft schießen. Das wäre dann kein Schießbefehl à la DDR (Honecker:„…nach wie vor muss bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schusswaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden“) aber ein Schießbefehl.

Gruß
Grin

Hallo,

(A) das Urteil des BGH hält fest:

Auffassung des zuvor verhandelnden Landgerichts
RdNr. 5: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz habe es verboten, auf den Nebenkläger als „eine dritte Person“ [Anm. vdmaster: 100 Meter entfernter Sozius auf Krad] zu schießen, „mit dem Ziel, den dem Anhaltegebot nicht nachkommenden Fahrer zum Anhalten zu zwingen“.

Ansicht des BGH:
RdNr. 8: Demgemäß waren der Angeklagte und der Zeuge D. berechtigt, auch von den Soziusfahrern die Duldung der Kontrolle zu verlangen, und zwar unabhängig davon, ob diese zuvor die Grenze passiert hatten oder nicht.
RdNr.9: Die Anhalteverfügung durfte gegenüber Fahrer und Beifahrer durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden, weil andere Maßnahmen ersichtlich nicht zum Ziel geführt hätten.
RdNr.10: In § 10 UZwG sind die an verschiedene Tatbestände geknüpften Voraussetzungen des Schußwaffengebrauchs gegen Personen im einzelnen festgelegt, insbesondere wenn strafbare Handlungen verhindert, Straftatverdächtige festgenommen und Geflohene wiederergriffen werden sollen. Keiner dieser Tatbestände liegt vor.
(…)
Geht man davon aus, so kommt eine Befugnis zum Schußwaffengebrauch allein nach der für den Grenzdienst geltenden Sondervorschrift des § 11 UZwG in Betracht.

Ich denke, dass damit schon mal geklärt wäre, dass § 11 dem § 10 nicht untergeordnet ist, sondern gleichrangig neben ihm steht. Somit scheint meine Auffassung zum Verhältnis von § 10 und 11 richtig zu sein :stuck_out_tongue_winking_eye:.

RdNr.12: Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 UZwG können die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 UZwG genannten Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.
RdNr.17: Dürfte nur geschossen werden, wenn der Vollzugsbeamte sicher sein könnte, die fliehenden Fahrer nicht lebensgefährlich zu verletzen, so dürfte auf ein mit hoher Geschwindigkeit wegfahrendes Motorrad niemals geschossen werden. Das müßte dazu führen, daß Terroristen, Schmuggler und andere Straftäter sich durch den Einsatz schneller Fahrzeuge im Schutz der Dunkelheit mit Erfolg den von Ort zu Ort wechselnden Grenzkontrollen entziehen könnten.
RdNr.18: Auch wenn die in den §§ 11 ff. UZwG umschriebenen Voraussetzungen für den Schußwaffengebrauch im Grenzdienst erfüllt sind, darf nicht ohne weiteres auf sich der Kontrolle entziehende Personen geschossen werden. Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen. Dabei darf er den Zweck des § 11 UZwG berücksichtigen, im Interesse einer wirksamen Grenzsicherung vor besonders gefährlichen Tätern den Schußwaffengebrauch über die sonst zu beachtenden einschränkenden Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus zu erleichtern.
(…)
Je gefährlicher der Schuß ist, desto höher muß die Gefahr sein, deren Abwehr er begegnen soll.

Der Verbotsirrtum wird hier nur für den Fall vermutet, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht ausreichend berücksichtigt worden wäre. Der Grenzschützer wurde aber vollständig freigesprochen.

Der zweite Link - http://opinioiuris.de/entscheidung/758 - ist IMHO ziemlich uninteressant. Es geht dort um die „Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der Berliner Mauer“. Die Diskussion auf dieser Ebene des Vergleichs mit der DDR ist völlig sinnlos. Die DDR verstiess mit ihrer „Mauerpolitik“ und den Schüssen gegen die UN-Menschenrechtscharta, indem sie den eigenen Bürgern verwehrte außerhalb der DDR um Asyl nachzusuchen.

Btw: Dieses Menschenrecht verpflichtet hingegen keinen Staat, dem Bürger eines anderen Staates Asyl zu gewähren, geschweige denn ihm zum Zwecke der Suche die Grenzzäune zu überwinden und sich einer Kontrolle oder dem „Halt“ durch Flucht ins Landesinnere zu entziehen. Dies wäre aber eben das genaue Ziel des „Grenzverletzers“, der sein Anliegen nicht an den dafür vorgesehenen Grenzübergängen vorträgt.

Btw 2: Einem Bürger der DDR konnte man gar kein Asyl gewähren oder verweigen, weil er sich als Deutscher völlig rechtmäßig in D aufhielt. Ich weiß es nicht, bin aber ziemlich sicher, dass an der innerdeutschen Grenze ebenfalls ein § 11 UZwG oder gleichartige Regelung galt. Denn die Identität als Deutscher musste ja auch erst geklärt und kontrolliert werden. Ist ja nicht so, dass da nicht auch andere Brüder und Schwestern aus dem benachbarten Ausland die innerdeutsche Grenze überqueren wollten, bspw. KGBler o.a.

Gruß
vdmaster

Kein Grund persönlich zu werden. Durch viele andere Aussagen rückt die AfD sich deutlich an den rechten Rand des Parteienspektrums.

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Hat die AfD jemals behauptet „links“ zu sein? Sie will doch am „rechten Rand“, rechts neben der CDU stehen. So what? Bei der „Linken“ sagt schon der Name wo man sie verorten kann. Deren Politiker sympathisieren teilw. offen mit Linksextremen. Und unsere Bundestagsvize von den Grünen läuft auf einer Demo mit auf der „Deutschland, du mieses Stück Sch…“ skandiert wird. Wo blieb da die Empörung der Parteien (ausser der CSU)?

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Aus meinem Blickwinkel erscheint es aber genau so, dass Du springst. Petry hat nicht eine Rede gehalten, sondern ist durch „Nachbohren“ der Journalisten dort hingeführt worden, wußte aber auch auf was die Journalisten hinauswollen und ist auch drauf eingestiegen.

Ob es Dir nun passt oder nicht, so hat sie sich über eine Hypothese geäußert, da es ja offenbar nicht einmal einen Grenzzaun gibt. Der Schußwaffengebrauch an der Grenze ist aber selbst bei jetziger Rechtslage unter einigen Voraussetzungen zulässig, keinesfalls jedoch für systematische Erschiessungen, die Du implizierst. Gerade der Punkt mit der Systematik stösst mir wirklich übel auf. Vielleicht möchtest Du in der Erregung noch einen aufgesetzten Kopfschuss hinzufügen? Okay, das war jetzt auch unangemessen. Aber Du erkennst möglicherweise, auf was ich hinauswill.

Ich glaube Dir, dass Du denkst, dass dies die Intention der AfD wäre. Nur ist die Beweislage doch mehr als dürftig.

In einem Interview für ein Käseblatt hat sie eine lückenhafte Darstellung abgegeben und nicht alle Eventualitäten in einem „juristischen Oberseminar“ durchgekaut. Würde so ein Aufriß bei jedem Politiker gemacht, der in drei Sätzen nicht alles Für und Wider der Gesetzeslage in Fallbeispielen unterbringen kann, dann käme man in D gar nicht mehr aus der Empörungshysterie raus.

So unsympathisch Petry mir auch persönlich ist, so muss ich ihr zugutehalten, dass sie nicht die Erfahrung einer jahrzehntelangen Berufspolitikerin hat. Hätte sie diese, dann hätte sie einfach ohne das Wort „Schußwaffe“ auf die ausreichende Gesetzeslage der Zwangsmittel verwiesen.

Vielleicht haben wir uns aber schon in drei Tagen alle hier im Thread und den Hypemedien wieder auf dem Boden der Sachlichkeit zusammengefunden.

Gruß
vdmaster

Ne, die würde solange labern, bis der Journalist felsenfest überzeugt ist, dass wir das schaffen und zwar als Europa gemeinsam. Die zweite Möglichkeit wäre, dass der Journalist an Altersschwäche verstirbt, bevor Merkel ihre Rede beendet hat. :joy:

Aus der kriegste nichts anderes raus bis sie ihre Meinung öffentlich ändert und dann als alternativlos verkaufen will. Die hat einfach (neben jahrzehntelanger Praxis) den entsprechenden Lotuseffekt.

SCNR

Ergänzung:

Hier schiebt Augstein dem BGH dies unter (wahrscheinlich schreibt er nur von der FAZ ab):

Schießen darf man an der deutschen Grenze nur angesichts von „besonders gefährlichen Tätern“.

Wobei das falsch ist. das Zitat des BGH:

Dabei [Anm.: Verhältnismäßigkeitsabwägung] darf er den Zweck des § 11 UZwG berücksichtigen, im Interesse einer wirksamen Grenzsicherung vor besonders gefährlichen Tätern den Schußwaffengebrauch über die sonst zu beachtenden einschränkenden Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus zu erleichtern.

Wobei dann im Zuge der weiteren Ausführungen gerade darauf verwiesen wird, dass der Grenzschützer dies bei jemandem, der sich der Kontrolle nachhaltig entzieht fast zwangsläufig vermuten muß (die Gefährlichkeit). Wie sonst sollte er den möglichen Sprengstoffschmuggler aufhalten? Kein Bundespolizist käme hingegen auf die Idee einem „Refugee, Refugee!“ Schreienden in die Beine zu schiessen, wenn er ihn (per Auto oder zu Fuß) hundert Meter später auf dem freien Feld in aller Ruhe aufsammeln kann.

Gruß
vdmaster

Ich habe extra die Begriffe markiert, die sie von sich aus eingeführt hat.

Es geht nicht um Hypothesen, sondern um politische Pläne und deren Konsequenzen, die im Interview ausgelotet worden sind.

Systematisch meint die von ihr unmissverständlich propagierte systematische Grenzverteidigung bis zur letzten Instanz.
Ich höre von der AfD keine Stimme, die für eine Grenzverteidigung gegen den Massensturm von Flüchtlingen wäre, deren ultima ratio NICHT das Schießen wäre, sondern z.B. das Aufmachen der Grenze., wenn sie nicht mehr anders denn mit systematischer Waffengewalt zu halten ist.

Wohlgemerkt sprechen wir (Petry, du und ich) einzig vom Vorgehen der Grenzverteidigung gegen Flüchtlingsströme wie wir sie 2015 erlebt haben, nicht von der „Grenzsicherung an sich“.

Wenn die Grenzen nicht ohne Erschießungen gegen Flüchtlingsströme wie wir sie 2015 erlebt haben zu verteidigen sind, müssen sie aufgegeben werden. Sobald Petry das unterschreibt, nehme ich meine Aussage vom „systematischen Erschießen“ zurück. Wenn nicht, sehe ich keinen Grund dafür.

Gruß
F.

Ergänzung 2: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-02/afd-populismus-andere-parteien

Nach der Gesetzeslage dürfen Grenzschützer nur zur Waffe greifen, wenn
sie von bewaffneten Grenzdurchbrechern angegriffen werden.

Da antworte ich der Zeit mit „Das ist natürlich erkennbar Unsinn“, also dem eigenen, vorangegangenen Satz. Wäre dem so, dann hätte der BGH ja wohl zweifelsfrei den Bundespolizisten eben gerade nicht freigesprochen. Also hier trifft dann die Bezeichnung Lückenpresse wohl zu.

Dafür spricht auch der letzte Absatz des Artikels.

Bei der AfD scheint immerhin ab und zu doch der Verstand zu walten. Nach den heftigen Protesten nahm Petry ihre umstrittenen Äußerungen zurück: „Die AfD lehnt es strikt ab, dass auf Menschen geschossen wird, die friedlich Einlass in das Bundesgebiet begehren“ erklärte sie in einem gemeinsamen Statement mit ihrem Co-Vorsitzenden Jörg Meuthen. „Grenzsicherung muss im Rahmen der bestehenden Gesetze und streng nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit erfolgen.“ Geht doch!

Ähhh, mal abgesehen davon, dass Petry das Wort Verhältnismäßigkeit nachgeschoben hat (um eine Interviewlücke zu füllen), ist inhaltlich mit keiner einzigen Silbe etwas an der umstrittenen Interviewaussage geändert worden.

Gruß
vdmaster

Okay, jetzt weiss ich möglicherweise, auf was Du eigentlich hinauswillst. Es geht Dir um die Zuspitzung auf die Frage, was sein soll, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind und bspw. 50.000, 100.000 oder 1 Millionen Menschen die Grenze nach Erreichen einer wie auch immer bemessenen Höchstzahl überrennen. Ich halte diese Situation zwar für ausgemachten Unfug, weil sie unter realistischeren Betrachtungen bereits weit im Vorfeld zurückgedrängt werden würden und zig Grenzen überwunden haben müssten.

Weiterhin gäbe es zuhauf nichttödliche Abwehrmittel zur Aufstandsniederschlagung, die ebenfalls bereits seit einigen hundert Kilometern zur Anwendung kommen würden. Außerdem könnte man sie zuerst ins Land lassen und postwendend ins Leere laufen lassen, also wieder zurückverfrachten.

Aber soweit es nur um die Zuspitzung geht, ob überhaupt jemals gezielt Schußwaffen im Grenzbereich eingesetzt werden würden, dann wird die Antwort natürlich für die gesamte Republik und damit die Entscheidungsträger zu einer Kernfrage des staatlichen Überlebens und es würde m.E. ganz gezielt von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden. Denn wir könnten die Idee ja auch weiterspinnen. Warum nicht die Grenzen öffnen bei 100 Millionen einreisewilligen Afrikanern mit massiver Perspektivlosigkeit oder 150 Millionen vor Umweltschäden fliehenden Klimaopfern aus Ostasien? Beides ist in allerletzter Instanz (und einigen Jahren) ebenso wahrscheinlich wie Dein Gedankenmodell.

Dir ist schon klar, dass derzeit in Österreich zwar eine Obergrenze postuliert wurde, aber zeitgleich in der EU die Pläne gedeihen, die Flüchtlinge oberhalb einer gewissen Marke zwangsweise in die Türkei zurückzuführen?

Sorry, aber eine andere Antwort habe ich nicht für solcherlei Zuspitzungen. Da kommt es IMHO schon in den Bereich von apokalyptischen Endzeitvisionen, die leider eines Tages durchaus Realität werden könnten, was ich freimütig einräume.

„No border, no nation“ würde mit Sicherheit das (erwünschte und postulierte) Ende des Staates bedeuten. Mit all den unschönen Nebenwirkungen eines failed state.

Gruß
vdmaster

Männer sind deswegen weniger Wert, weil sie diejenigen sind, die im Überlebensfalle evtl. die in Frage stehenden Frauen erbeuten könnten. - Frauen werden deswegen traditionell nicht erschossen, weil sie nicht Gegner, sondern Beute sind. - Diese Ansicht ist natürlich meist nicht mehr ganz zeitgemäß. IS und Boko Haram machen sie allerdings wohl wieder modern.