Erfolg für Kopftuchträgerinnen an staatlichen Schulen

Werner, jetzt machst du den alten Fehler, dass du auf eine vollkommen nüchterne, unpersönliche Antwort von mir emotional reagierst und es offenbar persönlich nimmst. Ich denke, ich habe einen wunden Punkt getroffen, da du genau weißt, dass du sehr stark mit Vereinfachungen argumentierst.

Also es ist doch wohl klar, dass man das islamisch motivierte Kopftuch nicht als reines Kleidungsstück ansehen kann. Dass ich dir diesen Fehler ankreide, wirst du doch hoffentlich nicht mir ankreiden wollen.

Nein, dieser Hinweis wurde ja wohl nicht aus versehen in eine
Antwort auf meinen Beitrag eingebracht.

Nein. Denn ganz sachlich lässt sich feststellen, dass solche Leute wie Pierre Vogel ganz bewusst so tun, als sei es nur ein Stück Stoff ohne weitere Bedeutung. Denn die Moslems sind bei uns derzeit noch in der Minderheit.

Meine Aussage steht in einem Zusammenhang in dem ich deutlich
mache, warum die Unterscheidung bzw. Charakterisierung als
religiöses Symbol nicht weiterführt.

Es ist also unstreitig ein religiöses Symbol und man kann das religiöse Kopftuch auch eindeutig vom modischen Kopftuch (das nicht jeden Tag getragen wird und für das keine Frau vor irgendein Gericht ziehen würde) abgrenzen - aber du willst das alles unter den Tisch fallen lassen? So etwa als das Gegenteil einer „Chinese Wall“, also die Grenze ist ganz offenbar im Raum, wir tun aber so, als gebe es sie nicht?

Deine böswillige Interpretation weise ich zurück.
Aber vielleicht hast du den Zusammenhang auch einfach nicht
verstanden - das glaube ich aber nicht.

?

Ist es verboten in einem Kopftuch etwas anderes als ein
Kleidungsstück zu sehen?

Sagen wir es mal so: Wenn man Richter am
Bundesverfassungsgericht ist, dann …

Ok, vielleicht liegt hier das Problem.
Du willst über die juristische Beurteilung des Problems
sprechen?
Ich nicht.

Ähm, da hat hier ein Nutzer Namens Ultra ein Thema eröffnet, das sich eindeutig auf ein Urteil des BVerfG bezieht und das die Frage beinhaltet, ob eine Grundgesetzänderung angebracht sei. Und du willst keine juristischen Aspekte in die Diskussion einfließen lassen? Warum antwortest du dann?

Das ist eine völlig willkürliche Beurteilung. Für die
jeweiligen Glaubensgemeinschaften sind das klare Signale und
du und andere haben doch bislang immer mit der Intention
argumentiert. Danach wäre es unerheblich, ob die religiöse
Begründung von außen als solche überhaupt wahrgenommen wird.

Das ist die typische Argumentation, sobald man auf das Thema Islam zu sprechen kommt: „Bei den anderen gibt es ja auch…“

Das Kopftuch ist ein eindeutig nach außen gerichtetes religiös-ideologisches Symbol, das speziell das Rollenbild der Frau prägt (oder müssen Männer auch Kopftuch tragen?). Wenn Anhänger anderer Religionen ebenso potenziell nach außen gerichtete Symbole verwenden, muss man das auch beurteilen (siehe unten). Indes ist das vermeintlich ähnliche Verhalten anderer nie eine Rechtfertigung. Der hat aber auch was ganz schlimmes gemacht…

Keine Ahnung ob es einen solche Fall konkret gibt, aber wie
müsste man dann verfahren? (Die Schläfenlocken sind übrigens
Teil des Haupthaares, die kann man nicht abnehmen und dann
wieder dranheften)

Man müsste den Fall nach den gleichen Kriterien (Wahrung der staatlichen Neutralität) beurteilen.

Auf die Lehrerinnen in Nonnentracht gehst du wohlweislich
nicht ein!

Warum sollte ich? Ich habe doch eingangs die mögliche Notwendigkeit einer Verfassungsänderung angesprochen, die die weltanschauliche Neutralität des Staates stärker herausstellt und die sich auch an Staatsbedienstete richten soll. In keiner Weise habe ich angedeutet, dass Nonnen davonausgenommen sein sollten. Bitte interpretiere nichts in meine klaren Aussagen hinein.

Würdest du es als unkritisch sehen, wenn eine solche Frau ihr
Frauenbild gegenüber den Schülerinnen und Schülern als das
einzig richtige darstellen würde?

Jetzt nicht ablenken!
Beim Kopftuchstreit geht es nur um das bloße Tragen des
Kleidungsstückes.

Absolut nicht. Genau im Gegenteil.

Was die Lehrerinnen inhaltlich Darstellen oder nicht, wurde
gar nicht problematisiert, bzw. ist durch Beamten- und
Dienstrecht bereits geregelt.

Du tust so, als könne man durch ein Kopftuch nichts ausdrücken. Ist für dich denn, um das Beispiel mal weiter zu denken, der Anblick einer Frau in Burka auch etwas vollkommen unkompliziertes? Steckt da nicht schon eine klare Botschaft in diesem „Kleidungsstück“ Burka?

Und der Staat sollte nicht sein mögliches tun, um sich die
Verbreitung dieses Frauenbildes nicht zu eigen zu machen?
Wieso nicht?

Es gibt kein offizielles deutsches Frauenbild

Doch, zumindest sind die Grenzen klar umrissen. Frauen sind mit Männern gleichberechtigt, sie stellen kein Objekt dar, das in ein bestimmtes Rollenbild zu pressen ist und sie dürfen nicht unwürdig behandelt werden.

und das Frauenbild frommer Muslime ist darum auch von staatliche Seite
nicht zu unterdrücken, egal ob dir oder mir das gefällt.

Du verstehst wohl nicht, dass Lehrerinnen den Staat repräsentieren. Du weitest die Diskussion unnötig auf die Frage aus, ob der Staat die Religion unterdrücke. Das ist nicht Gegenstand der Diskussion, wenn klar gesagt wird, dass die Lehrerin ihr Kopftuch in der Moschee gerne tragen kann.

Es geht sehr wohl um „Verbot“, nämlich das Verbot sich in
einer den eigenen Glaubensvorstellungen entspechenden Weise zu
kleiden, bzw. als Muslima mit entsprechenden traditionellen
Vorstellungen im Schuldienst tätig zu sein.
Letztlich kommt das einem Berufsverbot für bestimmte Muslima
gleich.

Wenn eine Frau ihre Religion und das damit verbundene Frauenbild über ihre Dienstpflichten stellt, dann ist es nicht kritisch, sondern vielleicht sogar geboten, die Eignung einer solchen Person für den Staatsdienst zu untersuchen.

Nun anscheinend ist es dir zu kompliziert zu erkennen, dass
inl meinen Beispielen durch Bekleidung ein weltanschauliches
Bekenntnis transportiert wird, was du aber Muslima weitgehend
exklusiv verbieten willst.

Das Gegenteil ist der Fall. Das Urteil des BVerfG schafft eine Art Sonderregelung für den Islam. Alle müssen neutral sein, aber bei den Muslimen sind wir ja ach so tolerant und weltoffen.

Buschkowsky ist gewiss kein Spinner! Spiegel ist auch keine ‚BILD‘
Kopftuch ist der Anfang von Dschihad usw.!!!

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2015/03…

http://www.spiegel.de/schulspiegel/islamismus-in-neu…

http://www.sueddeutsche.de/bayern/hasstiraden-von-gr…

Hallo,

das man Gesetze und Verfassungen auch ändern kann ist klar.
Mit diesem Argument ließe sich dann aber jede Aussage zu juristischen Regelungen und Ansprüchen in Frage stellen.
(Ist Mord verboten? Ja, aber das könnte man auch ändern …)

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsleistung#Rechtsgr…
Die „Gehälter“ sind IMHO/IANAL ersatzlos streichbar.

Das macht den Kohl aber nicht wirklich fett, denn soviele herrschaftliche Gehälter waren das wohl nicht.

Ein Großteil der Zahlungen sind Ersatz für die enteigneten Pfründe (im ursprünglichen Sinne).
Diese Länderreien wurden der Kirche gestiftet, vererbt oder sonst wie zur Nutzung und zur Finanzierung Kirchlicher Zwecke übereignet. Bezogen auf die Gehälter diente der Besitz der Finanzierung des Lebensunterhaltes der Inhaber der Pfründe.
Als die Gebiete enteignet wurden, griff man in die Verfügung der Erblasser/Stifter usw. ein und entzog den Pfründeninhabern ihre Einkunftsquelle.
Da diese Stiftungen nicht einer bestimmten Person (sonst hätte der Besitz ja im Laufe der Kirchengeschichte nach dem Tod des jeweiligen Amtsinhabers an andere Erben oder die Stifter zurückfallen müssen), ist die Auffassung der Anspruch sei mit dem Tod der Amtsinhaber zu Zeiten der Regelung anfang des 19. Jhds. erloschen nicht haltbar.

Umstritten ist, ob die geforderte Ablösung der
Staatsleistungen bereits durch die jahrzehntelangen jährlichen
Zahlungen abgegolten ist und es daher keiner Einmalzahlung
seitens des Staates zur Ablösung mehr bedarf.

Umstritten mag es sein, logisch nachvollziehbar nicht.
Die Zahlungen sollen ja den Verlust fortlaufender Einkünfte aus Länderreien kompensieren, die ohne die Enteignung auch heute noch dafür da wären und sicher einen erheblich höheren Ertrag als die 400-500 Millionen abwerfen würden.
Tatsächlich ist dadurch, dass jedes Jahr weniger Dotationen gezahlt werden, als aus dem enteigneten Besitz Erträge für den Staat erwuchsen, der Gedanke einer Abgeltung völlig unlogisch.

Okay, falls Du so radikal an die Sache rangehen möchtest, dann
können wir natürlich viele Milliarden an Bildungsausgaben
insgesamt einsparen. Da steig ich aber mal aus.

Das ist auch keine Forderung durch mich, sondern ergäbe sich meines Erachtens nur halbwegs logisch, daraus wenn man die Theologenausbildung als Subventionsleistung inkriminieren wollte.

Gruß
Werner

Hallo!

Das Bundesverfassungsgericht soll in einer verfrüht
bekanntgewordenen Entscheidung entschieden haben, dass
Lehrerinnen an staatlichen Schulen künftig zumeist ein
Kopftuch tragen dürfen: Bundesverfassungsgericht kipptpauschales Kopftuchver….

Wir sind glückliche Bürger eines glücklichen Landes, wenn wir keine anderen Sorgen haben. Aber uns steht Ungemach bevor: Soldatinnen und Polizistinnen könnten auf ähnliche Ideen kommen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ja, das könnte in der Tat ein bisschen verwirrend werden dann…

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ich kenne mich im Koran nicht aus, stelle aber eine interessante Bemerkung von Hr. Buschkowsky zur Diskussion: ( sinngemäß)

Das Kopftuch hat nichts mit Religion zu tun und dient nur zur Unterdrückung der Frau.

Gruß

Wir sind glückliche Bürger eines glücklichen Landes, wenn wir
keine anderen Sorgen haben. Aber uns steht Ungemach bevor:
Soldatinnen und Polizistinnen könnten auf ähnliche Ideen
kommen.

Tja Wolfgang, das Kopftuch unter oder über dem Helm? Müssen Feuerwehrfrauen dann ein Kopftuch aus Astbest tragen? Fragen über Fragen.

Oscar

Hallo Oscar!

das Kopftuch unter oder über dem Helm? Müssen
Feuerwehrfrauen dann ein Kopftuch aus Astbest tragen?

Das Problem lässt sich nicht auf solche einfachen Fragen reduzieren, denn die Verwendung von Asbest für Schutzkleidung ist längst verboten.

Gruß
Wolfgang

Grundgesetzänderung unsinnig, Schulgesetze müssen nur angepasst werden
Nabend,

ich sehe reichlich Tam-Tam und Disput um des Kaisers Bart. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Das Urteil (falls ich nicht irre): http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/En…
Das teilweise monierte Schulgesetz: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dienst…

Vielleicht kommt ja noch jemand der innenpolitischen Experten auf den springenden verfassungsrechtl. Punkt. Bisher sieht es da eher trübe aus :wink:.

Gruß
vdmaster

Hallo Wolfgang,

Wir sind glückliche Bürger eines glücklichen Landes, wenn wir
keine anderen Sorgen haben. Aber uns steht Ungemach bevor:
Soldatinnen und Polizistinnen könnten auf ähnliche Ideen
kommen.

die können sich ja dann von ihren britischen Kolleginnen beraten lassen - dort ist das Kopftuch bereits möglicher Uniform-Bestandteil. Genauso wie der Turban für (männliche) Sikhs.

Beste Grüße

=^…^=

Vielleicht kommt ja noch jemand der innenpolitischen Experten
auf den springenden verfassungsrechtl. Punkt.

Es geht doch nicht darum, dass das Verfassungsgericht eine Änderung des Grundgesetzes verlangt. Es geht darum, dass eine solche Gerichtsentscheidung die Frage aufwirft, ob wir nicht aus politischen Gründen mit der dafür erforderlichen Zweidrittelmehrheit eine Klarstellung im Gesetz initiieren sollten. Anlass ist die Frage, ob unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in staatlichen Schulen religiös-ideologisch geprägte Gesellschaftsbilder vertreten werden sollten oder ob man dies eindämmen sollte.

Hallo Fischbrötchen,

Dabei wird leider immer wieder übersehen, dass es nicht wenige muslimische Frauen gibt, die das Kopftuch freiwillig tragen, selbst dann, wenn sie dadurch gesellschaftliche Nachteile erfahren. Andere muslimische Frauen wollen es hingegen nicht tragen und tragen es evtl. gezwungenermaßen, oft unter der Androhung drakonischer Strafen. Abgesehen von den Ländern, wo Frauen die sich nicht verhüllen drakonische Strafen drohen, tolerieren sich die Kopftuchträgerinnen und die Nicht-Kopftuchträgerinnen zumeist, zumal die Handhabung dieses „Gebots“ selbst innerhalb einer Familie unterschiedlich sein kann.

Von unserer Gesellschaft erwarte ich, dass sie Musliminnen, die das Kopftuch tragen wollen, dies ohne gesellschaftliche Nachteile ermöglicht und dass sie die Musliminnen vor Repressalien schützt die kein Kopftuch tragen wollen.

Gruß
Grin

Nur einer der genannten Artikel ewähnt das Kopftuch (bei 3 jährigen).

Die anderen dort erwähnten Vorgänge sind natürlich abzulehnen, wie z. B. eine gewünschte Sonderbehandlung von muslimischen Kindern (oder Kindern anderer Religionen oder Kindern von Atheisten) im Unterricht oder auf Klassenfahrten.

Man muss natürlich in jedem Fall in den Schulen auch Hetze gegen andere Religionen unterbinden. Wie in den Artikeln beschrieben unternimmt man ja auch was dagegen.

Was sollte denn außerdem noch getan werden?

damit die Islamisierung endlich richtig vorankommt. Ich bin schon auf die nächsten Klagen und Urteile in dieser Richtung gespannt. Im Phönix läuft grad wieder eine Doku zum Islam.
Hören und gehorchen und Islam heißt nicht Frieden, völliger Quatsch, sondern Unterwerfung, sagt der bärtige Gemüseverkäufer von Dinslaken da und er hat recht.

Geniesst die letzten Jahre oder Jahrzehnte der Freiheit noch, bevor der Muezzin euch früh um 5 zum Gebet aus den Federn scheuchen wird

bye

Hallo,

Darf sich denn eine christlich orientierte Lehrkraft kein Kreuzchen um den Hals hängen, um ihre Überzeugung zu kommunizieren?

zumindest nicht in jedem Bundesland.

Echt? Wo wäre das so? Na und wenn, dann dürfen die das ja jetzt sicher wieder. Wie ist das eigentlich mit der Gleichberechtigung? Dürfen jetzt auch männliche Lehrkräfte Kopftuch tragen? Ich meine sie müssen es, wenn man es so richtig ernst meint. Also zumindest die muslimischen Glaubens. Das wäre doch mal was.

Grüße

Moin,

Umgekehrt: Aus was leitest Du ab, was daran, wie Du
offenkundig behauptest, „normal“ sein soll?

In meinen annähernd 40 Lebensjahren, die ich weitestgehen ind Deutschland verbracht habe, gab es schon immer Kopftücher. Wie man älteren Filmaufnahmen und Fotografiene entnehmen kann, sogar schon zuvor. Insofern würde ich Kopftücher als normal bezeichnen.

TET

Moin,

Die eigentliche Frage
ist, was den Kopftuchträgern aus der Krone bricht, wenn sie zu
bestimmten öffentlichen Anlässen, auf das Tragen von
religiösen Symbolen verzichten.

Die eigentliche Frage wäre, warum sie das tun sollten, und warum man das auf Kopftuchträger beschränken sollte.

Dieser Verzicht sollte
GRUNDSÄTZLICH möglich sein.

Ist er doch.

TET

Hallo,

Dabei wird leider immer wieder übersehen, dass es nicht wenige muslimische Frauen gibt, die das Kopftuch freiwillig tragen, selbst dann, wenn sie dadurch gesellschaftliche Nachteile erfahren. Andere muslimische Frauen wollen es hingegen nicht tragen und tragen es evtl. gezwungenermaßen, oft unter der Androhung drakonischer Strafen.

Aber die werden sicher ganz frank und frei öffentlich ihre Meinung dazu sagen und würden niemals auf die Idee kommen zu sagen, dass sie es freiwillig tragen ;o)

Abgesehen von den Ländern, wo Frauen die sich nicht verhüllen drakonische Strafen drohen, tolerieren sich die Kopftuchträgerinnen und die Nicht-Kopftuchträgerinnen zumeist, zumal die Handhabung dieses „Gebots“ selbst innerhalb einer Familie unterschiedlich sein kann.

Na dann sagen wir es wie es ist. Die Nicht-Toleranz bzw. die Androhung und Ausübung drakonischer Strafen geht ganz eindeutig vom anderen Geschlecht aus.

Von unserer Gesellschaft erwarte ich, dass sie Musliminnen, die das Kopftuch tragen wollen, dies ohne gesellschaftliche Nachteile ermöglicht und dass sie die Musliminnen vor Repressalien schützt die kein Kopftuch tragen wollen.

Hm, na so ein kleines bißchen wird man sich schon entscheiden müssen, wenn man anerkennt, dass es zumindest nicht im Koran verlangt wird.
Wenn das dann geklärt ist, wäre vielleicht noch zu diskutieren, welche Art von Kopftuch gemeint ist.
Vielleicht kommt man zu einem salomonischen Urteil: Lehrkräfte dürfen an den Schulen Kopftuch tragen, wo alle Schüler an sämtlichen schulischen Aktivitäten teilnehmen.

Grüße

Also es ist doch wohl klar, dass man das islamisch motivierte
Kopftuch nicht als reines Kleidungsstück ansehen kann.

Das spielt doch gar keine Rolle.

Es ist also unstreitig ein religiöses Symbol und man kann das
religiöse Kopftuch auch eindeutig vom modischen Kopftuch (das
nicht jeden Tag getragen wird und für das keine Frau vor
irgendein Gericht ziehen würde) abgrenzen - aber du willst das
alles unter den Tisch fallen lassen?

Auch das ist völlig egal.

Ähm, da hat hier ein Nutzer Namens Ultra ein Thema eröffnet,
das sich eindeutig auf ein Urteil des BVerfG bezieht und das
die Frage beinhaltet, ob eine Grundgesetzänderung angebracht
sei. Und du willst keine juristischen Aspekte in die
Diskussion einfließen lassen? Warum antwortest du dann?

Juristich ist di Sache doch jetzt geklärt. Ein grundsätzliches Verbot ist unzulässig.

Das Kopftuch ist ein eindeutig nach außen gerichtetes
religiös-ideologisches Symbol, das speziell das Rollenbild der

Keine Ahnung ob es einen solche Fall konkret gibt, aber wie
müsste man dann verfahren? (Die Schläfenlocken sind übrigens
Teil des Haupthaares, die kann man nicht abnehmen und dann
wieder dranheften)

Man müsste den Fall nach den gleichen Kriterien (Wahrung der
staatlichen Neutralität) beurteilen.

Dass heisst also abschneiden und Kippa verbieten???

Würdest du es als unkritisch sehen, wenn eine solche Frau ihr
Frauenbild gegenüber den Schülerinnen und Schülern als das
einzig richtige darstellen würde?

Jetzt nicht ablenken!
Beim Kopftuchstreit geht es nur um das bloße Tragen des
Kleidungsstückes.

Absolut nicht. Genau im Gegenteil.

Das behauptest du die ganze Zeit. Belegen kannst du es nicht. Die kopftuchtragenden Lehrerinnen sehen das übrigens auch anders.

Du tust so, als könne man durch ein Kopftuch nichts
ausdrücken. Ist für dich denn, um das Beispiel mal weiter zu
denken, der Anblick einer Frau in Burka auch etwas vollkommen
unkompliziertes? Steckt da nicht schon eine klare Botschaft in
diesem „Kleidungsstück“ Burka?

Was genau hat die Burka jetzt mit der Geschichte zu tun?

Doch, zumindest sind die Grenzen klar umrissen. Frauen sind
mit Männern gleichberechtigt, sie stellen kein Objekt dar, das
in ein bestimmtes Rollenbild zu pressen ist und sie dürfen
nicht unwürdig behandelt werden.

Erzähl das doch mal der CSU in Hintertupfingen. Zudem ist auch hier kein Zusammenhang mit dem Kopftuch zu erkennen. Niemand wird durch ein freiwillig getragenes Kopftuch gepresst oder unwürdig behandelt.

Es geht sehr wohl um „Verbot“, nämlich das Verbot sich in
einer den eigenen Glaubensvorstellungen entspechenden Weise zu
kleiden, bzw. als Muslima mit entsprechenden traditionellen
Vorstellungen im Schuldienst tätig zu sein.
Letztlich kommt das einem Berufsverbot für bestimmte Muslima
gleich.

Wenn eine Frau ihre Religion und das damit verbundene
Frauenbild über ihre Dienstpflichten stellt, dann ist es nicht
kritisch, sondern vielleicht sogar geboten, die Eignung einer
solchen Person für den Staatsdienst zu untersuchen.

Ja, aber genau das tut sie ja nicht. Eine generelle Dienstpflicht, kein Kopftuch zu tragen, gibt es ja nicht mehr.

Das Gegenteil ist der Fall. Das Urteil des BVerfG schafft eine
Art Sonderregelung für den Islam. Alle müssen neutral sein,
aber bei den Muslimen sind wir ja ach so tolerant und
weltoffen.

Für welche Religion gelten die Regeln denn nicht? Das ist doch jetzt kompletter Unsinn.

Hi

Andere muslimische Frauen wollen es hingegen nicht tragen und tragen es evtl. gezwungenermaßen, oft unter der Androhung drakonischer Strafen.

Aber die werden sicher ganz frank und frei öffentlich ihre Meinung dazu sagen und würden niemals auf die Idee kommen zu sagen, dass sie es freiwillig tragen ;o)

Der Anteil der Frauen die das Kopftuch freiwillig tragen und derer die sich gezwungen sehen wird in diesem Fall natürlich schwerlich zu ermitteln sein.

Na dann sagen wir es wie es ist. Die Nicht-Toleranz bzw. die Androhung und Ausübung drakonischer Strafen geht ganz eindeutig vom anderen Geschlecht aus.

Ausgedacht haben sich das mit Sicherheit die Männer. Aber es gibt zweifellos auch
muslimische Frauen, die bei entblößtem Haupt ihrer Geschlechtsgenossinen keine Toleranz zeigen, da sie denken die Verschleierung sei ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil ihres Glaubens und unbedecktes Haar eine Beleidigung aller Gläubigen. So intolerant sind aber bei weitem nicht alle Kopftuchträgerinnen.

Früher war es hier ja auch so, dass eine Frau in erster Linie Hausfrau und Mutter zu sein hatte. Während diese Forderung von einem Teil der Frauen unterstütz wurde und wird, sehen andere dies als Instrument der Unterdrückung. Die Anteile haben sich allerdings drastisch verändert. Soll man deshalb Frauen verbieten sich auf die Rolle als Hausfrau festzulegen?

Von unserer Gesellschaft erwarte ich, dass sie Musliminnen, die das Kopftuch tragen wollen, dies ohne gesellschaftliche Nachteile ermöglicht und dass sie die Musliminnen vor Repressalien schützt die kein Kopftuch tragen wollen.

Hm, na so ein kleines bißchen wird man sich schon entscheiden müssen, wenn man anerkennt, dass es zumindest nicht im Koran verlangt wird.

Darüber streiten sich die Gelehrten.

Wenn das dann geklärt ist, wäre vielleicht noch zu diskutieren, welche Art von Kopftuch gemeint ist.

Soweit es die Berufsausübung angeht, von mir nur das welches das Gesicht frei lässt. In vielen Berufen verbietet sich hierzulande eine Verschleierung des Gesichtes und da gehören Lehrerinnen eindeutig dazu. Ich würde auch keinen Lehrer dort haben wollen der dort mit Motorradhelm mit geschlossenen Helm seinen Unterricht abhält und bei dem man nicht wirklich weiß wen man vor sich hat. In vielen Belangen des öffentlichen Lebens wäre die Vermummung des Gesichtes auch ein Problem.

Vielleicht kommt man zu einem salomonischen Urteil: Lehrkräfte dürfen an den Schulen Kopftuch tragen, wo alle Schüler an sämtlichen schulischen Aktivitäten teilnehmen.

Nichts dagegen.

Gruß
Grin