Erfolg für Kopftuchträgerinnen an staatlichen Schulen

Das Bundesverfassungsgericht soll in einer verfrüht bekanntgewordenen Entscheidung entschieden haben, dass Lehrerinnen an staatlichen Schulen künftig zumeist ein Kopftuch tragen dürfen: Bundesverfassungsgericht kippt pauschales Kopftuchve….

Viele sehen darin einen weiteren Schritt hin zur Islamisierung. Das Bundesverfassungsgericht soll den Berichten zufolge seine frühere Sichtweise korrigiert haben.

Ist angesichts dessen eine Verfassungsänderung erforderlich, mit der die Trennung von Staat und Kirche und die weltanschauliche Neutralität des Staates und seiner Bediensteten stärker herausgestellt wird?

Hi,

Ist angesichts dessen eine Verfassungsänderung erforderlich,
mit der die Trennung von Staat und Kirche und die
weltanschauliche Neutralität des Staates und seiner
Bediensteten stärker herausgestellt wird?

verstehe ich nicht. Der Staat verhält sich doch weltanschaulich neutral, wenn er sich um die Religion seiner Mitarbeiter nicht kümmert. Eine Position dazu bezieht er doch erst in dem Moment, in dem er versucht ihnen da reinzureden. Umso deutlicher wird dies, wenn er dann auch noch die einzelnen Religionen unterschiedlich behandelt.

Ich möchte, dass Kinder keine geklonten, seelenlosen Roboter als Lehrer haben, sondern Menschen aus unserer Gesellschaft mit ihren verschiedenen Eigenschaften und zu diesen Eigenschaften gehört nun auch mal ihre Religion (oder eben auch keine Religion).

Gutmenschliche Grüße

rantanplan

Ein Gesetz zur besseren Trennung von Staat und Kirche(n) wäre sogar sehr wünschenswert, wenn da nicht die Interessen der christlichen Kirchen wären.

Bezüglich des Kopftuchtragens wäre auch die Frage zu klären, in wie weit dieses als „Sichtbares Glaubenszeichen“ oder als „Modisches Kleidungsstück“ zu gelten hat. So gehören beisielsweise Kopftücher zu verschiedenen landesüblichen Trachten (in Deutschland, wohlgemerkt). Da sehe ich noch gewisse Probleme auf die Rechtsprechung zukommen.

LG
Mike

Hallo Ultra,

die Islamisten bekommen immer mehr Rechte…
Aus den Schulen müssen die Kreuze entfernt werden, dafür Kopftücher rein…

Gruß Michael

Hallo,

das Verbot bestimmter Kleidungsstücke war ohnehin von Anfang an ein hilfloser Versuch.
Ich habe mich gewundert, dass dies ohne großes Gelächter durchging.
War wohl im Zuge einer gewissen Antiislamisierungs-Hysterie.

Kopftücher als Schritt zur Islamisierung zu sehen ist maßlos übertrieben.

Gruß
Werner

Hallo Michael,

Aus den Schulen müssen die Kreuze entfernt werden,…

Du bis offensichtlich nicht ganz auf dem ‚neusten‘ Stand. Spätestens seit 2011 gilt:

http://www.rp-online.de/politik/kruzifixe-in-schulen…

die Islamisten bekommen immer mehr Rechte…

Ich würde sagen gleiches Recht für alle.
Sind eigentlich alle muslimischen Kopftuchträgerinnen Islamistinnen?

Gruß
Grin

Hi,

das eine ist das Verhältnis zw. Staat und Mitarbeitern und das andere, was Ulra anspricht, ist das Verhältnis von Staat zu Bürgern.

Dem Staat ist es auch egal, ob ein Christ, Moslem oder Pastafari für ihn arbeitet. Jedoch muss der Staat sich neutral repräsentieren (eigentlich) und somit sollten das auch die Mitarbeiter tun.

Ich möchte z.B. nicht, dass irgendein Erzkatholike meinen zukünftigen Kindern irgendeinen Glauben einreden soll (außer meine Kinder würden sich dann für den kath. Religionsunterricht entscheiden, dann ist das aber deren Sache ).
Wenn es der Religionsunterricht der jeweiligen Religion ist, dann würde es meinen Segen bekommen, wenn der Lehrer sein Kreuzchen trägt oder was der moderne Christ/Muslime/Pastafari/etc. sonst noch so trägt.

Gruß,

Hanzo

Hi Grin,

*räusper und mit Stammtischstimme redend*

"Das ist doch sowieso alles das Selbe! Diese Muselmänner! "

mit sarkastischem Gruß,

Hanzo

Ist angesichts dessen eine Verfassungsänderung erforderlich, mit der die Trennung von Staat und Kirche …herausgestellt wird?

Damit wäre ich durchaus einverstanden, wobei ich nur das ‚angesichts dessen‘ streichen würde.

weltanschauliche Neutralität des Staates und seiner Bediensteten stärker herausgestellt wird?

Hier wird es schwierig. Weltanschauung umfasst für mich mehr als nur die Gottesfrage. Dementsprechend kann ein Staat für mich nicht weltanschaulich neutral sein. Die beim Staat beschäftigten Personen sind es natürlich keinesfalls, aber man kann von Ihnen erwarten, dass Sie ihre persönliche Weltanschauung Ihren Aufgaben unterordnen.

Gruß
Grin

Hallo,

Ist angesichts dessen eine Verfassungsänderung erforderlich, mit der die Trennung von Staat und Kirche und die weltanschauliche Neutralität des Staates und seiner Bediensteten stärker herausgestellt wird?

Naja, aber auch den Bediensteten wird man ihre Religion nicht verbieten können. Darf sich denn eine christlich orientierte Lehrkraft kein Kreuzchen um den Hals hängen, um ihre Überzeugung zu kommunizieren?
Da müssen wir eben aushalten.
Grüße

Hallo,

Kopftücher als Schritt zur Islamisierung zu sehen ist maßlos
übertrieben.

Nach welchem Maß?

Gruß mki

Wie wäre es denn, wenn wir…
…einfach mal auf die Veröffentlichung des Urteils warten, bevor wir daraus irgendwelche (evtl. völlig falschen) Schlüsse ziehen?

Gruß
vdmaster

Is hat nichts mit dem Islam zu tun.

Sorry, das gehört ins Witze-Brett

Moin,

Kopftücher als Schritt zur Islamisierung zu sehen ist maßlos
übertrieben.

Nach welchem Maß?

Nach jedem normalen.

Gruß

TET

Hä? owt
owt

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owt

oiwt

Hi,

das eine ist das Verhältnis zw. Staat und Mitarbeitern und das
andere, was Ulra anspricht, ist das Verhältnis von Staat zu
Bürgern.

Zum einen sind ja auch die Mitarbeiter des Staates gleichzeitig seine Bürger. Aber vor allem wollte ich damit ausdrücken, dass der Staat seine weltanschauliche Neutralität, auch gegenüber den Schülern, dadurch ausdrückt, dass er durch seine Mitarbeiter die Pluralität seiner Gesellschaft ausdrückt. Das beinhaltet auch die Atheisten unter den Lehrer, aber auch die Christen und auch die Muslime.
Natürlich haben sich die Lehrer an die Lehrpläne zu halten, aber trotzdem müssen sie ja nicht ihre Identität verleugnen und bei vielen Menschen ist die Religion eben Teil ihrer Identität.

Dem Staat ist es auch egal, ob ein Christ, Moslem oder
Pastafari für ihn arbeitet. Jedoch muss der Staat sich neutral
repräsentieren (eigentlich) und somit sollten das auch die
Mitarbeiter tun.

Ich würde aber immer noch zwischen einem Mitarbeiter und einer Wand unterscheiden. Ich finde z.B. dass der Staat keine christlichen oder sonstigen Religiösen Symbole an seine Wände hängen sollte.

Ich möchte z.B. nicht, dass irgendein Erzkatholike meinen
zukünftigen Kindern irgendeinen Glauben einreden soll (außer
meine Kinder würden sich dann für den kath.
Religionsunterricht entscheiden, dann ist das aber deren Sache
).

Primär erwarte ich von den Lehrern, dass sie den Kindern die vorgegebenen Inhalte vermitteln. Natürlich sind sie für Schüler natürlich trotzdem mehr, als nur wandelnde Wikipedia Artikel. Sie sind im Idealfall Vorbild und Identifikationsfigur und davon hätte ich für meine Kinder gerne nicht nur Atheisten. Das fände ich eine sehr einseitige Auswahl des Staates. Gleichzeitig bedeutet das Bekenntnis zu einer Religion aber eben auch in manchen Fällen das Tragen z.B. eines Kopftuches.

Die Frage, ob jemand deinen Kindern einen bestimmten Glauben einredet oder nicht hängt für mich wirklich nicht an der Frage, ob diese Person ein Kopftuch trägt. Mirwurde in der Schule wirklich versucht genug bekloppte Privatmeinung von Lehrern einzureden, die dort nun gar nichts zu suchen hatte und das hat ganz wunderbar ohne Kopftuch oder in dem speziellen Fall Hakenkrezbinde geklappt.

Gruß

rantanplan

Hallo,

Was „normal“ ist oder besser sein sollte ergibt sich aus der Sache. Nicht aus Pauschalsprüchen.

Gruß mki

Moin,

dan werd doch mal konkret: Was genau soll das Kopftuch einer Lehrerin zur Islamisierung beitragen?

TET

Hallo,

dan werd doch mal konkret: Was genau soll das Kopftuch einer
Lehrerin zur Islamisierung beitragen?

Umgekehrt: Aus was leitest Du ab, was daran, wie Du offenkundig behauptest, „normal“ sein soll?

Gruß mki

Was soll „stärker“ heissen? Wir haben keine verfassungsmäßige (bzw. grundgesetzmäßige) Trennung von Kirche und Staat. Tatsächlich äussert sich unser Grundgesetz zu dieser Frage quasi gar nicht. Es stellt lediglich klar, dass es keine Staatskirche gibt.

Von einer Trennung kann bei der extremen Bevorteilung der christlichen Kirchen durch den Staat keine Rede sein: Das beginnt beim Zahlen der Gehälter durch den Staat, geht über die Finanzierung von konfessionellen Bildungseinrichtungen durch den Staat bis hin zur Ausbildung des kirchlichen Personals durch den Staat. Alles mit meinen Steuergeldern wohlgemerkt.

Kannst du dir vorstellen, was hier abgehen würde, wenn die Muslime versuchten eine islamische Grundschule zu eröffnen? Komplett mit Steuergeldern finanziert? Für die katholische Kirche ist das hier kein Problem.

Ob es wünschenswert wäre, „weltanschauliche Neutralität des Staates“ stärker herauszustellen. Sicher. Aber dann geht die christliche Kirche in Deutschland komplett den Bach runter.


Soweit zu diesem Teil deiner Ausführungen. Das Tragen eines Kopftuches ist wie das Tragen einer Kette mit Kreuz oder meinetwegen eines Rosenkranzes oder einer Kippa in meinen Augen ein simples Bekenntnis zu einem persönlichen Glauben. Dieser persönliche Glaube ist ein Recht den hier jeder Mensch hat.

Da ein Kopftuch auch in keiner Weise religiöse Ansichten transportiert oder einen missionierenden Einfluss hat, finde ich es absonderlich, was mancher da hineininterpretieren will. Insofern finde ich die Entscheidung begrüßenswert.