Hallo,
ich rate Dir ganz dringend, Kontakt zum Nachlassgericht aufzunehmen, um zunächst einmal das Erbe Deine Mannes (1/4 Wohnung)auzulösen. Davion steht Dir als gesetzliche Erbfolge die Häfte zu, d.h. 1/8. Das restliche Achtel geht zu gleichen Teilen an die leiblichen Kinder Deines vesrtorbenen Mannes (ich kann Deinem Schreiben nicht entnehmen, ob Deine Tochter ein gemeinsames Kind ist). Als Deine Stiefkinder hängen auf jeden Fall mit drin,. Wie es gehen soll, wenn die Wohnung verkauft werden soll/ muss - keine Ahnung.
Nach Deinem Tod erbt ausschließlich Deine Tochter 7/8 der Wohnung.
Ingeborg