Erfolg für Kopftuchträgerinnen an staatlichen Schulen

Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen dem Bekenntnis zum einer Religion von einer Einzelperson und dem Bekenntnis zu einer Religion von einer staatlichen Einrichtung.

Dein Vergleich hinkt.

Hallo,

Darf sich denn eine christlich orientierte

Lehrkraft kein Kreuzchen um den Hals hängen, um ihre
Überzeugung zu kommunizieren?

zumindest nicht in jedem Bundesland.

Gruß
T.

Hallo,

Von einer Trennung kann bei der extremen Bevorteilung der
christlichen Kirchen durch den Staat keine Rede sein:

Das beginnt beim Zahlen der Gehälter durch den Staat

Welche Gehälter denn genau? IMHO doch nur die Dotationen, die m.E. schlicht gekündigt werden müssten, da sie anscheinend auf völlig freiwilliger Basis entrichtet werden. [Jenen, die möglicherweise den Reichsdeputationshauptschluss ins Rennen führen, sei gesagt, dass die dort Erwähnten schon längst bei ihrem Arbeitgeber oder der Konkurrenz verweilen.]

geht über die Finanzierung von konfessionellen Bildungseinrichtungen

Für deren Errichtung die Kirchen erst den Auftrag vom Staat erhalten haben.

durch den Staat bis hin zur Ausbildung des kirchlichen Personals durch den Staat.

Womit Du Dich wohl auf die Lehrer beziehst, die Religionsunterricht geben. Oder finanziert der Staat auch die Ausbildung der Haushälterin eines Pfarrers o.ä.?

Alles mit meinen Steuergeldern wohlgemerkt.

Schön wär das. Es sind auch meine :wink:.

Kannst du dir vorstellen, was hier abgehen würde, wenn die
Muslime versuchten eine islamische Grundschule zu eröffnen?

Der Untergang des Abendlandes??? Neue Kreuzzüge??? Doch eher nicht:
http://www.wer-weiss-was.de/unterricht-erziehung/mus…

Komplett mit Steuergeldern finanziert? Für die katholische
Kirche ist das hier kein Problem.

Kann es das Problem der Kirchen sein, dass es die Muslime überwiegend und bislang nicht auf die Reihe gekriegt haben, eine http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%… zu bilden?

Ob es wünschenswert wäre, „weltanschauliche Neutralität des
Staates“ stärker herauszustellen. Sicher. Aber dann geht die
christliche Kirche in Deutschland komplett den Bach runter.

Wieso denn das? In anderen Ländern existieren die auch.

Gruß
vdmaster

Hi, das sind jährlich 460 Millionen € wohlgemerkt.
Und diese Dotationen bekommt die Kirche seit 200 Jahren.
Die angeblich kirchlichen Einrichtunge werden teilweise zu 100% von den Kommunen finanziert und keine einzige wird zu 100 % von der Kirche finanziert.
Und dann kassieren sie auch noch jährlich knapp 10 Milliarden € an Steuergeldern.
Ja, ja, die armen, armen Kirchen.
ramses90

Hallo,

Kopftücher als Schritt zur Islamisierung zu sehen ist maßlos
übertrieben.

Nach welchem Maß?

Was soll die unsinnige Frage ?

Einfach mal irgendwas in Frage stellen und den Eindruck erwecken es läge ein Fehler vor?

Gruß
Werner

das Verbot bestimmter Kleidungsstücke war ohnehin von Anfang
an ein hilfloser Versuch.

Ich meine, so ähnlich argumentiert auch Pierre Vogel („nur ein Stück Stoff“). Du sprichst von Kleidungsstück. Aber sieht eine Kopftuchträgerin das Kopftuch tatsächlich nur als Kleidungsstück? Oder macht sie nicht viel mehr selbst geltend, das Kopftuch sei Ausdruck ihrer Religion? Wird dadurch nicht klar abgrenzbar, dass manche Frauen ein Kopftuch nicht als reine Modesache oder Kälteschutz ansehen?

Kopftücher als Schritt zur Islamisierung zu sehen ist maßlos
übertrieben.

Das Kopftuch ist ein klares, nach außen gerichtetes religiös-ideologisches Symbol. Es steht für ein religiös determiniertes Frauenbild. Dies bestätigt auch Alice Schwarzer:

Das Kopftuch ist die Flagge des Islamismus. Das Kopf…

Nun ist es in unser freiheitlich-demokratischen Gesellschaft auch möglich, sich frei dazu zu entscheiden, ein solches Zeichen zu tragen. Jemand hat mal in diesem Zusammenhang sinngemäß gesagt, es sei ja auch nicht verboten, für teures Geld in ein SM-Studio zu gehen und sich entsprechend behandeln zu lassen.

Doch hier sind wir bei einem ganz entscheidenden Unterschied: Eine Lehrerin verkörpert den Staat. Sie hat sich daher neutral zu verhalten. Wenn das Bundesverfassungsgericht eine konkrete Beeinträchtigung des Schulfriedens verlangt, dann weicht es das Neutralitätsgebot auffallend deutlich auf. Und es gestattet den Zugriff des Islam auf unseren Staat. Ihre private Religion dürfen Lehrerinnen gerne außerhalb des Dienstes ausüben, hierzu haben sie genügend Möglichkeiten zur Verfügung.

Hallo,

Das beginnt beim Zahlen der Gehälter durch den Staat

Welche Gehälter denn genau? IMHO doch nur die Dotationen, die
m.E. schlicht gekündigt werden müssten, da sie anscheinend auf
völlig freiwilliger Basis entrichtet werden.

Nein, sie müssen solange gezahlt werden, wie diese Pflicht nicht durch eine einmalige Entschädigungszahlung abgegolten wurde.

durch den Staat bis hin zur Ausbildung des kirchlichen Personals durch den Staat.

Womit Du Dich wohl auf die Lehrer beziehst, die
Religionsunterricht geben. Oder finanziert der Staat auch die
Ausbildung der Haushälterin eines Pfarrers o.ä.?

Du vergisst die universitäre Ausbildung der Pfarrer.

Die Frage führt aber zu einem noch grundsätzlicheren Problem, nähmlich warum bildet der Staat eigentlich überhautp jemanden universitär aus (außer für den eigenbedarf)?
Es kann ja nicht nur um Religionen gehen, sondern der Staat muss sich allen Weltanschauungen gegenüber neutral verhalten (zumal Religion nicht eindeutig definiert werden kann).

Unter dem Gebot weltanschaulicher Neutralität dürften dann auch keine Wirtschaftswissenschaftler ausgebildet werden, der Kapitalismus ist eine Ideologie.
Eigentlich sogar keine Wissenschaftler, denn auch Wissenschaft an sich ist eine Weltanschauung.

Komplett mit Steuergeldern finanziert?

Tatsächlich werden Privatschulen - auch kirchliche - nicht komplett vom Staat finanziert. Da bleibt immer ein, wenn auch manchmal geringer, sogenannter Trägeranteil.

Für die Gründung einer Privatschule gibt es Kriterien, die nicht nur für die evangelische oder katholische Kirche gelten. Indem sie einen Teil des staatlichen Bildungsauftrages übernimmt, hat sie Anspruch auf eine entsprechende Unterstützung.
Wer diese Kriterien erfüllt kriegt das Geld. Darum gibt es auch nichtkirchliche Privatschulen, die ebenfalls Geld vom Staat bekommen.

Gruß
Werner

Hallo Werner!

Nein, sie müssen solange gezahlt werden, wie diese Pflicht
nicht durch eine einmalige Entschädigungszahlung abgegolten
wurde.

Für Verlinken der Rechtsgrundlage wäre ich dankbar. 1803 ging es um die lebenslange Versorgung der damaligen kirchlichen Würdenträger. Die Herrschaften sind aber allesamt längst kompostiert.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

das Verbot bestimmter Kleidungsstücke war ohnehin von Anfang
an ein hilfloser Versuch.

Ich meine, so ähnlich argumentiert auch Pierre Vogel („nur ein
Stück Stoff“).

Soll mich das jetzt irgendwie abqualifizieren?

Du sprichst von Kleidungsstück.

Das ist, das einzige was wir darüber sicher aussagen können.

Aber sieht eine Kopftuchträgerin das Kopftuch tatsächlich nur als
Kleidungsstück?

Wir können gar nicht beurteilen was jemand anderes darin sieht.
Und wir sollten das auch gar nicht beurteilen.
Ist es verboten in einem Kopftuch etwas anderes als ein Kleidungsstück zu sehen?

Oder macht sie nicht viel mehr selbst geltend,
das Kopftuch sei Ausdruck ihrer Religion?

Diese Argumentation führt doch völlig in die Irre.
Manche evangelikalen Kreise bestehen als Ausdruck rechten Glaubens auch auf bestimmten Kleidungsvorschriften.
Frauen tragen dort z.B. nur lange Röcke, Amische verwenden keine Knöpfe an ihrer Kleidung. Fromme Juden tragen Schläfenlocken und mindestens eine Kippa (und die jüdische Orthodoxie ist auch nicht weniger patriarchal als konservative Moslems oder Christen).
Willst du nun einer frommen evangelikalen Pietistin vorschreiben Hosen und Miniröcke zu tragen, da das ja sonst ein Ausdruck ihrer religiöser Überzeugung ist? Die in der Rollenzuschreibung für Frauen auch nicht wesentlich anders ist, als die des Islam.
Dürften Amische nur noch mit Knöpfen in die Schule?

Wird dadurch nicht klar abgrenzbar, dass manche Frauen
ein Kopftuch nicht als reine Modesache oder Kälteschutz ansehen?

Zum einen ist es überaupt nicht klar abgrenzbar. Wie willst du das prüfen? Ein regelmäßiges Verhör oder öffentlicher Schwur?
Und zum anderen ist es doch geradezu absurd, dass Menschen sich dafür rechtfertigen sollen, warum sie etwas anziehen oder nicht!

In der Praktischen Umsetzung dürfte dann die Kollegin, die ein Kopftuch aus rein modischen Gründen trägt, damit in die Schlue.
Wenn ihr dann aber im Gespräch in der Pause eine islamische Erleuchtung widerfährt, muss sie das Tuch wieder abnehmen.
Die muslimische Kollegin dagegen, muss ohne Kopftuch kommen. Wenn sie aber während des Unterrichts eine Glaubenskrise erleidet, dann darf sie es sich wieder umwickeln.

Hurra, wir retten das christliche Abendland, kann ich da nur sagen.

Das Kopftuch ist ein klares, nach außen gerichtetes
religiös-ideologisches Symbol. Es steht für ein religiös
determiniertes Frauenbild.

Ja, da kann man nichts machen. Es gibt auch Nonnen die im Habit unterrichten.
Und das es schlecht ist einem solchen Frauenbild zu folgen und es darum verboten sein muss es öffentlich zu zeigen steht genau wo?
(BTW: Barbiepuppen finde ich da viel deterministisch gefährlicher - die sollten in Kindergärten und Schulen wirklich verboten sein - möglichst per GG)
Miniröcke, Percings oder was auch immer transportieren andere Rollen-, Geschlechter-, Freiheits- oder Unfreiheitsbilder. Diese wirken zum Teil subtiler und damit oft noch viel schwieriger zu kontrollieren.
Ich mag das Frauenbild des Islam auch nicht, aber es ist genauso wenig verboten, wie das der katholischen Soziallehre oder irgendwelcher Subkulturen.

Dies bestätigt auch Alice Schwarzer:

Wow. Jetzt hab ich Angst!

Doch hier sind wir bei einem ganz entscheidenden Unterschied:
Eine Lehrerin verkörpert den Staat. Sie hat sich daher neutral
zu verhalten.

Es gibt kein neutrales Verhalten. Beamte sollten sicher nicht provozieren, oder außerhalb ihres Lehrauftrages propagieren.
Sich entsprechend ihrer auch religiös begründeten Moralvorstellungen zu kleiden, steht einer Muslima dabei aber genau so, zu wie einer Zeugin Jehovas, einer Nonne, einer Hindu oder was auch immer.

(Auf Probleme der Störung des sittlichen Empfindens, dass vielleicht nackte Buschmannfrauen hervorrufen könnten, gehe ich mal nicht ein, da das Kopftuch nun definitiv nicht als unanständiger Aufzug gilt - meine Mutter ist früher auch mit Kopftuch einkaufen gegangen, wenn sie keine Zeit zum Frisieren hatte).

Wenn die muslimische Lehrerin nicht mit Kopftuch erscheint, dann ist das sogar nach deiner Argumentation ein Signal gegen ihre eigene Überzeugung und damit gerade nicht neutral.
Wer sich „mainstreammäßig“ anzieht sendet ein Signal der ästhetischen Anpassung, wer sich betont modisch kleidet liefert ein Vorbild des Konsumismus.
Und was soll der ausgebeulte, nachlässig schmuddelige Birkenstocklook den Kindern wohl sagen?

Dabei geht es aber nicht um Religion, sagst du?
Auch das könnte man hinterfragen, aber selbst wenn hier ein grundsätzlicher Unterschied bestünde; wenn es um die Beeinflussung und Prägung unserer Kinder geht, dann darf es doch nicht nur um Religion gehen.

Wie ich oben schon andeutete sind Bekleidungsverbote m. E. willkürlich und ungeeignet.

Gruß
Werner

Für Verlinken der Rechtsgrundlage wäre ich dankbar.

Bitteschön:
http://www.gesetze-im-internet.de/wrv/art_138.html
und dass das auch heute noch gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_140.html

1803 ging es um die lebenslange Versorgung der damaligen kirchlichen
Würdenträger.

Falsch. Es ging um deren Ämter, die bis dahin aus den Erträgen kirchlichen Besitzes finanziert wurden.

Gruß
Werner

Hallo,

über Sinn und Unsinn derart pampig („unsinnig“) zu befinden, ist ganz besonders anmaßend. Wenn Du von maßloser Übertreibung sprichst, liegt wohl auf der Hand, danach zu fragen, mit welchem Maß Du misst.

Es geht nur sekundär darum, ob Träger von Kopftüchern eine Gefahr der Islamisierung darstellen. Die eigentliche Frage ist, was den Kopftuchträgern aus der Krone bricht, wenn sie zu bestimmten öffentlichen Anlässen, auf das Tragen von religiösen Symbolen verzichten. Dieser Verzicht sollte GRUNDSÄTZLICH möglich sein.

Gruß mki

Hallo

das Verbot bestimmter Kleidungsstücke war ohnehin von Anfang
an ein hilfloser Versuch.

Ich meine, so ähnlich argumentiert auch Pierre Vogel („nur ein Stück Stoff“). Du sprichst von Kleidungsstück. Aber sieht eine Kopftuchträgerin das Kopftuch tatsächlich nur als Kleidungsstück? Oder macht sie nicht viel mehr selbst geltend, das Kopftuch sei Ausdruck ihrer Religion? Wird dadurch nicht klar abgrenzbar, dass manche Frauen ein Kopftuch nicht als reine Modesache oder Kälteschutz ansehen?

Deine Fragen entsprechen wohl dem Wissensstand der meisten Leute: Wir wissen es nicht so genau, warum eine Muslima gerne das Kopftuch tragen möchte, vor allem wird es da auch recht unterschiedliche Gründe geben können.

Tatsache ist aber, dass es auch Frauen geben kann, die ein Kopftuch eben doch als reine Modesache, Kälteschutz oder Versteck für nicht gut frisierte Haare trägt. Und das staatlich zu verbieten ist schon ein bisschen komisch, oder?

Mal abgesehen davon hat das Europagericht einer Angestellten das Recht zugebilligt, sichtbar eine Kette mit Kreuz zu tragen, mit folgender Begründung: Das Recht, religiöse Symbole am Arbeitsplatz zu tragen, sei durch die Menschenrechtskonvention geschützt, allerdings müsse dieses Recht mit den Rechten anderer ausgeglichen werden, heißt es in dem Urteil.
http://www.zeit.de/gesellschaft/2013-01/kreuzkette-a…

Ich glaube übrigens nicht, dass ein Kopftuch automatisch ausdrückt, dass Frauen Menschen zweiter Klasse sind. Es scheint mir, dass man den Koran auch ganz anders auslegen kann. Habe aber, wie wohl die meisten hierzulande, ziemlich wenig Wissen vom Koran, habe nur mal in einer Radiosendung eine Koranlesung mit Auslegungen gehört.

Viele Grüße

Ich meine, so ähnlich argumentiert auch Pierre Vogel („nur ein
Stück Stoff“).

Soll mich das jetzt irgendwie abqualifizieren?

Das kommt wohl darauf an, ob du dir diesen Schuh anziehen möchtest.

Du sprichst von Kleidungsstück.

Das ist, das einzige was wir darüber sicher aussagen können.

Also ich erwarte schon von dir, der sicherlich um einiges schlauer als Pierre Vogel sein wird, dass du zwischen einem Kopftuch als modischem Element und einem Kopftuch als religiösem Symbol unterscheiden kannst. Einen Anlass, sich hier künstlich dumm zu stellen (so interpretiere ich zuminmdest deine Aussagen), sehe ich nicht.

Aber sieht eine Kopftuchträgerin das Kopftuch tatsächlich nur als
Kleidungsstück?

Wir können gar nicht beurteilen was jemand anderes darin
sieht.
Und wir sollten das auch gar nicht beurteilen.

Das überzeugt mich nicht. Da gehen zwei Frauen bis vors Bundesverfassungsgericht und berufen sich hinsichtlich ihres Kopftuches ausdrücklich auf ihre Religionsfreiheit. Und wenn sie dann am nächsten Tag zur Schule gehen, dann tragen sie es plötzlich nur, weil es ja gerade mal so kühl ist (auch kurz vor den Sommerferien im Juli)?

Ist es verboten in einem Kopftuch etwas anderes als ein
Kleidungsstück zu sehen?

Sagen wir es mal so: Wenn man Richter am Bundesverfassungsgericht ist, dann sollte man schon die Motive ergründen. Schließlich bildet unsere Verfassung den Grundstein für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, nach der zum Beispiel Männer und Frauen gleichberechtigt sind und jeder sich auch kritisch und ablehnend gegenüber allen Religionen äußern darf. Und jetzt schauen wir uns mal die Verhältnisse in sämtlichen islamisch geprägten Staaten der Erde an. Außer Tier… äh Albanien.

Diese Argumentation führt doch völlig in die Irre.
Manche evangelikalen Kreise bestehen als Ausdruck rechten
Glaubens auch auf bestimmten Kleidungsvorschriften.
Frauen tragen dort z.B. nur lange Röcke, Amische verwenden
keine Knöpfe an ihrer Kleidung.

Das sind alles Beispiele für Bekleidungen, die kein klares religiöses Signal nach außen senden. Daher eignen sie sich nicht zum Vergleich.

Fromme Juden tragen Schläfenlocken und mindestens eine Kippa

Es gibt Lehrer an staatlichen deutschen Schulen außerhalb des Religionsunterrichtes, die nicht auf das Tragen von Schläfchenlocken und Kippa verzichten würden?

Willst du nun einer frommen evangelikalen Pietistin
vorschreiben Hosen und Miniröcke zu tragen, da das ja sonst
ein Ausdruck ihrer religiöser Überzeugung ist? Die in der
Rollenzuschreibung für Frauen auch nicht wesentlich anders
ist, als die des Islam.

Würdest du es als unkritisch sehen, wenn eine solche Frau ihr Frauenbild gegenüber den Schülerinnen und Schülern als das einzig richtige darstellen würde?

Wird dadurch nicht klar abgrenzbar, dass manche Frauen
ein Kopftuch nicht als reine Modesache oder Kälteschutz ansehen?

Zum einen ist es überaupt nicht klar abgrenzbar. Wie willst du
das prüfen? Ein regelmäßiges Verhör oder öffentlicher Schwur?
Und zum anderen ist es doch geradezu absurd, dass Menschen
sich dafür rechtfertigen sollen, warum sie etwas anziehen oder
nicht!

Du findest das absurd? Ich finde es absurd, dass diese Frauen einen riesen Aufstand anzetteln und sich weigern, für die Dauer ihrer Dienstausübung an der Schule ihr Kopftuch abzunehmen.

In der Praktischen Umsetzung dürfte dann die Kollegin, die ein
Kopftuch aus rein modischen Gründen trägt, damit in die
Schule.
Wenn ihr dann aber im Gespräch in der Pause eine islamische
Erleuchtung widerfährt, muss sie das Tuch wieder abnehmen.
Die muslimische Kollegin dagegen, muss ohne Kopftuch kommen.
Wenn sie aber während des Unterrichts eine Glaubenskrise
erleidet, dann darf sie es sich wieder umwickeln.

Siehe oben. Willst du wirklich auf diesem Niveau eine Diskussion über solch ein wichtiges Thema führen?

Hurra, wir retten das christliche Abendland, kann ich da nur
sagen.

Wie kommst du darauf? Unser aufgeklärtes, humanistisches Gesellschaftsbild ist nicht zwingend christlich.

Ich mag das Frauenbild des Islam auch nicht, aber es ist
genauso wenig verboten, wie das der katholischen Soziallehre
oder irgendwelcher Subkulturen.

Und der Staat sollte nicht sein mögliches tun, um sich die Verbreitung dieses Frauenbildes nicht zu eigen zu machen? Wieso nicht?

Um „Verbot“ geht es übrigens gar nicht. Ein Lehrer darf auch streng katholisch sein. Er muss seinen Glauben nur im Privaten ausleben. Ist das deiner Ansicht nach zu viel verlangt?

Dies bestätigt auch Alice Schwarzer:

Wow. Jetzt hab ich Angst!

Du hast Angst vor Frauen?

Wenn die muslimische Lehrerin nicht mit Kopftuch erscheint,
dann ist das sogar nach deiner Argumentation ein Signal gegen
ihre eigene Überzeugung und damit gerade nicht neutral.

Nein, denn wie gesagt geht es hier nur um die Ausübung des Dienstes.

Und was soll der ausgebeulte, nachlässig schmuddelige
Birkenstocklook den Kindern wohl sagen?

Nichts, oder ist damit irgendeine Ideologie unmittelbar verbunden? Schon wieder ist da bei dir dieser Drang zur künstlichen Vereinfachung…

Hallo Werner,

Tatsächlich werden Privatschulen - auch kirchliche - nicht
komplett vom Staat finanziert.

Das ist richtig, doch ich denke es geht hier nicht um Privatschulen oder Kindergärten sondern um Konfessionsschulen (in öffentlicher Trägerschaft)
Gruß
achim

Zu ende gedacht wird es peinlich
Hallo,

Ich meine, so ähnlich argumentiert auch Pierre Vogel („nur ein
Stück Stoff“).

Soll mich das jetzt irgendwie abqualifizieren?

Das kommt wohl darauf an, ob du dir diesen Schuh anziehen
möchtest.

Nein, dieser Hinweis wurde ja wohl nicht aus versehen in eine Antwort auf meinen Beitrag eingebracht.

Einen Anlass, sich hier künstlich dumm zu stellen
(so interpretiere ich zuminmdest deine Aussagen), sehe ich nicht.

Meine Aussage steht in einem Zusammenhang in dem ich deutlich mache, warum die Unterscheidung bzw. Charakterisierung als religiöses Symbol nicht weiterführt.
Deine böswillige Interpretation weise ich zurück.
Aber vielleicht hast du den Zusammenhang auch einfach nicht verstanden - das glaube ich aber nicht.

…Da gehen zwei Frauen bis vors
Bundesverfassungsgericht und berufen sich hinsichtlich ihres
Kopftuches ausdrücklich auf ihre Religionsfreiheit. Und wenn
sie dann am nächsten Tag zur Schule gehen, dann tragen sie es
plötzlich nur, weil es ja gerade mal so kühl ist (auch kurz
vor den Sommerferien im Juli)?

Wer hat das behauptet?
Schön, dass du also Scheinargumente wiederlegen kannst.

Ist es verboten in einem Kopftuch etwas anderes als ein
Kleidungsstück zu sehen?

Sagen wir es mal so: Wenn man Richter am
Bundesverfassungsgericht ist, dann …

Ok, vielleicht liegt hier das Problem.
Du willst über die juristische Beurteilung des Problems sprechen?
Ich nicht.

Das sind alles Beispiele für Bekleidungen, die kein klares
religiöses Signal nach außen senden. Daher eignen sie sich
nicht zum Vergleich.

Das ist eine völlig willkürliche Beurteilung. Für die jeweiligen Glaubensgemeinschaften sind das klare Signale und du und andere haben doch bislang immer mit der Intention argumentiert. Danach wäre es unerheblich, ob die religiöse Begründung von außen als solche überhaupt wahrgenommen wird.

Es gibt Lehrer an staatlichen deutschen Schulen außerhalb des
Religionsunterrichtes, die nicht auf das Tragen von
Schläfchenlocken und Kippa verzichten würden?

Keine Ahnung ob es einen solche Fall konkret gibt, aber wie müsste man dann verfahren? (Die Schläfenlocken sind übrigens Teil des Haupthaares, die kann man nicht abnehmen und dann wieder dranheften)
Auf die Lehrerinnen in Nonnentracht gehst du wohlweislich nicht ein!

Würdest du es als unkritisch sehen, wenn eine solche Frau ihr
Frauenbild gegenüber den Schülerinnen und Schülern als das
einzig richtige darstellen würde?

Jetzt nicht ablenken!
Beim Kopftuchstreit geht es nur um das bloße Tragen des Kleidungsstückes.
Was die Lehrerinnen inhaltlich Darstellen oder nicht, wurde gar nicht problematisiert, bzw. ist durch Beamten- und Dienstrecht bereits geregelt.

Du findest das absurd?

Ich finde genau das absurd was ich geschrieben habe und das hat mit dem was du darauf nun schreibst wenig zu tun.

Siehe oben.

Genau!

Willst du wirklich auf diesem Niveau eine
Diskussion über solch ein wichtiges Thema führen?

Vielleicht hätte ich doch dranschreiben sollen, dass es sich bei diesem Teil meines Beitrages um eine ironische Übertreibung handelte.
Wenn du das für einen Niveauverlust hältst, möchte ich dir das nicht weiter zumuten und dich bitten in Zukunft meine Beiträge nicht mehr zu lesen.

Und der Staat sollte nicht sein mögliches tun, um sich die
Verbreitung dieses Frauenbildes nicht zu eigen zu machen?
Wieso nicht?

Es git kein offizielles deutsches Frauenbild und das Frauenbild frommer Muslime ist darum auch von staatliche Seite nicht zu unterdrücken, egal ob dir oder mir das gefällt.

Um „Verbot“ geht es übrigens gar nicht. Ein Lehrer darf auch
streng katholisch sein. Er muss seinen Glauben nur im Privaten
ausleben. Ist das deiner Ansicht nach zu viel verlangt.

Schon wieder lenkst du ab.
Es geht sehr wohl um „Verbot“, nämlich das Verbot sich in einer den eigenen Glaubensvorstellungen entspechenden Weise zu kleiden, bzw. als Muslima mit entsprechenden traditionellen Vorstellungen im Schuldienst tätig zu sein.
Letztlich kommt das einem Berufsverbot für bestimmte Muslima gleich.
In diesem Zusammenhang ist das zu viel verlangt.

Dies bestätigt auch Alice Schwarzer:

Wow. Jetzt hab ich Angst!

Du hast Angst vor Frauen?

Das soll witzig sein?
Dann solltes du das noch üben.
Oder wills du mich bleidigen?
Dann solltest du das lassen.

Wenn die muslimische Lehrerin nicht mit Kopftuch erscheint,
dann ist das sogar nach deiner Argumentation ein Signal gegen
ihre eigene Überzeugung und damit gerade nicht neutral.

Nein, …

Doch, auch wenn du das Argument nicht verstanden hast.

Nichts, oder ist damit irgendeine Ideologie unmittelbar
verbunden? Schon wieder ist da bei dir dieser Drang zur
künstlichen Vereinfachung…

Nun anscheinend ist es dir zu kompliziert zu erkennen, dass inl meinen Beispielen durch Bekleidung ein weltanschauliches Bekenntnis transportiert wird, was du aber Muslima weitgehend exklusiv verbieten willst.

Gruß
Werner

Hallo,

Das ist richtig, doch ich denke es geht hier nicht um
Privatschulen oder Kindergärten sondern um Konfessionsschulen(in öffentlicher Trägerschaft)

Ich glaube nicht, dass es um diese Sonderfälle ging.

Gruß
Werner

Hallo,

Hi, das sind jährlich 460 Millionen € wohlgemerkt.
Und diese Dotationen bekommt die Kirche seit 200 Jahren.
Die angeblich kirchlichen Einrichtunge werden teilweise zu
100% von den Kommunen finanziert und keine einzige wird zu 100
% von der Kirche finanziert.
Und dann kassieren sie auch noch jährlich knapp 10 Milliarden
€ an Steuergeldern.

:Ja, ja, die armen, armen Kirchen.

Ich würde die Kirchen keinesfalls als arm bezeichnen. Zu den Dotationen habe ich mich schon geäußert. Diese sind teilweise ersatzlos aufhebbar. Die Sache gestaltet sich aber durchaus komplizierter: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsleistung#Rechtsgr…

Die Steuergelder kassieren sie von ihren Mitgliedern. Kann ja jeder austreten, womit es IMHO auch keinen Grund zur Beschwerde gibt. Für den Steuereinzug lässt sich der Staat seine Arbeitsaufwendungen übrigens entschädigen.

Was den vom Staat in Auftrag gegebenen und finanzierten Unterhalt von sozialen Einrichtungen angeht [bei denen vorne kath. oder ev. dransteht], ist er selbst schuld. Er könnte sich auch andere Anbieter suchen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Das beginnt beim Zahlen der Gehälter durch den Staat

Welche Gehälter denn genau? IMHO doch nur die Dotationen, die
m.E. schlicht gekündigt werden müssten, da sie anscheinend auf
völlig freiwilliger Basis entrichtet werden.

Nein, sie müssen solange gezahlt werden, wie diese Pflicht
nicht durch eine einmalige Entschädigungszahlung abgegolten
wurde.

So stand es (für Teile der Dotationen) als „Auftrag“ in der Weimarer Reichsverfassung und wurde ins Grundgesetz übernommen. Was jedoch nicht heisst, dass dies unabänderbar wäre. Wobei man ganz genau unterscheiden müsste, was per Einmalzahlung evtl. zu entschädigen und was einfach ohne Einmalzahlung kündbar ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsleistung#Rechtsgr…
Die „Gehälter“ sind IMHO/IANAL ersatzlos streichbar. Bei den zivilrechtl. Eigentumsansprüchen wg. Enteignungen nach dem Reichsdeputationshauptschluss (später als der RDHS) sieht es evtl. anders aus.
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsleistung#Rechtspo…
Umstritten ist, ob die geforderte Ablösung der Staatsleistungen bereits durch die jahrzehntelangen jährlichen Zahlungen abgegolten ist und es daher keiner Einmalzahlung seitens des Staates zur Ablösung mehr bedarf.

Du vergisst die universitäre Ausbildung der Pfarrer.

Eine universitäre Ausbildung erhalten jährlich Millionen Menschen in D. Dann dürfte auch kein Lehrer im Ersatzfach Ethik auf Kosten der Allgemeinheit ausgebildet werden :wink:.

Die Frage führt aber zu einem noch grundsätzlicheren Problem,
nähmlich warum bildet der Staat eigentlich überhautp jemanden
universitär aus (außer für den eigenbedarf)?

Okay, falls Du so radikal an die Sache rangehen möchtest, dann können wir natürlich viele Milliarden an Bildungsausgaben insgesamt einsparen. Da steig ich aber mal aus.

Gruß
vdmaster

Moin,

@Wolfgang: Den passenden Wikiartikel, der es aufdröselt, habe ich hier im Thread zweimal verlinkt.

@Werner: Nein, es ging nur um die Lebenshaltung der damals lebenden geistlichen Fürsten. Diese müssen nicht fortgezahlt werden. Vgl. den gleichen Wikiartikel.

Gruß
vdmaster

Ist angesichts dessen eine Verfassungsänderung erforderlich,
mit der die Trennung von Staat und Kirche und die
weltanschauliche Neutralität des Staates und seiner
Bediensteten stärker herausgestellt wird?

Nein. Eine einfache Dienstkleidung(sordnung) im ÖD würde das Problem unterschiedlicher Anschauungen für den Bereich Schule lösen.

Ansonsten verweise man auf freie Berufswahl als Alternative.

pasquino