Werner, jetzt machst du den alten Fehler, dass du auf eine vollkommen nüchterne, unpersönliche Antwort von mir emotional reagierst und es offenbar persönlich nimmst. Ich denke, ich habe einen wunden Punkt getroffen, da du genau weißt, dass du sehr stark mit Vereinfachungen argumentierst.
Also es ist doch wohl klar, dass man das islamisch motivierte Kopftuch nicht als reines Kleidungsstück ansehen kann. Dass ich dir diesen Fehler ankreide, wirst du doch hoffentlich nicht mir ankreiden wollen.
Nein, dieser Hinweis wurde ja wohl nicht aus versehen in eine
Antwort auf meinen Beitrag eingebracht.
Nein. Denn ganz sachlich lässt sich feststellen, dass solche Leute wie Pierre Vogel ganz bewusst so tun, als sei es nur ein Stück Stoff ohne weitere Bedeutung. Denn die Moslems sind bei uns derzeit noch in der Minderheit.
Meine Aussage steht in einem Zusammenhang in dem ich deutlich
mache, warum die Unterscheidung bzw. Charakterisierung als
religiöses Symbol nicht weiterführt.
Es ist also unstreitig ein religiöses Symbol und man kann das religiöse Kopftuch auch eindeutig vom modischen Kopftuch (das nicht jeden Tag getragen wird und für das keine Frau vor irgendein Gericht ziehen würde) abgrenzen - aber du willst das alles unter den Tisch fallen lassen? So etwa als das Gegenteil einer „Chinese Wall“, also die Grenze ist ganz offenbar im Raum, wir tun aber so, als gebe es sie nicht?
Deine böswillige Interpretation weise ich zurück.
Aber vielleicht hast du den Zusammenhang auch einfach nicht
verstanden - das glaube ich aber nicht.
?
Ist es verboten in einem Kopftuch etwas anderes als ein
Kleidungsstück zu sehen?Sagen wir es mal so: Wenn man Richter am
Bundesverfassungsgericht ist, dann …Ok, vielleicht liegt hier das Problem.
Du willst über die juristische Beurteilung des Problems
sprechen?
Ich nicht.
Ähm, da hat hier ein Nutzer Namens Ultra ein Thema eröffnet, das sich eindeutig auf ein Urteil des BVerfG bezieht und das die Frage beinhaltet, ob eine Grundgesetzänderung angebracht sei. Und du willst keine juristischen Aspekte in die Diskussion einfließen lassen? Warum antwortest du dann?
Das ist eine völlig willkürliche Beurteilung. Für die
jeweiligen Glaubensgemeinschaften sind das klare Signale und
du und andere haben doch bislang immer mit der Intention
argumentiert. Danach wäre es unerheblich, ob die religiöse
Begründung von außen als solche überhaupt wahrgenommen wird.
Das ist die typische Argumentation, sobald man auf das Thema Islam zu sprechen kommt: „Bei den anderen gibt es ja auch…“
Das Kopftuch ist ein eindeutig nach außen gerichtetes religiös-ideologisches Symbol, das speziell das Rollenbild der Frau prägt (oder müssen Männer auch Kopftuch tragen?). Wenn Anhänger anderer Religionen ebenso potenziell nach außen gerichtete Symbole verwenden, muss man das auch beurteilen (siehe unten). Indes ist das vermeintlich ähnliche Verhalten anderer nie eine Rechtfertigung. Der hat aber auch was ganz schlimmes gemacht…
Keine Ahnung ob es einen solche Fall konkret gibt, aber wie
müsste man dann verfahren? (Die Schläfenlocken sind übrigens
Teil des Haupthaares, die kann man nicht abnehmen und dann
wieder dranheften)
Man müsste den Fall nach den gleichen Kriterien (Wahrung der staatlichen Neutralität) beurteilen.
Auf die Lehrerinnen in Nonnentracht gehst du wohlweislich
nicht ein!
Warum sollte ich? Ich habe doch eingangs die mögliche Notwendigkeit einer Verfassungsänderung angesprochen, die die weltanschauliche Neutralität des Staates stärker herausstellt und die sich auch an Staatsbedienstete richten soll. In keiner Weise habe ich angedeutet, dass Nonnen davonausgenommen sein sollten. Bitte interpretiere nichts in meine klaren Aussagen hinein.
Würdest du es als unkritisch sehen, wenn eine solche Frau ihr
Frauenbild gegenüber den Schülerinnen und Schülern als das
einzig richtige darstellen würde?Jetzt nicht ablenken!
Beim Kopftuchstreit geht es nur um das bloße Tragen des
Kleidungsstückes.
Absolut nicht. Genau im Gegenteil.
Was die Lehrerinnen inhaltlich Darstellen oder nicht, wurde
gar nicht problematisiert, bzw. ist durch Beamten- und
Dienstrecht bereits geregelt.
Du tust so, als könne man durch ein Kopftuch nichts ausdrücken. Ist für dich denn, um das Beispiel mal weiter zu denken, der Anblick einer Frau in Burka auch etwas vollkommen unkompliziertes? Steckt da nicht schon eine klare Botschaft in diesem „Kleidungsstück“ Burka?
Und der Staat sollte nicht sein mögliches tun, um sich die
Verbreitung dieses Frauenbildes nicht zu eigen zu machen?
Wieso nicht?Es gibt kein offizielles deutsches Frauenbild
Doch, zumindest sind die Grenzen klar umrissen. Frauen sind mit Männern gleichberechtigt, sie stellen kein Objekt dar, das in ein bestimmtes Rollenbild zu pressen ist und sie dürfen nicht unwürdig behandelt werden.
und das Frauenbild frommer Muslime ist darum auch von staatliche Seite
nicht zu unterdrücken, egal ob dir oder mir das gefällt.
Du verstehst wohl nicht, dass Lehrerinnen den Staat repräsentieren. Du weitest die Diskussion unnötig auf die Frage aus, ob der Staat die Religion unterdrücke. Das ist nicht Gegenstand der Diskussion, wenn klar gesagt wird, dass die Lehrerin ihr Kopftuch in der Moschee gerne tragen kann.
Es geht sehr wohl um „Verbot“, nämlich das Verbot sich in
einer den eigenen Glaubensvorstellungen entspechenden Weise zu
kleiden, bzw. als Muslima mit entsprechenden traditionellen
Vorstellungen im Schuldienst tätig zu sein.
Letztlich kommt das einem Berufsverbot für bestimmte Muslima
gleich.
Wenn eine Frau ihre Religion und das damit verbundene Frauenbild über ihre Dienstpflichten stellt, dann ist es nicht kritisch, sondern vielleicht sogar geboten, die Eignung einer solchen Person für den Staatsdienst zu untersuchen.
Nun anscheinend ist es dir zu kompliziert zu erkennen, dass
inl meinen Beispielen durch Bekleidung ein weltanschauliches
Bekenntnis transportiert wird, was du aber Muslima weitgehend
exklusiv verbieten willst.
Das Gegenteil ist der Fall. Das Urteil des BVerfG schafft eine Art Sonderregelung für den Islam. Alle müssen neutral sein, aber bei den Muslimen sind wir ja ach so tolerant und weltoffen.