Endlich wieder Normalität (= Schießbefehl) an deutschen Grenzen ?

Es sind bald Wahlen. Da ist denen jedes Mittel recht, um ihre Schäfchen zurückzugewinnen, die sie inzwischen mit Sicherheit verloren haben. Es gibt übrigens einen sehr Interessenten Beitrag von ScienceFiles, die eine Umfrage nach der extremistischen Partei gemacht haben. Da hat die AfD als völlig konservative Partei abgeschnitten und die Grünen und Linken in die extreme Ecke gestellt. Na so was! Sollte das nicht zu denken geben?

Immer diese „überraschenden“ Neuerungen. Ich hatte Slowenien gar nicht auf dem Plan :wink:. Ist ja auch erst seit 2004 dabei :flushed:.

Die Ungarn haben ihre Grenze massiv abgedichtet und weiten die Bautätigkeiten aus. In den Balkanländern würde man im Falle einer sich abzeichnenden Grenzschliessung die Züge und Busse nicht mehr verfügbar halten und auch keine Drei-Tagesvisa ausstellen. Denn im anderen Falle würde sich ja auch hier die Masse auf eigenem Staatsgebbiet stauen und das wollen die auf gar keinen Fall. Aber seis drum.

Soll die AntiFa doch ruhig rotieren und den anderen Berufsempörten der Schaum vor dem Mund stehen. Solange sie sich auf Demos beschränken, juckt das nicht sonderlich.

Hingegen juckt sehr wohl die Zukunft der europäischen Union und eine praktikable, auf Konsens der Mitgliedsstaaten angewiesene, gesamteuropäische Lösung. Diese kann nur in Kontingenten liegen und die Personenanzahl auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner beruhen (incl. einer Art Königssteiner Schlüssel). Gerne mit sozialer Komponente (Alte, Kranke, Familienangehörige, etc.) aber auch einer Variante des kanadischen Punktesystems, das auf Bildungs-/Ausbildungsgrad abzielt, also die "Wiederaufbau"eliten berücksichtigt (bspw. Ingenieure für Wassermanagment etc.).

Die Gegenprobe wäre IMHO die zunehmende Polari- und Destabilisierung nicht nur der EU als Staatenverbund, sondern vor allem Schwedens, Dänemarks, Deutschlands und Österreichs auf nationaler Ebene. Ich glaube nicht, dass man in diesen Ländern an richtigen Massenausschreitungen mit Gewalteskalation sonderlich interessiert ist.

Das Wort „Obergrenze“ nicht aussprechen zu wollen ist eine Petitesse, die auf verfassungsrechtl. Eitelkeit und politisch-elitärer Selbstüberschätzung beruht. Wobei die GroKo sich durchaus bewusst ist, dass ihre "Propaganda"bemühungen diese Überschätzung nur zu übertünchen sucht und eine Begrenzung
un-bedingt erfolgen muss.

Gruß
vdmaster

Da sind wir wohl grob einer Meinung (über Konkretes ließe sich diskutieren und das mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner verstehe ich nicht, denn wenn ich mit dem Ostblock revisited einen kgN mache, dann liegt der ungefähr bei Null).

Es geht aber auch a) darum, dass eine vorab festgelegte Obergrenze den Asylgedanken ad absurdum führt und b) darum, dass es auch politisch unsinnig ist, sich auf feste Zahlen festzulegen, auf die man dann festgenagelt werden kann.
Dass de facto irgendwann eine Grenze erreicht ist, ist schon klar.

Gruß
F.

Auch die europäischen Ossis können sich nicht wirklich dauerhaft entziehen. Das funktioniert nur solange die Flüchtlinge nicht direkt bei ihnen aufschlagen.

Eine dauerhafte Blockadehaltung würde ihnen IMHO längerfristig finanziell erheblichen Schaden zufügen.

a) Der Asylgedanke würde nicht ad absurdum geführt, sondern nur wieder Artikel 16a (2) gelten oder der Artilel 16a gänzlich abgeschafft werden müssen, was IHMO auf Dauer eh passieren wird. Die GFK bietet ja nach wie vor die Möglichkeit Asyl zu suchen und auch zu erhalten. Nur ist das Anrecht nicht mehr einklagbar und kann nach Erschöpfung des Kontingents verweigert werden.

b) Kontingente müssen für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Verfügung stehen. Die Höhe kann aber im Konsens jährlich (ggf. alle zwei oder drei Jahre) angepasst werden.

Ist aber eine Diskussion um des Kaisers Bart. Wir werden in 03/16 das Thema erneut auf dem Tisch haben. Schaun wer mal was bei der nächsten EU-Küngelrunde rauskommt.

Abschliessend: Was überhaupt nicht ginge ist eine Situation in der ein EU-Kontingent feststeht und die Aufgenommenen dann aus den anderen EU-Ländern nach D einreisen, um hier nach 16a Asyl zu beantragen, weil die Rahmenbedingungen überdurchschnittllich gut sind. Die müssten per reinem Verwaltungsakt sofort wieder expediert werden.

Gruß
vdmaster

Auch abschließend:

Das sehe ich auch so.
Aber bis die das so sehen, wirds lang dauern :wink:

Wie gesagt, bin ich sehr wohl der Meinung, dass faktisch einfach die Aufnahmefähigkeit erschöpft sein kann. Aber den Asylgedanken mit einer festgelegten Zahlengrenze zu verknüpfen, erscheint mir vom Prinzip her als totaler Widerspruch in sich.

Natürlich kann man im Sinne deines Punkts b) sagen, dass da ja ständige Anpassung an die realen Gegebenheiten stattfände, aber dann frage ich mich, welchen Sinn es dann hat, überhaupt abstrakte Zahlen im Voraus zu fixieren, wenn sie ständig angepasst werden.

Gruß
F.

Schon die Überschrift ist provokant formuliert, das ist aber OK! Er entlarvt allerdings eine rigide u. kompromisslose grün-rot-linke ideologische Grundeinstellung mit genügend demagogischem Potential, bestimmte negativ assoziierte Terminologien (Schießbefehl) der - überwiegend - ebenso kolorierten Medien, zu platzieren, wohl wissend (unterstellt), dass der Sachverhalt der den Begriff „Schießbefehl“ hervorbrachte ein ganz anderer ist. Bei diesem wurden Menschen aus dem eigenen Volk - welche versucht haben aus ihrem Land hinaus in die Freiheit zu gelangen - von den eigenen Schergen der linken Stasi-SED, auf deren - natürlich bestrittenen – Anweisung (der als „Schießbefehl“ bezeichnet wird) hin, ermordet…! Kannst du dieses bestätigen?

Wann und wo hat Frau v. Storch sich als Hüterin christlicher Werte dargestellt? Oder möchtest du das nur als Negativum mit „christlich“ assoziiert wissen? Ferner kolportierst du zitierend einfach Dinge, die der Spiegel in einer Art formuliert hat, die uns glauben lassen soll, dass diese Frau v. Storch wirklich – womöglich noch grundlos - auf Kinder schießen lassen wolle. Du bist also davon überzeugt dass sie es so meinte wie du bzw. der Spiegel es uns weismachen wollen? Darin steckt schon unter Missachtung des Kontextes eine fast böswillige Unterstellung, jemand wolle auf Kinder schießen (lassen). Nichtsdestotrotz hat die Frau sehr unüberlegt Dinge gesagt die sie nicht so gemeint hat wie man es versucht hat herüber zu bringen, gleichwohl aber die Frage unüberlegt und dumm beantwortet hat. Und mit „Zurück rudern“ beschreibt man dann hämisch, dass sie eine Relativierung getätigt hat die nur populistisch aber nicht aufrichtig ist. Und zu deiner Bemerkung „Und wie gut müssen dann die Grenzschützer geschult sein, damit sie Mütter treffen, aber nicht die Kinder, die diese Mütter evtl. begleiten ?“ braucht man sich gar nichts mehr zu äußern. Gehörst du zu den Leuten die sarkasmophil veranlagt sind?

Wenn du von „Wissen“ schreibst implizierst du zwar das du es definitiv weißt, sie (Politikerinnen) aber nicht! Und du redest halt über eine Juristin. Das lässt im Umkehrschluss nur darauf schließen, dass du ihr mit deinen Links ein anders Szenario unterstellst, als das, was sie meint! § 95 des AufenthG hast du verlinkt, nicht sie! Und in § 10 UzwG steht als Abs.2 genau dass, worauf sie sich beruft, konkret auf Zwischenfälle wie z. B. an den Grenzen zu Ungarn o. mazedonien. Dein Nachsatz " …Schusswaffengebrauch gar nicht rechtmäßig" ist also - musst du Abs. 2 lesen - schlicht und ergreifend falsch! Allerdings sind diese Tatsachen für eine entsprechende Propaganda denkbar ungeeignet…

Diese „Maske“ hast du ihr aufgesetzt um sie ihr heroisch-propagandistisch entreißen zu können… Rassismus? Welche Rasse diskriminiert sie denn? Gewaltfanatismus? Du meinst doch jetzt nicht die Aufforderung, bestehende Gesetzte bei bestehenden Situationen und in bestimmten Lagen anzuwenden? Soll das ein Aufruf zur Anarchie von dir sein? Oder meinst du Molotowcocktail und Pflasterstein werfende werfende Demonstranten, Anschläge auf die Polizei oder andere Gewaltaufrufe? Da vertust du dich; dass ist nämlich unsere linke Antifa! Ach ja, und nun zur Scheinheiligkeit! Sind das nicht unsere grün-rot-linken Gesinnungsterroristen-Gutmenschen?Die für sich proklamieren, die einzig richtige Einstellung und Meinung zum Thema zu haben, verbunden mit der Intoleranz, andere neben der eigenen nicht nur nicht zu dulden, sondern polemisch und persönlich werdend (Nazi, Rechtsextremist, Ausländerfeindlich) abzuwerten und entwürdigen. Und, im Kontext zu Flüchtlingen, das ganze mit der Erwartung, man habe gefälligst daraus entstehende Probleme und Folgen hinzunehmen, sowie eigene Ansprüche zurückzustellen und dem Gutmenschentum in logischer Konsequenz, zu folgen? Sind dass nicht jene, welche sich über andere empören, dass sie Politikerpuppen am Galgen spazieren tragen http://www.heute.de/pegida-in-dresden-galgen-fuer-merkel-und-gabriel-40517182.html oder sich über die Bezeichnung Lügenpresse http://www.tagesschau.de/inland/afd-gauland-101.html echauffieren? Dabei: http://homment.com/UGwBRAKxJA und: http://www.spiegel.de/fotostrecke/10-jahre-studentenstreik-fotostrecke-108607-16.html
Wenn das keine Scheinheiligkeit ist…?
Und Faschismus ist nicht in der AfD hoffähig geworden, nur weil du dieses propagierst…

Aber genau so wie du es hier demonstrierst, ticken auch unsere überwiegend grün-rot-linken Halbwahrheiten- u. Verschweigemedien! Das war übrigens die Intention, mich hier mal anzumelden um dir eine andre Sichtweise der Dinge aufzuzeigen. Du wirst mich nun in die rechte Ecke gestellt wissen wollen, aber das macht überhaupt nicht! Ich bin nun für dich zwar klischeegeschwängert fremdenfeindlich oder gar rassistisch und dass ich 5 ausländischen Freunde u. gute Bekannte habe, wird dich wenig interesieren, aber das verlange ich auch gar nicht von dir…!

Gruß d.

Ich habe deinen Beitrag mit Interesse gelesen. Du bist wohl nicht annähernd fähig, mit diesem Thema auch nur einigermaßen sachlich umzugehen. Aber das ist der typisch grün-rot-linker Gesinnungsterror. Anderen erzählen wollen, wie man ungeliebte Menschen mit welchen Äußereungen nicht nur wie zu bewerten hat, sondern auch wie stringent man dieses zu tun hat. Leute, die andere Menschen die nicht ihrer Meinung sind, in arroganter, anmaßender Weise persönlich werdend, in die rechte Ecke drängen, um sie damit nicht nur zu diskreditieren und verunglimpfen, sondern sie auch Braun stigmatisiert dastehen sehen wollen. Und; ich behaupte nicht, sondern zitiere einfach nur zu Verdeutlichung, was ich meine:

Motto: Empörung ist eine Tugend und mit Tugenden stehst du auf der richtigen Seite. Und dann natürlich als Aschluss die braune Keule… Alles sehr durchsichtig, aber einen Versuch wert, gelle? Anders herum würdest du selbst so etwas wahrscheinlich als rassistische Hetze deklariert sehen wollen!? „Abschaum“ gehört nämlich zu dieser Terminologie, mit der andersdenkende bedacht werden…!

Hast recht. Kein Einzelfall. Vor allem ist die Idee nur geklaut. Du hast ja sicher Zugriff auf das Internet. Dann kannst Du mal nach dem Datum und Urheber dieser Aussage suchen: … fordert, den Zuzug zu begrenzen. Ein Mittel sei das Schließen der EU-Außengrenzen, notfalls bewaffnet.

Grüße

Huhu!

Ich lege noch mal ein BGH-Urteil hinzu und empfehle die RN 51, aus welcher hervorgeht, dass nur dann geschossen werden darf, wenn Leib oder Leben in Gefahr sind …

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/92/5-370-92.php

VG
Guido

Das Urteil war bereits eingeführt. Es ist unerheblich, da es sich um DDR-Mauerschützenprozesse handelt.
Soweit es juristisches Schrifttum kritisiert und zu der Erkenntnis kommt, dass nur auf „Gefährliche“ geschossen werden dürfte, verweise ich auf die von mir zum anderen BGH-Urteil ausgewählten Rdnrn. des anderen BGH-Urteils.

Der § 11 UZwG geht stets davon aus, dass der eindringende Grenzbrecher ein „Gefährlicher“ sein kann und erlaubt die Ausweitung der Möglichkeiten zum Schußwaffengebrauch aus § 10 UZwG gerade deshalb. Aber eben als letztes Mittel einer ganzen Reihe von Eskalationsstufen.

vdmaster

Das weiß ich - ich wollte es nur im Volltext nachreichen.

Ist es wirklich Deine juristische Auffassung?
Lies Dir einfach mal die angegebenen Quellen durch, die ohne Bezug zur Mauerschützenthematik eine Handhabung an der Grenze erläutern!

(4) Der Senat nimmt, was das Recht auf Leben angeht, die von der
Revision des Angeklagten W. gemachten kritischen Hinweise auf die
Auslegung des § 11 UZwG sowie der §§ 15, 16 UZwGBw (ebenso Polakiewicz EuGRZ 1992, 177, 185) ernst. Er findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16
UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt
bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4),
und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter
Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, daß in der Bundesrepublik
Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner
unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11
UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO
S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen
wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist. Der
Umstand, daß die derzeitige Auslegung der Schußwaffenvorschriften des
geltenden Rechts im Lichte des Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht in
jeder Weise befriedigend ist (vgl. auch BGHSt 26, 99),
rechtfertigt indessen kein Verständnis für den Schußwaffengebrauch
durch die Grenztruppen der DDR; dieser war durch eine Konstellation
gekennzeichnet, die in der Bundesrepublik Deutschland angesichts ihrer
offenen Grenzen keine Parallele hat.

VG
Guido

Hallo,

zur Rdnr51:

daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.

Die fettgedruckte Stelle bezieht sich auf das bereits eingeführte Urteil des BGH aus 1988, dass weiter oben in den entscheidenden Auszügen von mir eingefügt wurde. Der entscheidende Passus aus Rdnr. 18 lautet:

Auf diese Vorschrift konnte sich der DDR-Grenzer nicht berufen, wenn er an der Mauer auf Republikflüchtlinge schoß. Der gesamtdeutsche Grenzer kann sich aber beim Versuch eines Einreisenden darauf berufen. Er muss dann (natürlich nach konkreter Gemengelage vor Ort) stets auch unterstellen, dass es sich bei dem Einreisenden, um so eine gefährliche Person handelt. wenn sie sich der Kontrolle vor Ort unbeirrbar zu entziehen versucht. So lese ich diesen Passus.

Gruß
vdmaster

Hi!

Weiter im Text steht dann (für mich) sehr eindeutig einschränkend:

Und jetzt ernsthaft: Bei welchem Flüchtling (woher auch immer) siehst Du aufgrund der dem Grenzer „bekannten Gesamtumstände“ eine „erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“, bei einer verweigerten Anhalteverfügung?

VG
Guido

Es muß lediglich die Abwägung erfolgen und die Gesamtumstände passend sein. Die erhebliche Gefährdung liegt bei jedem theoretisch vor. Er würde ja anderenfalls anhalten, um sich kontrollieren zu lassen bzw. spätestens auf den Warnschuß reagieren. Und ich hatte bereits ausführlich auf die verschiedenen Eskalationsmöglichkeiten der Rechtsdurchsetzung (haltegebot/Kontrolle) verwiesen. An anderer Stelle selbstverständlich auf den (leicht einholbaren) Radfahrer usw. usf.

Ich kann Dir mindestens zwei Beispiele nennen. Es waren die durchgereisten Attentäter von Paris. Anders herum wird übrigens auch ein Schuh draus: Wem sieht man denn von vornherein an der Nasenspitze an, dass er nicht eine erhebliche Gefährdung der öfftl. Sicherheit darstellt? Mann, ca. 35, schlanke Figur, Rucksack. Weisst Du, ob er nur stinkende Socken im Rucksack hat oder 5 kg Heroin oder C-4 ?

Selbstredend ist bei einem Schußwaffengebrauch zu berücksichtigen, ob er die nächsten 200 Meter Luftlinie übern Acker rennt und bequem mit dem Dienstwagen auf dem Feldweg verfolgt werden kann, oder bei Nacht und Nebel ins dichte Waldstück fliehen will.

Bedauerlicherweise liegen nur diese beiden BGH-Entscheidungen vor.

Aber ich hätte noch ein OLG-Urteil: http://www.saarheim.de/Entscheidungen/OLG%20Brandenburg%20-%202%20U%20119aus95.htm

Hier lagen die Voraussetzungen des § 11 UZwG
für den Schußwaffengebrauch gegenüber Personen vor, da sich zumindest aus der
Sicht der Beamten der Kl. mit seinem Fahrzeug nach anfänglichem Anhalten der
Kontrolle durch Flucht zu entziehen versuchte. Allerdings lag die weitere
Voraussetzung für jeden Schußwaffengebrauch - ob gegenüber Personen oder Sachen
-, nämlich die Androhung gem. § 13 I UZwG, nicht vor.

Allein wg. dem ausgebliebenen Warnschuß war der Waffengebrauch nicht rechtens, während die Voraussetzungen für den Waffengebrauch prinzipiell vorlagen. Wäre also erst ein Warnschuß, gefolgt von zwei oder drei Sekunden „Reaktionspause“, abgegeben worden, hätte der Grenzer auf das Auto schießen dürfen.

erheblich deutlicher:

Daß bei einer Mißachtung des Anhaltegebotes unter Umständen auf
das Fahrzeug geschossen werden würde, hätte der Kl. auch vorhersehen können.
Immerhin hatte er die Haltesignale richtig gedeutet. Auch die Bewaffnung der
Beamten war erkennbar. Daß im grenznahen Bereich bei einer Mißachtung eines
Anhaltegebotes durch Zollbeamte ggf. von der Schußwaffe Gebrauch gemacht wird,
ist auch allgemein bekannt.

Kommt der illegale Grenzübertreter aber der Halteforderung nach, gibt es auch kein Problem und keine Veranlassung für den unmittelbaren Zwang.

Gruß
vdmaster